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Veröffentlicht von:Gerburg Kirchner Geändert vor über 9 Jahren
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Das S.U.U.M.A.-Projekt: Einführung und Fragestellung
S.U.U.M.A. - Workshop Das S.U.U.M.A.-Projekt: Einführung und Fragestellung Prof. Dr.-Ing. Henning Albers
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Ausgangspunkt des Projektes
Nord- und Ostsee sind sensible Ökosysteme, die bereits jetzt intensiv genutzt werden siehe Umweltministerkonferenz 25./ in Bremen (OSPAR und HELCOM) Umgang bisher nicht immer sensibel, zum Beispiel: Schiffshavarien Überfischung Überdüngung Verklappung
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Neue zusätzliche Nutzung:
Windenergieerzeugung sowohl in der 12 sm- Zone als auch in der AWZ: Mehr Menschen auf See Mehr Technik auf See Schutz- und Sicherheitskonzept, initiiert vom BSH Mehr Material und Abfall auf See d.h. in dem sensiblen Ökosystem
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Projektstruktur Gefördert durch
das Programm Angewandte Umweltforschung, Förderschwerpunkt „Offshore-Windenergie“, des Senators für Bau und Umwelt, des Senators für Wissenschaft und Bildung und des Senators für Wirtschaft und Häfen
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Prozesskette der Windenergienutzung
Planung Beseitigung Rückbau Repowering Errichtung/ Montage Herstellung der Einzelkom- ponenten Wieder-/ Weiterver-wertung Betriebs- phase
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Onshore-Schadensfälle nach TÜV-Nord (2001)
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Fragen für das Projekt:
Wie sieht die Prozesskette aus? Welche/wieviele Materialien/Abfälle werden bewegt? Welche Akteure sind beteiligt? Wie sieht die Rechtslage aus? Welche technischen Lösungen sind vorhanden oder angedacht? Welche Daten und Informationen werden benötigt? Wie können die Material- und Abfallströme organisiert und in Betriebs- und Sicherheitskonzepte eingebunden werden? Sind Standardisierungen sinnvoll?
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Antworten aus Genehmigungen des BSH (Auflagen zum Betrieb)
4.1: Die baulichen Anlagen müssen in einer Weise konstruiert sein, dass weder bei der Errichtung noch bei dem Betrieb nach dem Stand der Technik vermeidbare Emissionen von Schad- stoffen, ...in die Meeresumwelt auftreten ... 5: Für die in Nr getroffenen Anordnungen hat der Genehmigungsinhaber rechtzeitig -mindestens jedoch acht Monate- vor Errichtung Nachweise vorzulegen, die Darstellungen und gutachterliche Prognosen über die in und an den Anlagen verwendeten Stoffe nebst möglicher Alternativen (enthalten), Diese Unterlagen werden Bestandteil der Genehmigung.
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Antworten aus Genehmigungen des BSH (Auflagen zum Betrieb)
13.7: Bei Arbeiten dürfen Ölrückstände der Maschinenanlagen, Fäkalien, Verpackungen, Abfälle sowie Abwässer nicht in das Meer eingebracht werden. Ferner ist auch die Zuführung von möglicherweise wassergefährdenden Stoffen und Gegenständen in den Wasserkörper zu vermeiden, soweit diese nicht zur ordnungsgemäßen Einrichtung der Anlagen gehören. ....
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Antworten aus Genehmigungen des BSH (Auflagen zum Betrieb)
19: Durch Betrieb und Wartung der Anlagen dürfen keine Stoffe in das Meer geleitet werden. Anfallende Abfälle sowie verbrauchte Betriebsstoffe sind ordnungsgemäß an Land zu entsorgen. Sechs Monate vor der geplanten Inbetriebnahme hat der Genehmigungsinhaber ein für den Betrieb verbindliches Konzept vorzulegen, in dem der Umgang mit Abfall und Betriebsstoffen umfassend und vollständig dargestellt wird. Diese ist für die Dauer des Betriebes fortzuschreiben und der Genehmigungsbehörde jeweils vorzulegen.
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Folgerungen aus den Forderungen des BSH
Zeitliche Zwänge Null-Emissions-Prinzip (?) Null-Fehler-Prinzip a) technisch b) organisatorisch c) menschlich Abfallwirtschaftskonzept nach KrW-/AbfG ?
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Vorgehenskonzept des Projektes
Erarbeitung einer Prozessdarstellung Materialsammlung und -sichtung Befragungen und Diskussionen a) mit 7 assoziierten Partnern b) ca. 25 weiteren Institutionen von WEA-Herstellern über Behörden bis Sicherheitsexperten und Entsorgern Konzeptaufstellung
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Allgemeiner Stand der Dinge
Bewusstseinsschaffung Akquisition und (Fach)-Öffentlichkeitsarbeit für das Thema Zurückhaltung von wesentlichen Akteuren Akzeptanz von vielen Stellen, gerade in den letzten Monaten Gefahr von sub-optimalen Lösungen Ziel für den Workshop: Diskussion des Standes der Dinge
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