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Personalversammlung 5. Dezember 2007

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Präsentation zum Thema: "Personalversammlung 5. Dezember 2007"—  Präsentation transkript:

1 Personalversammlung 5. Dezember 2007
Übernahme ausgewählter Tätigkeiten aus dem ärztlichen Bereich durch das Pflegepersonal Personalversammlung 5. Dezember 2007 Der Personalrat

2 Tagesordnung Einführung in das Thema Vorstellung des Projektverlaufs
Simon Brandmaier, Personalratsvorsitzender Iris Meyenburg-Altwarg, Pflegedienstleitung Vorstellung des Projektverlaufs Bärbel Sturm, Projektleitung Vorstellung der Dienstvereinbarung Frank Burgey, Personalrat Diskussion Verschiedenes Der Personalrat

3 Übersicht 1 Präambel § 1 Geltungsbereich § 2 Umfang der Delegation
§ 3 Abschließende Medikamentenliste § 4 Schulungen und Befähigungsnachweis § 5 Freiwilligkeit § 6 Arbeits- und Gesundheitsschutz § 7 Haftung / Rechtsbeistand Der Personalrat

4 Übersicht 2 § 8 Dokumentation
§ 9 Meldepflicht von Zwischenfällen und Verstößen § 10 Personalbedarf und Entlastung von anderen Aufgaben § 11 Paritätische Schlichtungsstelle § 12 Informationsrecht der Beschäftigten § 13 Informationsrecht des Personalrats § 14 Evaluation § 15 In-Kraft-Treten, Kündigung Der Personalrat

5 Übersicht 3 Anlage 1: Abschließende Aufzählung der Tätigkeiten
Anlage 2: Vordrucke Anlage 3: Abschließende Medikamentenliste (Positivliste) Anlage 4: Schulungskonzept Der Personalrat

6 Präambel Verbesserung ... Voraussetzungen ... von Arbeitsabläufen
der Wirtschaftlichkeit der Versorgungsqualität Voraussetzungen ... genau definierte Bedingungen erforderlich nur im rechtlich Rahmen möglich adäquater Ausgleich notwendig Der Personalrat

7 § 1 Geltungsbereich Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/innen, Hebammen / Geburtshelfer, Altenpfleger/innen Medizinische Fachangestellte Blutabnahme erlaubt keine Medikamente intravenös KR-Schüler/innen Übernahme nur in unmittelbarer Anwesenheit von ärztlichem oder pflegerischem Personal Der Personalrat

8 § 1 Geltungsbereich Klinisch tätige Ärztinnen / Ärzte
Teilnahme an Schulung Schriftliche Ermächtigung durch Arzt / Ärztin Freiwillige Übernahme der Tätigkeiten Der Personalrat

9 § 2 Umfang der Delegation
Abschließende Aufzählung der Tätigkeiten Venöse Blutentnahmen (auch ohne bestehenden Zugang) i.v.-Injektionen (bei bestehendem Zugang und nach Maßgabe der gültigen Positivliste) Anlegen von Kurz-, Einmal- und Dauerinfusionen (bei bestehendem Zugang und nach Maßgabe der gültigen Positivliste) Abschließende Medikamentenliste (Positivliste) Der Personalrat

10 § 2 Umfang der Delegation
Patienten-Einwilligung liegt vor Arzt / Ärztin hat Anordnungsverantwortung Pflegeperson hat Durchführungsverantwortung Allgemeine Überwachungs- und Beaufsichtigungspflicht des Arztes / der Ärztin gegenüber dem Pflegepersonal bleibt unberührt Ablehnungspflicht bei mangelnder Routine oder bei erhöhtem Risiko für den Patienten Der Personalrat

11 § 3 Abschließende Medikamentenliste
Die Medikamentenliste beinhaltet Wirkstoff(e) des Medikaments Formulierung des Medikaments Applikationshinweise (Bolus / Infusion / Dosier- bzw. Infusionspumpe, Erstgabe durch Arzt etc.) Besondere Hinweise (z. B. über sich ausschließende Beimischungen etc.) Aktualisierung durch eine Fach-Arbeitsgruppe Der Personalrat

12 § 4 Schulungen und Befähigungsnachweis
Das Konzept umfasst Inhalte, Ziele und Dauer der einzelnen Module Anforderungsprofil für die Lehrkräfte Regelungen über Fehlzeiten und Prüfungen Ausnahmen von der Teilnahmepflicht Schulungen sind obligatorisch und werden vollständig als Arbeitszeit gewertet Befähigungsnachweis nach erfolgreicher Schulung, kann wieder entzogen werden Der Personalrat

13 § 5 Freiwilligkeit Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag (bereits beschäftigte Mitarbeiter/innen) Einvernehmlich im Arbeitsvertrag (neue Mitarbeiter/innen) Kündigung ohne Begründung möglich Benachteiligungsverbot bei Nichtübernahme oder Kündigung der Ergänzungsvereinbarung Der Personalrat

14 § 6 Arbeits- und Gesundheitsschutz
Verwendung von Systemen zur Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von Blutentnahmen, Injektionen oder Infusionen mit geringem Gefährdungspotential Hoher Stellenwert in der Schulung Berücksichtigung bei der Evaluation Der Personalrat

15 § 7 Haftung / Rechtsbeistand
Kostenlose Haftpflichtversicherung über die MHH Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit Entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht und der Durchführungsverantwortung Juristischer Beistand über die Versicherung, wenn Beschäftigter direkt juristisch belangt wird (Betriebshaftpflicht- und Strafrechtsschutzversicherung) Der Personalrat

16 § 8 Dokumentation Schriftliche Anordnung durch Arzt / Ärztin
Telefonische Anordnungen durch Arzt / Ärztin sind unverzüglich schriftlich nachzuholen Ärztliche Standards sind einzuhalten Ständig aktualisierte Dokumentation im Arbeitsbereich und in der Personalakte Der Personalrat

17 § 9 Meldepflicht von Zwischenfällen / Verstößen
Schulung und Nutzung der anonymen Meldungen von Beinahe-Zwischenfällen (Incident Reporting) Meldung von Zwischenfällen und Verstößen zusätzlich an die Paritätische Schlichtungsstelle Berücksichtigung bei der Evaluation Der Personalrat

18 § 10 Personalbedarf und Aufgabenentlastung
Personeller Soll- / Ist-Stand jeder Station als Ausgangswert Ermittlung des zusätzlichen zeitlichen bzw. personellen Aufwands Transparentes Verfahren bei der Berechnung Kompensation des zusätzlichen Aufwands durch Anpassung des Budgets Aufgabenverlagerung Der Personalrat

19 § 11 Paritätische Schlichtungsstelle
Je 2 Vertreter/innen von Dienststelle und PR Begleitung der Umsetzung der Dienstvereinbarung Stichproben sind möglich Bearbeitung von Meinungsverschiedenheiten Konsens, falls nicht möglich Nichteinigungsverfahren Der Personalrat

20 § 12 Informationsrecht der Beschäftigten
Informationsveranstaltungen zur Dienstvereinbarung vor der Einführung Anspruch auf umfassende Information und Beratung Aushändigen dieser Dienstvereinbarung Der Personalrat

21 § 13 Informationsrecht des Personalrats
PR kann externe Sachverständige beauftragen PR wird informiert … wer einen Befähigungsnachweis erhalten hat wer die Ergänzungsvereinbarung nicht abgeschlossen hat wem der Befähigungsnachweis auf Dauer oder vorübergehend entzogen bzw. verweigert wurde und aus welchen Gründen wer eine Ergänzungsvereinbarung kündigt Der Personalrat

22 § 14 Evaluation Umsetzung wird per Fragebogen evaluiert
Erforderliche Rücklaufquote 67 Prozent 1. Evaluation nach 6 – 12 Monaten 2. Evaluation nach weiteren 12 Monaten 3. Evaluation nach weiteren 36 Monaten Die Ergebnisse sind den jeweiligen Bereichen bekannt zu geben Der Personalrat

23 § 15 In-Kraft-Treten, Kündigung
Änderung der delegierbaren Tätigkeiten nur einvernehmlich, sonst Nichteinigungsverfahren Keine Nachwirkung bei einer Kündigung vor Ablauf von drei Jahren Sind entsprechende arbeitsvertragliche Ergänzungen dann unwirksam? Müssen die delegierten Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden? Nachwirkung bei späterer Kündigung Der Personalrat


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