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Veröffentlicht von:Herta Reuter Geändert vor über 10 Jahren
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M. Hansis Bedeutung von Dokumentation und Aufklärung in der Patientenbehandlung
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mh-ka Mögliche Motivlagen Eigeninteresse, sich verständlich zu machen Allgemeines menschliches Pflichtgefühl, Achtung gegenüber dem Anderen Normative Vorgabe (Berufsrecht, BGB, Strafrecht, Rechtsprechung)
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mh-ka Normvorgaben (Muster-)Berufsordnung: Aufklärungspflicht (§8), Dokumentationspflicht (§ 10) Behandlungsvertrag : Einwilligung, Aufklärungspflicht, Dokumentation (§ 630 a BGB ff.) Strafrecht: Körperverletzung mit Einwilligung nicht rechtswidrig (§ 228, StGB) = alles „generelle“ Regeln Rechtsprechung: Oberlandesgerichte, BGH Rechtsprechung: Oberlandesgerichte, BGH = Ausfüllung der allgemeinen Regeln
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mh-ka Aufklärung: Der „Kern“ Selbstbestimmung! Daraus abgeleitet: Umfang, Sprache Uhrzeit Person des Aufklärenden Alternativen Erfolgsaussichten, Risiken usw. Je relativer eine Indikation, umso umfangreicher Tip: gesplittete Aufklärung
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mh-ka Dokumentation: Der „Kern“ Nachvollziehbarkeit * Daraus abgeleitet: Umfang Erweiterter Umfang zum Beispiel für: o Diagnostik, Diagnostikverzicht, o Differentialdiagnostik, Differentialtherapie, o ungewöhnliche Therapie, Verlassen von Leitlinien o Therapieverzicht / -abbruch Tip: Aktennotiz * Ein fachlich Kundiger, im speziellen Fall Unkundiger muss den diagnostischen und therapeutischen Duktus verstehen und nachvollziehen können
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mh-ka Motivlage für Dokumentation und Aufklärung Der Crew vermitteln Eigeninteresse Eigeninteresse, sich verständlich zu machen Achtung Achtung gegenüber dem Anderen Vernunft / Logik Zugang über Vernunft / Logik Eher ungeeignet als Motiv: Normative Vorgabe Sich dem formalen Druck beugen
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