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Mehr-/Mindermengenermittlung und -abrechnung ab April 2016

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Präsentation zum Thema: "Mehr-/Mindermengenermittlung und -abrechnung ab April 2016"—  Präsentation transkript:

1 Mehr-/Mindermengenermittlung und -abrechnung ab April 2016
Regionale Netzbetreibertreffen Dortmund, 16. Juni 2015

2 Die Westnetz GmbH Kennzahlen Umsatz 5,6 Mrd. € Mitarbeiter/innen 5.200
Versorgte Fläche km² Netzlänge Strom km Netzlänge Gas km Kundenanschlüsse Strom Kundenanschlüsse Gas

3 Inhalt Einleitung Mehr-/Mindermengenermittlung
Mehr-/Mindermengenpreise Mehr-/Mindermengenabrechnung Umsetzung bei der Westnetz

4 Inhalt Einleitung Mehr-/Mindermengenermittlung
Mehr-/Mindermengenpreise Mehr-/Mindermengenabrechnung Umsetzung bei der Westnetz

5 Zielsetzung der neuen Prozesse
Die Weiterentwicklung der Verfahren zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr- /Mindermengen Gas und Strom verfolgt folgende Ziele: Reduzierung der Anzahl der Verfahren (Monatsverfahren, Abgrenzungs- verfahren, Stichtagsverfahren, zählpunktscharfes Verfahren) auf ein einheitliches, standardisiertes Verfahren Harmonisierung der Mehr-/Mindermengenermittlung und -abrechnung für Strom und Gas Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Rechnung Transparente Darstellung des Ermittlungsverfahrens für Mehr-/Mindermengen

6 Veröffentlichungen Mit Mitteilung vom hat die BNetzA die Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas veröffentlicht: Funktionen/Beschlusskammern/Beschlusskammer6/BK6_31_GPKE_und_GeLiGas/Mitteilung_Nr_4 6/Mitteilung_Nr46_GPKE_GeLi_Gas_Inhalt.html?nn=269658 Für die Sparte Strom wird im Netznutzungsvertrag laut Beschluss BK vom auf die Prozessbeschreibung verwiesen. Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung VIII wird die Darstellung der Prozesse im Leitfaden Marktprozesse Bilanzkreismanagement Gas verankert. Die neuen Regelungen werden ebenfalls im Hauptteil der KoV aufgenommen. Der Fragenkatalog zu den Umsetzungsfragen wird zum und vom BDEW herausgegeben. Die Datenformate für die neuen Prozesse werden zum bzw. zum von der BNetzA veröffentlicht.

7 Inhalte der Prozessbeschreibung
Entsprechend der Prozessbeschreibung muss jede Mehr-/Mindermengenabrechnung vom NB* gegenüber dem LF* ab dem , unabhängig vom in der Rechnung enthaltenen Leistungszeitraum, u. a. folgende Anforderungen erfüllen: Zudem sind die lieferstellenscharfen bilanzierten Mengen und die lieferstellenscharfen Allokationslisten (Gas) vom NB zu übermitteln. Darüber hinaus gelten ab dem verschiedene neue Regelungen für die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen zwischen NB und MGV*. Für den Wechsel vom Altverfahren in das Zielverfahren gibt es verschiedene Übergangszenarien. lieferstellenscharf separat elektronisch neue Preisfindung * NB = Netzbetreiber * LF = Lieferant * MGV = Marktgebietsverantwortlicher

8 Rahmenbedingungen Die beschriebenen Prozesse sind für Lieferstellen mit einem standardisierten Lastprofilverfahren anzuwenden. Hierunter fallen auch Pauschalanlagen. Die Prozessbeschreibung gilt auch für Einspeisestellen, für die ein standardisiertes Lastprofilverfahren angewendet wird und die einem LF zugeordnet sind. Für jede Energieflussrichtung ist eine eigene Mehr-/Mindermengenrechnung zu erstellen Die Mehr-/Mindermengen werden immer gegenüber dem LF abgerechnet, auch wenn der Letztverbraucher seine Netznutzungsentgelte selbst entrichtet. Jede Lieferstelle ist zu jedem Zeitpunkt genau einem LF zur Netznutzung und genau einem LF zur Bilanzierung zugeordnet. Die Zeiträume für Netznutzung und Bilanzierung eines LF müssen nicht übereinstimmen.

9 Inhalt Einleitung Mehr-/Mindermengenermittlung
Mehr-/Mindermengenpreise Mehr-/Mindermengenabrechnung Umsetzung bei der Westnetz

10 Umgang mit Allokationsersatzwerten
Der Allokationsersatzwert des MGV am Tag D für einen Bilanzkreis muss vom NB übernommen sowie transparent und nachvollziehbar auf die einzelnen Lieferstellen aufgeteilt werden. Dies bedeutet, dass der NB eine mengengewichtete Anpassung der lieferstellenscharf bilanzierten Mengen vorzunehmen hat. Die lieferstellenscharfe Aufteilung des Allokationsersatzwertes erfolgt über die Anwendung des in der Prozessbeschreibung definierten Ersatzwertfaktors: Dieser Ersatzwertfaktor wird für jede zugeordnete Lieferstelle im Bilanzkreis angewendet. Damit wird für jede Lieferstelle eine neue bilanzierte Menge für diesen Tag berechnet.

11 Lieferstellenscharfe Mengenermittlung
Für die Berechnung der Mehr-/Mindermengen wird je Lieferstelle die Entnahme- /Einspeisemenge der bilanzierten Menge gegenübergestellt. Mehr-/Mindermengenermittlung für Entnahmestellen: bilanzierte Menge - Entnahmemenge = Mehr-/Mindermenge Mehr-/Mindermengenermittlung für Einspeisestellen: Einspeisemenge - bilanzierte Menge = Mehr-/Mindermenge Ist der Wert der Mehr-/Mindermenge positiv, so handelt es sich um eine Mehrmenge. Ist er negativ, handelt es sich um eine Mindermenge: Mehrmenge + Mindermenge

12 Lieferstellenscharfe Mengenermittlung
Der maßgebliche Zeitraum für die Ermittlung der Entnahmemenge ist der Abrechnungszeitraum der relevanten Netznutzung. Der maßgebliche Zeitraum für die Ermittlung der Einspeisemenge ist der Zeitraum zwischen zwei vom NB veranlassten Zählerstandsermittlungen. Der maßgebliche Zeitraum für die Ermittlung der bilanzierten Menge ist der für den Abrechnungszeitraum der Netznutzung zugehörige Bilanzierungszeitraum unter Berücksichtigung von asynchronen Zeiträumen. Der Mehr-/Mindermengenzeitraum wird definiert durch den frühesten Starttermin und den spätesten Endtermin der beiden Zeiträume „Bilanzierungszeitraum“ und „Netznutzungszeitraum“. Somit sind folgende Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Zeiträume von Netznutzung und Bilanzierung sind identisch (synchron) Fall 2: Zeiträume von Netznutzung und Bilanzierung sind nicht identisch (asynchron)

13 Mengenermittlung Fall 1: Synchron
Für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist der Abrechnungszeitraum der Netznutzung (Turnus) maßgeblich. Besteht keine Notwendigkeit, dass der Bilanzierungszeitraum vom Netznutzungszeitraum abweicht, ist der Bilanzierungszeitraum identisch zum Netznutzungszeitraum zu wählen. Auslöser für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist die Netznutzungsabrechnung. Im Falle von Einspeisestellen ist der Auslöser die Übermittlung der Einspeisemenge im Rahmen einer Turnusablesung oder eines Lieferantenwechsels. Beispiel: Im Netznutzungszeitraum des LF erfolgt eine Turnusablesung. Mehr-/Mindermengenzeitraum: – Synchrone Ermittlung  Mindermenge: kWh Netznutzungszeitraum 9.000 kWh 7.000 kWh Bilanzierungszeitraum Abrechnungszeitraum der Netznutzung Turnusablesung

14 Mengenermittlung Fall 2a: Asynchron
Der Abrechnungszeitraum der Netznutzung und der Bilanzierungszeitraum weichen voneinander ab. Auslöser für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist die Netznutzungsabrechnung. Beispiel: Ein LF meldet vor dem 15. WT im April 2016 einen Lieferbeginn zum und nach dem 15. WT im Februar 2017 einen Lieferende zum Mehr-/Mindermengenzeitraum: – Asynchrone Ermittlung  Mehrmenge: kWh kWh Abrechnungszeitraum der Netznutzung kWh Bilanzierungszeitraum Netznutzungszeitraum

15 Mengenermittlung Fall 2b: Netznutzung ohne Bilanzierung
Netznutzung ohne Bilanzierung: Ist kein Bilanzierungszeitraum vorhanden, entspricht der Mehr-/Mindermengenzeitraum dem Netznutzungszeitraum. Auslöser für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist die Netznutzungsabrechnung zum Ende der Netznutzung. Beispiel: Ein LF meldet vor dem 15. WT im Mai 2016 einen rückwirkenden Lieferbeginn zum und vor dem 15. WT des Mai 2016 ein Lieferende zum Mehr-/Mindermengenzeitraum: – Asynchrone Ermittlung  Mindermenge: kWh Netznutzungszeitraum 1.000 kWh kein Bilanzierungszeitraum Abrechnungszeitraum der Netznutzung

16 Mengenermittlung Fall 2c: Bilanzierung ohne Netznutzung
Bilanzierung ohne Netznutzung: Ist kein Netznutzungszeitraum vorhanden, entspricht der Mehr-/Mindermengenzeitraum dem Bilanzierungszeitraum. Auslöser für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist das Ende des Bilanzierungs- zeitraums. Beispiel: Ein LF „A“ meldet fristgerecht den Lieferbeginn zum an. LF „B“ meldet nach dem 16. WT im März ebenfalls einen Lieferbeginn zum an und LF „A“ stimmt der Abmeldungsanfrage des NB zu. Mehr-/Mindermengenzeitraum: – Asynchrone Ermittlung  Mehrmenge: kWh Netznutzungszeitraum für LF „A“ 1.000 kWh Bilanzierungszeitraum für LF „A“ keine Netznutzung für LF „A“

17 Inhalt Einleitung Mehr-/Mindermengenermittlung
Mehr-/Mindermengenpreise Mehr-/Mindermengenabrechnung Umsetzung bei der Westnetz

18 Preisermittlung und -veröffentlichung
Im sogenannten Kalkulationsmonat wird der Mehr-/Mindermengenpreis für den Anwendungsmonat, der auf den Kalkulationsmonat folgt, ermittelt. Der Preis wird spätestens bis zum 10. WT* des Kalkulationsmonats veröffentlicht. Dabei wird auch gekennzeichnet, für welchen Anwendungsmonat der Preis zu verwenden ist. Strom: Der BDEW auf Basis der Börsenpreise (EPEX Spot) den Mehr-/Mindermengenpreis. Gas: Die MGV auf Basis der täglichen Differenzmengenpreise je Marktgebiet den bundesweit einheitlichen Mehr-/Mindermengenpreis Beim Mehr-/Mindermengenpreis handelt sich um einen symmetrischen Preis, der für die Mehrmengen und für die Mindermengen identisch ist. * 15. WT gemäß Leitfaden BKM

19 Anwendung des Mehr-/Mindermengenpreises
Beispiel: Der Mehr-/Mindermengenpreis für den Anwendungsmonat Mai 2017 (grün) ist ein gemittelter 12-Monatswert des Zeitraumes April 2016 bis einschließlich März (orange), der im Kalkulationsmonat April 2017 (gelb) ermittelt und veröffentlicht wird und als Mehr-/Mindermengenpreis für den Anwendungsmonat Mai gekennzeichnet ist. Für alle Lieferstellen mit einem Ende des Mehr-/Mindermengenzeitraums im Mai wird der Preis für den Anwendungsmonat Mai herangezogen.

20 Inhalt Einleitung Mehr-/Mindermengenermittlung
Mehr-/Mindermengenpreise Mehr-/Mindermengenabrechnung Umsetzung bei der Westnetz

21 Rechnungsstellungsfristen
frühester Termin spätester Termin Strom Nach Ablauf des 29. Werktags, nach Ende des Monats in dem der Mehr-/Mindermengenzeitraum endet. 22. Werktage nach Ende der Clearingfrist* gemäß MaBiS für den Monat in dem der Mehr-/Mindermengen-zeitraum endet. *solange gemäß MaBiS eine Korrekturbilanzkreis-abrechnung vorgesehen ist, gilt hier das Ende der Clearingfrist zur Korrekturbilanzkreisabrechnung. Gas Nach Ablauf des zweiten Monats, nach Ende des Monats in dem der Mehr-/Mindermengenzeitraum endet (M+2M). Ende des dritten Monats, nach Ende des Monats in dem der Mehr-/Mindermengen-zeitraum endet (M+3M). Die Frist „spätester Termin“ muss nicht abgewartet werden. Der Rechnungsversand erfolgt unverzüglich nach dem „frühesten Termin“ und dem Vorliegen valider Daten.

22 Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen NB und LF
lieferstellenscharfe Allokationsliste Gas (ab M+2M, vor Übermittlung der Rechnung) bilanzierte Menge (10. WT vor Übermittlung der Rechnung*) lieferstellenscharfe Mehr-/Mindermengenrechnung (*) Zahlungs- / Nichtzahlungsavis (unverzüglich, spätestens 10. WT nach Rechnungseingang) Storno * siehe Rechnungsstellungsfristen

23 Übermittlung der lieferstellenscharfen Allokationsliste im Zielprozess
Der LF kann die monatliche Übermittlung einer tages- und lieferstellenscharfen Aufstellung der Allokationsmengen für die Zukunft frühestens ab dem aktuellen Liefermonat beim Netzbetreiber abonnieren. Der NB übermittelt die angeforderte Allokationsliste vor dem Versand der Mehr- Mindermengenrechnung für alle Lieferstellen, die dem LF in dem Liefermonat bilanziell zugeordnet sind. Die Übermittlung der Allokationsliste erfolgt monatlich ab dem Monat, für den die Allokationsliste angefordert wurde jeweils im dritten Monat nach dem Liefermonat und vor Versand der ersten Mehr-/Mindermengenrechnung, deren Mehr-/Minder- mengenzeitraum diesen Monat enthält. Die Summe der Tageswerte aus der Allokationsliste kann aufgrund von Rundungsdifferenzen um max. 1 kWh von der bilanzierten Menge je Lieferstelle für den Mehr-/Mindermengenzeitraum abweichen.

24 Übermittlung der lieferstellenscharfen Allokationsliste für den Übergang
Der LF kann für alle durch ihn belieferten Lieferstellen beim NB die lieferstellen- und tagesscharfe Allokationsliste anfordern. Wünscht ein LF diese auch für den Übergangszeitraum bzw. ab dem Umstellungstermin des NB , so muss er diese vor dem beim NB abonnieren. Im Einzelnen gilt folgendes: Bestellung der rückwirkenden Allokationslisten durch den LF im Zeitraum vom bis Diese Anforderung bezieht sich auf eine Übermittlung der Listen für die Monate ab Beginn des Übergangszeitraums. Nach Anforderung durch den LF kann der NB direkt mit der Übermittlung der Allokationslisten beginnen, muss dies jedoch bis spätestens vor der Mehr- /Mindermengenabrechnung des Übergangszeitraums abgeschlossen haben. Nach erstmaliger Übermittlung der Allokationslisten erfolgt die Übermittlung monatlich bis zur Beendigung des Abonnements, auch über den hinaus. Der NB stellt sicher, dass für alle Mehr-/Mindermengenabrechnungen ab dem die angeforderten lieferstellenscharfen Allokationslisten übermittelt werden. Ausgenommen sind Korrekturrechnungen nach dem Altverfahren.

25 Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen NB und MGV
Mehr-/Mindermengenmeldung je Netzkonto (Aggregation je Anwendungsmonat) Mehr-/Mindermengenrechnung in Papierform Rückmeldung bei unplausiblen Mengen Ggfs. neue Mehr-/Mindermengenmeldung und Storno * siehe Rechnungsstellungsfristen

26 Inhalt Einleitung Mehr-/Mindermengenermittlung
Mehr-/Mindermengenpreise Mehr-/Mindermengenabrechnung Umsetzung bei der Westnetz

27 Vorgehen zur Umsetzung
Implementierung einer Abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe (Prozess und IT) Netznutzungsabrechnung Bilanzierung Mehr-/Mindermengenermittlung und -abrechnung Rechnungswesen Systemmanagement, Anforderungs- und Prozessmanagement Erstellung von Umsetzungskonzepten (Standard vs. Eigenentwicklung) Enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Softwareanbietern SAP und robotron Beide Softwarelösungen wurden vorgestellt und werden bewertet (Prozess, IT, Kosten) Endgültige Systementscheidung wird kurzfristig getroffen Workshops zur organisatorischen Zuordnung der neuen Prozesse sowie Detailklärung der internen Abwicklung

28 Herausforderungen bei der Westnetz
Implementierung in die vorhandene IT-Landschaft Datenvolumen: 5 Mio. Zählpunkte Fachbereichs- übergreifende Prozessanpassung Zeit für die Umsetzung ist knapp Neues Personalkonzept Parallelbetrieb alt & neu erforderlich Korrekturprozess für das Altverfahren muss weiterhin bedient werden Einbindung von Pachtgebieten Implementierung der neuen Prozesse für das DL-Geschäft Verarbeitung gemischter REMADV ist problematisch Übergang von alt zu neu für alle Verfahren umzusetzen Abwicklung von „Sonderprozessen“

29 IT-Umsetzung bei der Westnetz
aktueller Arbeitsstand Netznutzungs- abrechnung Berechnung Bila-Menge Erzeugung Allokationsliste Bilanzierungsrelevante Stammdaten Anfrage EDM- System Abrechnungs- System Mehr-/Mindermenge Erzeugung & Versand Bila-Menge (MSCONS) Versand Allokationsliste (MSCONS)

30 IT-Umsetzung bei der Westnetz
aktueller Arbeitsstand EDM- System Abrechnungs- System Erzeugung & Versand Bila-Menge (MSCONS) Rechnung LF (INVOICE) Versand Allokationsliste (MSCONS) Verarbeitung Avis (REMADV) Papierrechnung MGV MeMi-Meldung (SSQNOT)

31 Ich wünsche Ihnen einen guten Start in den neuen Prozess!
Sarah Lackmann Netzwirtschaft Bilanzierung/Bewirtschaftung Florianstraße , Dortmund T extern


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