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Der Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe Gut für alle.

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Präsentation zum Thema: "Der Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe Gut für alle."—  Präsentation transkript:

1 Der Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe Gut für alle

2 Inhalt Die wichtigsten Fakten zum aktuellen L-GAV Meilensteine Argumente Mitmachen Stimmen zum L-GAV

3 Die wichtigsten Fakten (1) Verhandlungspartner Arbeitnehmer-Verbände: Hotel & Gastro Union, Unia, Syna Arbeitgeber-Verbände: GastroSuisse, hotelleriesuisse, SwissCateringAssociation (SCA) Damit übernehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmende gemeinsam die Verantwortung für gute Bedingungen und Professionalität im Schweizer Gastgewerbe.

4 Die wichtigsten Fakten (2) Anwendbarkeit und Vertragsdauer Der L-GAV gilt für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmende (Voll- oder Teilzeit) in gastgewerblichen Betrieben der Schweiz mit und ohne Gewinnorientierung Nicht unterstellt sind Betriebsleiter und deren Familienmitglieder, Direktoren, Musiker, Artisten, Discjockeys, Schüler von Fachschulen während des Schulbetriebes sowie Mitarbeitende in Nebenbetrieben

5 Die wichtigsten Fakten (3) Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit Grundsätzlich: 42.0 Stunden Kleinbetriebe: 45.0 Stunden Saisonbetriebe: 43.5 Stunden Ferien Generell fünf Wochen Ferien pro Jahr

6 Die wichtigsten Fakten (4) Unterstützung der Aus- und Weiterbildung Finanziell massgeblich unterstützt werden alle Mitarbeitenden, die dem L-GAV zwingend unterstehen Unterstützt werden folgende Aus- und Weiterbildungslehrgänge: Progresso (fachliche Weiterbildung für Mitarbeitende ohne gastgewerblichen Berufsabschluss) l Berufsbegleitende Abschlüsse der beruflichen Grundbildungen mit eidg. Berufsattest (EBA) l Berufsbegleitende Abschlüsse der beruflichen Grundbildungen mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) l Berufsbegleitende Abschlüsse einer eidgenössischen Berufsmaturität l Eidgenössische Berufsprüfungen l Eidgenössische höhere Fachprüfungen Umfang der grosszügigen Unterstützung: Den Arbeitnehmenden werden bis zu 90% der Kosten finanziert Die Arbeitgeber erhalten je nach Lehrgang bis zu 80% Lohnersatz

7 Die wichtigsten Fakten (5) Die wichtigsten Neuerungen Massiv verstärkte Förderung der Aus- und Weiterbildung 13. Monatslohn für alle Fünf Wochen Ferien für alle Bessere Regelung der Überstunden Neues Lohnsystem seit Januar 2012 Ausweitung des Saisonprivilegs Bessere Kontrolle über die Einhaltung des L-GAV

8 Die wichtigsten Fakten (6) Ergebnisse Verhandlungen 2013 Infolge der schwierigen wirtschaftlichen Gesamtsituation haben die Verhandlungspartner für 2013 vereinbart: In Anbetracht der Einführung des vollen 13. Monatslohnes auf den 1. Januar 2012 werden die Mindestlöhne per 1. Januar 2013 nicht angehoben Dafür wird die bisher nicht angepasste kumulierte durchschnittliche Teuerung der Jahre 2009-2012 per 2014 ausgeglichen Per 2015 wurden die Mindestlöhne um die durchschnittliche Teuerung der Jahre 2013/14 angepasst Die Vertragszeit wird um zwei Jahre verlängert bis Ende 2015, sofern keine ausserordentliche Situation eintritt

9 Meilensteine des GAV (1) 1917:Erste Bestrebungen um die Aushandlung eines GAV im Gastgewerbe 1919: Schwierige Debatten und Streikdrohungen. Dank bundesrätlicher Intervention wird der erste Landes-Gesamtarbeitsvertrag ratifiziert. Er ist gültig bis 1921, wird aber danach nicht mehr erneuert 1921: Der nationale GAV läuft im April aus und wird nicht mehr erneuert 1936: Statt auf nationale GAVs, welche die Branche umfassend regeln, verlegt sich die Union auf die Behandlung einzelner Themen wie Ruhetag, Arbeitszeit und Trinkgeldreform. Ein Erfolg ist der allgemeinverbindliche GAV zur Trinkgeldreform von 1936 1947: Neues Zeitalter in den Sozialverhältnissen des Gastgewerbes. Der Mehrstädte-Gesamtarbeitsvertrag regelt die Arbeits- und Lohnbedingungen der Branche in Zürich, Bern, Basel und Lausanne. Er verbessert die soziale und arbeitsrechtliche Stellung der Arbeitnehmenden in kurzer Zeit und löst den Abschluss vieler ähnlicher Verträge im Land aus

10 Meilensteine des GAV (2) 1954: Der Mehr-Regionen-Gesamtarbeitsvertrag regelt die Arbeitsbedingungen in den Regionen, wo bisher kein GAV abgeschlossen werden konnte 1960: Gescheiterte GAV-Verhandlungen führen in Biel beinahe zu einem Streik 1987: A 1. Juli wird die 5-Tage-Woche im Gastgewerbe eingeführt. Dies ist möglich dank dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag, an dessen Abschluss die Union mitgewirkt hat 2010: Der aktuelle L-GAV tritt per 1. Januar in Kraft

11 Argumente (1) Der L-GAV macht das Gastgewerbe konkurrenzfähig Das Gastgewerbe steht in Konkurrenz zu anderen Branchen Darum sind marktgerechte und zeitgemässe Anstellungsbedingungen wichtig Wird das Gastgewerbe attraktiver, zieht es leichter Nachwuchs an Bessere Bedingungen erlauben höhere Anforderungen Besser ausgebildete Mitarbeitende steigern die Qualität und Wirtschaftlichkeit in den Betrieben

12 Argumente (2) Der L-GAV ermöglicht eine stabile Sozialpartnerschaft Einigung zwischen Verhandlungspartnern zeigt gegenseitige Wertschätzung Wichtiges Instrument zur Sicherung des sozialen Friedens Gleiche Rahmenbedingungen schaffen Arbeitsfrieden in den Betrieben Klare Spielregeln für beide Seiten schaffen Planungssicherheit

13 Argumente (3) Der L-GAV garantiert soziale Absicherung Gastgewerbe nimmt soziale Verantwortung wahr Marktgerechte Anstellungsbedingungen bedeuten soziale Absicherung und Anerkennung der Leistungen Angemessene Löhne sind Motivation für zuverlässige und gute Arbeit

14 Argumente (4) Landesweit einheitliche Rahmenbedingungen Der L-GAV verhindert einen kantonalen Flickteppich Er schafft einheitliche Rahmenbedingungen für die Branche Gemeinsame Standards helfen, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden

15 Argumente (5) Wirksamstes Mittel gegen Dumping-Löhne Der L-GAV verhindert Dumping-Löhne und damit unseriöse Marktteilnehmer Der L-GAV ist das effektivste Instrument, den sich verändernden politischen Rahmenbedingungen im Personenverkehr sinnvoll zu begegnen. So kann die Branche genügend Mitarbeitende rekrutieren; diese erhalten dank dem L-GAV Sicherheit bei Löhnen und Arbeitsbedingungen

16 Argumente (6) Von der Branche – für die Branche Der L-GAV wurde von internen Experten erarbeitet und von der Basis beschlossen Das Gastgewerbe hat eigene Spielregeln festgelegt und sorgt für fairen Wettbewerb in der Branche Ohne L-GAV würden die Bedingungen für die Branche mittels nationalem NAV oder unterschiedlicher kantonaler GAV diktiert – das wäre unsicher, kompliziert und teurer

17 Argumente (7) Der L-GAV schafft politische Glaubwürdigkeit Das Gastgewerbe leistet mit dem L-GAV seinen Beitrag an die Gesellschaft So verschafft sie sich auch «good will» in der Politik Eine organisierte Branche wird berechenbar und so mit ihren Anliegen ernster genommen

18 Argumente (8) Der L-GAV unterstützt massgeblich die Aus- und Weiterbildung Mitarbeitende und Arbeitgeber werden durch grosszügige Beiträge an die Aus- und Weiterbildung finanziell entlastet Mehrheitliche Übernahme von Ausbildungskosten Mehrheitliche Kompensation von Lohnausfällen So steigen die Aufstiegschancen in Kaderpositionen und internationale Karrieren Attraktive Bildungskonditionen erleichtern Nachfolgeregelungen sowie die Rekrutierung von neuen Mitarbeitenden und stabilisieren die Fluktuation

19 Argumente (9) Der L-GAV macht das Gastgewerbe attraktiver Mit unserem Engagement für den Gesamtarbeitsvertrag signalisieren wir: Unsere Branche hat Zukunft Wir glauben an die Qualität und den Wert unserer Dienstleistungen Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmende ihre Chancen nutzen, geht es der Branche als Ganzes besser Mit Qualität und echter Gastfreundschaft legen wir die Basis zum langfristigen Erfolg unserer Branche

20 Mitmachen So setzen auch Sie sich ein: Auf www.gut-fuer-alle.ch finden Siewww.gut-fuer-alle.ch Argumentarium Image-Inserate E-Mail Signatur

21 Stimmen zum L-GAV

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