Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Seminar Normen und Normung

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Seminar Normen und Normung"—  Präsentation transkript:

1 Seminar Normen und Normung
„Das Deutsche Normenwerk“ - nationale, europäische und internationale Aspekte - Seminar Normen und Normung RWTH Aachen Vortrag am Dr.-Ing. Bernd Hartlieb Leiter der Abteilung Forschung und Standardisierung (AFS) DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Burggrafenstraße 6 10787 Berlin Tel

2 DIN Deutsches Institut für Normung e.V.
Das DIN ist ein eingetragener Verein und wird privat- wirtschaftlich getragen. Das DIN ist laut eines Vertrages mit der Bundesrepublik Deutschland die zuständige deutsche Normungsorganisation für die europäischen und internationalen Normungs-aktivitäten. Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland Am 5. Juni 1975 unterzeichneten der Bundesminister für Wirtschaft, Dr. Friderichs, und der Präsident des DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Dr. Leitz, den Normenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN Mit dem Normenvertrag erkennt die Bundesregierung das DIN als einzige nationale Normungsorganisation an und schafft eine wichtige Basis für die starke Position Deutschlands in der übernationalen Normung. Das DIN vertritt die deutschen Interessen im europäischen und internationalen Normungsgeschehen. Heute sind mehr als 85 % der Normungsthemen europäisch oder international bestimmt. Das DIN hält aktuell 17 % aller Sekretariate in ISO- und 28 % aller Sekretariate in CEN-Arbeitsgremien. Durch den Vertrag zwischen der Bundesregierung und dem DIN Deutsches Institut für Normung e.V. ist Normung in Deutschland eine Aufgabe der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Die Wirtschaft hat diese Aufgabe stets ausgefüllt und somit eine Säule der Exportnation Deutschland geschaffen, nämlich das DIN-Normenwerk, welches heute Normen umfasst und nachweislich jährlich mit 16 Milliarden Euro zum Bruttoinlandsprodukt beiträgt. Gleichzeitig verpflichtet der Normenvertrag von 1975 das DIN, auch solche Normungsarbeiten durchzuführen, die dem öffentlichen Interesse dienen. Verbraucherschutz, Umweltschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz sind daher sowohl in Normen berücksichtigt als auch in eigenen Normenwerken technisch definiert und geregelt. Bund und Länder verweisen in Rechtsvorschriften aktuell auf rund freiwillige Normen, die somit die technischen Lösungen für Vorschriften liefern. Im Normenvertrag wird weiterhin die Absicht der Bundesregierung festgelegt, sich bei Ausschreibungen und Beschaffungen der öffentlichen Hand, der DIN-Normen zu bedienen. Dies erleichtert die Arbeit der Verwaltungen und bietet Unternehmen eine geeignete Grundlage für die Erstellung ihrer Angebote. Die Partnerschaft zwischen Normungsinstitut und Regierung, die in Deutschland schon vor Vertragsunterzeichnung gelebt worden ist, hat sich auch in Europa und anderen Ländern durchgesetzt. Man kam zu einer sinnvollen Aufteilung zwischen öffentlich-rechtlichen Festlegungen in Form von Gesetzen oder Verordnungen und der Ausfüllung durch privatrechtliche Festlegungen in Form der Normen. Das bekannteste Beispiel ist das Neue Konzept, das seit 20 Jahren unter anderem als Basis für die Entwicklung des Europäischen Binnenmarktes dient. © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

3 Gemeinschaftsaufgabe Normung
Eine Demokratische Legitimation der Normung erfordert das Engagement aller interessierten Kreise Forschung Industrie KMU Öffentliche Hand Handel Normung Handwerk Gemeinschaftsaufgabe Normung In Deutschland ist die Normung eine Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft. Um diese Aufgabe wahrzunehmen bilden ca (Stand 2005) "juristische Personen" den gemeinnützigen Verein DIN Deutsches Institut für Normung e. V.. Der Zweck des Vereins ist in der Satzung (§ 1) wie folgt beschrieben: "Das DIN verfolgt … gemeinnützige Zwecke … indem es durch Gemeinschaftsarbeit der interessierten Kreise, zum Nutzen der Allgemeinheit Deutsche Normen … aufstellt, sie veröffentlicht und ihre Anwendung fördert." Getragen vom Gedanken der "demokratischen Legitimation" des Normungsprozesses sind in der Satzung des DIN und der Norm DIN 820 (Normungsarbeit, Grundsätze) folgende Verfahrensschritte vorgesehen: Normungsanträge kann jedermann stellen öffentliche Information über den Beginn jedes neuen Normungsvorhabens Teilnahme aller interessierten Kreise öffentliche Einspruchnahme und Anhörung Konsens Schlichtung- und Schiedsverfahren bei Abhebung eines Einspruches Normungsanträge Jedermann kann das Einleiten von Normungsvorhaben beantragen. die zuständigen Organe des DIN haben jeden Antrag zu prüfen. Öffentliche Informationen Der Öffentlichkeit muss die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Normungsarbeit des DIN zu orientieren. Z. B. wird jedes neue Normungsvorhaben öffentlich bekannt gemacht mit dem Ziel einer breiten Beteiligung. Alle interessierten Kreise haben die Möglichkeit, an der Normungsarbeit teilzunehmen. Niemand wird grundsätzlich ausgeschlossen. Öffentliche Einspruchnahme und Anhörung Auch Interessierte, die nicht persönlich an Normungsvorhaben teilgenommen haben, können Einsprüche einreichen. Sie sind persönlich einzuladen und zu hören. Konsens bedeutet nicht notwendigerweise Einstimmigkeit, sondern "allgemeine Zustimmung, die durch das Fehlen aufrechterhaltenen Widerspruchs … gekennzeichnet ist …" Schlichtungs- und Schiedsverfahren Die Schlichtungs- und Schiedsverfahren sollen sicherstellen, dass auch abweichende Meinungen im Normungsverfahren sachlich und systematisch gehört, bearbeitet und bewertet werden. Ähnlich einem juristischen Verfahren, bei dem unterschiedliche Gerichte im Falle einer Eskalation angerufen werden, sind auch bei Schlichtungs- und Schiedsverfahren im DIN unterschiedlich Organe damit beauftragt. © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Verbraucher Experten Unternehmen Prüfinstitute

4 Struktur der DIN-Mitglieder
z.B.: Verbände, Universitäten, Behörden © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

5 Mitgliedsfirmen nach Größe
1.671 Mitglieder im Jahr 2005 Bis 100 Mitarbeiter Über Mitarbeiter Mitarbeiter © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Mitarbeiter

6 Das DIN vertritt die nationalen Interessen in der internationalen Normung
Regional Deutsches Institut für Normung e.V. National ISO: International Organization for Standardization IEC: International Electrotechnical Commission ITU: International Telecommunication Union CEN: Europäisches Komitee für Normung CENELEC: Europäisches Komitee für Elektrotechnische Normung ETSI: European Telecommunications Standards Institute DIN: Deutsches Institut für Normung e.V. DKE: Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE Die Normungsarbeit des DIN ist dezentral nach Sektoren mit eigenen Arbeitsprogrammen und eigenem Haushalt gegliedert. Die Arbeitsprogramme der Normenausschüsse werden durch die interessierten Kreise festgelegt. DIN und DKE vertreten die nationalen Interessen in der europäischen und internationalen Normung. Maschinenbau Bauwesen Dienstleistungen Informations- technik Luft- und Raumfahrt Medizintechnik Feinmechanik ... Elektrotechnik Tele- kommunikation © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Sektoren

7 Der Verkauf der Normen trägt maßgeblich zur Finanzierung des DIN bei
Projektbezogene Beiträge der öffentlichen Hand Projektbezogene Beiträge der Wirtschaft Mitgliedsbeiträge © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Verlagserlöse und eigene wirtschaftliche Tätigkeiten

8 DIN-Normen entstehen meist auf europäischer Ebene
Neu erschienene DIN-Normen nach ihrem Bezug (in %) ETS European Telecom Standards © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

9 Hindernisse: Begrenzter Spielraum für Normen Beispiel Medizinprodukte
US - Food and drug administration EU - Europäische Medizinprodukte-Richtlinie Australian Therapeutic Goods Administration Andere nationale Richtlinien Die Normung muss im Einklang mit der Gesetzgebung stehen. Aufgrund unterschiedlicher Gesetzgebungen weltweit ist sie gezwungen, unterschiedliche Lösungen in Form von regionalen und nationalen Normen zuzulassen. Das Ziel heisst: Eine internationale Norm, weltweit anerkannt. Die Voraussetzung hierfür ist die international harmonisierte Gesetzgebung. In vielen Feldern ist dies nur ansatzweise erreicht. Als Vorbild dienen die Vorschriften und Regeln der IMO (International Maritime Organization) im internationalen maritimen Bereich. © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ISO Normen Eingeschränkter Arbeitsbereich

10 Die Normungsgrundsätze
Grundsätze der Normungsarbeit Qualitätsmerkmale der konsensbasierten Normung Freiwilligkeit Öffentlichkeit Breite Beteiligung Konsens Einheitlichkeit Widerspruchsfreiheit Sachbezogenheit Stand der Wissenschaft Stand der Technik Wirtschaftlichkeit Allgemeiner Nutzen Internationalität Kartellrecht Verbraucher- akzeptanz Legitimation Produkthaftung Akzeptanz der KMU Globale Akzeptanz Freiwilligkeit: Die Mitarbeit an der Normung und die Anwendung geschieht freiwillig. Die Arbeitsergebnisse, die DIN-Normen, sind Empfehlungen, die keine andere Macht hinter sich haben als den in ihnen liegenden versammelten, qualifizierten Sachverstand. Erst durch Rechtsakte Dritter können sie Verbindlichkeit erlangen. Öffentlichkeit: Alle Normungsvorhaben und Entwürfe zu DIN-Normen werden öffentlich bekannt gemacht und vor ihrer endgültigen Festlegung der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Kritiker werden an den Verhandlungstisch gebeten, wobei jeder eingegangene Einspruch mit dem Einsprecher verhandelt werden muss. Beteiligung aller interessierten Kreise: DIN-Normen werden in Arbeitsausschüssen von Fachleuten der interessierten Kreise erarbeitet. Jeder kann sein Interesse einbringen. Ein Schlichtungs- und Schiedsverfahren sichert die Rechte von Minderheiten. Konsens: Die der Normungsarbeit des DIN zugrunde liegenden Regeln garantieren ein für alle interessierten Kreise faires Verfahren, dessen Kern die ausgewogene Berücksichtigung aller Interessen bei der Meinungsbildung ist. Der Inhalt einer Norm wird dabei im Wege gegenseitiger Verständigung mit dem Bemühen festgelegt, eine allgemeine Zustimmung findende, gemeinsame Auffassung zu erreichen. Einheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit: Das Deutsche Normenwerk befasst sich mit allen technischen Disziplinen. Die Regeln der Normungsarbeit sichern seine Einheitlichkeit. Sachbezogenheit: DIN-Normen sind ein Spiegelbild der Wirklichkeit. Definitionsgemäß müssen dabei technische Normen Fragen des Gemeinwohls einbeziehen und spiegeln deshalb nicht nur das technisch Machbare, sondern auch das gesellschaftlich Akzeptierte wider. Ausrichtung am Stand der Wissenschaft und Technik: Die Normung vollzieht sich in dem Rahmen, den die wissenschaftliche Erkenntnis setzt. Sie sorgt für die schnelle Umsetzung neuer Erkenntnisse. DIN-Normen sind Niederschrift des Standes der Technik. Wirtschaftlichkeit: Jede Normensetzung ist auf ihre wirtschaftlichen Wirkungen hin zu untersuchen. Es darf nur das unbedingt Notwendige genormt werden. Normung ist kein Selbstzweck. Ausrichtung am allgemeinen Nutzen: DIN-Normen haben gesamtgesellschaftliche Ziele einzubeziehen. Der Nutzen für alle steht über dem Vorteil einzelner. Internationalität: Die Normungsarbeit des DIN unterstützt das volkswirtschaftliche Ziel eines von technischen Hemmnissen freien Welthandels und des Gemeinsamen Marktes in Europa. Das erfordert Internationale und Europäische Normen. Kartellrechtliche Freizeichnung: Das DIN ist ein Rationalisierungsverband (nach § 5 Abs. 1, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)) und darf aufgrund seiner Arbeitsweise Empfehlungen aussprechen, eine oder mehrere Normen anzuwenden. Dies ist bei in Foren entwickelten Standards nicht grundsätzlich der Fall. Akzeptanz: Durch die Beteiligung aller interessierten Kreise und dem Konsensverfahren genießen DIN-Normen nicht nur im gewerblichen und staatlichen Bereich Akzeptanz und Vertrauen, sondern auch bei Verbrauchern. Legitimation: Durch die Erweiterung der konsensbasierten Normung durch Einsprüche, Schlichtungs- und Schiedsverfahren erhält die Normung eine Legitimation und Wertschätzung, z.B. im Bereich des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Produkthaftung: DIN-Normen werden zur Konkretisierung technischer Sachverhalte in Gesetzen und Verordnungen herangezogen und entfalten damit auch Wirkungen in der Produkthaftung (z.B. Beweis des ersten Anscheins). Akzeptanz der klein- und mittelständischen Unternehmen: Durch Beteiligung der KMU geht der Stand der Technik in die Normung ein. Gleichzeitig erhalten Unternehmen Informationen über Trends in der Forschung und Entwicklung, um die hohen Investitionen in neuen Technologiefeldern besser steuern zu können. Globale Akzeptanz: Das Engagement der deutschen Experten in der internationalen Normung hat zu einer globalen Wertschätzung des DIN geführt. Es ist eines der aktivsten Institute weltweit. © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

11 Der Werdegang einer Norm – Übersicht
Normungsantrag Norm-Vorlage Deutsche Norm – DIN-Norm Manuskript für Norm-Entwurf Norm-Entwurf Manuskript für Norm Stellungnahme der Öffentlichkeit Stellungnahme der Öffentlichkeit Stellungnahme der Normenprüfstelle Schlichtung Schiedsverfahren Darstellung des Normungsprozesses, einiger seiner Akteure und Stakeholder und wichtiger Meilensteine; der Prozess wird in weiteren Bildern detailliert erläutert. © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Prüfung durch Normenprüfstelle

12 Normungsprozess Die Beteiligten des Normungsprozesses Fachliche Arbeit
Durch Experten aus den interessierten Kreisen Autorisiert und entscheidungsbefugt durch die sie entsendende Stelle In Arbeitsausschüssen bzw. Komitees organisiert In einem angemessenen Verhältnis mit Vertretern der jeweiligen interessierten Kreise Unterstützung durch hauptamtliche Bearbeiter des DIN und seiner Normenausschüsse Interessierte Kreise: z.B. Anwender, Behörden, Berufsgenossenschaften, Berufs-, Fach- und Hochschulen, Handel, Handwerkswirtschaft, industrielle Hersteller, Prüfinstitut, Sachversicherer, selbstständige Sachverständige, Technische Überwacher, Verbraucher, Wissenschaft © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

13 Normen und Standards Konsensgrad Norm (öffentlich verfügbar,
100% Norm (öffentlich verfügbar, über Normungsorganisation) Spezifikation (öffentlich verfügbar, über Normungsorganisation) Industriestandard (geschlossener Kreis von Unternehmen) Die konsensbasierte Normung und die Spezifikationsverfahren ergänzen sich und stehen nicht etwa in Konkurrenz. Der Markt und die Unternehmen müssen unterscheiden zu welchem Zeitpunkt der Innovationsgrad eines Produktes sich für den Konsens eignet oder zunächst einmal für den eingeschränkten Konsens im Rahmen eines Industriestandards oder einer Spezifikation. Die Unternehmen wägen anhand ihrer Unternehmensstrategie ab, wann sie den konsensbasierten und mit öffentlichem Einspruchsverfahren versehenen Normungsprozess mit einer Zeitdauer von ca. 2 – 3 Jahren wählen oder wann den eingeschränkten Konsensweg mit Spezifikationen mit einem Zeitraum von 3 – 12 Monaten. Mit diesem Konzept erhalten unterschiedliche Innovationen die Chance, sich im Markt durchzusetzen. In einer offenen, wenig regulierten Volkswirtschaft fällt der wirtschaftliche Gewinn im Technologiewettlauf an jenen Wettbewerber, der die neue Technologie als Erster am Markt einführt und auch durchsetzt. Der Technologie-Pionier kann nicht abwarten, bis eine entsprechende Norm seinem Produkt den Zutritt zu den globalen Märkten ebnet. Auch bei den Anwendern neuer technischer Lösungen werden Anreize zu deren Einsatz durch die Globalisierung verstärkt, obschon eine kohärente Normenreihe noch nicht existiert. So sehen sich vor allem transnationale Unternehmen, aufgrund des verstärkten globalen Konkurrenzdrucks, oft dazu genötigt, rasch neue Organisationsstrukturen und Managementmodelle einzuführen. Zu deren Implementierung sind – oft komplementär – neue Informations- und Kommunikationstechnologien erforderlich. Die Verkürzung der Produktzyklen wird zu einem Gutteil ebenfalls dem globalen Wettbewerbsdruck zugeschrieben. Auch die Konvergenz der Technologien und Bereiche mit einem besonders hohen Grad an Innovationen – oft mit hoher Systemkomplexität – haben neue Anforderungen an die Normung gestellt. In Reaktion auf diese neuen Marktbedürfnisse haben sowohl die europäischen Normungsorganisationen wie auch Industriekonsortien u. Ä. bereits eine Reihe neuer normativer Dokumente entwickelt. Diese neuen Dokumente benötigen weniger Zeit zu ihrer Erarbeitung und basieren nicht auf dem Konsensprinzip. Dafür setzen sie aber sehr viel früher im Bereich von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten an und fördern die zukünftige Produkt- und Systementwicklung. Oft wird dadurch auch erst die Systembeteiligung kleiner Unternehmen ermöglicht. Ob aus diesen Vornormen, technischen Spezifikationen (PAS) und Workshop Agreements (CWA) später einmal eine vollgültige Norm werden wird, darüber entscheidet vor allem der globale Markt. Dynamische Unternehmen, deren Bedürfnisse auf kein technologisch aufgeschlossenes Normenumfeld in Europa treffen, würden mit ihren neuen Technologien abwandern. Deshalb ist die Entwicklung solcher neuen Normenprodukte hoch relevant für die technologische Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen und für die Dynamik des Europäischen Binnenmarktes. Darüber hinaus werden durch sie auch Forschung, Entwicklung und Innovation stärker miteinander verknüpft. Werknorm, Patent (einzelnes Unternehmen) © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Zeit Innovation (neues Produkt, neues Verfahren) Entwicklungsprozess Marktreife Investitions- sicherheit

14 Eine Norm: Vielfältiger Nutzen
Eine "Maßnorm" kann verschiedene Wirkungen haben Rationalisierungswirkung durch Typung Kompatibilitätswirkung durch Schnittstellenbeschreibung Qualitätswirkung durch Merkmaldefinition Sicherheitswirkung durch Mindestmaßfestlegung Informationswirkung durch Produktbezeichnung Der Nutzen einer Norm kann sehr vielfältig sein. Jedes Unternehmen legt den Einsatz einer Norm selber fest, sofern nicht durch Verordnung vorgegeben und bestimmt damit nicht nur den "Ort des Nutzens" im Unternehmen, sondern auch die Nutzenart. © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

15 Nutzenwirkung von Normen
o Neutral x Geringe Wirkung xx Starke Wirkung © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

16 Nutzen von Normen im primären und sekundären Wertschöpfungsbereich
Sekundäre Wertschöpfungsplatte Primäre Wertschöpfungsaktivitäten Geschäftsführung Rechnungswesen Finanzwirtschaft Controlling Eingangs- logistik Materialannahme Lagerung Bereitstellung Personalpolitik Personalplanung Personalorganisation Personalcontrolling Planung Organisation Durchführung Fertigungslogistik Kontrolle Qualitätsmanagement Produktion Wertschöpfungskette Forschung & Entwicklung Instandhaltungsmanagement Fertiglager Versand Transport Primäre Aktivitäten befassen sich mit der physischen Herstellung eines Produktes, dessen Verkauf und Übermittlung an den Abnehmer sowie der damit einhergehenden Kundenbetreuung. Hier können Normen in allen Bereichen zur Rationalisierung beitragen, Schnittstellen definieren, Qualitätsanforderungen sowie Produktinformationen beinhalten. Der Bereich der Sicherheitsnormen wird zusätzlich im Bereich der Produktion von zentraler Bedeutung sein. Mit Hilfe der Aufgliederung nach Eingangslogistik, Produktion, Ausgangslogistik sowie Marketing/Vertrieb kann die Wirkung einer Norm untersucht werden. Die zentralen Aktivitäten in diesen Bereichen werden in den folgenden Kapiteln beschrieben und der jeweilige Norm-Inhalt hinsichtlich seiner Wirkung auf diesen Bereich geprüft. Sekundäre Aktivitäten der Wertkette begleiten den Wertschöpfungsprozess und bestehen aus den Bereichen Unternehmensinfrastruktur, Personalwirtschaft, Technologieentwicklung und Beschaffung. Normen können auch hier wie bei den primären Aktivitäten Rationalisierungsinhalte, Schnittstellen, Qualitätsanforderungen, Produktbeschreibungen und Sicherheitskriterien definieren. Der Norm-Inhalt wird anhand der Wirkungsart und Wirkungsweise in dem jeweiligen Bereich analysiert. Ausgangslogistik Beschaffungsmanagement Bestandsmanagement Lieferantenmanagement Verhandlungsmanagement Versorgungsmanagement Abrechnungsmanagement Marketing & Vertrieb Verkaufsaufgaben Verkaufsunterstützung Marketing Kundendienst © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

17 Neues Konzept Neues Konzept = New Approach 7. Mai 1985
Entschließung des Rates der EU über ein neues Konzept auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und der Normung Das neue Konzept (engl. New Approach) für die Produktregulierung und das Gesamtkonzept für die Konformitätsbewertung der Europäischen Union dienen der technischen Harmonisierung bestimmter Produktgruppen und dem Abbau von Handelshemmnissen innerhalb des europäischen Binnenmarktes. Gemeinsam haben diese einander ergänzenden Konzepte, dass sie das Einschreiten des Staates auf ein unentbehrliches Mindestmaß beschränken und somit der Industrie bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber der Öffentlichkeit einen größtmöglichen Handlungsspielraum gewähren. Seit 1987 sind nach und nach über 20 Richtlinien in Kraft getreten, die auf dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept beruhen. Grundsätzlich unterscheidet man Produkte, für die eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, und alle anderen Produkte, an denen keine CE-Kennzeichnung angebracht werden darf. Regulatorische Grundlagen der Europäischen Kommission in diesem Zusammenhang sind: die Entschließung vom 7. Mai 1985 über eine neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und der Normung, die Entschließung vom 21. Dezember 1989 zu einem Gesamtkonzept für die Konformitätsbewertung, der Beschluss vom 22. Juli 1993 (93/465/EWG) über die in den technischen Harmonisierungsricht- linien zu verwendenden Module für die verschiedenen Phasen der Konformitätsbewertungsverfahren und die Regeln für die Anbringung und Verwendung der CE-Konformitätskennzeichnung. die Entschließung vom 28. Oktober 1999 zur Funktion der Normung in Europa und die seinen Schlussfolgerungen vom 1. März 2002 zum Thema „Normung“. Die Richtlinien des neuen Konzepts beruhen auf folgenden Prinzipien: Die Harmonisierung beschränkt sich auf die wesentlichen Anforderungen. Nur Produkte, die den wesentlichen Anforderungen entsprechen, können in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Bei harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt veröffentlicht und die in nationale Normen umgesetzt worden sind, ist eine Übereinstimmung mit den entsprechenden wesentlichen Anforderungen anzunehmen. Die Anwendung harmonisierter Normen oder anderer technischer Spezifikationen bleibt freiwillig, und den Herstellern steht die Wahl jeder technischen Lösung frei, solange die Konformität mit den wesentlichen Anforderungen gewährleistet ist. Hersteller haben die Wahl zwischen verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren, die in den anwendbaren Richtlinien vorgesehen sind. Das neue Konzept befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Grundlage ist ein Ratsbeschluss vom [www. © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

18 Neues Konzept Europäische Richtlinien enthalten grundlegende Anforderungen für einen bestimmten Sektor Europäische Normen füllen diese grundlegenden Anforderungen aus und geben technische Lösungen an Die Anwendung von Europäischen Normen lässt die Konformität mit der Richtlinie vermuten © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

19 CE-Kennzeichen „Communautés Européennes“
Das Kennzeichen richtet sich an Behörden und nicht an Verbraucher Das Kennzeichen bestätigt die vollständige Einhaltung der „Grundlegenden Sicherheits-anforderungen“, die in den EU-Richtlinien festgelegt sind Hersteller prüfen und erklären dies in eigener Verantwortung Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen um den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EU) zu gewährleisten. EU-Richtlinien gemäß Art. 95 EU-Vertrag (sog. Binnenmarktrichtlinien) legen für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Ein Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbaren EU-Richtlinien entspricht, und wenn ein Konformitätsverfahren gemäß den anwendbaren EU-Richtlinien durchgeführt worden ist. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der verantwortliche Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EU-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten "wesentlichen Anforderungen". Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts (für Hersteller außerhalb der EU ist ein in der EU niedergelassener Bevollmächtigter erforderlich). Soweit der Hersteller seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, geht diese Verpflichtung an dessen Beauftragten in der EU oder den Importeur oder letztlich an den Inverkehrbringer (ugs. Verkäufer) über. Produkte, auf die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit eine der EG-Richtlinien angewendet werden kann, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden dürfen. Hersteller eines technischen Produktes prüfen in eigener Verantwortung, welche EU-Richtlinien Sie bei der Produktion anwenden müssen. Das Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbaren Richtlinien entspricht und sofern die Konformitätsbewertung gemäß allen anwendbaren Richtlinien durchgeführt worden ist. Der Hersteller erstellt eine Konformitätserklärung und bringt ein CE-Zeichen an dem Produkt an. Falls gefordert, ist für die Konformitätsbewertung eine Benannte Stelle einzuschalten. Neben dem CE-Zeichen sind keine anderen Zeichen oder Gütesiegel zulässig, die die Aussage des "CE" in Frage stellen können. Die CE-Kennzeichnung bestätigt die vollständige Einhaltung der "Grundlegenden (Sicherheits-) Anforderungen", die in EU-Richtlinien konkret festgelegt sind. Die Richtlinien kommen auch für aus einem Drittland importierte gebrauchte Produkte und Produkte aus zweiter Hand zur Anwendung, wenn sie erstmalig auf den Gemeinschaftsmarkt gelangen. Die Richtlinie über die Produkthaftung ist für alle Produkte anwendbar, die unter die Richtlinien des neuen Konzepts fallen. Die Richtlinie zur Allgemeinen Produktsicherheit gilt parallel zu den CE-Richtlinien für alle Verbraucherprodukte Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn spezielle Richtlinien anders lautende Bestimmungen vorsehen. © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

20 Wiener und Dresdner Vereinbarung
Ziel: Die Facharbeit möglichst auf einer Normungsebene durch- zuführen und durch parallele Abstimmungsverfahren, die gleich- zeitige Anerkennung als ISO/IEC- und EN-Norm herbeizuführen Wiener Vereinbarung Vorgehensweise Festlegung, welche Normungsebene die Federführung übernimmt Normungsarbeit in der festgelegten Ebene bis zum Entwurf (Beobachter der anderen Ebene sind zugelassen) zeitgleiche Parallelabstimmung (enquiry) in beiden Ebenen Auswertung der Abstimmungen in beiden Ebenen Erstellung des Schluss-Entwurfes in der festgelegten Ebene (Beobachter der anderen Ebene sind zugelassen) zeitgleiche Parallelabstimmung (formal vote) in beiden Ebenen Veröffentlichung oder Weiterbearbeitung in beiden Ebenen Die Zusammenarbeit zwischen den europäischen und internationalen Normenorganisationen ist in der Wiener bzw. Dresdner Vereinbarung geregelt, deren Ziel es ist, die Facharbeit möglichst nur auf einer Ebene, also europäische oder international, vorzunehmen. Durch geeignete Abstimmverfahren wird eine gleichzeitige Anerkennung als Europäische und Internationale Norm erzielt. Wiener Vereinbarung Die Wiener Vereinbarung regelt die technische Zusammenarbeit zwischen ISO und CEN. Sie wurde 1991 vom CEN-Verwaltungsrat und dem ISO Executive Board angenommen und in 2001 überarbeitet. Sie ersetzte die ältere "Lissabonner Vereinbarung" von 1989, in der der gegenseitige Informationsaustausch im Vordergrund stand. Die Wiener Vereinbarung beschränkt sich nicht auf die häufig erwähnte Parallelabstimmung, sondern umfasst die gesamte Palette der Zusammenarbeit. Die zugehörige Anleitung für TC/SC-Vorsitzende und TC/SC-Sekretariate zur Umsetzung der Wiener Vereinbarung enthält eine große Anzahl Details über die im Einzelnen anzuwendenden Prozeduren. Bei jedem neuen Vorhaben, das CEN zur Bearbeitung annimmt, soll geprüft werden, ob es nicht auf ISO-Ebene bearbeitet werden kann. Die Arbeitsprogramme sollen koordiniert und über Europäische und Internationale Norm-Entwürfe gemeinsam abgestimmt werden. Gegenseitig dürfen autorisierte Beobachter in den Technischen Komitees mitarbeiten. Voraussetzung für die Verlagerung von europäischen Normungsarbeiten auf die internationale Ebene ist, dass ISO und IEC die Normen zuverlässig zu dem für Europa notwendigen Zeitpunkt bereitstellen und dass die Internationalen Normen dem europäischen Stand der Technik, insbesondere den in den EG-Richtlinien enthaltenen grundlegenden Anforderungen entsprechen. Dresdner Vereinbarung Die Dresdner Vereinbarung regelt die technische Zusammenarbeit zwischen IEC und CENELEC. Analog zur "Wiener Vereinbarung" zwischen ISO und CEN haben auch die IEC und CENELEC sich zum Ziel gesetzt, die Facharbeit möglichst nur auf einer Ebene durchzuführen, durch geeignete Abstimmverfahren aber die gleichzeitige Anerkennung als Internationale und als Europäische Norm herbeizuführen. Die Dresdner Vereinbarung sieht vor, dass bei jedem geeigneten neuen Vorhaben, das CENELEC zur Bearbeitung annimmt, zunächst auf IEC-Ebene geprüft wird, ob es nicht dort bearbeitet werden kann. Jedes IEC-Vorhaben wird von CENELEC begleitet und Norm-Entwürfe und Schluss-Entwürfe der IEC werden automatisch auch den parallelen CENELEC-Prozeduren unterzogen. Dresdner Vereinbarung © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

21 Mitarbeit in europäischen und internationalen Normungsgremien
ISO CEN Technisches Komitee Delegierter Spiegel- ausschuss Arbeits-gruppe Experte Mitarbeit in europäischen und internationalen Normungsgremien Spiegelausschuss Wenn ein Normenausschuss (NA) des DIN (üblicherweise durch Beschluss des Beirates) sich für eine aktive Mitarbeit an einem europäischen und/oder internationalen Normungsvorhaben entschieden hat, wird die fachliche Betreuung einem Arbeitsausschuss ("Spiegelausschuss") zugewiesen. Dieser hat eine deutsche Meinungsbildung durchzuführen und sie im europäischen und/oder internationalen Gremium zu vertreten. Dies kann durch schriftliche Kommentare, Entsendung von Delegationen und/oder Benennung von Experten geschehen. Entsendung von Delegationen und Experten Im Falle der Entsendung von Delegationen und/oder Benennung von Experten wird der Spiegelausschuss Fachleute, vorzugsweise aus seinen eigenen Reihen, auswählen, die aufgrund ihres Fachwissens und ihrer sonstigen Fähigkeiten (z. B. Sprachen, Verhandlungsgeschick) in der Lage sind, die vom Spiegelausschuss festgelegten Ziele angemessen zu vertreten. Nationale Delegationen Die Nationale Delegation zu einer internationalen oder europäischen Sitzung eines Technischen Komitees (TC) oder Unterkomitees (SC) wird vom zuständigen NA offiziell angemeldet. Dabei wird auch angegeben, wer als Sprecher (Delegationsleiter) fungiert. Die Delegation hat den durch den Spiegelausschuss im Konsens erarbeiteten nationalen Standpunkt im Rahmen des Möglichen zu vertreten. Sie muss nach der TC- oder SC-Sitzung dem Spiegelausschuss berichten und die Ergebnisse und ihr Zustandekommen erläutern. Theoretisch könnte der Spiegelausschuss die Delegation zu jeder Sitzung neu zusammenstellen. Praktisch ist es jedoch von Vorteil, eine gewisse Kontinuität zu wahren und die Zusammensetzung nur dann zu wechseln, wenn Spezialthemen auf der Agenda dies erfordern. Experten Experten werden in persönlicher Eigenschaft für die europäischen und internationalen Arbeitsgruppen (WG) benannt und nehmen bis zum Abschluss der Arbeiten oder bis zum offiziellen Widerruf der Benennung an der WG-Arbeit teil. Sie werden aufgrund der europäischen und internationalen Regeln nicht als offizielle Repräsentanten ihres Landes, sondern als persönliche Fachleute mit entsprechend weiterem Verhandlungsspielraum in Fachfragen angesehen. Der Spiegelausschuss sollte deshalb diese Fachleute sorgfältig auswählen und sie in die deutsche Meinungsbildung einbeziehen, damit sie die nationalen Ziele und geplanten Vorgehensweisen und die möglichen Konsequenzen fachlicher Entscheidungen kennen. Ein nicht funktionierendes Zusammenspiel zwischen den Experten und dem sie benennenden Spiegelausschuss kann (und darüber müssen sich die Experten bewusst sein) zur späteren Ablehnung der unter ihrer Mitwirkung erarbeiteten Entwürfe durch den NA bzw. das DIN führen. Die durch den Spiegelausschuss benannten Experten sollten sich deshalb mit der nationalen Meinung und der geplanten Vorgehensweise identifizieren können. Werden Experten aus Deutschland für die Arbeitsgruppen durch das übergeordnete Gremium und nicht durch den Spiegelausschuss benannt (z. B. aus den Reihen von Associate Members oder Organisationen in Liaison), wird das DIN hierüber unterrichtet. Der Spiegelausschuss sollte in solchen Fällen diese Experten, z. B. als Gäste, zu seinen Sitzungen einladen und mit ihnen einen eingehenden Informationsaustausch pflegen. Diese Experten werden zwar vorrangig die fachliche Meinung der sie benennenden - meist europäischen oder internationalen - Organisationen oder Verbände vertreten, sie sollten aber auch über den deutschen Standpunkt informiert sein, mit dem Ziel, sie an der nationalen Meinungsbildung zu beteiligen. Dies soll auch dazu beitragen, das Risiko, dass ein Entwurf später von den NSB abgelehnt wird, zu minimieren. © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

22 Arbeitsschritte in der Europäischen Normung
Vorschlag Arbeitsgruppe prEN Norm-Entwurf Öffentliche Umfrage Schlussentwurf Schlussabstimmung Wird eine Europäische Norm (EN) verabschiedet, so muss sie unverändert national übernommen werden. Eine effektive Möglichkeit, auf die Inhalte Europäischer Normen Einfluss zu nehmen, ist die Mitarbeit im jeweiligen nationalen Spiegelausschuss. Dieser entsendet Experten in die Europäischen Normungsgremien, entscheidet national über Stellungnahmen zu Europäischen Norm-Entwürfen und begleitet das in mehreren Stufen ablaufende Normungsverfahren © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Ratifizierung Europäische Normung Nationale Normung

23 Stimmengewichte der Länder
Entstehung von europäischen Normen (3) Estland Lettland Luxemburg Slowenien Zypern Schlussabstimmung Island Malta Dänemark Finnland Irland Litauen Norwegen Slowakei 4 3 7 Deutschland Frankreich Italien Ver. Königreich 29 Österreich Schweden Schweiz 10 12 13 27 Gewichtete Länderabstimmung wie bei der Europäische Union (Vertrag von Nizza). Tatsächliche Stimmabgabe ist ausschlaggebend. Für die Annahme einer Europäischen Norm werden 71 % der gewichteten positiven Stimmen benötigt sowie die einfache Mehrheit der abstimmenden Länder. Ist eine oder beide Bedingungen nicht erfüllt, werden die Stimmen der EU-Mitglieder gesondert gezählt. Sind dann beide Bedingungen erfüllt, ist die EN für diese Länder angenommen. Auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen erstellt die WG den Schlussentwurf. Die nationalen Normungsorganisationen entscheiden anschließend in einer gewichteten Schlussabstimmung, bei der keine inhaltlichen Änderungen mehr möglich sind, über die Annahme der EN. Dazu muss sie mindestens 71 % der gewichteten Stimmen erhalten. Belgien Griechenland Portugal Tschech. Rep. Ungarn 14 © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Polen Spanien Niederlande Rumänien Stimmengewichte der Länder

24 Ziele: Internationale Normen für den globalen Markt …
… sind ein Bezugsrahmen und eine gemeinsame technische Sprache zwischen Lieferant und Kunde … erleichtern Handel und Technologietransfer … sorgen für technische Kompatibilität … untermauern Gesetzgebungen in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Umwelt mit einer wissenschaftlichen Basis … sorgen für die erfolgreiche Umsetzung von Handelsabkommen … sind Quelle für technisches Know-how © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Quelle: ISO-Generalsekretär Alan Bryden, 2004

25 Grundsätze Welthandelsorganisation (WTO) – Normenkodex
Keine Bevorzugung heimischer Produkte Keine Handelshemmnisse durch nationale Normen Übernahme relevanter Internationaler Normen Teilnahme nationaler Delegationen Vermeidung von Doppelarbeit Nationale Konsensbildung Kohärenz des Normenwerks Veröffentlichung der Arbeitsprogramme Öffentliches Einspruchsverfahren (min. 2 Monate) Faire Behandlung der Kommentare „Wherever appropriate, recognition should be based on multilaterally agreed criteria. In appropriate cases, Members shall work in cooperation with relevant intergovernmental and non-governmental organizations towards the establishment and adoption of common international standards and criteria for recognition and common international standards for the practice of relevant services trades and professions.“ (ANNEX 1B GENERAL AGREEMENT ON TRADE IN SERVICES, Article 7, No 5) Nationales Denken hat in der Normung an Bedeutung verloren. Die Industrie, bestärkt durch das WTO/TBT-Übereinkommen, ("Die Normungsorganisation soll sicherstellen, dass durch Normen keine unnötigen Hindernisse im internationalen Handel entstehen"... "Wenn Internationale Normen bestehen oder sich kurz vor ihrer Fertigstellung befinden, sollen sie als Grundlage für die von der Normungsorganisation entwickelten Normen dienen ...") sieht in der Anwendung der Internationalen Normen ein kommerzielles Instrument, um die Wettbewerbsfähigkeit auf allen Märkten zu steigern. Es kann keinen Zweifel darüber geben, dass die nationalen Normungsorganisationen heute internatonal agieren müssen. Nationale Normungsorganisationen haben ihre Politik neu definiert: Das Schaffen eines einheitlichen internationalen Normenwerkes, das weltweit akzeptiert wird. Aus der Normengemeinschaft muss ein besser verknüpftes und einheitlicheres System werden, ein Netzwerk von Normungsorganisationen mit einer gemeinsamen Vision und gleichen Zielen. Normung kann nur dann erfolgreich sein, wenn alle Teile dieses Systems effizient zusammenarbeiten. Hier darf es keine Konkurrenz zwischen den verschiedenen Ebenen der Normung geben. Alle Partner wollen dieselben Ziele erreichen: - Normen zur Verfügung zu stellen, die von ihren Kunden angewendet werden, - Sicherzustellen, dass ihre Dienstleistungen die Bedürfnisse des globalen Marktes widerspiegeln. © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

26 Die Normenpyramide Ziel: Eine Norm – eine Prüfung – weltweite Anerkennung DIN-Normenwerk Internationale Normen DIN ISO DIN IEC Europäische Normen DIN EN Nationale Normen DIN Bezeichnung von Dokumenten DIN (z.B. DIN 33430) DIN-Norm, die ausschließlich oder überwiegend nationale Bedeutung hat oder als Vorstufe zu einem übernationalen Dokument veröffentlicht wird. DIN EN (z.B. DIN EN 14719) Deutsche Übernahme einer Europäischen Norm, die unverändert von allen CEN/CENELEC Mitgliedern übernommen wird. DIN EN ISO (z.B. DIN EN ISO 9921) Deutsche Übernahme einer Europäischen Norm, ihrerseits unveränderte Übernahme einer Internationalen Norm. Zunehmend entstehen Normen unter Federführung von ISO oder von CEN, die dann von beiden Organisationen veröffentlicht werden. Wie bei EN-Normen ist die Übernahme als nationale Norm Pflicht. DIN ISO (z.B. DIN ISO 10018) Unveränderte deutsche Übernahme einer ISO-Norm. DIN IEC (z.B. DIN IEC 60912) Unveränderte deutsche Übernahme einer IEC-Norm. © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Werknormen Innerbetriebliche Normen

27 Nationale Herausforderungen im internationalen Normungsgeschehen
Initiierung internationaler Normungsprojekte mit der Technologieführerschaft Deutschlands Frühzeitiger Start eines nationalen Normungsprojekts bei möglicher Konkurrenz durch ausländische Alternativ- technologien oder Konsensfindung mit den wichtigsten Handelspartnern im Vorfeld internationaler Normung Noch stärkere Beteiligung an europäischen und inter- nationalen Normungsprojekten, um auf dem globalen Markt präsent zu bleiben Konsequente Übernahme der europäischen und inter- nationalen Normen in den nationalen Normenbestand © 2005 DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


Herunterladen ppt "Seminar Normen und Normung"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen