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Bürgerbeteiligung lokal - ein Überblick
Gliederung Gründe für mehr Bürgerbeteiligung Unterschiedliche Verfahren im Überblick Frank Rehmet, Mehr Demokratie e.V., DGB-Seminar, HH-Sasel, 24./
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1. Gründe für mehr Bürgerbeteiligung (I)
Bürgerkompetenz und Sachverstand werden einbezogen Beteiligung schafft größere Zufriedenheit Höhere Akzeptanz und höhere Legitimation von politischen Entscheidungen Mehr Transparenz Bessere Kontrolle von Entscheidungen
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1. Gründe für mehr Bürgerbeteiligung (II)
Mehr Entscheidungsalternativen werden länger und ausführlicher diskutiert Von Politik und Verwaltung muss mehr Informations- und Überzeugungsarbeit geleistet werden
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2. Die Verfahren im Überblick (I)
2.1. Verfasste und verbindliche Verfahren Personalentscheidungen (Wahlen) Bürgerinnen und Bürger entscheiden verbindlich über Personalfragen Sachabstimmungen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide bzw. Volksbegehren und Volksentscheide Bürger können eine Abstimmung über eine Sachfrage herbeiführen und entscheiden dann verbindlich über diese Sachfrage.
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2. Die Verfahren im Überblick (II)
2.2. Verfasste unverbindliche Verfahren Bürger-/Einwohnerversammlungen = Anhörungsrecht Beteiligung im Rahmen von Planungsverfahren (Einsprüche und Anregungen) nach dem Baugesetz §§ Unterschiedlich je nach Bundesland/Gemeindeordnung: Rederecht in parlamentarischen Ausschüssen Ortsbeiräte Sachkundige Bürger für Kommissionen
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2. Die Verfahren im Überblick (III)
2.3. Nicht-verfasste unverbindliche Verfahren Runde Tische = Gemeinsame Erarbeitung von Lösungen in freier Diskussion, alle an einem Tisch Zukunftswerkstatt = Erarbeitung kreativer Lösungen nach einer Kritik- und einer Zukunftsphase Forumsmodelle, Moderationsverfahren = mit externem, geschultem Moderator, der zwischen Interessensvertretern vermittelt und Konsens- oder Verhandlungslösungen erarbeitet Planungszellen = zufällig ausgewählte Bürger erstellen Bürgergutachten (nach Dienel)
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2. Fazit Verfahren Verfasste und verbindliche Verfahren sind die stärksten Rechte der Bürgerinnen und Bürger (Wahlen und Abstimmungen): Bürger sind hier nicht nur Bittsteller, sondern werden ernst genommen und haben echte Entscheidungsrechte - dies beeinflusst das gesamte Verfahren wesentlich! Bei nicht-verfassten, nicht-verbindlichen Verfahren ist oft problematisch, wer wann die Verfahren auslöst und wie die gefundenen Lösungen von der Politik/Verwaltung umgesetzt werden Denkbar sind auch Kombinationen von Beteiligungsverfahren (z.B. Bürgerentscheid mit nachfolgendem Forum)
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Daten zur Praxis von Bürger- und Volksbegehren (Stand: Ende 2005)
Deutschland Gemeinden: Bürgerbegehren, Bürgerentscheide Bundesländer: 172 Anträge, 52 Volksbegehren Volksentscheide Hamburg Bezirke: 53 Bürgerbegehren, 6 Bürgerentscheide Stadt: 19 Anträge auf Volksbegehren, davon 7 Volksbegehren und 4 Volksentscheide Schleswig-Holstein 240 Bürgerbegehren, 125 Bürgerentscheide (Schätzung) Land: 11 Anträge auf Volksbegehren, davon 3 Volksbegehren und 2 Volksentscheide
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