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Veröffentlicht von:Adelheit Lagman Geändert vor über 11 Jahren
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Umsetzung des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes im Saarland
Abfallforum am in Otzenhausen Referent: Dipl.-Soz. Ralph Kien, Entsorgungsverband Saar
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„Recycling Elektro- und Elektronik-Altgeräte"
Randbedingungen Annahmestellen Modellprojekt „Recycling Elektro- und Elektronik-Altgeräte" Bringsystem nur für Privathaushalte kein Ausschluss von Großgeräten bei der Sperrmüllabfuhr gemischte Sammlung in einem Container Wertstoffhöfe Entsorgungsanlagen Mengen Kosten 2003: 326 Mg 2004: 458 Mg 2005: rd. 500 Mg (hochgerechnet) 2003: pauschal € 2004: € 2005: € (incl. Containermiete, Transport, Sortierung und Verwertung)
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Die Regelungen des ElektroG betreffen
Hersteller und Vertreiber private und gewerbliche Nutzer und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (EVS, ZKE, EZV Völklingen, WND, LAZ, AFZE Eppelborn) und treten am 24. März 2006 in Kraft!
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Zentrales Element ... ist die geteilte Produktverantwortung, nach der
die örE für die Erfassung der Altgeräte und die Hersteller für die Verwertung und Entsorgung verantwortlich sind.
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die örE ... organisieren und finanzieren die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten. Hierzu richten Sie Sammelstellen ein, an denen - Privathaushalte (sowie der Handel) Altgeräte unentgeltlich abgeben können und - die Altgeräte den Herstellern ebenfalls kostenlos zur weiteren Entsorgung bereitgestellt werden.
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Aufgaben der EVS ab 24.11.05 Anzeige der Übergabestellen
Anzeige zur Selbstvermarktung von Altgeräten
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Vorgesehene Übergabestellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte im Saarland
Nonnweiler Nohfelden Weiskirchen Freisen Wadern Namborn Perl Mettlach Losheim Oberthal Tholey St. Wendel Merzig Wertstoffhöfe: Umweltbahnhof Wadgassen Recyclingcenter Dillingen Wertstoffhof Saarlouis Wertstoffhof Ensdorf/Schwalbach/Bous Wertstoffhof Sulzbach Wertstoffhof St. Ingbert Wertstoffhof Losheim Entsorgungsanlagen: AVA Velsen AHKW Neunkirchen Deponie Merzig-Fitten Deponie Illingen Deponie Ormesheim Schmelz Lebach Marpingen Beckingen Eppelborn Ottweiler Nalbach Rehlingen- Siersburg Dillingen Illingen Schiff-weiler Saarwellingen Merch- weiler Heusweiler Bexbach Neunkirchen Fried .thal Wallerfangen Quier- Riegels- Schied Spiesen-. Homburg Saarlouis Schwalbach Pütt- dorf Ens- berg Lingen Sulzbach Kirkel Bous St. Ingbert Überherrn Wadgassen Saarbrücken Völklingen Blieskastel Großrosseln Mandel- bachtal Kleinblitters- dorf Gersheim
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Aufgaben der EVS ab Informationspflicht gegenüber privaten Haushalten (§9 Abs. 2 ElektroG) Einrichtung der Sammelsysteme und Sammelstellen (§ 9 Abs. 3 ElektroG) Unentgeltliche Bereitstellung der gesammelten Elektroaltgeräte in 5 Gruppen (§ 9 Abs. 4 ElektroG) Vollmeldung an „Gemeinsame Stelle“
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Informationspflicht gegenüber privaten Haushalten ...
der EVS hat die privaten Haushalte über deren Pflicht, die Altgeräte einer getrennten Erfassung zuzuführen, zu informieren. Darüber hinaus hat er die privaten Haushalte über die Möglichkeiten der Rückgabe oder der Sammlung der Altgeräte deren Beitrag zur Wiederverwendung, zur stofflichen Verwertung und zu anderen Formen der Verwertung von Altgeräten die möglichen Auswirkungen bei der Entsorgung der in den Geräten enthaltenen gefährlichen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit und schließlich die Bedeutung des Symbols (durchgestrichene Mülltonne) zu unterrichten.
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Einrichtung der Sammelsysteme und Sammelstellen ...
im Saarland wird ein Bringsystem für Elektroaltgeräte installiert werden bis 24. März 2006 müssen Sammelstellen eingerichtet sein der Flächenbedarf pro Sammelstelle wird auf ca. 500 qm beziffert für die Sammelstellen wird aller Voraussicht nach eine baurechtliche Genehmigung erforderlich sein.
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Unentgeltliche Bereitstellung der gesammelten Elektroaltgeräte
in 5 Gruppen ... Die Gerätegruppen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Haushaltsgroßgeräte Kühlgeräte Informations- und Unterhaltenselektronik Haushaltskleingeräte Gas- und Entladungslampen Die dazu erforderlichen Behältnisse werden von den Herstellern den ÖRE kostenlos zur Verfügung gestellt.
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Vollmeldung an „Gemeinsame Stelle“...
wenn bei den Gerätegruppen 1 – 4 eine Abholmenge von 30 cbm, bei Gas- und Entladungslampen 3 cbm erreicht sind Abholung der Behälter innerhalb von 2 – 3 Werktagen keine Übernahme von Behältnissen der ÖRE
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Altgerätesammlung aus privaten Haushalten
Vorschau 2006 Altgerätesammlung aus privaten Haushalten Einzugsgebiet: EVS-Entsorgungsanlagen Anzahl Anlieferung ca. 70/tägl. Deponien: Merzig-Fitten Ormesheim Illingen MVA´n: AVA Velsen AHKW Neunkirchen
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Rangierfläche LKW Flächenbedarf für die Gerätegruppen 1- 5 IT- und
HiFi- geräte 30 m³ Haushalts- klein- geräte 30 m³ Haushalts- groß- geräte 30 m³ Beleuch-tungskörper 3 m³ Kühlgeräte 30 m³ Rangierfläche LKW Gesamtflächenbedarf: ca. 500 m²
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FAZIT: WIR SCHAFFEN DAS!!!
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