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Staatstheorien seit dem 16. Jahrhundert.

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Präsentation zum Thema: "Staatstheorien seit dem 16. Jahrhundert."—  Präsentation transkript:

1 Staatstheorien seit dem 16. Jahrhundert

2 Begründung des Gottesgnadentums durch Jean Bodin (1529-1596)
setzt ein König regiert erlässt Gesetze richtet Untertanen

3 Der Gesellschaftsvertrag bei Thomas Hobbes (1588-1679)
Quelle: Leviathan von Thomas Hobbes, 1651 (Wikimedia Commons)

4 Der Gesellschaftsvertrag bei Thomas Hobbes (1588-1679)
„Im Naturzustand lebten die Menschen ohne Gesetz und ohne Staat und aufgrund des Naturrechts konnte jeder alles beanspruchen. Es herrschte Chaos; die Menschen führten einen „Krieg aller gegen alle“ (bellum om-nium contra omnes), in dem der Mensch dem Menschen Wolf ist (homo homini lupus est), wie das schon Plautus lehrte. Die Gründe hierfür waren einerseits Wettstreben und Ruhmsucht – Lei-denschaften, die der grundsätzlich boshaften Veranlagung des Menschen entspringen. Sie scheuten keine Gewalt, sich Weib, Kind und Vieh eines anderen zu unterwerfen, das Geraubte zu verteidigen, sich zu rächen für Belanglosigkeiten wie ein Wort, ein Lächeln, einen Widerspruch oder irgendein anderes Zeichen der Geringschätzung. Diesem Zustand erwächst die Notwendigkeit für eine übergeordnete, all-mächtige Instanz, die Sicherheit und Schutz bietet. Durch einen Gesell-schaftsvertrag übertragen alle Menschen unwiderruflich alle Macht und insbesondere ihr Selbstbestimmungs- und Selbstverteidigungsrecht einem Einzigen [...] oder aber einer Versammlung, in der durch Abstimmung der Wille aller zu einem gemeinsamen Willen vereinigt wird.“ Quelle: Leviathan von Thomas Hobbes, 1651

5 Der Gesellschaftsvertrag bei Thomas Hobbes (1588-1679)
König setzt ein Gesellschaftsvertrag („homo homini lupus“) regi ert rich tet er lässt Ge setze schlie ßen ab Untertanen

6 Die Weiterentwicklung bei John Locke (1632-1704)
Kapitel 18: Tyrannei § 202. „Überall, wo das Gesetz endet, beginnt Tyrannei, wenn das Gesetz zum Schaden eines anderen überschritten wird. Und jeder, der in seiner Autorität über die ihm gesetzlich eingeräumte Macht hinausgeht und von der Gewalt, über die er verfügt, Gebrauch macht, den Untertanen etwas aufzuzwingen, was das Gesetz nicht erlaubt, hört damit auf, Obrigkeit zu sein. Er handelt ohne Autorität, und man darf ihm Widerstand leisten wie jedem anderen Menschen, der gewaltsam in das Recht eines anderen eingreift.“ Quelle: John Locke ( ): Zwei Abhandlungen von der Regierung (1690). Hrsg. und eingeleitet von Walter Euchner, Frankfurt am Main 1977 Arbeitsauftrag: Nenne die entscheidende Neuerung gegenüber der Lehre von Th. Hobbes

7 Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag bei Thomas Hobbes ( ) und dessen Weiterentwicklung bei John Locke ( ) König setzt ein Gesellschaftsvertrag („homo homini lupus“) regi ert rich tet er lässt Ge setze Bei Nichteinhaltung  Widerstandsrecht schlie ßen ab Untertanen

8 Die Gewaltenteilung bei Charles de Montesquieu (1689-1755)
Kontrolle Regierung: Exekutive Parla- ment: Legislative Ge- richte: Judikative König regiert erlässt Gesetze richtet wählen Souveräne Staatsbürger

9 Gruppenarbeit: Unterrichtsspiel
Arbeitsauftrag Wählt in der Gruppe eine der besprochenen Staatstheorien aus und schreibt ein Drehbuch zu einer der folgenden Szenen: 1. Absolutismus Die Staatskasse ist leer. Durch eine neue Steuer will der König wieder zu Geld kommen, um weiterhin seine aufwändige Hofhaltung zu finanzieren, um ein Heer aufzustellen und auszurüsten... 2. Gesellschaftsvertrag Die Untertanen setzen einen König ein. Dieser schafft es während seiner Herr-schaft nicht, einen der Adeligen davon abzuhalten, seine Untertanen auszubeuten... 3. Gewaltenteilung Die Exekutive hat kein Geld mehr, um dringend nötige Armenhäuser zu bauen. Die Legislative erlässt ein neues Steuergesetz (Besteuerung von Adel und Klerus). Der Adel will keine Steuern zahlen...


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