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Sozialpolitik Worauf setzt sie auf?

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Präsentation zum Thema: "Sozialpolitik Worauf setzt sie auf?"—  Präsentation transkript:

1 Sozialpolitik Worauf setzt sie auf?
Gute Internet-Quelle: Entwicklungsländer-Problematik: © Anselm Dohle-Beltinger 2013

2 © Anselm Dohle-Beltinger 2013

3 Median =1.413 relative Armut bei 50%des Medians = 706 € Armut bei 40% = 565 € © Anselm Dohle-Beltinger 2013

4 Brutto-/ Netto-, Verfügbares Einkommen Äquivalenzeinkommen
Das Bruttoeinkommen enthält Sozialabgaben und direkte Steuern, die zur Ermittlung des Nettoeinkommens abgesetzt werden. Das verfügbare Einkommen umfasst zusätzlich zum Nettoeinkommen die erhaltenen Transfers Das Äquivalenzeinkommen teilt das verfügbare Einkommen der Haushalte durch eine nach dem relativen Konsum gewichtete Anzahl der Haushaltsmitglieder. Summanden der neuen OECD-Skala für Hauptverdiener 1,0 Personen über 14 Jahre 0,5 Kinder bis 14 0,3 © Anselm Dohle-Beltinger 2013

5 Armutsrisiko von Erwerbstätigen
© Anselm Dohle-Beltinger 2013

6 In-Work-Poverty 2 © Anselm Dohle-Beltinger 2013

7 Wirkung von Transfers (ohne Renten)
© Anselm Dohle-Beltinger 2013

8 Transferwirkung 2 © Anselm Dohle-Beltinger 2013

9 Statistiken der deutschen statischen Ämter
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine amtliche Statistik über einen wichtigen Aspekt der Lebensverhältnisse von privaten Haushalten in Deutschland, nämlich ihre Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation. Daneben liefert die EVS Erkenntnisse über die Konsumausgaben der Menschen, über ihre Wohnverhältnisse und ihre Ausstattung mit langlebigen Gebrauchsgütern. Die EVS wird alle fünf Jahre auf freiwilliger Basis bei Menschen aus allen sozialen Schichten durch-geführt. Sie spiegelt lt. Statistischem Bundesamt damit repräsentativ die Lebensverhältnisse der Gesamt-bevölkerung wider. Die Teilnehmer können sich bewerben und erhalten eine finanzielle Anerkennung in Höhe von 70 €. Dies dürfte zur Unterrepräsentierung von einkommens- und vermögens-starken haushalten führen Der Mikrozensus ist eine repräsentative Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Rund 830 000 Personen in etwa 370 000 privaten Haushalten und Gemeinschafts-unterkünften werden stellvertretend für die gesamte Bevölkerung zu ihren Lebensbedingungen befragt. Dies sind 1 % der Bevölkerung, die nach einem festgelegten statisti-schen Zufallsverfahren ausgewählt werden. Die Befragung ist absolut vertraulich und die Daten werden nur für statistische Zwecke verwendet. Jeder Ausgewählte ist auskunfts-pflichtig. Es werden nur grobe Daten zu Nettoeinkommen oder Immobilien-besitz erhoben, nicht genauere Struktur von Einkommen, Aus-gaben, Vermögen o.ä. Einkommensteuerstatistik: Das Material der Finanzverwaltung ermöglicht jährliche Auswertun-gen zur Struktur und Wirkungsweise der Einkommen-steuer, zu deren wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung und insbesondere zur steuerlichen Einkommensverteilung Die umfangreichen Daten werden sowohl für die Politikberatung als auch in der wissenschaftlichen Forschung genutzt. Aufgrund des Steuergeheim-nisses müssen Daten der höchsten Einkommen z.T. ausgelassen werden Die Daten haben einen sehr langen Nachlauf (Ende 2012 Veröffentlichung für 2008) Erklärung der Statistik jeweils vom Durchführenden zitiert; Kritikpunkte Anmerkungen des Autors © Anselm Dohle-Beltinger 2013

10 Andere Quellen © Anselm Dohle-Beltinger 2013
EU-SILC („European Union Statistics on Income and living conditions“; „Leben in Europa“) ist eine Erhebung durch Eurostat mit dem Ziel, zeitlich und inter-national vergleichbare mehrdimensionale Mehrebenen- und Längsschnitt- (Panel) mikrodaten zu den Themen Einkommen, Armut, soziale Ausgrenzung, Lebensbedingungen zu sammeln Pro Jahr werden in Deutschland ca Haushalte mit Personen postalisch befragt, ggf. mit telefonischer Nachfrage Zu wenig Niedrigeinkommen dabei wegen komplexem rein deutschem Fragebogen und fehlendem Festnetz-anschluss z.B. der Hartz IV-Empfänger (Nachfrage). Zwar überdurchschnittlich viele Ausländer erfasst, aber hauptsächlich Nordeuropäer. Türken z.B. <1/3 Realität dabei Zu viele Alte und zu wenig Kleinkinder erfasst Hohe Panelsterblichkeit Merkmals-Gruppe bis 2% der Bevölkerung darf fehlen (D: 1,6 Mio Leute) Das SOEP (Sozio-ökonomisches Panel des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW) ist eine repräsentative Wiederholungs-befragung privater Haushalte in Deutschland, die im jährlichen Rhythmus seit 1984 bei denselben Personen und Familien in der Bundesrepublik durchgeführt wird. Bereits im Juni 1990, also noch vor der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion, wurde die Studie auf das Gebiet der ehemaligen DDR ausgeweitet. Zur adäquaten Erfassung des gesellschaftlichen Wandels in den Jahren 1994/95 wurde die »Zuwanderer-Stichprobe« eingeführt. besonderen Analysemöglichkeiten durch das Längsschnittdesign, Haushaltskontext, regionale Vergleiche, die Erhebung von Zuwanderung Besonders hohe Quoten von Ausländern und Hochverdienern ermög-lichen repräsentative Aussagen zu deren Lebensverhältnissen Die Qualität regionaler Aussagen ist wegen der z.T. geringen Anzahl deutlich herabgesetzt © Anselm Dohle-Beltinger 2013

11 Armuts- und Reichtumsbericht 2008 - Entwurf
© Anselm Dohle-Beltinger 2013

12 Beispiele für Repräsentativität
Bei telefonischen Umfragen (z.B. EU-SILC) sind Ausländer oft unterrepräsentiert. In Panels sind oft zu wenig Spitzenverdiener/ hohe Vermögen Je nach Interviewsituation werden Einkommenswerte zu hoch/zu niedrig angegeben © Anselm Dohle-Beltinger 2013

13 © Anselm Dohle-Beltinger 2013

14 mtl. 1.353,50 € netto für einen Single sind der Median;
Das Armutsrisiko beginnt bei 60% des Medians = 812,10 €; relative Armut bei 50% = 676,75 €; Armut bei 40% = 541,40 € Real: um Kaufkraftverlust bereinigt; Netto: Nach Steuern und Sozialabgaben; Äquivalenz: Haushaltseinkommen wird bei Mehrpersonenhaushalten je nach Größe und Alter durch wachsende Faktoren geteilt um kleine und große Haushalte vergleichbar zu machen. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

15 Einkommensschere im Wachstum
© Anselm Dohle-Beltinger 2013

16 On the poverty line Has “a dollar a day” had its day?
“They gather 75 national poverty lines, ranging from Senegal's severe $0.63 a day to Uruguay's more generous measure of just over $9. From this collection, they pick the 15 lowest (Nepal, Tajikistan and 13 sub-Saharan countries) and split the difference between them. The result is a new international poverty line of $1.25 a day. Why those 15? In setting their poverty lines, most developing countries aim to count people who are poor in an absolute sense. The line is supposed to mark the minimum a person needs to feed, clothe and shelter himself. In Zambia, say, a poor person is defined as someone who cannot afford to buy at least two to three plates of nshima (a kind of porridge), a sweet potato, a few spoonfuls of oil, a handful of groundnuts and a couple of teaspoons of sugar each day, plus a banana and a chicken twice a week. (The) notion of relative deprivation seems to carry weight in countries once they grow past a consumption of $1.95 per person a day. Beyond this threshold, a country that is $1 richer will tend to have a poverty line that is $0.33 higher (see chart). The authors thus base their absolute poverty line on the 15 countries in their sample below this threshold.” The Economist, May 22nd 2008 © Anselm Dohle-Beltinger 2013

17 Wie Verteilung messen? Quelle: Thiele, Silke: Zur Notwendigkeit der Berücksichtigung des Vermögens bei der Beurteilung sozialpolitischer Maßnahmen; Working Paper EWP 0006; Department of Food Economics and Consumption Studies University of Kiel; December 2000 + verfügbares Jahreseinkommen + Rendite aus Nettovermögen (Grund, Geld, Gebrauch) + erwartete Renten Erweitertes Well-Being © Anselm Dohle-Beltinger 2013

18 Erwartete Renten (Versorgungsvermögen)
Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind relativ gleichmäßig verteilt (Gini 0,26-0,3) und größenmäßig bedeutend (Barwert bei Verrentung > €), werden aber i.d.R. nicht bewertet. Die Betriebsrentenansprüche streuen weit stärker. Wenige haben hohe Ansprüche, die Masse nur kleine oder keine. Insgesamt deutliche Korrelation mit Einkommenshöhe. Quelle: Ammermüller, Weber, Westerheide: Entwicklung und Verteilung des Vermögens privater Haushalte unter bes.Berücks.d.Produktivvermögens; ZEW 2005; S.154 ff © Anselm Dohle-Beltinger 2013

19 Einfluss des Vermögens auf den Reichtum
© Anselm Dohle-Beltinger 2013

20 Vermögensrendite und Humanvermögen
Messung des Wertes von Humankapital als Barwert künftiger Einkommen (schlecht erfassbar) oder kostenorientiert durch die öffentlichen Bildungsausgaben und das während der Ausbildungszeit entgangenen Einkommen (Opportunitätskosten; Nettolohn). Bandbreite bei Kostenansatz: € für Hauptschule ohne Lehre € mit Lehre € für Humanmediziner Durchschnitt € in D € für Berufstätige € für Arbeitslose Humankapital: Wissen und Fertigkeiten eines Menschen keine Opportunitätskosten © Anselm Dohle-Beltinger 2013

21 Pisa Bildung und Einkommen
Bildung ist der zentrale Faktor, wenn es um zukünftige Chancen geht © Anselm Dohle-Beltinger 2013

22 © Anselm Dohle-Beltinger 2013

23 Quelle: Armuts- und Reichtumsbericht 2005
© Anselm Dohle-Beltinger 2013

24 © Anselm Dohle-Beltinger 2013

25 Ist man immer arm? © Anselm Dohle-Beltinger 2013

26 Woher kommen die Ärmeren in D
Quelle: Thiele, Silke, a.a.O. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

27 © Anselm Dohle-Beltinger 2013

28 Sensitivitätsanalyse: Armut bei 50% und 60% des Medianeinkommens
© Anselm Dohle-Beltinger 2013

29 Einkommenspolitik Einkommen: Betrag, den ein Wirtschaftssubjekt ausgeben könnte, ohne am Ende der Periode schlechter gestellt zu sein als am Anfang © Anselm Dohle-Beltinger 2013

30 Übersicht Einkommensbegriffe
Primäre und sekundäre Einkommensverteilung Funktionelle und Personelle Einkommensverteilung Instrumente der Einkommensverteilungspolitik © Anselm Dohle-Beltinger 2013

31 Verteilungsgerechtigkeit
Gerechtigkeit der Verteilung wollen alle gesellschaftlichen Kräfte. Uneins sind sie darin, was darunter zu verstehen ist: Extrem 1: unkorrigierte Vereinnahmung des Markteinkommens (Liberalismus) Extrem 2: gleiches Einkommen für alle (Egalitarismus) Möglicher Grundkonsens: ausreichende materielle Unabhängigkeit zur Entfaltung der Persönlichkeit, für Bildung und Erziehung unabhängig von wirtschaftlicher Kontrolle Materielle Unterschiede als erzeugte Unterschiede sollen korrigiert werden, nicht die „natürlichen“ Unterschiede © Anselm Dohle-Beltinger 2013

32 Fragestellungen Welchen Einkommensbegriff verwenden: Güterbewertung
Jetzt-Einkommen Lebenszeit-Einkommen Haushaltseinkommen Äquivalenzeinkommen Markteinkommen Transfereinkommen Güterbewertung Dual Use der Unis: Forschung und Lehre Nutzen oder Kosten Messung des Konsums © Anselm Dohle-Beltinger 2013

33 Einkommensbegriffe © Anselm Dohle-Beltinger 2013

34 Ermittlung des Einkommens lt. EVS 98
© Anselm Dohle-Beltinger 2013

35 Methodischer Hinweis zur EVS
Der Einkommensbegriff der EVS gibt hinsichtlich der funktionellen Einkommensverteilung ein teilweise schiefes Bild, da bei abhängig Beschäftigten die tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge als Minde-rung des verfügbaren Einkommens Berücksichtigung finden, bei den Selbständigen aber unterstellt wird, dass die soziale Sicherung sie dasselbe kosten würde. Problempunkte dabei: private Versicherungen mit günstigerem Preis-/Leistungsverhältnis; selbständige bekommen nicht zusätzlich zum Einkommen Arbeitgeberbeiträge Zudem: kaum Mitglieder hoher Einkommensschichten in ihnen repräsentiert. Gewinn- und Vermögenseinkommen werden nur unvollkommen dargestellt, weil sie nur auf besteuerte Teile abstellen. Die Differenz zwischen Bruttoeinkommen und zu versteuerndem Einkommen wird nicht nach den Ursachen der Bemessungsgrundlagenreduzierung aufgeschlüsselt. Deshalb keine sicheren Aussagen z.B. über die Gegenfinanzierung einer Steuertarifsenkung mittels Streichung von Steuerausnahmen möglich. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

36 Markt- oder Faktoreinkommen bzw. Erwerbs- und Vermögenseinkommen
Im Produktionsprozess entstandenes Einkommen: Aus unselbständiger Tätigkeit = Einkommen aus Löhnen, Gehältern und Beamtenbezügen. Aus Unternehmertätigkeit  Gewinne = Erwerbseinkommen Vermögenseinkommen = Mieten, Pachten, Zinsen Einkommen aus Unternehmertätigkeit = Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen Das Markteinkommen bezeichnet man auch als Primäreinkommen Das Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit ergibt zusammen mit den Einkommen aus Unternehmertätig-keit und Vermögen das Volkseinkommen (s. VGR). © Anselm Dohle-Beltinger 2013

37 Transfereinkommen Transfers: Geldwerte Leistungen (Zahlungen, Sachleistungen und ersparte Aufwendungen) des Staates an private oder öffentliche Haushalte ohne marktgerechte Gegenleistung. Sie führen zu Kaufkraftumschichtungen. Transfereinkommen entsteht aus staatlichen Transferzahlungen oder durch Transfers aus dem Ausland Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte als wichtiger Bestimmungsfaktor der Konsumgüternachfrage ergibt sich aus dem erhaltenen Faktoreinkommen, erhöht um empfangene Transfers und vermindert um Finanzierungsbeiträge zur Umverteilung Den positiven Teil dieses Umvertei-lungseinkommens bezeichnet man als Sekundäreinkommen Geleistete Transfers: laufende Transfers z.B. direkte Steuern und Versicherungs-beiträge © Anselm Dohle-Beltinger 2013

38 Einkommenspolitik als Beeinflussung der Primäreinkommensverteilung
In enger Definition ist Einkommens-politik Lohnpolitik. Diese wird in der BRD von den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften wahrgenommen. In einer weiten Definition geht es um die Beeinflussung der Entgelte für die am Produktionsprozess beteiligten Faktoren Arbeit, Boden und Kapital. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

39 Einkommensarmut und Niedrigeinkommen in Deutschland
Armut: bis zu 50% des Durchschnittseinkommens Niedrigeinkommen: bis zu 75% des Durchschnittseinkommens Deutschland 1996 9,1 34,3 1997 8,8 35,2 1998 Alte Bundesländer (gemessen am gesamtdeutschen Durchschnittseinkommen) 8,2 32,1 33,1 8,7 31,8 Neue Bundesländer (gemessen am gesamtdeutschen Durchschnittseinkommen) 12,7 43,3 11,6 43,7 10,7 44,6 Datenbasis: SOEP  Hanesch/Krause/Bäcker 2000. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

40 Armut in Deutschland auf Basis der regionalen Einkommen
Ost West Deutschland insgesamt Armuts- Armuts Armuts- Armuts Armuts- Armuts- quote intensität quote intensität quote intensität , , , , , ,48 , , , , , ,49 , , , , , ,37 , , , , , ,72 , , , , , ,69 , , , , , ,62 , , , , , ,22 , , , , , ,90 , , , , , ,58 Durchschnitt , , , , , ,67 Armutsquote: Prozentualer Anteil der in der jeweiligen Region in Armut Lebenden. Die Armutsgrenze beträgt 50 % des regionalen Mittelwerts des jährlichen Nettoäquivalenzeinkommens. Intensität: Summe der Abweichungsquadrate von den Armuts- zu den Äquivalenzeinkommen © Anselm Dohle-Beltinger 2013

41 Primäre und sekundäre Einkommensverteilung; Funktionelle und personelle Einkommensverteilung
© Anselm Dohle-Beltinger 2013

42 Funktionelle und personelle Sichtweise
Die Verteilung der Markt- (Primär-) einkommen kann entweder nach Quellen des Einkommens (Art des Produktionsfaktors) oder nach Empfängern des Einkommens gegliedert werden. Beide Bereiche können der Umverteilung ausgesetzt werden Funktionell durch Preisregulierungen oder Personell durch Steuern und Transfers Funktionelle Einkommens-verteilung Personelle Einkommens-verteilung © Anselm Dohle-Beltinger 2013

43 Beeinflussung der Faktorpreise
Eine direkte Beeinflussung der Preisbildung findet kaum statt. Allerdings gibt es eine ganze Reihe von Maßnahmen, die im Ergebnis zu veränderten Preisen führen. für den Faktor Boden in Form von Mietpreisbindung; für den Faktor Arbeit durch Vorschriften über Arbeitsplatzausstattung und Sozialversicherungsleistungen; © Anselm Dohle-Beltinger 2013

44 Funktionelle Verteilung
Während zur funktionellen Ein-kommensvertei-lung zahlreiche Statistiken vorliegen, bleibt die personelle Einkommensver-teilung nach Transfers weitgehend im Dunkeln © Anselm Dohle-Beltinger 2013

45 Abzüge vom Primäreinkommen
Die durchschnitt-liche Belastung des Gehalts ist in den letzten 10 Jahren um 10,5 % gestiegen. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

46 Transfervolumen der öffentlichen Hand
Diese Zahlen dürfen nur als Untergrenze verstanden werden, da es zahlreiche weitere Elemente, wie z.B. „Zuwendungen“ an Firmen oder Personen gibt, die hiervon nicht erfasst werden, gleichwohl aber nur einer geringen Personenzahl zu Gute kommen. Quelle: Subventionsbericht 2001 © Anselm Dohle-Beltinger 2013

47 Subventionen gibt es in fast jeder Lebenslage
© Anselm Dohle-Beltinger 2013

48 Personelle Einkommensverteilung
© Anselm Dohle-Beltinger 2013

49 Messung der Einkommensverteilung
Das Problem besteht darin, dass nur durch Befragung die nicht steuerlichen Verteilungsfragen (z.B. Empfang von Sozialhilfe als Leistung der Kommunen) geklärt werden können. Deshalb reichen Untersuchungen zu Steuerlast nicht aus um die personelle Verteilung zu erhellen. Es gibt zwei wesentliche Quellen: Die Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Statistischen Bundesamtes (3jähriger Rhythmus; zuletzt 2008) Das Sozio-ökonomische Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Bei der Feststellung der Einkommensverteilung geht es nicht nur um die €-Beträge, sondern auch darum, wie viel jemand braucht um den gleichen sozialen Status zu haben. 2-Personen-Haushalte brauchen z.B. weniger für Möblierung und Miete als 2 Single-Haushalte  (Gewichtetes) Äquivalenzeinkommen © Anselm Dohle-Beltinger 2013

50 Verteilungsmaße Quantilsdarstellung: wie viel Prozent des Gesamteinkommens entfallen auf x% der Bevölkerung? Gini-Koeffizient: wie stark ist die Abweichung von der Gleichverteilung; 0: keine Abweichung, d.h. alle haben das Gleiche; 1: völlige Ungleichverteilung, d.h. einer hat alles reagiert nicht auf gleichmäßige Erhöhung aller Einkommen © Anselm Dohle-Beltinger 2013

51 Verteilung der Markteinkommen
© Anselm Dohle-Beltinger 2013

52 Gini-Koeffizienten Quelle: Armuts- und Reichtumsbericht 2003
© Anselm Dohle-Beltinger 2013

53 Lorenz-Kurve der Verteilung
Quelle: Baßeler, Heinrich, Koch: Grundlagen und Probleme der Volkswirtschaft © Anselm Dohle-Beltinger 2013

54 © Anselm Dohle-Beltinger 2013

55 Verteilungsgerechtigkeit
Ursachen der Ungleichheit Produktivitätsunterschiede zwischen unterschiedlichen Produktionsfaktoren und zwischen Faktoren der selben Art z.B. wegen Unterschiedlicher Qualifikation Unterschiedliche Risikoprämien Unterschiedlicher Marktmacht Kampf um die „Gleichheit“ Die Kernfrage lautet letztlich: will die Gesellschaft mehr „Leistungs-“ oder „Bedarfsgerechtigkeit“ Abstrakte Leistungs-gerechtigkeit gibt es in einer Wirtschaft, die immer mehrere Fak-toren zu einem Produkt kombiniert zwar nicht, aber dennoch handelt es sich um ein Motiv für Mehrleistung  Frage nach dem Halbteilungs-grundsatz © Anselm Dohle-Beltinger 2013

56 Funktionale und personale Einkommensverteilung
Beitrittsgebiet Funktionale und personale Einkommensverteilung Quelle: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung; Gutachten 11/2009; S. 318 © Anselm Dohle-Beltinger 2013

57 Armut im internationalen Kontext
© Anselm Dohle-Beltinger 2013

58 Gini-Koeffizienten in der OECD
Daten: Verfügbare Äquivalenz-Einkommen der Haushalte Basisstatistiken von 1995 bis 2002; Quelle: OECD © Anselm Dohle-Beltinger 2013

59 © Anselm Dohle-Beltinger 2013

60 Kinderarmut in der OECD
Eine höhere Erwerbsbeteiligung der Frauen dämpft i.A. die Kinderarmut ebenso wie staatliche Transfers © Anselm Dohle-Beltinger 2013

61 Altersarmut Prozentsatz der Armen unter der Bevölkerung mit 66 und mehr Jahren © Anselm Dohle-Beltinger 2013

62 © Anselm Dohle-Beltinger 2013

63 Instrumente der Einkommensverteilungspolitik
© Anselm Dohle-Beltinger 2013

64 Transfers Mittels Geld- oder Produktleistungen (sog. Realtransfers) wird versucht, einen Grundbedarf oder einen qualifizierten Bedarf (statusbezogen) abzudecken. Angebote an öffentlichen (und meritorischen) Gütern können jedoch kaum auf bestimmte Nutzergruppen eingeschränkt werden. Deshalb ist die Frage erlaubt, ob die geringe Ungleichheit nur nach direkten Steuern und Sozialabgaben gilt, nicht aber wenn die Sachtransfers und die indirekten Steuern berücksichtigt werden. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

65 Quelle: Dresdner Bank: Trends Wirtschaftsanalysen I/2002
Verzahnung von Transfers und Steuern mittels „Negativer Einkommensteuer“ Schon lange wird die sog. „negative income tax“ diskutiert. Die Steuerbelastung reduziert sich bei sinkendem Einkommen auf 0 und geht dann gleitend in eine bis zur Höhe des Existenzminimums wachsende Transferleistung über, wobei darauf geachtet wird, dass bei jedem Arbeitseinkommenszuwachs mehr Netto als vorher vorhanden ist. Quelle: Dresdner Bank: Trends Wirtschaftsanalysen I/2002 © Anselm Dohle-Beltinger 2013

66 Abgaben an den Staat © Anselm Dohle-Beltinger 2013

67 Staatliche Abgaben = Gebühren Beiträge Steuern
Entgelt für individuell angeforderte Leistungen der öffentlichen Hand; Ziel: Kostendeckung Beiträge Entgelt für pauschal gewährte Nutzungsmöglichkeit an staatlichen Leistungen unabh. von der individuellen Inanspruchnahme; Ziel: Kostendeckung Steuern © Anselm Dohle-Beltinger 2013

68 Steuern Zwangsabgabe, die von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen allen auferlegt wird, die ein bestimmtes, die Leistungspflicht begründendes Merkmal aufweisen und für die keine besondere Gegenleistung erbracht wird. Die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. [nach § 3 Abs. I Abgabenordnung (AO)] Keine besondere Gegenleistung: Non-Affektationsprinzip (keine Zweckbindung von Steuern) Die Zuordnung von Abgaben an den Staat und öffentliche Körperschaften (z.B. Sozialversicherungs-träger) zum Begriff „Steuern“ ist nicht unumstritten. Zölle werden in Deutschland hinzugerechnet, in den USA z.B. nicht, bei Sozialabgaben ist es umgekehrt. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

69 Begriffsdefinitionen
© Anselm Dohle-Beltinger 2013

70 Zuordnungsproblematik
Bei den Gebühren ist der Nutzer und – bei geeignetem Rechnungswesen – der zuzumessende Betrag klar  Belastung mit den verursachten Kosten (Preis für „Produkt“) = Äquivalenzprinzip (Gleichwertigkeit) Bei den Beiträgen kann schon nicht mehr auf die Nutzungskosten abgestellt werden, sondern nur auf die theoretische Nutzbarkeit  Äquivalenzprinzip nur pauschal anwendbar Bei den Steuern wird auf die Nutzung oder Nutzungsmöglichkeit gar keine Rücksicht genommen. Deshalb kann das Äquivalenzprinzip in keiner Weise einen Maßstab für die Steuerzumessung abgeben. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

71 Äquivalenzprinzip Probleme bei Nutzung dieses Ansatzes für Steuerzumessung Bei typischen öffentlichen Gütern keine Bereitschaft der Nutzer zur Enthüllung der Präferenzen  keine Nutzung und damit kein Wert der Staatsleistung ermittelbar Umverteilungsmaßnahmen sind kaum als Nutzenzuwachs der Abgebenden interpretierbar (außer bei Altruismus oder Gefahr sozialer Unruhen; sonst nur Mehrung des Empfängernutzens). Varianten der Preisfestsetzung bei Gebühren und Beiträgen Preis = Grenznutzen Erfordert Definition der Nutzer und Zuordnung des individuellen Nutzens. Abgaben = Kosten Bei Inanspruchnahme spezifischer Leistungen, z.B. der Rechtspflege, werden die Kosten auf die Nutzer umgelegt. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

72 Die Alternative für die Steuerzumessung
Das Leistungsfähigkeitsprinzip Hier geht es nicht um die Nutzungsintensität eines Gutes/einer Leistung, sondern um die Frage, in welchem Umfang der einzelne zur Finanzierung der Staatsaufgaben beitragen kann und soll. Jeder Beitrag hierzu schmälert das verfügbare Einkommen und verringert damit die Leistungsanreize Je nachdem welche Verteilung von Einkommen und Vermögen die Gesellschaft als „gerecht“ ansieht und in der Folge anstrebt, müssen diese Eingriffe stärker oder schwächer ausfallen. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

73 Indikatoren der Leistungsfähigkeit
Die wirtschaftliche Position des Steuerpflichtigen muss ermittelt werden, seine wirtschaftliche Verfügungsmacht. Alternative Messgrößen sind: Einkommen: trotz gleichem Einkommen evtl. niedrigere Leistungsfähigkeit wegen Familie, Pendlerdasein, besonderen Belastungen etc. Vermögen: nur laufenden Ertrag bringendes wie Spareinlagen besteuern oder auch nur beim Verkauf Ertrag bringendes wie Bilder? Eventuell Doppelbelastung von Substanz und Ertrag Konsum: Finanzquelle kann Einkommen, Vermögen oder Kreditaufnahme sein. Zuordnung von Gütern zu bestimmten Schichten problematisch; damit Schwierigkeiten bei der Tarifgestaltung; konjunkturell i.A. unerwünscht Nutzen: dem einzelnen Steuerpflichtigen wird ein Opfer zugemutet und zwar in gleicher (absoluter, relativer, marginaler) Nutzenhöhe. Daraus können je nach subjektiver Bedürfnisstruktur unterschiedliche Steuerbeträge bei sonst gleicher Verteilungsposition resultieren. Scheitert an Unmöglichkeit der kardinalen Nutzenmessung. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

74 „Gerechte“ Steuerlasten (1)
Horizontale Gerechtigkeit Hier geht es um die gleichmäßige Erfassung der Leistungsfähigkeit Es soll ausgeschlossen werden, dass gleiche ökonomische Positionen zu ungleichen Steuer-lasten führen Frage von Ausnahmetatbeständen und unterschiedlichen Pauschal-abzügen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage spezifischen Abzugsbeträgen für bestimmte Einkunfts-quellen/Vermögensarten unterschiedlichen Steuersätzen je nach Einkunftsquelle/ Vermögensart © Anselm Dohle-Beltinger 2013

75 Gerechte Steuerlasten (2)
Vertikale Gerechtigkeit Die Anforderung ist, dass eine unter-schiedliche wirtschaftliche Verfügungsmacht zu unterschiedlichen Lasten führen soll „Gerechte“ unterschiedliche Lasten können verschieden definiert werden. Es geht um die Abwägung von Leistung (Leistungsgerechtigkeit) und Bedarf (Bedarfsgerechtigkeit) © Anselm Dohle-Beltinger 2013

76 Die Bandbreite Bedarfsgerechtigkeit Leistungsgerechtigkeit
Im Vordergrund steht, dass gesellschaftliche Teilhabe nicht vom wirtschaftlichen Status abhängen soll Kein deutlicher Unterschied der menschlichen Bedürfnisse  starker Umverteilungsdrang kompatibler Steuertarif: deutlich progressive Besteuerung Extrem: Einkommensgleich-heit Leistungsgerechtigkeit Im Vordergrund steht die Belohnung individueller Leistung durch das Markteinkommen Nur Grundbedürfnisse von Gesellschaft zu garantieren  gemäßig-te Umverteilung Kompatibler Tarif: lineare oder leicht progressive Besteuerung Extrem: (fast) unge-schmälertes Einkommen Abschöpfung deutliche Progression schwache lineare 0% Kopf- aller Einkommen >x Steuer steuer © Anselm Dohle-Beltinger 2013

77 Grafische Darstellung des Normbereiches
3.4. Grafische Darstellung des Normbereiches Außerhalb: Gleiches Markt- einkommen Vertikale Gerechtigkeit Außerhalb: Kopfsteuer Steuerfreiheit Innerhalb: Bedarfsgerechtigkeit Leistungsgerechtigkeit starke mäßige gleiche Progression Steuersätze Völliges Aufheben der marktseitigen Einkommensverteilung = gleiche Nettoeinkommen Unverändertes Beibehalten der marktseitigen Einkommensverteilung, nicht aber der Einkommenshöhe Die Extreme: © Anselm Dohle-Beltinger 2013

78 Was wird finanziert Pflichtaufgaben (Umfang variabel, aber Mittel nicht anders als durch Steuern zu erbringen): Umverteilung Öffentliche Güter Meritorische Güter Wahlaufgaben z.T. Internalisierung externer Erträge unsubventionierte private Güter Subventionen/Transfers ohne Internalisierungs-absichten © Anselm Dohle-Beltinger 2013

79 Berücksichtigung des Existenzminimums
Das Existenzminimum (Definition bzw. Höhe offen) muss frei von Steuerlasten (Freibetrag) sein bzw. muss so hoch angesetzt werden, dass nach (z.B. Verbrauchs-)Steuern noch die Existenz gesichert ist ist aber keine ausreichende Maßgröße für die Bestimmung der gesamten Umverteilungslast der Gesellschaft (s. „Was wird finanziert“) © Anselm Dohle-Beltinger 2013

80 Zur Höhe des Existenzminimums
Physisches reicht zum materiellen Überleben Sozialstatus-Orientierung Abstrakt (ohne Zweck-orientierung) bestimmtes Lebensniveau oberhalb des physischen Minimums Soziokulturelles sichert neben der materiellen Existenz auch die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe und individu-ellen Entfaltung durch Informations-, Bildungs- und Kulturzugang Abwägungskriterien: Metaphysische Überzeugungen oder auch Naturrechtslehre führen mind. zum soziokulturellen, blanker Materialismus zu einem der ersten beiden © Anselm Dohle-Beltinger 2013

81 Steuertarife © Anselm Dohle-Beltinger 2013

82 Aktueller Einkommensteuertarif Grundtabelle, d.h. für Ledige
Steuersatz in % Internet:  Berechnung der Einkommensteuer Spitzensteuersatz Grenzsteuersatz 45 42 30 24 15 Reichensteuer 42% 38% Durchschnittssteuersatz Mittelstands-bauch 30% 22% 8% Eingangssteuersatz Zu versteuerndes Einkommen in Tsd € Grundfreibetrag © Anselm Dohle-Beltinger 2013

83 Entwicklung von Einkommen- und Körperschaftssteuersätzen
© Anselm Dohle-Beltinger 2013

84 Tarifvergleich Eingangssteuersatz Spitzensteuersatz
© Anselm Dohle-Beltinger 2013

85 Klassifikation von Steuern
Mögliche Kriterien sind u.a.: Was wird besteuert ? Personen = Kopfsteuer Vermögen wirtschaftliche Aktivitäten wie Einkommenserzielung der natürlichen oder jur. Personen Einkommensverwendung Verkaufsumsätze der Unternehmen bzw. Verbrauch der Haushalte Wie wird besteuert (mit/ohne Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners = Subjekt-/Objektsteuer) Wer ist Steuerträger Generell gelten direkte Steuern als nicht überwälzbar, indirekte schon. Abgrenzung fragwürdig, da z.B. Dividendenerwartungen bei höherer Steuerbelastung sicherlich erhöht würden und mit kalkuliert, d.h. überwälzt werden. Dito z.B. Steuererhöhungen in Tarifverhandlungen. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

86 Steuerarten und ihr Aufkommen
Quelle: Steuerschätzung November 2006 © Anselm Dohle-Beltinger 2013

87 Staatsanteil bei 1,20€/i Benzin
Energiebesteuerung Staatsanteil bei 1,20€/i Benzin 0,82 €/l Auf alle Steuern und den Nettopreis ohne Steuern wird noch zusätzlich Mehrwertsteuer erhoben. Hinzu kommt die Erdölbevorratungsabgabe von 0,46 bzw 0,39ct/l. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

88 Steuergerechtigkeit © Anselm Dohle-Beltinger 2013

89 Aspekte der Steuergerechtigkeit im Einkommensteuerrecht (Auswahl)
Tarif Spätestens seitdem das Bundesverfassungsgericht 1995 sein Urteil zur Vermögenssteuer gesprochen hat, das eine Besteuerung maximal des halben (Soll-) Ertrages vorsieht, richtet sich die Diskussion auf eine Absenkung des Spitzen-steuersatzes. Davor ging es um die Anhebung des Grundfreibetrages auf das Existenzminimum. Aktuell muß dieses für Familien neu definiert werden. Sind unterschiedliche Höchst-steuersätze zu vertreten (gewerbliche Einkünfte - Rest) Bemessungsgrundlage Sind alle Zuflüsse gleichmäßig erfaßt (Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge; Stipendien + 60 weitere Einkommensarten) Ist die Abzugsfähigkeit für gleiche Sachverhalte gleich (Tageszeitung, Haushaltshilfe; Kinderbetreuungs-kosten) Sind Doppelbesteuerungen, z.B. des Einkommens und des daraus - nach Steuern - gebildeten Vermögens statthaft. Ist es statthaft, Vermögenserträge überhaupt (Zinsen) bzw. je nach Dauer des Vermögensbesitzes (Spekulationsfrist) zu besteuern. Sind zusätzliche Freibeträge für bestimmte Einnahmearten zu vertreten (Zinsfreibetrag) © Anselm Dohle-Beltinger 2013

90 Vermögensertragsbesteuerung
Zu unterscheiden sind Vermögensteile, die typischerweise ihren Ertrag aus Wertsteigerungen beziehen und solche, die laufende Erträge abwerfen. Die Anschaffung beider Gruppen ist teilweise steuerbegünstigt (Eigenheimzulage, Schiffsabschreibungen), teilweise nicht („normale“ Mietwohnungen; Spareinlagen). Dass in dem Maße wie der Anschaffungsaufwand steuerbegünstigt war, einer Ertragsbesteuerung nichts im Wege steht, ist leicht einsichtig. Bei Einkünften aus nicht steuerbegünstigtem Vermögen sieht die Öffentlichkeit dies anders. („Ich habe doch schon Einkommensteuer bezahlt. Warum wollen die die Zinsen nochmal besteuern.“) Da die Einkommensteuer aber im Tarif nicht unterscheidet zwischen Einkünften, die zur zukünftigen Einkommenserzielung verwendet werden und solchen, die nur Konsumzwecken dienen, ist die zusätzliche Verfügungsmasse, die in Form der Kapitalerträge erwächst, wie Einkommen zu behandeln. Damit ist der Vermögensertrag zu besteuern (eventuell abzüglich Inflationsrate zum Substanzerhalt) und ein besonderer Freibetrag ist ebenso „ungerecht“ wie die Befristung der Besteuerung auf Spekulationsfristen. Schwierigkeiten bereitet die Bewertung nicht realisierter Erträge (Wertsteigerung von Immobilien, Gemälden etc.). Hier ist es theoretisch sinnvoll, praktisch aber schwer, diese bei Vermögensübergang (Erbschaft, Schenkung) zum Verkehrswert zu bewerten und den Ertrag zu besteuern, wobei die Progression der Einkommensteuer u.U. eine Benachteiligung darstellen würde. Nebenaspekt: die Ungleichbehandlung der konsumtiven Verwendung könnte mit den volkswirtschaftlichen Vorteilen einer höheren Ersparnisbildung begründet werden. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

91 Doppelbesteuerung von Einkommen und Konsum
Wie bereits gesehen bietet sich als Indikator für die verteilungsrelevante Position und damit die Leistungs-/Belastungsfähigkeit eines Steuersubjektes nicht nur das Einkommen, sondern auch der Konsum an. Ist es „ungerecht“, beide gleichzeitig zu besteuern? Dies wäre der Fall, wenn die gesamte Steuerhöhe die Existenz des Steuerzahlers gefährden würde oder durch die Verbrauchsbesteuerung die „gerechten“ Verteilungsziele der Einkommensteuer aufgehoben würden. Letzterem Aspekt versucht das deutsche Umsatzsteuerrecht durch die Splittung des Steuersatzes Rechnung zu tragen. Die Güter des täglichen Bedarfes (Grundnahrungsmittel, Kaltmieten, Bankleistungen) sowie einige meritorische Güter (Kulturveranstaltungen, Bücher; andere ganz steuerfrei, wie z.B. Arztrechnungen) werden mit 7 %, die anderen mit 16 % besteuert. Es existiert eine Liste, nach der z.B. Nordseekrabben (100 Gramm 8,--) mit 7% belastet werden, Austern (Stück 2,50) jedoch mit 16% (Krebstiere ausgenommen ~). Kleinwagen werden ebenso wie Luxus-Kfz mit 16 % belastet, Wohnungen mit 0% MwSt. bzw. 3,5% Grunderwerbssteuer. Die allgemeine Einkommensentwicklung, die dadurch mögliche, angestrebte und teilweise eingetretene Angleichung der Lebensverhältnisse hat jedoch die Idee des „schichtspezifischen“ Konsums stark relativiert. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

92 Doppelbesteuerung von Einkommen und Konsum (2)
Insofern können wir annehmen, daß sich die Konsumanteile mit geringer und höherer Belastung nicht deutlich unterscheiden. Wohl aber unterscheidet sich der Anteil der gesamten Konsumausgaben am Einkommen. Er nimmt mit wachsendem Einkommen ab. Drücken wir also Umsatzsteuer (und besondere Verbrauchssteuern) als Prozentsatz vom Einkommen aus, so können wir von einer „regressiven“ Belastung sprechen, d.h. sie nimmt mit wachsendem Einkommen prozentual ab, widerspricht also den Verteilungszielen der Einkommensteuer. Systemkonform könnte sie werden, wenn man sie als progressive Verbrauchssteuer mit Freibeträgen etc. auslegt, die nicht beim Verkäufer erhoben, sondern beim Käufer wie die Einkommensteuer veranlagt wird. (Einnahmen abzgl. Ersparnisneubildung = Konsum) Problem: kreditfinanzierter Konsum. Aus Gründen der Vereinfachung und der relativ geringeren Steuerwiderstände gegenüber der Einkommensteuer wird dies jedoch nicht gemacht. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

93 Distributive Wirkung der gespaltenen Mehrwertsteuer
Quelle: Boehringer et.al.: ZEW Discussion Paper No Economic Effects of VAT Reform in Germany; Mannheim 2006 © Anselm Dohle-Beltinger 2013

94 Distributive Wirkung der gespaltenen Mehrwertsteuer
mit MwSt in % des Nettoeinkommens Konsumanteile am verfügbaren Einkommen Quelle: Boehringer et.al.: Allokative und distributive Effekte einer Abschaffung des ermäßigten Umsatz-steuersatzes; Mannheim 2004 © Anselm Dohle-Beltinger 2013

95 Gesamtüberblick zur Einkommensverteilung
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96 Schwierigkeiten bei der Erfassung
Für Aussagen über den Gesamtumfang der Beeinflussung insbesondere der personellen Einkommensverteilung durch den Staat fehlen sowohl Angaben zur Zuordnung des Konsums staatlicher Leistungen nichtmonetärer Art wie auch Angaben zur Überwälzung von Lasten. Gelingt es den ursprünglich Belasteten aufgrund ihrer Marktmacht, durch höhere Markteinkommen (= Preise) Teile der Belastungswirkung von Abgaben auf Dritte zu verlagern, so haben sie zwar formal die Lasten zu tragen (z.B. Steuerpflicht), nicht aber inhaltlich, weil sie sonst ein geringeres Brutto hätten. Im wesentlichen bleiben die empirischen Daten bei den Befunden aus Folie 27 ff. stehen. Weder ist bei spezifisch öffent-lichen Gütern die Verbrauchsmengeeinwandfrei fest-zustellen noch die Bewertung einfach Überwälzung © Anselm Dohle-Beltinger 2013


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