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Veröffentlicht von:Isaak Gellner Geändert vor über 11 Jahren
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Programmorientierte Förderung HGF Vereinsgründung vollzogen
Was wurde erreicht?
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Gliederung Überblick / Verlauf HGF – Vereinsgründung
BMBF: Ziele der POF Satzung Erklärung der Zuwendungsgeber Verfahren der POF Entscheidungsstrukturen Personal / Zeitverträge Offene Fragen
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Überblick / Verlauf Verhandlungen seit Anfang 1999
Stellungnahmen AGBR 1999 / 2000/1 Stellungnahmen WTR-V 01/2001 Gespräche / Aktionen / Presse Beschlussverweigerung MV / Senat 05/01 Beschlussfassungen der Aufsichtsräte Nachverhandlungen – Spitzengespräch 06/01 Vereinsgründung September 2001
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HGF - Vereinsgründung Gründungsversammlung am 12.9.01 Berlin
14 Zentren haben Satzung unterzeichnet: FZJ, FZK, DLR, DKFZ, GSF, GSI, DESY, MDC, AWI, GKSS, GBF, GFZ, HMI, UFZ Erklärung der Zuwendungsgeber von BMBF Min. Bulmahn unterzeichnet.
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BMBF: Ziele der POF Ziel ist eine an thematischen Programmen orientierte Mittelverteilung Neues Finanzierungsverfahren zur Stärkung von Flexibilität, Leistungs- und Ergebnis- orientierung Die Mittelvergabe ist zentrenübergreifend
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Satzung Aufgaben und Grundsätze der HGF
Zusammenspiel der Akteure : Präsident, Mitgliederversammlung, Senat, Senatsausschuss, Ausschuss der Zuwendungsgeber, Geschäftsstelle
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Erklärung der Zuwendungsgeber
Nationale und internationale Wissenschaftsinfrastruktur /Grossgeräte Sonderaufgaben außerhalb der Forschungsbereiche (z.B. Ausbildung) 20 % programmungebundene Mittel Fexibilisierungsinstrumente und Leitplanken
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Verfahren der POF Zuwendungsgeber setzen forschungspolitische Ziele
HGF-Zentren entwickeln wissenschaftliche Inhalte Senat prüft die wissenschaftliche Qualität und bewertet den Wettbewerb Gliederung in 6 Forschungsbereiche
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Entscheidungsstrukturen
Rechtliche Selbständigkeit der Zentren zugesichert Beschränkung auf Globalsteuerung Programmkoordinatoren Berater des Präsidenten MV: Rolle bei Präsidentenwahl gestärkt Vetorecht der Zuwendungsgeber
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Personal und Zeitverträge
Wegfall der 1,5%igen Stellenrückgabe Laufzeit der Programme: unbefristet, aber nicht von Dauer - kein Zwang zu Zeitverträgen Min. Bulmahn: „der unbefristete Vertrag ist auch in Zukunft die Regel“ Leitplanken: Personalabbau höchstens 5% p.a. bei Programmabbrüchen
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Offene Fragen Balance von Wettbewerb und Kooperation
Ausmaß der Satzungsänderungen Mitbestimmung der Wissenschaftsgremien Zukünftige Rolle der Programmkoordinatoren Finanzielle Absicherung der Leitplanken Ausgestaltung der Personalplanung u. -entwicklung
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Zusammenfassung/Ausblick
Gemeinsames Vorgehen von Wissenschafts- gremien und AGBR nützlich Verbesserung in wesentlichen Punkten erreicht Zerlegung der HGF und Zentralverwaltung abgewendet Notwendig: Wachsamkeit bzgl. der Ausgestaltung der Controlling-, Entscheidungs- und Mittel- vergabeprozeduren Bedeutung der AGBR Arbeit – Strukturreform auch in AGBR
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....denn der Teufel steckt im Detail
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