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Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,

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Präsentation zum Thema: "Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,"—  Präsentation transkript:

1 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Organisatorisches Am Fr entfällt die Vorlesung „Öffentliche Einnahmen I“. Ab dem SS 2007 gibt es mit einiger Sicherheit keine Übung zu Öffentliche Einnahmen mehr. Die Vorlesung wird mit großer Wahrscheinlichkeit noch weiterhin angeboten. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

2 Nachtrag zur intertemporalen Lastverteilung
Bisherige Debatte auf die rein allokative Sicht beschränkt. Distributive Fragestellungen bleiben offen: Bedeutet intertemporale Gerechtigkeit die Gleichstellung aller Generationen? Lastverschiebung durch Staatsschulden (1,5 Billionen explizite und 5,7 Billionen implizite Staatschuld)? Sonstige Ausgleichsmechanismen (Umweltverschmutzung etc.)? Herstellung intertemporaler Gleichheit ist aus finanzwissenschaftlicher Sicht in erster Linie ein Effizienzproblem. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

3 Leistungsfähigkeitsprinzip
Das Leistungsfähigkeitsprinzip (ability to pay principle) besagt grob vereinfacht, dass jeder so viel zahlen soll, wie er kann. Besteuert wird also die Fähigkeit Steuerlasten zu tragen. Schwierigkeit: Operationalisieren der schwammigen Begriffe wie Leistungsfähigkeit und Gerechtigkeit. Ziel: Ableitung von Implikationen für ein „gerechtes“ Steuersystem, in dem sowohl horizontale als auch vertikale Gerechtigkeit verwirklicht sind. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

4 Operationalisierung von Leistungsfähigkeit I
Leistungsfähigkeitsbegriffe: Verfügungsgewalt über Zahlungsmittel? Gesamte ökonomische Position (full wealth)? Soll- oder Istpositionen? Fähigkeit, Nutzeneinbußen durch die Besteuerung zu verkraften? Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

5 Indikatoren für Leistungsfähigkeit
Mögliche Bemessungsgrundlagen: Einkommen Vermögen Konsum Kombinationen In Deutschland: Einkommen als Bedürfnisbefriedigungspotential (also Abzug von Sonderlasten, Werbungskosten etc.) Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

6 Operationalisierung von Leistungsfähigkeit II
Wahl der geeigneten Bezugsperiode? Jahr? Lebenszyklus? Wahl der geeigneten Bezugseinheit Individuum? Ehegemeinschaft oder Familie? Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

7 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Miniaufgabe Nehmen Sie aus finanzwissenschaftlicher Sicht Stellung zur jährlichen Steuerveranlagung. Inwiefern spielt die Ausgestaltung des Steuertarifs für ihre Aussagen eine Rolle? Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

8 Kurzwiederholung Tarifverlauf
Gelb = proportional Grün = progressiv Rot = degressiv t‘ Y Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

9 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Zusammenhang von Grenz- und Durschschnittssteuersätzen, indirekte Progression t‘, tØ t‘ T x Y Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

10 Exkurs: Grenz- und Durchschnittssteuersätze in Deutschland
42,5 % t‘ 52,2 Y in Tausend 7,6 12,7 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

11 Proportionaler Tarif ohne Freibeträge I
Y t‘ Zwei Individuen (Lebensdauer = 10 Jahre) haben ein identisches Lebenseinkommen von 100. Individuum I verdient (und versteuert) 1x100, Individuum II hingegen 5x20. 20 100 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

12 Proportionaler Tarif ohne Freibeträge II
Bei einem proportionalem Tarif ohne Freibeträge ist das Gebot horizontaler Gerechtigkeit auch bei jährlicher Besteuerung verwirklicht. Individuum 1 und Individuum 2 haben bei gleichem Einkommen auch die gleiche Steuerlast zu tragen. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

13 Progressiver Tarif mit Freibeträgen I
Y t‘ t‘ 100 20 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

14 Progressiver Tarif mit Freibeträgen II
Der Progressionseffekt und die Freibetragsregelungen führen dazu, dass c.p. ein „Einmalverdiener“ deutlich schlechter gestellt wird als jemand, der ein regelmäßiges Einkommen bezieht. Durch die jährliche Steuerveranlagung wird mithin das Gebot horizontaler Gerechtigkeit verletzt. In D wird dieser Effekt teilweise durch Gewinn- und Verlustverrechnungsvorschriften ausgeglichen. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke


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