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25.02.2014Strafverfahren in Bausachen1 Strafverfahren in Bausachen Gewinnabschöpfung Dr. Thomas Hansjakob Erster Staatsanwalt, St. Gallen.

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1 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen1 Strafverfahren in Bausachen Gewinnabschöpfung Dr. Thomas Hansjakob Erster Staatsanwalt, St. Gallen

2 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen2 Um was geht es? Voraussetzungen der Strafbarkeit erkennen Voraussetzungen der Gewinnabschöpfung kennen Richtig verzeigen Verfahren der StA kennen Sanktionen kennen Trotzdem keinen Frust haben Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

3 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen3 Die Rechtsgrundlage Art. 132 BauG 1 Mit Busse bis Fr. 30 000.– wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig: a) ohne Bewilligung der zuständigen Behörde bewilligungspflichtige Bauten oder Anlagen erstellt, verändert oder abbricht; b) ohne Bewilligung der zuständigen Behörde von bewilligten Projekten abweicht oder Bedingungen und Auflagen von Baubewilligungen verletzt; c) gegen Schutzverordnungen oder öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, die im Interesse des Natur- und Heimatschutzes erlassen oder verfügt wurden, verstösst. Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

4 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen4 Erstellen, ändern, abbrechen ohne Bewilligung der zuständigen Behörde bewilligungspflichtige Bauten oder Anlagen erstellen, verändern oder abbrechen Vorsatz heisst hier, dass der Verantwortliche weiss, was er tut Fahrlässigkeit heisst, dass er es bei genügender Sorgfalt wissen könnte Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

5 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen5 Abweichen von Bewilligungen ohne Bewilligung der zuständigen Behörde von bewilligten Projekten abweichen oder Bedingungen und Auflagen von Baubewilligungen verletzen Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

6 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen6 Gegen SchutzVo verstossen gegen Schutzverordnungen oder öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, die im Interesse des Natur- und Heimatschutzes erlassen oder verfügt wurden, verstossen Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

7 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen7 Wer ist verantwortlich? Bauherr? Architekt? Bauführer? Vorarbeiter? … oder beissen die Hunde wie meistens den Letzten? Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

8 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen8 Gewinnabschöpfung Art. 70 Abs. 1 StGB: Das Gericht verfügt die Einziehung von Vermögenswerten, die durch eine Straftat erlangt worden sind. Art. 71 Abs. 1 StGB: Sind die der Einziehung unterliegenden Vermögenswerte nicht mehr vorhanden, so erkennt das Gericht auf eine Ersatzforderung des Staates in gleicher Höhe. Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

9 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen9 Probleme der Gewinnabschöpfung Wie hoch ist der effektive Mehrwert? Für welche Zeit muss er eingezogen werden? Bei wem kann er eingezogen werden? Einziehung ist ohne Rücksicht auf die Strafbarkeit möglich. Art. 70 Abs. 2: Die Einziehung ist ausgeschlossen, wenn ein Dritter die Vermögenswerte in Unkenntnis der Einziehungsgründe erworben hat oder die Einziehung ihm gegenüber sonst eine unverhältnismässige Härte darstellen würde. Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

10 ein praktisches Beispiel: 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen10 Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

11 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen11 Das zeitliche Problem Wie sollen wir die Gewinnabschöpfung berechnen, wenn wir noch nicht wissen, wie lange der Betroffene vom Vorteil profitieren wird und was es ihn kostet, den rechtmässigen Zustand wieder herzustellen? Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

12 Das Baumhaus 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen12 Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

13 Zeitliches beim Baumhaus Anzeige erfolgt, nachdem der Baustopp missachtet wurde Es kann bestritten werden: die Abweichung von den Plänen, die Unzulässigkeit dieser Abweichung, der fehlende Mehrwert, der Gewinn, weil der Mehrwert nicht genutzt werden könne, der Gewinn, weil aus der Rückführung ein Verlust resultiere. 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen13

14 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen14 Was müssen wir wissen? Was wurde bewilligt oder eben nicht? Baubewilligung, allenfalls Pläne, einreichen und möglichst genau bezeichnen, wo der Verstoss liegt Mit wem wurde verhandelt? (Vorsatz) Wurde auf die Problematik hingewiesen, die jetzt zur Diskussion steht? Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

15 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen15 Was müssen wir wissen? Wer hatte vor Ort welche Funktion? Gegenüber wem wurde wann von wem verfügt? Wer hat allenfalls danach noch gehandelt? Warum ist der Verstoss erheblich? Möglichst emotionslos erklären! Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

16 Zum Baumfäll-Fall Gefällt hat der Gärtner; verfügt wurde gegenüber einem Vertreter der Erbengemeinschaft und gegenüber dem Arbeiter vor Ort (aber wann?) Der Gärtner verweigert als Angeschuldigter die Antwort auf die Frage, wer ihn beauftragt habe (was sein Recht ist) 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen16 Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

17 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen17 Was müssen wir wissen? Zur Gewinnabschöpfung: Wie ist der Mehrwert oder Minderaufwand zu berechnen? Wie lange dauert er, wenn er noch andauert? Lässt er sich kapitalisieren? Wer profitiert? Wird der Mehrwert ev. kompensiert durch zusätzlichen Aufwand? Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

18 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen18 Verfahren bei der StA Verfahren, bei denen nur eine Busse herausschaut (Übertretungen), sind für uns Bagatellfälle Sie werden von einem Sachbearbeiter mit untersuchungsrichterlicher Befugnis beurteilt, der nicht Jurist ist Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

19 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen19 Kleines Zwischengejammer Wir sollten Experten sein für Baurecht, Umweltschutzrecht, Lebensmittelrecht, Unlauteren Wettbewerb, Ausländerrecht incl. Schengen, Dublin etc. Strassenverkehrsrecht, Waffenrecht, Tierschutzrecht, Etc. etc. Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

20 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen20 Kleines Zwischengejammer Wir sollten Spezialisten haben für Umweltschutzrecht, Verfahren gegen Hooligans, Verfahren betr. Tierschutz, Verfahren wegen häuslicher Gewalt, Verfahren betr. Ausländerrecht, Verfahren wegen Pornografie Verfahren betr. Sozialhilfebetrug, Verfahren gegen Drogen-Kleindealer, Verfahren gegen Wirtschaftsdelinquenten, Verfahren mit Kindern als Opfer Etc. etc. Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

21 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen21 Welche Möglichkeiten hat der SmuB? Nichteintreten auf Strafanzeige weil strafbare Handlung nicht glaubhaft Bussenverfügung aufgrund der Akten, ohne Befragung der Verantwortlichen Eröffnung der Untersuchung und Strafbescheid Anklage Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

22 Welche Möglichkeiten haben Sie? Keine! Gemeinde ist nach der Rechtsprechung der AK nicht Partei im Verfahren Strafanspruch wird vom Staat, sprich von der StA durchgesetzt Gemeinde hat keine eigenen Rechte im Verfahren 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen22 Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

23 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen23 Sanktion Nach Art. 132 BauG: Busse bis 30000.- Innerhalb des Strafrahmens wird die Busse zuerst nach objektiver Tatschwere bemessen: Der schwerstmögliche Fall gibt 30000.-, der leichtestmögliche 1.- Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

24 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen24 Sanktion Dann wird das Verschulden berücksichtigt: Direkter Vorsatz? (Der Beschuldigte wusste, dass er etwas Illegales macht) Eventualvorsatz? (Der Beschuldigte nahm in Kauf, dass er etwas Illegales macht) Bewusste Fahrlässigkeit? (Der Beschuldigte ging bewusst das Risiko ein, unkorrekt zu handeln) Unbewusste Fahrlässigkeit? (Der Beschuldigte hat sich gar nicht überlegt, dass er etwas Illegales machen könnte) Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

25 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen25 Sanktion Weitere Elemente, die das Verschulden beeinflussen: Beweggründe Persönliche Verhältnisse (insbes. finanziell) Geständnis Einsicht, Reue Zeit seit der Tat (nach drei Jahren verjährt, Strafe ist dann Null!) Strafbar- keit Verantwort- lichkeit Gewinnab- schöpfung Anzeige Verfahren der StA Strafzu- messung

26 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen26 Summa summarum: Erwarten Sie, dass wir unseren Job richtig machen! Erwarten Sie aber keine Wunder!


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