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LVA Grundlagen Verkehrssysteme

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Präsentation zum Thema: "LVA Grundlagen Verkehrssysteme"—  Präsentation transkript:

1 LVA Grundlagen Verkehrssysteme
4. Die Verkehrsträger im Einzelnen 4.1 Straßen(güter)verkehr Charakteristika des Straßenverkehrs 4.1.2 Die LKW-Maut in Österreich, Deutschland und der Schweiz 4.1.3 Betriebswirtschaftliche Auswirkungen der LKW-Maut 4.1.4 Ausflaggung im Straßengüterverkehr

2 4.1.1 Charakteristika des Straßenverkehrs

3 Fahrzeuge im Straßenverkehr
Straßenfahrzeuge Personenkraftfahrzeuge - PKW - Bus mit Antrieb ohne Antrieb mehrspurige einspurige Anhänger - leicht (ungebremst) schwer (gebremst) Sattelanhänger konventionell Rikscha Karren Güterkraftfahrzeuge (LKW) - leichte - mittelschwere - schwere Mofa, Motorrad Elektro-Fahrrad Fahrrad, Roller Zugmaschinen - Traktor - Sattelzugmaschine Sattelzug Anhängerzug

4 Güterkraftfahrzeuge – Lastkraftwagen (Lkw)
Leichte Güterkraftfahrzeuge Mittelschwere Güterkraftfahrzeuge Schwere Güterkraftfahrzeuge Zweck: Verteilverkehre (KEP-Dienste), Werksverkehr (Handwerk, Bau, Handel), privater Gütertransport HzG: 3,5 t Fahrerlaubnis: Basisklasse („B“ in der EU) Zweck: Verteilverkehre (Stück-gut), Baustellen und Versor-gungsverkehre (Müllabfuhr), Werksverkehr (Handwerk) HzG: 3, t Fahrerlaubnis: Basisklasse (GER 7,5 t bis 1999); „C“ oder „C1“ (bis 7,5 t) in der EU Zweck: Hauptläufe, Lang-streckenverkehre, schwere und lange Güter HzG: t (Asien, Europa), t (AUS, CAN, USA) Fahrerlaubnis: Lkw („C“ in der EU, für Anhänger „E“) l

5 Güterkraftfahrzeuge (Eurocombi-Fahrzeuge)
Ergänzen in Buch?  Straßenfahrzeuge

6 Straßengüterverkehr - Technologie
Keine eigenen Transportwege (infrastrukturbezogene Verbundproduktion) aber heterogene Straßenverkehrszusammensetzung Fahren auf Sicht zeitlich freizügige Transportdurchführung (Flexibilität); Möglichkeit der expliziten Beachtung von Kundenwünschen Zugbildungsmöglichkeit (noch) beschränkt begrenzte Leistungsfähigkeit Direkte Kundenbedienung möglich geringe Umschlagsnotwendigkeit (kosten- uns zeitsparend) Übernahme / Übergabe des Transportgutes beim Kunden bedingt Einbeziehung dieser Umschlagprozesse in Gesamtprozess der Leistungserstellung durch Verkehrsunternehmen

7 Straßengüterverkehr - Vor- und Nachteile
Vorteile Nachteile Engmaschiges Straßennetz Flächenabdeckung Haus-Haus Verkehre möglich Hohe Geschwindigkeit Kurze Lieferfristen möglich Individuelle Leistungen für den Kunden Leistungsfähige u. spezielle Fahrzeuge Stetige Einsatzbereitschaft und Flexibilität Persönliche Verantwortung des Fahrers als Sicherheitsaspekt für Transportgut Hohe Auslastungsgrade durch Disposition erreichbar (im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln) Begrenzte Ladefähigkeit Ungünstiges Verhältnis zwischen Lkw-Eigengewicht und Nutzlast Starke Abhängigkeit von Straßenverhält-nissen und Verkehrslage Fahrverbote Relativ hohe Unfallgefahr aufgrund hoher Verkehrsdichte Externe Effekte - Umweltgefahren Kundennutzen

8 4.1.2 Die LKW-Maut in Österreich, Deutschland und der Schweiz
Wegekostenrichtlinie 1999/62/EG Regelt Gebühren auf hochrangigen Straßen für Lkw >3,5t bzw. >12 t Es dürfen nur Kosten für Bau, Betrieb und Ausbau verrechnet werden Überarbeitet im Verkehrsministerrat vom Demnach sind Aufschläge in Bergregionen (sensible Gebiete) von bis zu 25 % möglich Novelle 2006/38/EG Differenzierung der Maut nach weiteren Kriterien Kommission verpflichtet sich zur Entwicklung einer EU-einheitlichen Berechnungsmethodik zur Internalisierung der externen Kosten

9 Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich
Bundesstraßenmautgesetz BStMG Bundesstraßenmautgesetz BStMG Verordnungen des bmvit Verordnungen des bmvit Mauttarif- verordnung Mautstrecken-ausnahme- verordnung Mautstrecken-ausnahme- verordnung Maut-Inbetrieb-nahme- verordnung Maut-Inbetrieb-nahme- verordnung

10 Das mautpflichtige Straßennetz einschließlich Sondermauten
Quelle:

11 Mauttarife in Österreich für Kfz über 3,5 t hzG
Alle Angaben in EUR pro km, exkl. 20 % USt Quelle:

12 EURO-Klassen für Schwere Nutzfahrzeuge
Seit dem 1. 10. 2005 gelten die EURO4 Grenzwerte für die Typengenehmigung von schweren Nutzfahrzeuge, seit 1. 10. 2006 für alle LKW Neuzulassungen. Mit werden die EURO5 Grenzwerte für alle neuen Typengenehmigungen in Kraft treten. Die maximal erlaubten Emissionswerte werden für schwere Nutzfahrzeuge in g/kWh angegeben, für leichte Nutzfahrzeuge in g/km.

13 Sondermauten in Österreich für Kfz über 3,5 t hzG
Quelle:

14 Beziehung von ASFiNAG und Europpass
Die Mauterträge einschließlich der Vignetteneinnahmen stehen der ASFiNAG zu (2009 ca. 1,4 Mrd Euro). Alle sonstigen Steuern und Abgaben fließen in den österreichischen Staats-haushalt. Zusätzlich zu berücksichtigen wären eigentlich auch die MwSt.-Zahlungen. Europpass hat für 10 Jahre die Gesamtverantwortung (Planung, Errichtung, Finanzierung und Betrieb) für das österreichische Mautsystem (ohne Sondermauten) übernommen. Europpass war ein Tochterunternehmen der italienischen Autostrade SpA, wurde 2005 von der ASFiNAG gekauft.

15 Das österreichische Mautsystem
Das „Multilane free flow“ System ermöglicht das Abbuchen der Maut im freien Verkehrsfluss Die Benutzung der GO-Box ist obligatorisch. Im Gegensatz zum deutschen System und Systemen anderer Länder, z.B. Italien, gibt keine manuelle Buchung. Die wesentlichen Systemkomponenten sind: die Mautportale mit Mirkowellensendern zur Erfassung die „Go-Box“ in der LKW Überwachungsportale und mobile Kontrollen Vertriebsstellen Abrechnungssysteme

16 Systemkomponenten des österreichsichen Mautsystems
Quelle: Hecke (2003)

17 Die Go-Box Zu Beziehen bei Europass gegen eine Bearbeitungsgebüh Stromversorgung durch eigene Batterie (Lebensdauer ca. 5 Jahre, dadurch sehr einfacher Einbau) Kategoriewahlschalter und -anzeige Statusanzeiger Summer Kompatibel zu den meisten Mikrowellensystemen (Mikrowelle wird zur Zeit in 28 Ländern eingesetzt), da die Frequenz (5,8 GHz Mikrowellentechnik) dem Europäischen CEN TC278 pre-Standard für Nahbereichskommunikation entspricht (in manchen Ländern allerdings Umstellung erst in einiger Zeit) Keine Kompatibilität zu dem deutschen System

18 Das deutsche Mautsystem
Quelle:

19 Mauttarife in Deutschland seit 01.01.2010
Quelle:

20 Mautkosten der LSVA in der Schweiz (gültig seit 1. Jänner 2008)
Das Bundesgericht hat am 19. April 2010 die Beschwerde der Eidg. Zollverwaltung gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betreffend LSVA Erhöhung 2008 vom 21. Oktober 2009 gutgeheissen und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Die Tarife 2008 werden ab 4. Mai 2010 für die ausländischen Fahrzeughalter und ab Veranlagungsmonat März 2010 für die inländischen Fahrzeughalter wieder angewendet. Mit dieser Regelung werden die in- und ausländischen Fahrzeughalter gleich behandelt, beide haben während 6 Monaten von den tieferen Tarifen 2005 profitiert. Quelle:

21 Beispielhafte Berechnung der LSVA
Quelle: Schweizer Eidgenossenschaft – LSVA kurz erklärt (2008)

22 4.1.3 Betriebswirtschaftliche Auswirkungen der Maut
Direkte Mautkosten Leerfahrten (im engeren Sinne, im weiteren Sinne) Auslastungsgrad des LKWs Anteil an mautpflichtigen Strecken Indirekte Mautkosten Transaktionskosten (einmalige Verhandlungen, laufende Gebühren) Vorfinanzierungskosten Delkredererisiko Mautkontrolle Administrative Kosten Sonstige (z.B. OBU-Handhabung etc.)

23 4.1.4 Ausflaggung im Straßengüterverkehr
Fuhrpark und Flotte bezeichnen i. A. eine Menge von Fahrzeugen, die eine gemeinsame Aufgabe des Transports (bzw. Fahrten) von einem Standort aus unter gemeinsamer Disposition und Administration zu erfüllen haben. ! Bei der direkten Ausflaggung wird ein in Österreich bereits ange-meldetes Fahrzeug in Österreich abgemeldet und in einem anderen Land zugelassen. Im Gegensatz dazu wird bei der indirekten Ausflaggung anstelle des Erwerbs und der Zulassung eines Fahrzeuges in Österreich, die Ersatz- oder Neuinvestition in ein neues Fahrzeug und damit auch die Zulassung in einem anderen Land durchgeführt. Letzteres stellt den häufigeren Fall einer Ausflaggung dar. Typische Ausflaggungsländer sind RO, BG, CZ, SK, HU, SI - aber auch Luxemburg.

24 Ausflaggung im österreichischen Straßengüterverkehr

25 Ursachen für Ausflaggung österreichischer Frächter
Ergänzen in Buch?  3.2 Straßenverkehr

26 Folgen der Ausflaggung für die öffentliche Hand


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