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Besonderer Artenschutz
Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Artenschutzkonflikten D E T Z E L & M A T T H Ä U S Dr. Gunther Matthäus Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg Stuttgart, 14. Februar 2012
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Inhalt 1. Prüfsystematik 2. Praxisbeispiele 3. Ausblick
saP Systematik der Prüfung Formulare und Arbeitshilfen 2. Praxisbeispiele Baumfalke Uhu Hohltaube 3. Ausblick
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Prüfsystematik Ablauf der Prüfsystematik
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Prüfsystematik Anforderungen der Ausnahmeprüfung
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Prüfformular Formular zur Dokumentation der saP
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Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote
Bewältigung Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote Vermeidungsmaßnahmen Maßnahmen, die am Projekt ansetzen und zu einer Reduzierung der Projekt- wirkungen führen sowie ein Entstehen von Beeinträchtigungen verhindern - Maßnahmen erzeugen Vermeidung der Verbotsverwirklichung im Sinne von §44 Abs Maßnahmen erzeugen ggf. eine Verringerung des CEF-Bedarfs CEF/Funktionssicherungsmaßnahmen (§44 Abs. 5) Maßnahmen, die eine ununterbrochene funktionelle Verfügbarkeit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffener Individuen sicher stellen Maßnahmen erzeugen eine Vermeidung der Verbotsfolge im Sinne von §44 Abs. 1 Kompensatorische Maßnahmen / Ausnahme (§45 Abs. 7) Maßnahmen, die dem Erhalt der betroffenen Art dienen und im weiteren räum- lichen Bezug erfolgen können Maßnahmen sichern den Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten
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Praxis Lebensstätte von Halsbandschnäpper und Co
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Praxis Zerstörung der Lebensstätte von Halsbandschnäpper und Co
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Praxis “Vorgezogener Funktionsausgleich“ von Halsbandschnäpper und Co
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Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Baumfalken
Beispiel 1 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Baumfalken
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Baumfalke Biogasanlage im Baumfalkenrevier
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Vorhaben Vorhaben: Biogasanlage Merkmale: z.T. große Baulichkeiten (15 m hohe Fermenter, Gärbehälter, Hallen und Verkehrsflächen) Standortsuche: Jungwald mit angrenzendem lückenhaften Altholz Ziel: Sichtverschattung, Einhaltung von Abstandsregeln
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Vorhaben Vorhaben: Biogasanlage Erschließung: Ausbau bestehender Wirtschaftswege Flächenbedarf: 2,2 ha zuzüglich Erschließungseinrichtungen über vorhandene Wege Anlieferung: Regelmäßiger Lieferverkehr (LKW)
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Standort Standort: Jungwaldbestand, angrenzend an Altbestand und Offenland Raumschaft: Strukturreiches Halboffenland des Albvorlandes Vorbelastung: Hochspannungsfreileitung und Bundesstraße Schutz: Regionaler Grünzug
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Artansprüche Habitat: Waldlichtung mit zahlreichen Überhältern mehrere Horstbäume, v.a. Kiefern Brutrevier: Gesamte Waldlichtung; Brutbäume, Rufplätze, Paarungsplätze, Futterplätze Revierdichte: nach ADEBAR 4-8 Reviere innerhalb des Mess-tischblattes nachgewiesen Landesbestand: ca. 250 Brutpaare, Trend 0
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Artansprüche Anspruchstyp: Störungsempfindliche Vogelart, die Anfang Juni mit der Brut beginnt und ab Ende August wieder gen Süden zieht Fluchtdistanz: Gesamte Waldlichtung; Brutbäume, Rufplätze, Futterplätze
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Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote
Bewältigung Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote Vermeidungsmaßnahmen Maßnahmen, die am Projekt ansetzen und zu einer Reduzierung der Projekt- wirkungen führen sowie ein Entstehen von Beeinträchtigungen verhindern Maßnahmen erzeugen Vermeidung der Verbotsverwirklichung im Sinne von §44 Abs Maßnahmen erzeugen ggf. eine Verringerung des CEF-Bedarfs CEF/Funktionssicherungsmaßnahmen (§44 Abs. 5) Maßnahmen, die eine ununterbrochene funktionelle Verfügbarkeit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffener Individuen sicher stellen - Maßnahmen erzeugen eine Vermeidung der Verbotsfolge im Sinne von §44 Abs. 1 Kompensatorische Maßnahmen / Ausnahme (§45 Abs. 7) Maßnahmen, die dem Erhalt der betroffenen Art dienen und im weiteren räum- lichen Bezug erfolgen können Maßnahmen sichern den Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten
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Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote
Bewältigung Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote Vermeidungsmaßnahmen Maßnahmen, die am Projekt ansetzen und zu einer Reduzierung der Projekt- wirkungen führen sowie ein Entstehen von Beeinträchtigungen verhindern Maßnahmen erzeugen Vermeidung der Verbotsverwirklichung im Sinne von §44 Abs Maßnahmen erzeugen ggf. eine Verringerung des CEF-Bedarfs Standortverschiebung - Die Verschiebung des Maßnahmenstandortes in unsensible Bereiche - z.B in andere Waldbereiche oder raus aus dem Wald in Offenlandflächen
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Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote
Bewältigung Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote Standortverschiebung - Die Verschiebung des Maßnahmenstandortes in unsensible Bereiche - In andere Waldbereiche oder raus aus dem Wald in Offenlandflächen Vermeidung möglich
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Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote
Bewältigung Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote CEF/Funktionssicherungsmaßnahmen (§44 Abs. 5) Maßnahmen, die eine ununterbrochene funktionelle Verfügbarkeit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffener Individuen sicher stellen - Maßnahmen erzeugen eine Vermeidung der Verbotsfolge im Sinne von §44 Abs. 1 Habitatentwicklung im Wald - Keine Akzeptanz seitens Forst - Umfangreicher Kompensationsaufwand für erforderliche Waldeingriffe und hinsichtlich der zur Neuaufforstung zu beanspruchenden Offenlandflächen - Zeitliche Anforderungen mit Vorhabenplanung nicht vereinbar Vorgezogener Funktionsausgleich nicht möglich
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Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote
Bewältigung Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote Kompensatorische Maßnahmen / Ausnahme (§45 Abs. 7) Maßnahmen, die dem Erhalt der betroffenen Art dienen und im weiteren räum- lichen Bezug erfolgen können Maßnahmen sichern den Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten Ausnahmevoraussetzungen nicht erfüllbar - Nachweis der Alternativlosigkeit kann nicht erbracht werden, da Standortver- schiebung möglich und geringere artenschutzrechtliche Konflikte verwirklicht - Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses - Erhalt der Population des Baumfalken Ausnahmevoraussetzungen nicht gegeben
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Baumfalke Biogasanlage raus aus dem Baumfalkenrevier
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Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Uhus
Beispiel 2 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Uhus
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Uhu Felssicherung im Uhurevier
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Vorhaben Vorhaben: Sicherungsmaßnahmen an einem klüftigen Kalkfelsen Merkmale: Verwitterungsbedingt sind mehrere Teile des Felsens akut absturzgefährdet Standort: Fels liegt oberhalb einer Gemeindeverbindungs-straße und eines stark frequentierten Wanderwegs Ziel: Herstellung der Verkehrssicherheit
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Vorhaben Vorhaben: Sanierung durch Absprengungen lockerer Fels- nadeln, Sicherung durch Stahlnetze und Stahlseil- verspannung Ausführung: Außerhalb Frost- und Schneelage mit Erschließung über den Felskopf Einsatz von Spreizkissen, Einrichtung eines Auf- fangzaunes und Handberäumung aus dem Seil Dauer: 4 Monate in der Zeit von März bis Juli
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Standort Standort: Kalkfelsen mit größeren Höhlungen, die als Brut- nischen geeignet sind Raumschaft: Strukturreicher Talraum der Flächenalb Vorbelastung: Konkurrenz mit Wanderfalke und Kolkrabe Schutz: Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet
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Artansprüche Habitat: zwei Felsnischen werden unregelmäßig wechselnd als Brutplätze genutzt Brutrevier: Gesamter Talraum im Bereich des Felsens Revierdichte: 10 Brutpaare weiteren Umfeld, alle Reviere besetzt Landesbestand: ca. 60 Brutpaare, Trend +2
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Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote
Bewältigung Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote Vermeidungsmaßnahmen Maßnahmen, die am Projekt ansetzen und zu einer Reduzierung der Projekt- wirkungen führen sowie ein Entstehen von Beeinträchtigungen verhindern Maßnahmen erzeugen Vermeidung der Verbotsverwirklichung im Sinne von §44 Abs Maßnahmen erzeugen ggf. eine Verringerung des CEF-Bedarfs Vergrämung am Uhu-Brutplatz bei Schaffung Ersatzbrutplatz - nach Umsetzung der Felsfreistellung am Ersatzfelsen und vor Brutbeginn
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Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote
Bewältigung Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote CEF/Funktionssicherungsmaßnahmen (§44 Abs. 5) Maßnahmen, die eine ununterbrochene funktionelle Verfügbarkeit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffener Individuen sicher stellen - Maßnahmen erzeugen eine Vermeidung der Verbotsfolge im Sinne von §44 Abs. 1 Habitatentwicklung durch Schaffung Ersatzbrutplatz - Freistellung eines dicht mit Gehölzen zugewachsenen Felsens im näheren Umfeld des bisherigen Brutplatzes Vorgezogener Funktionsausgleich möglich
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Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote
Bewältigung Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote Nachweis der Funktionssicherung - Besiedlung des Ersatzfelsens im ersten Jahr nach der Freistellung - Wiederbesiedlung der ehemaligen Brutnische am gesicherten Felsen im ersten Jahr nach den Sicherungsmaßnahmen Vorgezogener Funktionsausgleich erfolgreich
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Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Hohltaube
Beispiel 3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Hohltaube
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Hohltaube Eingriffs ins Hohltaubenrevier
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Vorhaben Vorhaben: Bau eines Tiefbahnhofs Merkmale: Maßnahme beansprucht Parkflächen mit altem höhlenreichen Baumbestand Standort: Innerstädtische Lage mit nutzungsbedingt hoher Vorbelastung Ziel: Baufeldfreimachung durch Baumfällungen
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Vorhaben Vorhaben: Flächenhafter Eingriff in Parkbestand mit umfang- reicher Entnahme von alten Bäumen Ausführung: Fällung eines Großteil der Bäume des Vorhaben- standorts und Verpflanzung eines Teils der Bäume im Stadtgebiet Zeitraum: Außerhalb der Brutperiode im Februar 2012
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Standort Standort: Alter Plantanenbestand mit zahlreichen großen Höhlungen Raumschaft: Großräumige Parklandschaft mit allen erforder- lichen Habitatelementen der Hohltaube Vorbelastung: Konkurrenz mit Papageien und anderen Nistplatz-konkurrenten u.v.m.
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Artansprüche Habitat: Gesamte Parkanlage bildet Habitat einer großen Hohltaubenpopulation (>70 Paare) Revierdichte: Maßgeblich vom Bruthöhlenangebot abhängig, in Bereichen hoher Höhlendichte brüten die Hohl-tauben in unmittelbarer Nachbarschaft kolonieartig Landesbestand: ca Brutpaare, Trend -1
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Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote
Bewältigung Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote Vermeidungsmaßnahmen Maßnahmen, die am Projekt ansetzen und zu einer Reduzierung der Projekt- wirkungen führen sowie ein Entstehen von Beeinträchtigungen verhindern Maßnahmen erzeugen Vermeidung der Verbotsverwirklichung im Sinne von §44 Abs Maßnahmen erzeugen ggf. eine Verringerung des CEF-Bedarfs Erhalt der Höhlenbäume am Standort - Grundlegende Umplanung des Vorhabens mit Verzicht auf Tiefbahnhof - Tiefgreifende Auswirkungen auf Verkehrs- konzept, Trassenführung und Betrieb Vermeidung nicht möglich
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Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote
Bewältigung Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote CEF/Funktionssicherungsmaßnahmen (§44 Abs. 5) Maßnahmen, die eine ununterbrochene funktionelle Verfügbarkeit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffener Individuen sicher stellen - Maßnahmen erzeugen eine Vermeidung der Verbotsfolge im Sinne von §44 Abs. 1 Habitatentwicklung durch Schaffung Ersatzbrutplatz - Angebot an Bruthöhlen bildet essentiellen Habitatbestandteil und maßgeblichen Faktor für die Siedlungsdichte - Installation von Bruthöhlen in den weiteren Parkanlagen Vorgezogener Funktionsausgleich möglich
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Ausblick
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Probleme erkennbar, Lösungen in Arbeit
Ausblick Probleme erkennbar, Lösungen in Arbeit Fachliche Anforderungen versus Genehmigungspraxis - Bestimmte Konfliktsituationen lassen sich mittels CEF nicht lösen - Mache Vorhabenansprüche sind mit fachlichen Anforderungen vielfach nicht vereinbar - Lösungsbildung ist für den Artenschutz oftmals ein schlechter Kompromiss Zeitbedarf in Planungsverfahren oft unberücksichtigt - Zeitbedarf für sachgemäße Erfassung bei Planung und Verfahren oft unberücksichtigt - Für Maßnahmenwirksamkeit z.T. längere Reifezeiten erforderlich - Insbesondere Wirksamkeitsnachweis vor Eingriff oft nicht möglich Instrumente zur Abhilfe - Probleme mit dem Artenschutz sind oft ausgemacht und nicht durch Arten verursacht - frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Artenschutz – von Beginn an - Anerkennung aufwändiger, zeit- und kostenintensiver Bearbeitung - Rechtssicherheit
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Kontakt ... download zum Vortrag: www.goeg.de
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