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Assistenzbeitrag der IV

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Präsentation zum Thema: "Assistenzbeitrag der IV"—  Präsentation transkript:

1 Assistenzbeitrag der IV
Anmeldung ab 1. Januar 2012 bei zuständiger IV-Stelle PAB-ler gelten bereits als angemeldet alle anderen müssen Anmeldeformular einreichen (auch ABBE/TG-ler) Wer hat Anspruch? BezügerInnen einer Hilflosenentschädigung (HE) der IV zu Hause wohnend (min. 16 Tage / Monat) / bei Heimaustritt

2 Spezielle Anspruchsvoraussetzungen der IV
entweder, oder …. < 18 Jahre Erwachsene mit Beistand Besuch Regelschule (min. 3 Tage / Woche) X Berufsbildung auf allgemeinem Arbeitsmarkt (Praktikum, An-/Lehre) andere Ausbildung auf Sek II Erwerbstätigkeit auf allgemeinem Arbeitsmarkt (min. 10 Std / Woche, Arbeitsvertrag, Minimallohn 2.55 bis 6.35 CHF / Stunde je nach Hilfebedarfsstufe) Intensivpflegezuschlag (IPZ) min. 6 Stunden / Tag Besitzstand eigener Haushalt (nicht bei Eltern oder gesetzlicher Vertretung wohnend) PAB-ler haben bis Ende 2012 Zeit, die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen erwachsene PAB-ler dürfen nicht vor 2013 ausgeschlossen werden

3 Selbstdeklaration Personalien Wohnsituation
 Ich wohne derzeit noch im Heim Ich wohne in einer Privatwohnung mit: __ eigenen Kindern (minderjährig oder Jugendliche bis 25 Jahre in Ausbildung) __ erwachsenen Angehörigen (Kinder und Grosskinder ohne Jugendliche bis 25 Jahre, Eltern, Grosseltern, EhepartnerIn und PartnerIn in eheähnlicher Gemeinschaft); davon mit HE __ IST/SOLL Leistungserbringer (Werk-/Tagesstätte, Sonderschule, Heim, Spitex etc.) Hilfebedarf Stufe 0 kein Stufe 1 punktuell Stufe 2 teilweise Stufe 3 meistens Stufe 4 umfassend An-/Auskleiden: Kleider zusammen-stellen, an-/ausziehen inkl. Hilfsmittel ….. Bemerkungen / Umschreibung des Hilfebedarfs / Angaben zum Arbeitspensum etc.

4 Ergebnis der Bedarfsabklärung
Bedarf an direkter (Ausführen/Unterstützen) und indirekter (Anleiten/ Kontrollieren/Überwachen) persönlicher Hilfe Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Zusatzaufwand: Hilfebedarf kein punktuell bei mehreren Verrichtungen bei den meisten Verrichtungen umfassend und ständig bei allem An- / Auskleiden Einstufung: X Kleiderwahl B - vollständig auf Hilfe angewiesen An-/Auskleiden A - vollständig auf Hilfe angewiesen, muss angehoben werden (um Hose etc. überzuziehen) Hilfsmittel an-/ablegen B - Fussschienen, Kniespangen, die nicht jeden Tag gebraucht werden -- 2 HelferInnen notwendig

5 Ergebnis der Bedarfsabklärung
in Abklärung erfasste Reduktionen* Hilfebedarf** relevant für Assistenz-beitrag Individuelle Höchstgrenze Anerkannter Hilfebedarf Andere Leistungen der IV Andere Leistungen durch KV Assistenz-bedarf Assistenz-beitrag Std / Mt bzw. Anz. Nächte Std./Monat Fr./Monat 1. allt. Lebensverrichtungen 0.00 2. Haushalt (> 25 Jahre) 3. Freizeit 4. Kinderbetreuung (%) gesamt: 5. ehrenamtliche Tätigkeit (%) 6. Aus- oder Weiterbildung (%) davon Quali B: 7. Berufliche Tätigkeit (%) 8. Persönliche Überwachung 9. Nacht Fr./Jahr Total Tag / Nacht *: wegen Aufenthalt in Institutionen, Beistand und Erwachsene im selben Haushalt akute Phasen: nein Zuschlag akute Phasen: **: zusätzlich zu Leistungen von Institutionen Fr./Tag Weitere Grundlagen für Vorbescheid / Verfügung:

6 Verfügung Assistenzbeitrag
Anzahl Einheiten pro Monat Ansatz Pro Monat Pro Jahr Standardqualifikation 0.00 32.50 Qualifikation B 48.75 Nacht Total Pro Monat maximal in Rechnung zu stellen (150 % AB) Zuschlag für akute Phasen: pro Tag Kopien an Ausgleichskasse Krankenkasse Mitwirkungs- und Meldepflicht (Änderungen, Schlussabrechnung Ausgleichskasse …)

7 Rechnungsstellung Assistenzbeitrag
Vorschuss à fonds perdu gegen Vorlage Arbeitsverträge (max. 1 x AB / Monat) Beratung Nicht- PAB-ler während 18 Monate ab Zusprache AB (max / Std, max. 1‘500.- / Jahr) bei Anbietern nach Wahl (nicht „Angehörige“); PAB-ler  RS monatliches Rechnungsformular vollständig ausfüllen (ASMeT) Erbrachte Leistungen 11 Anzahl Einheiten 12 Ansatz 13 Betrag in CHF 14 Tarifziffer A Assistenzleistungen mit Standardqualifikation Stunden CHF 32.50 665.01 B Assistenzleistungen mit besonderer Qualifikation CHF 48.75 665.02 C Nachtdienst Nächte CHF 665.03 D Lohnfortzahlungspflicht bei Verhinderung der Arbeitnehmenden (Art. 324a OR) 665.05 E Lohnfortzahlungspflicht bei Verhinderung an der Arbeitsleistung (Art. 324 OR) 665.06 Rückerstattung (Rechnungsformular pünktlich einsenden!)

8 Arbeitsvertrag Lohnabrechnung LAM
Arbeitsinhalt, Arbeitszeiten, Arbeitspensum und Lohnhöhe regeln Anmeldung bei Ausgleichskasse Abschluss der Versicherungen (Unfall, Pensionskasse, Krankentaggeld) Lohnabrechnung LAM für Anstellungsverhältnisse im Monats- oder Stundenlohn Einsatzrapport (Erfassung geleisteter Stunden) Ermittlung Lohnkosten Berechnung Sozialversicherungsbeiträge Lohnfortzahlung gemäss Berner Skala (max. 3 Monate, max. Ansätze AB) monatliche Lohnabrechnung (auszuzahlender Nettolohn) Lohnausweis für Steuererklärung der AssistentInnen Ermittlung Quellensteuer (teils bei ausländischen AssistentInnen anzuwenden)

9 Abrechnungssystem ASMeT
Assistenzbeitrag IV Übertrag der Angaben aus der Verfügung (Anzahl Std., Ansätze in CHF etc.) Assistenzstunden gemäss LAM (keine „Angehörigen“ / gesetzliche Vertretung) 8.33% für Ferienentschädigung der Assistenzpersonen andere Ausgaben (ausserhalb AB: Angehörige, Dienstleister) 1. Rechnungsformular ausdrucken: (wählen Sie den Monat aus) Stammdaten Übersicht Eingaben monatlich auszufüllen:(wählen Sie den Monat aus) Füllen Sie die Stammdaten aus: 2. 3. Hier können Sie die Jahres- zusammenstellung ansehen: Zeitguthaben: Wie viele Stunden kann ich noch in Rechnung stellen? Kontostand: Habe ich noch genug Geld, um meinen durchschnittlich anerkannten Hilfebedarf zu decken? monatliches Rechnungsformular erstellt sich, ausdrucken, unterschreiben  IV-Stelle

10 Assistenzbudgets der Kantone
für erwachsene HE-ler ohne Anspruch auf Assistenzbeitrag der IV sowie subsidiär für HE-ler mit Assistenzbeitrag der IV ungedeckter Hilfebedarf (nach Kostenbeteiligung) angestellte „Angehörige“ max. 1/3 Hilfebedarf Dienstleistungen von Organisationen / Selbständigerwerbende ABBE/TG-ler erhalten voraussichtlich neue Verfügung (ca. März) ABSG ist in Planung (anderswo nach Bedarf) EL – Flick der Kantone Privatangestellte für Pflege, Hilfe und Betreuung zu Hause (max. 90‘000.-/Jahr) Dienstleistungen von Organisationen / Selbständigerwerbende Erwerbsverlust Angehörige


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