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Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL Lebensmittelrationierung Version: 1 Juli 2007.

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Präsentation zum Thema: "Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL Lebensmittelrationierung Version: 1 Juli 2007."—  Präsentation transkript:

1 Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL Lebensmittelrationierung Version: 1 Juli 2007

2 2 Informationsveranstaltung für Gemeinden / Lebensmittelrationierung Ernährungssicherungsstrategie Nachfragelenkung Angebotslenkung Warenangebot ungenügend ! Lebensmittelrationierung AussenhandelPflichtlager Inlandproduktion

3 3 Informationsveranstaltung für Gemeinden / Lebensmittelrationierung Versorgungsziel Ausgangslage: 3000 kcal Nahrungsenergie pro Mensch und Tag sind trotz dem Ergreifen von Angebotslenkungsmassnahmen nicht mehr gewährleistet Mittels der Lebensmittelrationierung angestrebtes minimales Versorgungsziel: 2300 kcal Nahrungsenergie pro Mensch und Tag

4 4 Informationsveranstaltung für Gemeinden / Lebensmittelrationierung Ablauf Abgabe- und Bezugssperre für rationierte Waren Dauer: 10 Tage BR beschliesst Rationierung 1. Rationierungsperiode Dauer: 30 Tage... kauft im Detailhandel rationierte Lebensmittel gegen Lebensmittelcoupons... schaffen genügend Waren an die Verkaufsfront (Lagerergänzungen) Unternehmen der Wirtschaft... überbrückt die Bezugs- sperre mit Haushaltvorräten... bezieht Lebensmittelkarten für die 1. Rationierungs- periode bei der Gemeinde Bevölkerung

5 5 Informationsveranstaltung für Gemeinden / Lebensmittelrationierung Reis Kaffee Speiseöl Speisefett Rationierte Lebensmittel Getreideprodukte Teigwaren Weitere? Grundnahrungsmittel (Grundstoffe, Fertigprodukte) Zucker

6 6 Informationsveranstaltung für Gemeinden / Lebensmittelrationierung Verteilsystem für Lebensmittelkarten

7 7 Informationsveranstaltung für Gemeinden / Lebensmittelrationierung Grundlage bilden die Daten der Einwohnerkontrolle Erstellen eines EDV-Moduls zwecks Bedruckung von Formularen mit den obgenannten Daten ( Bezugs- ausweis bzw. Bezugskontrolle für Lebensmittelkarten) Bezugsberechtigt: alle angemeldeten Personen, ohne Rücksicht auf Nationalität, Alter, Geschlecht oder Beruf Nicht bezugsberechtigt: Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthalter (weniger als 15 Tage), durchreisende Personen Erfassung der Bezugsberechtigten

8 8 Informationsveranstaltung für Gemeinden / Lebensmittelrationierung Verteilsystem für Lebensmittelkarten

9 9 Informationsveranstaltung für Gemeinden / Lebensmittelrationierung Bezug der Lebensmittelkarten = Abholfunktion Abholungseinladung durch Gemeinde: allgemein durch Plakate, Aufrufe in amtlichen Publikationsorganen, ev. in der Presse, im Lokalradio und/oder individuell durch persönlich adressierte Einladungen Bezeichnung der Abgabestelle bzw. -stellen in der Gemeinde Besetzung und Organisation der Abgabestellen Instruktion des eingesetzten Personals Verteilung innert 10 Tagen

10 10 Informationsveranstaltung für Gemeinden / Lebensmittelrationierung Verteilsystem für Lebensmittelkarten

11 11 Informationsveranstaltung für Gemeinden / Lebensmittelrationierung Verteilsystem für Lebensmittelkarten

12 12 Informationsveranstaltung für Gemeinden / Lebensmittelrationierung Legitimationspflicht für Bezügerinnen und Bezüger durch Vorlage der Abholungseinladung und persönliche Ausweise Unterschriftliche Quittierung sämtlicher Kartenbezüge Einrichtung Bezugskontrolle durch Gemeinde Bezugskontrolle umfasst Bezugsdatum und Anzahl der abgegebenen Lebensmittelkarten Empfangsbestätigungen

13 13 Informationsveranstaltung für Gemeinden / Lebensmittelrationierung Verteilsystem für Lebensmittelkarten

14 14 Informationsveranstaltung für Gemeinden / Lebensmittelrationierung Täglich: Verbuchung von abgegebenen Lebensmittelkarten, Kontrolle des Kartenbestandes Periodische Abrechnung mit der vorgesetzten Stelle (Kantonale Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung) gemäss besonderen Weisungen des Bundes Verbuchung ermöglicht die jederzeitige Inventarisierung der Kartenbestände Buchhaltung

15 15 Informationsveranstaltung für Gemeinden / Lebensmittelrationierung Gemeinden werden vor Einführung einer Lebensmittelrationierung durch den Kanton rechtzeitig und detailliert instruiert Der Kanton gibt den Gemeinden die benötigten Dokumente / Unterlagen ab Ausbildung der Gemeinden

16 16 Informationsveranstaltung für Gemeinden / Lebensmittelrationierung Lebensmittelrationierung behält ihre Bedeutung bei. Bund ist bestrebt, die Lebensmittelrationierung weiter zu vereinfachen. Mehrmonatige Vorbereitungsphase schafft gegenüber früher eine günstigere Ausgangslage: weniger konkrete Vorbereitungen zum heutigen Zeitpunkt erforderlich. Ausnahme: grössere Gemeinden eventuell konzeptionelle Vorüberlegungen erforderlich. Schlussbemerkungen


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