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„Schulen auf dem Weg in die
Inklusion“ im Kreis Mettmann 27. Januar 2011 Schulamt für den Kreis Mettmann 1
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UN-Konvention über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006 (In Deutschland seit dem 26. März 2009 in Kraft) „Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern“. 2
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Zentrale Inhalte und Ziele der UN-Konvention
Meilenstein zur weltweiten Stärkung der Rechte behinderter Menschen Grundsatz: vollständige und wirksame Teilhabe in der Gesellschaft (u. a. Bildung, Kultur etc.) Strukturen so gestalten, dass eine barrierefreie, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben zur Normalität wird Artikel 24 „Bildung“: Menschen mit Behinderungen dürfen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Sie haben gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unent- geltlichen Unterricht an Grundschulen und weiter- führenden Schulen. 3
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Integration versus Inklusion
Inklusion verfolgt einen anderen Ansatz als Integration. Während Integration in eine Gemeinschaft einbindet, will Inklusion sicherstellen, dass sich niemand außerhalb der Gemeinschaft befinden muss. Integration Inklusion „in das Ganze hineinfügen“ „dazu gehörend“ Inklusion ist ein gesellschaftlicher Prozess, der nur mittel- und langfristig realisiert werden kann. 4
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einer inklusiven Pädagogik
Zentrale Merkmale einer inklusiven Pädagogik 5
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Merkmale einer inklusiven Pädagogik:
die grundsätzliche Wertschätzung aller Schülerinnen und Schüler Steigerung der Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler an Unter- richt und allgemeinem schulischen Leben Abbau von Barrieren für Lernen und Teilhabe ALLER, nicht nur solcher mit Beeinträchtigungen oder solcher, denen besonderer Förderbedarf zugesprochen wird Inklusion wendet sich gegen „Zwei-Gruppen-Theorien“, die Men- schen in Kategorien wie Behinderte und Nichtbehinderte, Aus- länder und Deutsche… unterteilt und damit dem Einzelnen nicht gerecht werden 6
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Merkmale einer inklusiven Pädagogik:
die Sichtweise, dass Unterschiede zwischen den Schülerinnen und Schülern Chancen für das gemeinsame Lernen sind und nicht Pro- bleme, die es zu überwinden gilt. Damit wendet sie sich der Hetero- genität positiv zu. die Anerkennung, dass JEDER ein Recht auf wohnortnahe Bildung und Erziehung hat. Inklusive Pädagogik ist ausgerichtet auf den Ausbau und die Förde-rung der individuellen Fähigkeiten aller Kinder und Jugendlichen, un- abhängig von vorhandenen Begabungen. Sie ermöglicht individuelle zieldifferente Lernprozesse für ALLE, sowohl für Behinderte als auch für Normal- und Hochbegabte. Damit löst sie sich von frühzeitiger Festlegung und schafft wünschenswerte Entfaltungspotentiale. 7
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Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Paradigmenwechsel Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind Schüler der allgemeinen Schule Separierende sonderpädagogische Förderorte sind nicht mehr vorrangig Sonderpädagogen fördern gemeinsam mit der Allgemeinen Schule 8
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Kompetenzzentren für sonderpädagogische
Förderung (KsF) im Kreis Mettmann 9
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Nord = Velbert und Heiligenhaus West = Ratingen
Eingerichtet bzw. beantragt werden in diesem Modell Kompetenzzentren für die Regionen: Nord = Velbert und Heiligenhaus West = Ratingen Mitte/Ost = Mettmann und Wülfrath Mitte/West = Erkrath Süden/Osten = Hilden und Haan Süd = Monheim und Langenfeld 10
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Chancen und Bedenken: Chancen: Bedenken:
alle Kinder profitieren, auch die Kinder ohne Förderbedarf Abbau der Stigmatisierung von Kindern mit Förderbedarf frühzeitige und präventive Förderung Kreis und Städte beschreiten gemeinsam den Weg Schulsystem kann ökonomischer gestaltet werden sonderpädagogische Ressource wird nicht reduziert Bedenken: Neuerung belastet die Schulen Änderungen sind mit Ängsten der Beteiligten verbunden Förderschulen bangen um ihre Existenz mangelnde Begleitung in der Einführungsphase 11
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Aufgaben der Sonderpädagogen in den Allgemeinen Schulen sind:
Aufgaben der KsF: Aufgaben der Sonderpädagogen in den Allgemeinen Schulen sind: Unterricht Beratung Diagnostik Prävention Die Sonderpädagogen der KsF können sowohl in der Allgemeinen Schule als auch an der Förderschule arbeiten 12
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Kooperationsauftrag des Kompetenzzentrums:
Kompetenzzentrum, Förderschulen und allgemeine Schulen legen einvernehmlich die Förderschwerpunkte und Förderbedingungen fest. Sie vereinbaren die Arbeitsteilung und den Zeitrahmen Kompetenzzentrum und allgemeine Schulen nutzen die vorhandenen Netzwerke ( z. B. Kooperation mit Jugendhilfe, Gesundheitssystem, Kindertagesstätten etc.) Kompetenzzentrum und allgemeine Schulen planen und realisieren die Präventionsmaßnahmen 13
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Schulische und außerschulische Kooperationspartner der Kompetenzzentren
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Kooperation vor und während der Einschulung im Rahmen eines vereinbarten Procedere:
Schulanfänger mit vermutetem Förderbedarf werden – Einver-ständnis der Eltern vorausgesetzt – in der Regel ohne AO-SF-Ver- fahren eingeschult und inklusiv gefördert. Dabei erfolgt die Kooperation zwischen Kompetenzzentrum und Grundschule: gemeinsame Diagnostik gemeinsame, individuelle Förderplanung gemeinsamer Vorschlag hinsichtlich des zukünftigen Förder- ortes gemeinsame Elternberatung Planung der bedarfsgerechten, flexiblen sonderpädagogischen Unterstützung 15
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Organisatorische Rahmenbedingungen
Auf jeder Ebene: Schule, KsF-Region und Kreis Mettmann gibt es Steuergruppen, die sich regelmäßig treffen. 16
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Organisationsstruktur
Steuerungs-ebenen Koordinierungsgruppe Fortbildung Schulamt KT Koopera-tions-partner wissen-schaftliche Begleitung Kreis ME Pädagogische Koordinierungsgruppe Leiter/innen aller 6 KsF + Vertreter aus den GS Leitungen Steuergruppe Region Vertreter/innen aller kooperierenden Schulen KsF Leitung des KsF Schul-träger kooperierende Förderschulen kooperierende allgemeine Schulen Schulen Schul-aufsicht (P,SI,SII) nur bei Bedarf 17
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Inklusion braucht Professionalität
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Auftrag der wissenschaftlichen Begleitung
Säule 1: wissenschaftliche Begleitung im Rahmen der Umsetzung zur inklusiven Schule im Kreis Mettmann (Mehrebenenanalyse) Säule 2: Qualifizierungsmaßnahme: Ausbildung von Multiplikatoren 19
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Wissenschaftliche Begleitung im Rahmen der Umsetzung zur
Säule 1: Wissenschaftliche Begleitung im Rahmen der Umsetzung zur Inklusion 20
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Eckpunkte der wissenschaftlichen Begleitung
Ebene Zielkriterium/ Erfolgsparameter Erhebungsmethoden Erhebungs- zeitpunkt Kreis Schulentwicklung im Kreis Schülerentwicklung im Kreis Ressourcenbeanspruchung Kreisstatistik Abfrage Schulamt, Gesundheitsamt, Schulpsych. Dienst jährlich Schulen Schülerzusammensetzung Kooperation zwischen KsF & Grundschulen/KITA Ressourcenerfassung, Bedarfe Annahme der Qualifizierungs- pakete Schulstatistik Kurzfragebogen zur Häufigkeit & Qualität Kurzfragebogen Schüler Soziales Klima/Integration emotionale/soziale Entwicklung akademischer Lernerfolg Sprachentwicklung Soziometrie LSL, SDQ Lernstand, Zeugnisraster, Screenings zu Rechnen/Lesen/Schreiben/ Sprachkompetenz Halbjährlich Lehrer Eltern Einstellung von Lehrern zur Inklusion, Belastung, Bedarfsabfrage, Arbeitszufriedenheit Einstellung von Eltern zur Inklusion Fragebogen 21 21
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Professionalisierung für Inklusion - Qualifizierungsmaßnahme-
Säule 2 Professionalisierung für Inklusion - Qualifizierungsmaßnahme- 22
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Ziele der Qualifizierung
1. Schulung der Multiplikatoren im Zeitraum von 10 Monaten Mit dem ersten Modul wurde im September 2010 be- gonnen; durchgeführt von der Universität Köln 2. Multiplikatoren auf die Fortbildungen in den Schulen vorbereiten Zielgruppe: vorrangig Lehrkräfte der zukünftigen Klassen 1und 2 Die Fortbildungen werden im ersten Halbjahr 2011 durch- geführt 23
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Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte
1. Grundlegende Einführung 2. Kooperative Beratung 3. Diagnostik & Förderplanung 4. Classroom Management 5. Prävention und Intervention bei Verhaltensstörungen 6. Prävention bei Lernstörungen 7. Basiswissen über Sprachstörungen 8. Abschlussreflexion 24
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