Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

vorgestellt von der Landrätin des Kyffhäuserkreises

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "vorgestellt von der Landrätin des Kyffhäuserkreises"—  Präsentation transkript:

1 vorgestellt von der Landrätin des Kyffhäuserkreises
Das Kind im Sozialsystem - Darstellung der Unterstützungsmechanismen in Deutschland am Beispiel des Kyffhäuserkreises - vorgestellt von der Landrätin des Kyffhäuserkreises Frau Antje Hochwind

2 Eckdaten zum Kyffhäuserkreis
Deutschland Kyffhäuserkreis Thüringen

3 Eindrücke aus dem Kyffhäuserkreis
Erlebnisbergwerk Kyffhäuserdenkmal Panorama Museum Kyffhäusergebirge

4 Bevölkerungsentwicklung Vergleich 2002 - 2011
Einwohnerzahl zum :

5 Einwohner im Alter von 0 – 1 Jahr im Kyffhäuserkreis

6 Betrachtung der Unterstützungsangebote in Altersklassen
0 – 1 Jahr 2 – 6 Jahre 7 – 18 Jahre bis 27 Jahre

7 „Eigentlich braucht jedes Kind drei Dinge: Es braucht Aufgaben, an denen es wachsen kann, es braucht Vorbilder, an denen es sich orientieren kann und es braucht Gemeinschaften, in denen es sich aufgehoben fühlt.“ (Prof. Gerald Hüther)

8 Schwangerschaft und 1. Lebensjahr des Kindes
Beratungs- und Unterstützungsangebote vor und nach der Geburt Gynäkologische Untersuchungen Hebammen/ Familienhebammen Früherkennungsuntersuchungen des Kindes Beratungsangebote (Schwangerschaftsberatung, Beratung zum Sorgerecht, Adoption, Unterhalt, Vaterschaftsanerkennungen) Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten Mutterschaftsgeld Elterngeld Kindergeld

9 Unterstützungsleistungen
0 – 1 Jahr Beratungs- und Unterstützungsleistungen Willkommensbesuch des Jugendamtes Begrüßungsgeschenke sowie Informationen zu bestehenden Angeboten für junge Eltern mit Kind außerdem Hinweise: zur Beantragung Elterngeld / Kindergeld Auskunft zu Betreuungsmöglichkeiten (Kindertageseinrichtungen, Tagesmütter) zur Thematik Kindesunterhalt für unverheiratete Paare oder getrennt lebende Partner Beratung und Möglichkeit zu Unterhaltsvorschüssen im Jugendamt Unterhaltsvorschuss = staatl. Leistung, die auf Antrag gezahlt wird, wenn der Vater nicht zahlen kann (geringes Einkommen, Krankheit etc.) ,noch nicht die Vaterschaft anerkannt wurde oder der Vater nicht bekannt ist; Väter werden in bestimmten Abständen überprüft, ob zahlungsfähig : wenn, ja: Rückzahlung Höhe des UVG: Kinder von Jahren bekommen 133, 00 €/Monat - Kinder von 6 – 12 Jahren bekommen 180,00 €/Monat (wird max. 6 Jahre gezahlt – bis max. zum 12. Lebensjahr)

10 Willkommenspaket für Neugeborene im Kyffhäuserkreis

11 Unterstützungsleistungen
0 – 1 Jahr Finanzielle Unterstützungsleistungen vor / nach Geburt: Anspruch berufstätiger Mütter: Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt = Mutterschutzfrist mit Fortzahlung Lohn Elterngeld = 67% des letzten durchschnittlichen Nettojahreslohnes – max €/ monatlich über max. 14 Monate (Möglichkeit Einteilung Betreuungszeit durch Vater und Mutter) Betreuungszeit kann bis 24 Monate verlängert werden  Halbierung des monatliche Betrages des Elterngeldes

12 Unterstützungsleistungen
0 – 1 Jahr Finanzielle Unterstützungsleistungen vor / nach Geburt: Anspruch nicht berufstätiger Mütter: 300 € Elterngeld über Zeitraum (14 Monate) – Geld wird auf Regeleistung beim Arbeitslosengeld II-Bezug angerechnet Anspruch für alle Eltern: Kindergeldleistungen vom Staat bis zum Eintritt ins Erwerbsleben 1. und 2. Kind je 184 € im Monat 3. Kind 190 € im Monat 4. und jedes weitere Kind 215 € im Monat

13 0 – 1 Jahr Finanzielle Unterstützungsleistungen: eine Beispielrechnung (Eltern + 1 Kind) Beide Elternteile berufstätig, 1 Kind 1.300€ Vater 1.200€ Mutter 184€ 1. Kind (7 J.) 2.684€/ Monat Beide Elternteile arbeitslos, 1 Kind 382€ Regelsatz Vater 345€ Regelsatz Mutter (90%) 255€ Regelsatz Kind (7 J. = 70%) 184€ Kindergeld 1. Kind 500€ Kosten der Unterkunft 55€ BuT (Verein, Material, Mittagsverpflegung) 1.721€/ Monat -963€

14 0 – 1 Jahr Finanzielle Unterstützungsleistungen: eine Beispielrechnung (Eltern + 2 Kinder) Beide Elternteile berufstätig, 2 Kinder 1.300€ Vater 804€ Mutter Elterngeld 184€ 1. Kind (7 J.) 184€ 2. Kind (0,5 J.) 2.472€/ Monat Beide Elternteile arbeitslos, 2 Kinder 382€ Regelsatz Vater 345€ Regelsatz Mutter (90%) 150€ anteiliges Elterngeld Mutter 255€ Regelsatz Kind (7J. = 70%) 224€ Regelsatz Kind (0,5J. =60%) 184€ Kindergeld 1. Kind 184€ Kindergeld 2. Kind 500€ Kosten der Unterkunft 55€ BuT (Verein, Material, Mittagsverpflegung) 2.279€/ Monat -193€

15 2. – 6. Lebensjahr des Kindes
Kindertageseinrichtungen Ergänzende Tagespflege (Tagesmütter) Fachberatung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege Frühförderung Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten Thüringer Erziehungsgeld Übernahme von Beiträgen in Kindertageseinrichtungen und bei Kindertagespflege

16 Kindertageseinrichtungen
2 – 6 Jahre Kindertageseinrichtungen Rechtsanspruch auf Betreuung ab 1. Lebensjahr 2906 Kinder im Kyffhäuserkreis in 55 Kindertages-stätten im Kyffhäuserkreis (28 in freier und 27 in kommunaler Trägerschaft) betreut (Stand: ) 81 Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedroht in 7 integrativen Kindertagesstätten Elternbeitrag im Durchschnitt: 97 €/ Monat (Stand ) Betreuungsquote (Stand ) 0 – 1 Jahr: 3% 1 – 2 Jahre: 54,2% 2 – 3 Jahre: 83,7% 3 Jahre - Schuleintritt: 96,9%

17 Ergänzende Kindertagespflege (Tagesmütter)
2 – 6 Jahre Ergänzende Kindertagespflege (Tagesmütter) Ergänzendes Angebot zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen Insgesamt 8 Tagesmütter im Landkreis ( ) betreute Kinder: 6 (über Förderung durch Jugendamt) + 10 betreute Kinder (privat) Fachberatung für Kindertagespflege im Jugend- und Sozialamt angesiedelt Prüfung der Eignung, Zulassung, Vermittlung, fachliche Beratung und Begleitung Kosten im Kyffhäuserkreis für Kindertagespflege: € (2012)

18 Fachberatung für Kindertageseinrichtungen
2 – 6 Jahre Fachberatung für Kindertageseinrichtungen Im Jugend- und Sozialamt angesiedelt Kostenfrei, trägerneutral, mobil Unterstützt Kindertageseinrichtungen: Fachberatung bezogen auf das Kind Pädagogische Arbeit Konzept-, Team- und Konfliktberatung Fragen der Betriebsführung, baulich, räumliche und sächliche Ausstattung Heilpädagogische Fachberatung in der Arbeit mit Kindern mit besonderem Förderbedarf (Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedroht)

19 kostenfreie Frühförderung nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII und SGB IX
2 – 6 Jahre kostenfreie Frühförderung nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII und SGB IX Hilfe für Kinder mit (drohender) Behinderung (bis Schule) Ambulante/ mobile heilpädagogische Frühförderung (50 Kinder) Ambulant – vor Ort in der Frühförderstelle Mobil – in der Häuslichkeit des Kindes (ggf. auch in Kindertageseinrichtung) Überregionale heilpädagogische Frühförderung (22 Kinder) Autismusförderung Hörspezifische Frühförderung Sehspezifische Frühförderung Teilstationäre heilpädagogische Frühförderung (69 Kinder) Förderung in integrativen Kindertageseinrichtungen Einzelintegration in Regeleinrichtung mit Fachkraft Kosten im Kyffhäuserkreis 2012: 1,42 Mio € Stand / Zahlen

20 Finanzielle Unterstützungsleistungen
2 – 6 Jahre Finanzielle Unterstützungsleistungen Thüringer Erziehungsgeld Wenn ein Kind nicht oder nicht mehr als 5 Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter betreut wird ab dem 13. Lebensmonat des Kindes für eine Dauer von max. 12 Lebensmonaten gewährt Für Kinder, die ab dem 01. August 2008 geboren sind 2012 von 372 Kinder im Kyffhäuserkreis genutzt Höhe des monatlichen Thüringer Elterngeldes: 1. Kind: 150€, 2. Kind: 200€, 3. Kind: 250€, 4. und jedes weitere Kind: 300€ Kosten im Kyffhäuserkreis: ca € (2012) – wird vom Land Thüringen erstattet

21 Finanzielle Unterstützungsleistungen
2 – 6 Jahre Finanzielle Unterstützungsleistungen Übernahme von Beiträgen in Kindertageseinrichtungen und bei Kindertagespflege Erfolgt auf Antrag der Eltern Wenn ein Kind halb- oder ganztags in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter betreut wird Vollständige oder teilweise Übernahme der Gebühren, wenn die Eltern die Betreuungskosten nicht selbst aufbringen können (Nachweis) Kosten im Kyffhäuserkreis: ca. 1 Mio € (2012)

22 7. – 18. Lebensjahr des Kindes/ Schulzeit
Jahre Schullandschaft im Kyffhäuserkreis Integrationsbegleitung für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf Hortbetreuung Schülerbeförderung Schulsozialarbeit Offene Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Freizeitplaner

23 Staatlicher Schulträger
Jahre Schullandschaft im Kyffhäuserkreis Schulform Staatlicher Schulträger Freier Schulträger Grundschulen 15 2 Regelschulen 8 Gymnasien 3 1 Förderzentren Berufsschulen Summe 36

24 Schulbegleitung durch Integrationshelfer
Jahre Schulbegleitung durch Integrationshelfer Individuelle Förderung und Unterstützung von Schülern mit Behinderung durch einfache Assistenzleistungen zur Bewältigung der schulischen Anforderungen auf Antrag und bei ärztlicher Notwendigkeit Kosten trägt Jugendhilfeträger bei: seelisch behinderten oder von seelischer Behinderung bedrohten Kindern (momentan 2 Integrationshelfer) Kosten trägt Sozialhilfeträger bei: geistig, körperlich oder mehrfach behinderten Kindern (momentan 16 Integrationshelfer) Kosten im Kyffhäuserkreis: € (2012)

25 Jahre Hortbetreuung Koordination der Horte im Jugend- und Sozialamt Für Kinder vom Schuleintritt bis zum Übergang in das 5. Schuljahr (auch in der Ferienzeit) ganztags (über 10 Stunden/ Woche) halbtags (unter 10 Stunden/ Woche) 15 Grundschulen mit Hort im Kyffhäuserkreis 1.675 aller Grundschüler nutzen im Kyffhäuserkreis Hortbetreuung (72%) (Stand April 2013) Kosten für die Nutzung des Horts: ca. 50€/Monat Befreiung von Hortgebühren bei Bedürftigkeit möglich

26 7 - 18 Jahre Schülerbeförderung
Schülerbeförderung mit Öffentlichem Personennahverkehr bis zur Klassenstufe 10 kostenfrei Ab Klassenstufe 11: 60% der Kosten zahlen Eltern/ Schüler (im Durchschnitt 35€/ Monat) 40% der Kosten übernimmt der Landkreis Befreiung von den Kosten für Schülerbeförderung bei Bedürftigkeit auf Antrag möglich Kosten im Landkreis 2012: €

27 7 - 18 Jahre Schulsozialarbeit
Unterstützung von Schülern, deren Schulabschluss durch „Schulschwänzerei“ gefährdet ist Kostenfrei Freiwillig An allen 8 Regelschulstandorten im Landkreis 4 Pädagogen (bei einem Träger der freien Jugendhilfe beschäftigt) Bislang über ESF-Mittel finanziert €/ Jahr Landkreis Perspektivisch über Landesprogramm Schulsozialarbeit (1 Pädagoge an jeder Regelschule)

28 Kinder- und Jugendarbeit für alle Kinder und Jugendlichen
Jahre Kinder- und Jugendarbeit für alle Kinder und Jugendlichen Kinder- und Jugendtreffs, Jugendclubs und Jugendzimmer als Ort, an dem Kinder und Jugendliche ihre Freizeit verbringen können (unter pädagogische Anleitung) Kinder- und Jugenderholung (z.B. Fahrten in den Ferien, Veranstaltungen in den Kinder- und Jugendtreffs) Kulturelle, politische, ökologische, soziale und gesundheitliche und Bildung für Kinder und Jugendliche Internationale Jugendbegegnung

29 Jahre Freizeitplaner Ferienfreizeitangebote im Kyffhäuserkreis

30 Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene
Ausbildungsformen in Deutschland Unterstützungs- und Beratungsangebote am Übergang Schule – Beruf Schulsozialarbeit an Regelschulen und Berufsschulen Jugendgerichtshilfe

31 Ausbildungsformen im Kyffhäuserkreis
bis 27 Jahre Ausbildungsformen im Kyffhäuserkreis Duale Ausbildung Ausbildungsbetrieb (Praxis) Berufsbildende Schule (Theorie) Schulische Ausbildung Berufsfachschule Höhere Berufsfachschule Berufsvorbereitende Maßnahmen Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme Berufsvorbereitendes Jahr Berufsvorbereitendes Jahr für Jugendliche mit sozialpädagogischem Förderbedarf

32 Unterstützung- und Beratungsangebote am Übergang Schule - Beruf
bis 27 Jahre Unterstützung- und Beratungsangebote am Übergang Schule - Beruf Institutionen, die Jugendlichen auf dem Weg in den Beruf helfen in Verantwortung der Jugendhilfe + Kooperationspartner Probleme mit Drogen, Schulden oder in der Familie Schulische Probleme Probleme im Ausbildungsbetrieb Agentur für Arbeit Berufsberatung Programme für Jugendliche mit Schwierigkeiten Jobcenter Spezielle Programme für Jugendliche mit Schwierigkeiten

33 Schulsozialarbeit an Berufsschulen
bis 27 Jahre Schulsozialarbeit an Berufsschulen Unterstützung von Schüler/innen, die Schule „schwänzen“ und/oder der Schulabschluss ohne Unterstützung nicht schaffen Kostenfrei Freiwillig Hilfe bei Ausbildungssuche Sozialpädagogische Unterstützung Kompetenztraining

34 bis 27 Jahre Jugendgerichtshilfe
Spezieller Fachdienst für straffällig gewordene Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr Beratung des Jugendlichen und der Familie Teilnahme an Gerichtsverhandlungen Vorschlag für mögliches Urteil Nachbetreuung des Jugendlichen (nach Urteilsverkündung), z.B. durch Vermittlung und Überwachung soziale Arbeitsstunden Besuch eines sozialen Trainingskurses Verkehrserziehungsunterricht

35 „Bildung und Teilhabe“
Angebote, die für Kinder, Jugendliche und ihre Familien altersübergreifend genutzt werden können (nach Bedarfslage und Anspruch) Drogen- und Suchtberatung Leistungen aus „Bildung und Teilhabe“ Erziehungsberatung Schuldnerberatung Mehrgenerationenhäuser Familienzentren Kinderschutzdienst Angebote der Volkshochschule Wohngeld Kindergeldzuschlag Leistungen des Jobcenters

36 Beispiele Kindergeldzuschlag
Zielgruppe: Alleinerziehende und Elternpaare Für Kinder, die unter 25 Jahre sind, unverheiratet und im Haushalt leben Zusätzliche zum Kindergeld In Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder Max 140€/ Monat je Kind

37 Leistungen aus „Bildung und Teilhabe“
Beispiele Leistungen aus „Bildung und Teilhabe“ Antragsberechtigt sind Eltern von hilfebedürftigen Kinder und Jugendlichen, die auf folgende Leistungen angewiesen sind: Grundsicherung (Hartz IV- Leistungen), Sozialhilfe, Kindergeldzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen Eine finanzielle Unterstützung ist möglich bei, z.B. Ein- und mehrtägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtung, Hort, Schule Schulbedarf Lernförderung

38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


Herunterladen ppt "vorgestellt von der Landrätin des Kyffhäuserkreises"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen