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Personalverrechnung
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„Lohngerechtigkeit“ wer verdient wie viel?
Bei 37 Berufen Mindestlohn unter € 1.000,-- Frauen verdienen ca. 15% weniger als Männer Menschen in Österreich sind armutsgefährdet € 900,--/Mo netto 1-Personenhaushalt + € 449,--/Mo netto pro weiterem Erwachsenen + € 270,--/Mo nett für jedes Kind Mindestsicherung € 794,91/Monat ersetzt Sozialhilfe EU-Abgeordnete im Vergleich (Bruttogehälter) Ungarn € 761,--, Italien € ,--, Österr. € 8.794,--
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Abrechnungsschema Brutto: 1.500,00
Sozialversicherung: SV-Gehalt 1.500,00 x 18,07% ,05 Lohnsteuer: LSt-Gehalt brutto , SV , FB , PP , Gewerksch ,00 LSt-Bemess , ,77 Netto: - Gewerkschaftsbeitrag - Akontozahlung - Betriebsratsumlage Auszahlung ,18
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Die Sozialversicherung
20 Sozialversicherungsträger (GKK, AUVA, PVA, SV der Bauern,…) Versicherte Risiken: Krankheit Unfall Arbeitslosigkeit Pension,…. Einzahlung durch Dienstnehmer (SV-DNA) und Dienstgeber (SV-DGA)
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Die Sozialversicherung
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Die Sozialversicherung Lehrlinge
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Zusammenfassung Sozialversicherung Höchstbemessungs-grundlage
laufendes Entgelt - monatlich € ,00 laufendes Entgelt - täglich € ,00 Sonderzahlungen € ,00 Geringfügigkeitsgrenze € ,70 pro Arbeitstag, € 374,02 pro Kalendermonat 1,4% Unfallvers. € ,20 das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze Dienstgeberabgabe 17,8% € ,59 freiwillige Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung Service-Entgelt (E-Card-Gebühr) € ,30 pro Kalenderjahr
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Beispiele zur SV
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Beispiele zur SV Lösung
Hier fällt für den DG nur 1,4% Unfallversicherung an
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Anmeldung zur SV Ab muss Anmeldung bei GKK vor Dienstantritt erfolgen. Anmeldung elektronisch Mindestangaben vor Arbeitsbeginn (Aviso) Innerhalb von 7 Tagen Vollanmeldung Abmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Ausscheiden
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Die Lohnsteuer = Erhebungsform der Einkommenssteuer für unselbständig Beschäftigte Tarif: Bis ,--/Jahr keine ESt. Von ,-- bis ,-- 38,5% ESt. vom übersteigenden Betrag Von ,-- bis ,-- 43,5% ESt. vom übersteigenden Betrag Über , 50% ESt. vom übersteigenden Betrag
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Die Lohnsteuer Effektiv-Tarif-Tabelle
Monatslohn Alleinverdiener oder Alleinerzieher von bis ohne AV(E)AB 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder keine Steuer bis 1.011,44 1.124,23 1.164,18 1.214,41 1.264,64 1.314,87 Grenz- steuersatz Abzug Abzug mit AVAB oder AEAB bis ,44 0% 1.011,45 2.099,34 36,50% € 369,18 € 410,34 € 424,93 € 443,26 € 461,59 € 479,93 2.099,35 5.016,00 43,21429% € 510,13 € 551,30 € 565,88 € 584,22 € 602,55 € 620,88 darüber 50% € 850,50 € 891,67 € 906,25 € 924,59 € 942,92 € 961,25
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Die Lohnsteuer AVAB, AEAB
Alleinverdiener-/Alleinerzieher-Absetzbetrag Voraussetzungen: Steuerpflichtiger lebt mehr als 6 Monate mit Partner zusammen Partner verdient nicht mehr als 6.000,-- /J. mind. 1 Kind für das mehr als 6 Monate in diesem Jahr Familienbeihilfe bezogen wurde
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Die Lohnsteuer Pendlerpauschale
Kleines Pendlerpauschale Arbeitsweg > 20 km, öffentliche Verkehrsmittel möglich Großes Pendlerpauschale kein öffentliches Verkehrsmittel möglich
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Die Lohnsteuer Freibetrag
Muss beim FA beantragt werden Für Sonderausgaben (Pensionsversicherung) Für Werbungskosten (Arbeitsmittel privat gekauft) Außergewöhnliche Belastungen (Behinderungen)
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Sonderausgaben Topfsonderausgaben 25%
Wohnraumbeschaffung oder –sanierung Pensionsversicherungen, zusätzliche Kranken-, Unfallversicherung Junge Aktien Höchstbetrag 2.920,--/Jahr (mit AVAB 5.840,--; ab 3. Kind 1.460,--/Jahr mehr) Kirchenbeitrag bis max. € 400,-- Steuerberatungskosten unbegrenzt
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Werbungskosten Fortbildungskosten
Computer (ND 3 Jahre, nur 60% - weil Privatnutzung) Fachbücher Internet Arbeitskleidung Studium zur berufl. Weiterbildung Höhe unbegrenzt; 132,--/Jahr als Pauschale automatisch berücksichtigt.
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Außergewöhnliche Belastungen
Pflegekosten Studium der Kinder Medikamente Zahnspangen Kindergarten Begräbniskosten Selbstbehalt: bis € 7.300, % bis € , % bis € , % über € , %
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Übungen
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Weitere Übungen
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Und noch ein paar Beispiele
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Noch was zum Üben Mag. Ilse Kogler, 29 Jahre, Absolventin FH Urstein, Brutto € 3.100,--, ledig, Freibetrag € 90,-- Dipl. Ing. Ulrich Krenn, 28 J., Marketing-Assistent, Brutto € 3.750,--, ledig, Freibetrag € 68,-- Ing. Karl Stern 45 J.; Bilanzbuchhalter Brutto € 2.700,--, 2 Kinder, Alleinverdiener
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Überstunden Wöchentliche Normalarbeitszeit = 40 Stunden
Bei Überschreitung der NAZ fallen Überstunden an In Gastronomie/Hotellerie --> Durchrechnungszeitraum von 13 Wochen mögl. (erst danach fallen Überstunden an) Überstundenzuschlag -> 50% (außer Sonn-/Feiertage, Nachtarbeit = 100%)
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Abrechnung von Überstunden
Angestellte (Gehalt) --> mit Überstundenteiler (z.B. 1/158, 1/143, 1/173) wird Grundstundengehalt ermittelt Bruttogehalt 2.400,--, Überstundenteiler 1/158, Überstundengrundgehalt 2.400,--/158 = 15,19/Std. Arbeiter (Lohn) --> Grundlage ist der Stundenlohn (inkl. ev. Zulagen oder Zuschlägen), bei Monatslohn auch Überstundenteiler
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Überstundenpauschale
Überstunden werden mit einem bestimmten Betrag abgegolten, ohne die Stunden einzeln zu erfassen Tatsächliche Überstunden sind in gewissen zeitl. Abständen zu erfassen (= Kontrolle) – lt. AK ,3% der Überstunden nicht abgegolten! Überstundenpauschale häufig bei leitender Tätigkeit
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Mehrarbeit Differenz zwischen kollektivvertragl. vereinbarter Arbeitszeit (Handel z. B. 38,5 Stunden) und Normalarbeitszeit lt. Arbeitszeitgesetz (40 Std.) Für diese Mehrarbeit gibt es keine Ü-Zuschläge. Seit steht Teilzeitbeschäftigten ein 25%-Zuschlag für Mehrarbeitsstunden zu.
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Abrechnung von Überstunden
sozialversicherungspflichtig bis zur Höchstbemesssungsgrundlage von 4.440,-- Lohnsteuer: Überstundengrundlohn = LSt-pflichtig Überstundenzuschlag 50% -> Zuschläge für die ersten 10 Überstunden sind bis zu einem Höchstbetrag (gesamt) von € 86,-- LSt-frei. Überstundenzuschlag 100% -> SFN-Zuschläge sind bis zu € 360,-- LSt-frei.
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Überstundenabrechnung Beispiel
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Sonderzahlungen 13./14. Lohn bzw. Gehalt (Urlaubsgeld – Juni; Weihnachtsremuneration – November) Sozialversicherung: normale SV bis Höchstbemessungsgrundlage € (2x4.440) Lohnsteuer: Freigrenze bis € 2.100,--; 1/6 des Jahreseinkommens --> mit festem Steuersatz von 6%, darüber normale Besteuerung (=„Sechstel-Bestimmung“) gilt nur bis Bruttobezug/Mo. von € ,-- (Solidarbeitrag befristet )
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Lohn-/Gehaltsverbuchung
Verbuchung der Abrechnung: (Ende d. Monats) 6200 Gehälter (6000 Löhne) an 3550 Verb. Krankenkasse an 3540 Verb. Finanzamt an 3600 Verb. Mitarbeiter Verbuchung der Auszahlung der Gehälter/ Löhne: 3600 Verb. Mitarbeiter/2800 Bank
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Lohn-/Gehaltsverbuchung
Lohn-/Gehaltsnebenkosten: SV-DGA (Dienstgeberanteil) Angestellte 23,36% Arbeiter 23,23% DB (Dienstgeberbeitrag zum Familien lastenausgleichsfonds – FLAF) 4,5% DZ (Zuschlag zum DB) KU2 0,36% bis 0,44% Kommunalsteuer 3% an Gemeinde an die SV ans Finanzamt
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Lohn-/Gehaltsverbuchung
Verbuchung der Abrechnung der Lohn-/ Gehaltsnebenkosten: (Ende d. Monats) SV-DGA: Sozialversicherung/3550 Verb. KK DB und DZ: DB DZ 3540 Verb. Finanzamt Kommunalsteuer: Kommunalst./3560 Verb. Gemeinde
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Lohn-/Gehaltsverbuchung
Überweisungen der Lohnsteuer, Sozialver-sicherung und übrigen Lohnnebenkosten (15. d. Folgemonats) Verb. Finanzamt/2800 Bank (LSt.+DB+DZ) Verb. KK/2800 Bank (SV-DNA+SV-DGA) 3560 Verb. Gemeinde/2800 Bank (Komm.-St.)
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