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CEDAW & der STAND der UMSETZUNG- Frauenrechtspolitik aus NRO-Perspektive Magdeburg, 12. Okt. 2010, Altes Rathaus Wirtschaftliche und soziale Frauenrechte.

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Präsentation zum Thema: "CEDAW & der STAND der UMSETZUNG- Frauenrechtspolitik aus NRO-Perspektive Magdeburg, 12. Okt. 2010, Altes Rathaus Wirtschaftliche und soziale Frauenrechte."—  Präsentation transkript:

1 CEDAW & der STAND der UMSETZUNG- Frauenrechtspolitik aus NRO-Perspektive Magdeburg, 12. Okt. 2010, Altes Rathaus Wirtschaftliche und soziale Frauenrechte - Follow up zeigt wenig Aktion der Regierung – Wachsamkeit der Zivilgesellschaft & Nutzung des Fakultativprotokolls von CEDAW notwendig HEISS AUF MENSCHENRECHTE Beratung für Menschenrechte & Genderfragen, Berlin Marion Böker

2 Der Zwischenbericht 2011 rückt näher - was ist seitens der Regierung erfolgt?
…um gegen Zwangsteilzeit vorzugehen? …um Diskriminierung wie Residenzpflicht und das AsylbG und VAW zu beseitigen? …um all die angeforderten Daten zu sammeln? …um Gleichstellung in der Privatwirtschaft zu erzielen? …um Flüchtlings- und asylsuchende Mädchen ins Bildungssystem zu integrieren. …um Migrantinnen und Frauen mit Behinderungen ihre Integration und Teilhabe am Erwerbsleben zu garantieren? … um die o,7% BSP für MDGs aufzubringen? …um Steuermaßnahmen vorab geschlechtergerecht zu machen? Der Ausschuss begrüßt die Anerkennung seitens des Vertragsstaates für den positiven Beitrag der Menschenrechts- und Frauen Nichtregierungsorganisationen bei der Umsetzung des ÜbereinKommens, bedauert jedoch, dass diese bei der Erstellung des Staatenberichts nicht hinzugezogen wurden. Welcher Dialog besteht seitdem? Beim DIMR Follow up am waren 2 Ministerien vertreten, eines ging diversen Fragen aus dem Wege und weigert sich, den Schutz von inter- sexuellen Kindern vor Beschneidung in die Wege zu leiten. 62. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, in einen Dialog mit Nichtregierungsorganisationen von intersexuellen und transsexuellen Menschen einzutreten,um ein besseres Verständnis für deren Anliegen zu erlangen und wirksame Maßnahmen zum Schutz ihrer Menschenrechte zu ergreifen. Es gibt keine erkennbare Handlung zum Thema Mädchen in Haft. Was tut die Regierung, um CEDAW gleichmäßig auch in allen Bundesländern umzusetzen? …, um alle Menschen und ExpertInnen über CEDAW aufzuklären? …um Lohndiskriminierung zu unterbinden? …um Gender Budgeting und Mainstraming umzusetzen? …um 4.1. positive Maßnahmen umzusetzen, anstatt dessen baut sie Frauenhäuser ab, … Finanzen und verschärft die ökonomische Situation von Frauen. …um Ausbildung von Mäd-chen insb. in Hauptschulen zu verbessern?

3 Jetzt weiter mit Dialog: 2011 & 2014 Kommentierung !!
Nehmen Sie die Abschließenden Bemerkungen in die Hand – reden Sie alle mit der Bundesregierung und Ihren Ländern! 2) AB. 67. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, innerhalb von zwei Jahren einen schriftlichen Bericht über die Maßnahmen vorzulegen, die zur Umsetzung der in den Absätzen 40 und 62 enthaltenden Empfehlungen ergriffen wurden. 3) AB 68. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, in seinem nächsten Periodischen Bericht gemäß Artikel 18 des Übereinkommens auf die in den vorliegenden abschließenden Bemerkungen geäußerten Besorgnisse zu antworten. Der Ausschuss bittet den Vertragsstaat um die Vorlage eines kombinierten siebten und achten periodischen Berichts im September 2014.

4 Geschieden. Quelle: Koni Seager: The Atlas of WOMAN in the World, 4
Geschieden? Quelle: Koni Seager: The Atlas of WOMAN in the World, 4. Edition, London 2009, S. 25

5 Oktober 2010: NRO-Vertreterinnen aus den neuen Bundesländern besuchen den UN-CEDAW–Ausschuss in Genf - und bereiten ein Untersuchungsverfahren wegen systematischer Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Herkunft vor

6 Vorenthaltung des Versorgungsausgleichs nach der Vereinigung für die in der DDR geschiedene Frauen ist identifiziert als… Verstoss gegen die Menschenrechte dieser Frauen nach CEDAW Art. 2, 3, 5, 7, 8, 10, 11 (1) e.), 13, 14 und Art. 16 c.) Dabei wird die Pflichterfüllung des Staates vermißt, ihre Diskriminierung pro-aktiv, ohne Verzögerung umgehend und grundlegen zu beseitigen, gemäß CEDAW Art. 2 (1) f.)+ Art. 3. Diese diskriminierende Praxis in Deutschland verstärkt und benutzt die traditionellen Muster der unterlegenen und ungleichen Frau (in der Ehe und nach ihrer Scheidung) und führt sie fort, auch wenn Deutschland in Folge von Art. 5 (a) von CEDAW verpflichtet ist, “alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen…dies zu verändern …” und entsprechenden des Abkommens Art. 2 dies ohne weitere Verzögerung umgehend geschehen muss. Gegen Art. 2 CEDAW und trotz des seit 1992 von dem Verein und einzelnen betroffenen Frauen umfassenden Lobbyings der gesamten Politik und Öffentlichkeit findet die Diskriminierung seit 20 Jahren statt: sie ist also systematisch. Mit Lobbying hat der Verein erreicht, dass im Bundestag in jeder Legislativperiode über die Sachlage debattiert wurde. Nur wenige PolitikerInnen haben verneint, dass es eine Ungleichbehandlung gibt. Die meisten versprachen eine Lösung; aber bislang ohne Ergebnis. Mehr noch, in Konsequenz werden die Frauen in Folge der ökonomischen Diskriminierung und Verletzung von Art. 11 (1) e. werden die Recht dieser Frauen zusätzlich nach mehreren weiteren Artikeln verlet:zt: nach CEDAW art. 7., 8, 10, 13, 14 durch die Einschränkungen im Zugang und der Partizipation in vielen Lebensbereichen. Nach 4.1. CEDAW kann/muss der Staat mit Sondermaßnahmen die Lösung installieren

7 Verein der in der DDR geschiedenen Frauen strebt UN- Untersuchungs-verfahren an & ruft Betroffene zur Registrierung beim Verein auf! Als Ergebnis informeller Informationsgespräche bei der UN in Genf, erklärt der Verein der in der DDR geschiedenen Frauen: Der UN-Ausschuss ermunterte den Verein der in der DDR geschiedenen Frauen, ein Untersuchungsverfahren einzuleiten …und die Kommunikation als Verein für die gesamte Anzahl der heute noch lebenden Betroffenen einzureichen. … bestätigte …, dass nach den von ihnen vorgelegten Schilderungen der Sachlage eine Verletzung nach dem UN-Abkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vorliege. (…) Demnach beurteilen die Vorstandsvertreterinnen des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen ein solches Untersuchungsverfahren als anstrebenswert und aussichtsreich und werden nun die Arbeiten an der Einreichung weiterführen. Es handelt sich hier auf den ersten Blick um eine bekannte systematische Diskriminierung, die der Staat pro-aktiv und ohne Verzögerung längst Hätte abschaffen müssen (Art. 2und 3 des CEDAW- Abkommens). Die Diskriminierung hält seit 20 Jahren an. Sie diskriminiert die DDR Geschiedenen Frauen gegenüber den DDR geschiedenen Männern, da diese ihre Anwartschaften komplett erhalten, die Frauen aber nichts aus dem ehemaligen gemeinsamen Einkommen erhalten. … Es handelt sich um eine Diskriminierung von Frauen und aufgrund der Herkunft aus einem anderen, vormaligen Staat in einem einheitlichen Staat unter einem Gesetz. Somit und da sich aufgrund der niedrigen Renten der Betroffenen weitere Einschränkungen ihrer sozialen und kulturellen Rechte ergeben handelt es sich um mehrfache Diskriminierung. So der Bestandsschutz für die geschiedenen Männer nicht aufgehoben werden kann muss der Staat eine andere Lösung (4.1. CEDAW) in Kraft setzen. Die Regierung müsste ein für alle Betroffenen leicht zugängliches Registrierungsverfahren einrichten. Die bisherige Rechtssprechung unter CEDAW (s. re: Ungarn) geht davon aus, dass neben den Ansprüchen auch eine angemessene Entschädigung für die Tatsache der nach CEDAW menschenrechtsverletzenden Diskriminierung und die Dauer gefordert und gewährt werden muss. (…) Der Verein der in der DDR geschiedenen Frauen ruft alle Betroffenen auf, sich an den Verein zu wenden, um solange sich hier als Betroffene zu registrieren, bis nicht der Staat ein solche Register eröffnet. (aus PM )

8 Die Rechte von Menschen mit Behinderungen & älterer Menschen, insb
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen & älterer Menschen, insb. Frauen werden verstärkt forciert dazu zählen geschiedene und verwitwete Frauen Eine NGO-Koalition streben eigenes Abkommen f. d Rechte älterer Frauen an UN-Abkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Art 6.- Frauen/ Inklusion) ist neu und gilt CEDAW verfasst gerade eine Allg. Empfehlung (Interpretationshilfe des Abkommens) zu Rechten älterer Frauen Innerhalb dieses Kontextes wird das Anliegen der in der DDR geschiedenen Frauen nun auch von internationalen NROs nach vorn gebracht: lobbyiert Frauen werden als Opfer einer systematischen Mehrfach-Diskriminierung aufgrund von Geschlecht & Herkunft aussagen

9 Überschneidungen bei der Beseitigung v
Überschneidungen bei der Beseitigung v. Diskriminierung & Verstößen gegen die Menschenrechte Mehrfachdiskriminierung/en “Der Begriff Intersektionalität steht dafür, dass die klassischen Modelle der Unterdrückung innerhalb der Gesellschaft, die auf “Rasse”/Ethnie, Geschlecht (sex & gender), Religion, Nationalität, sexueller Orientierung, Klasse oder Behinderung basieren nicht unabhängig voneinander gebraucht werden; ganz im Gegenteil davon schaffen erst diese Formen der Unterdrückung in ihrer untereinander bestehenden aktiven Verbindung ein System der Unterdrückung, das die Überschneidung ("intersection“) der mehr- und vielfachen Formen von DIskriminierung wiederspiegelt.“

10 Der Staat in der europäischen & transatlantischen Aufklärung definiert nur Männer als Subjekt des Rechtes im contract social als homo economicus Olympe de Gouges 1791 diskutiert und weist den Ausschluss der Frauen zurück- Sie fordert die gleichen natürlichen „Rechte der Frauen“, die frei und gleich als Individuen und Subjekte des Rechts geboren sind, damit berechtigt zum Status sind Bürgerinnen mit gleichen Rechten ohne Unterschied zu sein. Sie wurde 1793 hingerichtet: Europäische Philosophie/pol.Konzept des Menschen im Staate basiert auf dem griech., röm. Modell des Oikos und der dualen 2 gegensätzlichen Geschlechter (sexes): men/ citizen/ public economy women/ wife/ home  reproduction

11 Drei Artikel aus„Les Droits De La Femme“ : Gleichen Anteil am ökonomischen Leben– ökonomische Rechte der Frauen! 1791 Artikel XIII (13) Für den Unterhalt der Streitmacht und für die Kosten der Verwaltung sind die Abgaben der Frau und des Mannes gleich; sie hat Anteil an allen Strapazen, an allen beschwerlichen Arbeiten; sie muss deshalb ebenso Anteil an der Besetzung von Stellen, Ämtern, Arbeitsplätzen, Würden und Gewerben haben. Artikel XIV (14) Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht entweder selbst oder durch ihre Repräsentanten die Notwendigkeit der öffentlichen Abgabe festzustellen. Die Bürgerinnen können ihr nur bei anteilsgleicher Zulassung zu Vermögen sowie zur öffentlichen Verwaltung zustimmen und Höhe, Aufteilung, Eintreibung und Dauer der Steuer festsetzen. Artikel XV (15) Die große Menge der Frauen, durch die Abgabe mit der der Männer verbunden, hat das Recht, von jedem öffentlichen Beamten Rechenschaft über seine Amtsführung zu verlangen.

12 Statement by CEDAW Geneva on Friday, 6 Feb 2009 : UN committee concerned by impact of financial crisis on rights of women and girls "The Committee on the Elimination of Discrimination against Women expresses its concern on the effects of the current international financial and economic crisis and its impact upon the full realization of human rights of women and girls worldwide. While the scale of the current crisis is still largely unmeasured, it is expected that women and girls in both developed and developing countries will be particularly affected by the potential social and economic consequences, such as unemployment, increase of responsibilities both at work and at home, decrease of income and potential increase in societal and domestic violence. "In such a context, it is necessary to identify and respond to specific needs of women and girls. Gender perspectives should be taken into account in relation to the impacts of the crisis on both a long and short-term basis, including in relation to education, health, security and livelihoods. Particular attention must be paid to providing women with access to programs aimed at immediately alleviating poverty and hunger, with a view to guaranteeing that national and international efforts effectively reach those most in need and that funding of programs for women's empowerment is not eroded. "The Committee underscores the importance of recognizing the unique contribution that women can make in the timely resolution of the crisis. It calls upon States parties to include women in the dialogue and decision-making processes around these issues. The Committee further urges States parties to comply with all their obligations under the CEDAW Convention in spite of the global financial crisis."

13 GB bedeutet die ökonomischen mikro-, meso- und makro Ebenen im gender-Blick zu behalten und zu steuern… Re: 29 AB 2004 & CEDAW PR Bislang keine GBA der Auswirkungen der Bankenfinanzierungen, bad banks, crises stimulus packaged (Vermutet: weniger strenge Gender Kriterien Prüfung zB in EU & COE/ Verschärfung/ Backlash nicht berücksichtigt) Was passiert ab 2011 wenn insb. im Sozialen Bereich eingespart wird und parallel Die Zinserträge der priv. Stiftungen (kirchl., aller Geldanlagen aller Anlegenden) von zuvor 4 % auf 2% (um 50%) sinken? Wie werden Soziale Träger, Projekte, deren Zielgruppen damit zurecht kommen: welcher gender impact? Wie wird das bis ins Privatleben / Beziehungen in der Familie oder Nachbarschaft hinein wirken?

14 Aktivitäten des EUROPARATS
insb. durch die Unterstützung von Menschenrechts- kommissar Thomas Hammarberg: der insb. vor dem Hintergrund der Finanzkrise ein fiskalisches MR- Monitoring sucht: während der Athener Konferenz zu GB 5/2009 in seinem viewpoint vom 3. Aug

15 대단히 고맙습니다. Gam sa ham ni da ! Danke Thank you ! MERCI! Teșekkürler !
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