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Herzlich Willkommen! besser gemeinsam lernen. Der Weg zum Abitur am BGL Informationen zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe 1. Allgemeines 2. Planungsgrundlagen.

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Präsentation zum Thema: "Herzlich Willkommen! besser gemeinsam lernen. Der Weg zum Abitur am BGL Informationen zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe 1. Allgemeines 2. Planungsgrundlagen."—  Präsentation transkript:

1 Herzlich Willkommen! besser gemeinsam lernen

2 Der Weg zum Abitur am BGL Informationen zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe 1. Allgemeines 2. Planungsgrundlagen 3. Pflichtbelegungen in der Einführungsphase 4. Vertiefungskurse 5. Versetzung in die Qualifikationsphase 6. Ausblick auf die Qualifikationsphase 7. Besonderheiten am BGL 8. LUPO als Planungshilfe wir am bgl gymnasiale oberstufe

3 Die Oberstufe für den verkürzten Bildungsgang (G8) ist aufgeteilt in EF = Einführungsphase Q1 = 1. Jahr der Qualifikationsphase Q2 = 2. Jahr der Qualifikationsphase 1. Allgemeines

4 Es müssen in der Oberstufe insgesamt 102 Wochenstunden Unterricht belegt werden. Das bedeutet für alle Schülerinnen und Schüler im Durchschnitt jeweils 34 Wochenstunden pro Jahrgangsstufe. (D.h. jeweils 32 – 36 Wstd., je nach Planung.)

5 Ausgestaltung des erhöhten Wochenstundenrahmens im verkürzten Bildungsgang (102 WStd.) Einführungsphase: 2 Leistungskurse 7 Grundkurse 10 Kurse Qualifikationsphase: plus - 11. Wahlkurs und 1 Vertiefungsfach oder - 11. Wahlkurs und 12. Wahlkurs - 8. Grundkurs und ggf. Projektkurs

6 Aufbau und Dauer der Oberstufe Regeldauer3 Jahre Höchstverweildauer Abiturprüfung in 4 Fächern 4 Jahre Eine Jahrgangsstufe kann ggf. wiederholt werden. Sonderfall: Die Abiturprüfung darf bei Nicht-Bestehen wiederholt werden. Die Höchstverweil- dauer beträgt dann 5 Jahre Einführungsphase (EF) Qualifikationsphase 2. Jahr (Q2) Qualifikationsphase 1. Jahr (Q1)

7 Leistungsbewertung ab der EF Klausuren Sonstige Mitarbeit 1. Quartal2. QuartalGesamt Endnote EF Achtung: Endnote Q1/Q2 3- 5 4 5 4+ 5 4 4- Defizit! In mehreren Fächern müssen Klausuren geschrieben werden. In weiteren Fächern können Klausuren geschrieben werden. Die sonstige Mitarbeit ist ebenso bedeutsam wie Klausuren. Notenbildung in schriftlichen Fächern (Beispiel):

8 Verhaltensregeln Als angemeldeter Schüler unterliegt man bis zum Ende der Schul- laufbahn der Schulpflicht. Schulische Belange haben in diesem Zeitraum immer Vorrang vor privaten Interessen. Die Schüler haben eine Entschuldigungsmappe zu führen. In dieser Mappe befinden sich das offizielle Informationspapier und alle Entschuldigungen des aktuellen Schuljahres. Bis zur Volljährigkeit müssen alle Entschuldigungen von den Eltern auf den Entschuldigungsformularen unterschrieben werden. Beurlaubungen müssen vor dem Fehlen eingeholt werden. Nicht korrekt entschuldigte Stunden gelten als unentschuldigt und werden als solche auf den Zeugnissen ausgewiesen. Das Fehlen bei Klausuren und angekündigten Leistungsüberprü- fungen (Test, Referat usw.) erfordert ein ärztliches Attest und die rechtzeitige telefonische Abmeldung an der Schule. Fehlt eine dieser Komponenten, wird Klausur/Test/Referat mit ungenügend bewertet. Nachschreibklausuren werden im Regelfall samstags geschrieben.

9 Beratung und Information: Jahrgangsstufenversammlungen Einzelberatung durch die Jahrgangsstufenleiter Einzelberatung durch den Oberstufenkoordinator Informationsbroschüren zur Oberstufe Informationen im Internet www.schulministerium.nrw.de www.bergstadt-gymnasium.de Computerprogramm LUPO

10 Die Berechtigung zum Besuch der GO erwirbt man am Gymnasium mit Versetzung von der Klasse 9 in die Jahrgangsstufe EF. Den mittleren Schulabschluss erwerben Gymnasiasten mit der Versetzung in die Qualifikationsphase, d.h. am Ende der Jahrgangsstufe EF. Mit den Kurswahlen gegen Ende der Klasse 9 trifft man wesentliche Entscheidungen für den Weg zum Abitur. Dabei sind obligatorische Vorgaben zu beachten. 2. Planungsgrundlagen Jedes Aufgabenfeld muss bis zum Abitur repräsentiert sein. Einige Fächer sind Pflichtfächer.

11 §8 Abs. 2 (Apo-GOSt) Im Pflichtbereich (Jahrgang EF) ist eine in der Sekundarstufe I begonnene erste, zweite oder dritte Fremdsprache zu belegen. §8 Abs. 2 (Apo-GOSt) Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I in keiner zweiten Fremdsprache von Klasse 7/8 an unterrichtet worden sind, müssen zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife in den Jahrgangsstufen EF bis Q2 eine neu einsetzende zweite Fremdsprache (am BGL Russisch) durchgehend im Umfang von vier Wochenstunden belegen. Fremdsprachenbelegung

12 Übersicht zu den Aufgabenfeldern:

13 In der Einführungsphase findet jeder Kurs dreistündig statt (Ausnahmen: Russisch als neu einsetzende Fremdsprache vierstündig, Vertiefungskurse in Mathematik oder Englisch zweistündig). Ein Fachwechsel ist zum Halbjahr nicht möglich (Ausnahme: Vertiefungskurs). Weitere Planungsgrundlagen für die EF

14 Deutsch I. AufgabenfeldII. AufgabenfeldIII. Aufgabenfeld Eine aus der S I fortgeführte Fremd- sprache, am BGL z.Zt. Englisch Pflicht Eine weitere Fremd- sprache (Lateinisch, Französisch oder Russisch), falls nicht zwei Fächer aus dem NW- Bereich Biologie/ Physik/ Chemie gewählt werden. Kunst oder Musik Russisch für Haupt- und Realschüler ohne Fran- zösisch bis Klasse 10 Geschichte oder Sozialwissenschaften Mathematik Biologie oder Physik oder Chemie Eine weiteres Fach aus diesem Feld, falls nicht zwei Fremdsprachen gewählt werden. sowie Religion, ersatzweise Philosophie* Sport 3. Pflichtbelegungen in der EF * Katholische bzw. evangelische Schüler nehmen in der Fächergruppe Religion am Unterricht ihres Bekenntnisses teil (sofern keine Abmeldung vom Religionsunterricht vorliegt – dann Philosophie). Schüler anderer Konfessionen oder Konfessionslose nehmen am Fach Philosophie teil.

15 Beispiel für eine Zusammenstellung in der EF

16 Schriftlichkeit von Fächern Deutsch Fremdsprachen Mathematik Eine Gesellschaftswissenschaft Eine Naturwissenschaft Auf Wunsch in weiteren Fächern (weitere Gesellschafts- oder Naturwissenschaft, Kunst oder Musik, Religion oder Philo- sophie). Das ist bei den Fächern sinnvoll, die man als mögliche spätere Abiturfächer in Betracht zieht. Diese müssen spätestens vom ersten Halbjahr des ersten Jahres der Qualifikationsphase an (ab Q1.1) schriftlich belegt sein. Pflicht: Klausuren (2 pro Halbjahr) in den Fächern

17 4. Vertiefungskurse Zweistündige Halbjahreskurse Förderung im Kernbereich (Mathematik, Englisch) Zuweisung durch die Schule aufgrund der Beratungen und Empfehlungen der Fachlehrkräfte Keine Benotungen, sondern qualifizierende Bemerkungen (z. B. mit Erfolg teilgenommen) Anrechnung auf die Wochenstundenzahl, aber nicht versetzungswirksam Keine Anrechnung auf die Gesamtqualifikation

18 5. Versetzung in die Qualifikationsphase Am Ende der EF erfolgt eine Versetzung in die Q1. Diese Versetzung stellt gleichzeitig den mittleren Schulabschluss dar. Zum Erreichen der Versetzung kann es in bestimmten Fällen eine Nachprüfung geben.

19 keine 5versetzt eine 5 in D / M / fortgeführte Fremdsprache (FS) Ausgleich versetzt in einem anderen der 10 Pflichtfächer kein Ausgleich Nachprüfung (NP) versetzt zwei 5 eine 5 in D / M / FS und eine weitere 5 Ausgleich D/M/FS kein Ausgleich versetzt NP in D / M / FS beide in einem anderen der 10 Pflichtfächer NP mehr als zwei 5 oder eine 6 in den Pflichtfächernnicht versetzt Übersicht zur Regelung der Versetzung:

20 6. Ausblick auf die Qualifikationsphase Die Kurswahlen für die Qualifikationsphase finden in der Mitte des 2. Halbjahres der EF statt. Zu wählen sind 2 Leistungskurse (= die ersten beiden Abiturfächer, einer davon muss Deutsch oder Mathe- matik oder eine Fremdsprache aus der S I sein) und 7 Grundkurse plus ein weiterer Grundkurs oder Vertie- fungsfächer / Projektkurs. Leistungskurse werden 5-stündig unterrichtet, Grundkurse 3-stündig (Ausnahmen: Russisch GK 4- stündig, Vertiefungs- und Projektkurse 2-stündig. Belegverpflichtung insgesamt: 38-40 anrechenbare Kurse (1 Kurs = 1 Fach in einem Halbjahr)

21 Übersicht zur Obligatorik in Q1 und Q2:

22 7. Abiturbedingungen Die Abiturprüfung wird in vier Fächern abgelegt, mit denen die drei Aufgabenfelder erfasst werden müssen. Abiturfächer Neben den zwei Leistungskursen sind bei den Abiturfächern die folgenden Be- dingungen zu erfüllen: Das sprachlich-künstlerische Aufgabenfeld kann nur durch Deutsch oder eine Fremdsprache abgedeckt werden. Unter den vier Abiturfächern müssen sein: Zwei Fächer aus Deutsch, Mathematik, Fremdsprache. Abiturfächer müssen von der Jahrgangsstufe EF an kontinuierlich belegt worden sein Spätestens von der Jahrgangsstufe Q1.1 müssen in den Fächern Klausuren geschrieben worden sein Religionslehre kann in der Abiturprüfung das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld ersetzen

23 7. Abiturbedingungen 2 Fächer aus dem Bereich Naturwissenschaften (nicht Mathematik) Naturwissenschaft und Sport Naturwissenschaft und Kunst / Musik Sport und Religion Abiturfach Mathematik ist Pflicht, wenn … Kunst oder Musik als Abiturfach gewählt wird. Ausgeschlossene Fächerkombinationen bei der Wahl der Abiturfächer Sport als Abiturfach gewählt wird. (Hinweis: Sport ist am BGL mögliches Abiturfach!) 2 Fremdsprachen als Abiturfächer gewählt werden. 2 Gesellschaftswissenschaften als Abiturfächer gewählt werden.

24 Projektkurse Zweistündige Jahreskurse in der Qualifikationsphase. Beziehen sich auf einen fachbezogenen oder fächerübergreifenden Schwerpunkt mit einem Fach als Referenzfach, das belegt sein muss. Können die normalerweise in der Q 1 zu schreibende Facharbeit ersetzen. Schließen mit einer Jahresnote ab, die sich auf zwei Kurshalbjahre bezieht, entspricht also zwei Kursen.

25 7. Besonderheiten am BGL In der Qualifikationsphase wird eine Kooperation mit den Staberger Gymnasien ermöglicht. Als neu einsetzende Fremdsprache in der EF wird Russisch angeboten. Haupt- und Realschüler ohne zweite Fremdsprache von Klasse 7 bis Klasse 10 müssen Russisch bis Q2.2 belegen. Das Fach Sozialwissenschaften hat den Schwerpunkt Wirtschaft. In Q 1 kann man statt KU oder MU Musik praktisch (MuP) belegen. Musik wird als Kurs bis zum Abitur angeboten (musikalisches Profil). Die Bildung von Projektkursen in der Q 1 ist offen.

26 Garantierte und nicht garantierte Kurse Als Grund- und Leistungskurse für die Dauer der Oberstufe können Deutsch, Englisch, Mathematik und Biologie garantiert werden. Weitere Leistungskurse ergeben sich aus dem Wahlverhalten der Schüler. Als Grundkurse können zudem Latein und Französisch (Sicherung des sprachlichen Schwerpunkts) sowie Chemie und Physik (Sicherung des naturwissenschaftlichen Schwerpunkts) sowie Geschichte und Sozialwissenschaften (Sicherung des gesellschafts- wissenschaftlichen Aufgabenfeldes) sowie Musik garantiert werden. Weitere garantierte Grundkurse ergeben sich aus den Pflichtbelegungen (Sp, MuP, GeZ, SwZ) und dem Wahlverhalten der Schüler. Nicht garantiert werden können Kurse in folgenden Fächern: Informatik, Religion, Philosophie, Kunst. Hier ist eine Absicherung durch garantierte Kurse erforderlich.

27 Für die individuelle Planung der Schullaufbahn wird den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern ein Werkzeug für den PC zur Verfügung gestellt: LUPO (= Laufbahnberatungs- und Planungstool Oberstufe). LUPO - zeigt die Wahlmöglichkeiten der Schule an, - gibt Planungshilfen und Erläuterungen, - weist auf Planungsfehler hin, - ermöglicht Vorausplanung bis zum Abitur, - dient als Beratungsgrundlage für Beratungslehrer, - aber ersetzt nicht die persönliche Beratung durch die Beratungslehrer oder die Beratungsveranstaltungen. 8. LUPO als Planungshilfe

28 Diese Präsentation steht ab sofort auch auf der Homepage des BGL zur Verfügung: www.bergstadt-gymnasium.de. besser gemeinsam lernen


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