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Veröffentlicht von:Justus Hofmeister Geändert vor über 10 Jahren
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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung SS 2011
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Gliederung Einführung Einkommensteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer
Umsatzsteuer Sonstige Überblick über das Besteuerungsverfahren Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Literatur Grundlage des Kurses: Lehrbücher
Campenhausen, O. v./Grawert, A.: Steuerrecht im Überblick. Stuttgart, Schäffer-Poeschel, 2011 – 19,95 € Lehrbücher Grefe, C.: Unternehmenssteuern, 13. Auflage. Ludwigshafen, Kiehl Verlag, 2010 Kudert, S.: Steuerrecht leicht gemacht, 4. Auflage, Berlin, E. v. Kleist Verlag, 2011 Gesetzestexte(z.B.) Wichtige Steuergesetze: mit Durchführungsverordnungen. NWB 2011 Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Bedeutung der Steuern Berufe, die spezielle Steuerkenntnisse voraussetzen: Steuerberater Wirtschaftsprüfer Tätigkeit in einem Unternehmen Personalabteilung Steuerabteilung Rechnungslegungsabteilungen Finanzabteilung Banken: Entwicklung von Wertpapieren/Fonds Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Alle betriebswirtschaftlichen Berufe !
Bedeutung der Steuern Grundverständnis von Steuern erforderlich: Alle betriebswirtschaftlichen Berufe ! Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Bedeutung der Steuern Marketing, Vertrieb Preise mit Umsatzsteuer
Investitionsrechnung Nur mit Steuern möglich! Finanzierung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Bedeutung der Steuern Personalbereich
Lohnsteuer/bAV/Zeitwertkonten/Nebenleistungen Projektverantwortlicher Steuerliche Dokumentationspflichten Geschäftsführer - Vorstand Steuererklärung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Bedeutung der Steuern Grundverständnis von Steuern gehört zur Allgemeinbildung! Hauptfinanzierungsquelle des Gemeinwesens Steuerpolitik = Wirtschaftspolitik Steuerpolitik = Sozialpolitik Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Steuer Definition: Steuern Definition der Abgabenordnung § 3 Abs. 1 AO
Geldleistungen ohne Gegenleistung zwingend auferlegt auf Grund eines Gesetzes zur Erzielung von staatlichen Einnahmen Definition der Volkswirtschaftslehre Staatliche Zwangsabgabe ohne Gegenleistung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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öffentlich-rechtliche Abgaben
Definition: Abgaben öffentlich-rechtliche Abgaben Steuern/ Zölle/ Abschöpfungen Gebühren Beiträge Sonderab- gaben Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Steuerarten - Gliederung
Direkte Steuern Subjektsteuern (Personensteuern) Einkommensteuer (B,L,G) Körperschaftsteuer (B, L) Erbschaftsteuer (L) Objektsteuern (Sachsteuern) Gewerbesteuer (G) Grundsteuer (G) indirekte Steuern Verkehrssteuern Umsatzsteuer (B,L) Grunderwerbssteuer (L,G) Versicherungssteuer (B) Verbrauchssteuern Mineralölsteuer (B) Tabaksteuer (B) Biersteuer (L) Einfuhrabgaben Zölle (B) Einfuhrumsatzsteuer (B,L) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Steueraufkommen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Steueraufkommen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Oberfinanzdirektionen
Steuergesetze Steuergesetze Allgemeine Steuergesetze Besondere Steuergesetze Rechtsver- ordnungen Steuerschuld- und -verfah- rensrecht Steuerliches Bewertungs- recht Einzel- Steuer- gesetze Gesetze zu speziellen Bereichen Verwaltungs- vorschriften Einkommen- steuergesetz Investitions- zulagengesetz Abgaben- ordnung Bewertungs- gesetz Richtlinien der Bundesregierung Gewerbesteuer- gesetz Umwandlungs- gesetz Schreiben des Bundes- finanzministeriums Finanz- gerichtsordnung Umsatzsteuer- gesetz Außen- steuergesetz Erlasse der Landes- finanzministerien Verfügungen der Oberfinanzdirektionen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Oberfinanzdirektionen
Rechtsquellen Verwaltungs- vorschriften Rechtsnormen Rechsprechung Völkerrechtliche Normen Gemeinschaftsrecht der EU Europäischer Gerichtshof Doppelbesteuerungs- abkommen Richtlinien der Bundesregierung Innerstaatliche Gerichte Innerstaatliche Normen Schreiben des Bundes- finanzministeriums Bundesverfassungs- gericht Grundgesetz Erlasse der Landes- finanzministerien Finanzgerichte Steuergesetze Verfügungen der Oberfinanzdirektionen Rechtsverordnungen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Rechtsquellen Die wichtigsten BFH-Urteile werden laufend im Bundessteuerblatt veröffentlicht und sind vollständig zu zitieren: BFH-Urteil vom , VII R 08/15, BStBl. II 2222, S Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Rechtsbehelfsverfahren
Steuerbescheid: Verwaltungsakt §118 AO Einspruch: außergerichtlicher Rechtsbehelf nach §§ 347 ff. AO Einspruchsfrist: einen Monat nach Bekanntgabe (§ 122 i.V. m. 108 AO) Einspruchsform: schriftlich gemäß § 357 AO Antrag auf Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung: § 361 Abs. 2 AO Gerichtlicher Rechtsbehelfsweg: zwei Instanzen (1. FG, 2. BFH bei Revision) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Allgemeiner Steuertatbestand
Steuersubjekt: Derjenige, der die Steuer zahlen muss Steuerpflichtiger: Jeder, der eine durch das Steuergesetz auferlegte Verpflichtung zu erfüllen hat Steuerschuldner: Steuerpflichtige, der eine Steuer schuldet Steuerträger: Derjenige, den die Steuer wirtschaftlich belastet Steuerobjekt: Was wird besteuert (Tatbestand)? Bemessungs- Wert- oder mengenmäßige Quantifizierung grundlage: des Steuerobjektes Steuersatz (Tarif): Höhe des Steueranspruches Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Steuertarif Durchschnittsteuersatz: Steuer/Bemessungsgrundlage
Differenzsteuersatz: Veränderung Steuer/Veränderung BMG Grenzsteuersatz: Δ Steuer/ Δ BMG proportionaler Tarif: Steuer/BMG = konstant progressiver Tarif: Steuer (X)/BMG (x) < Steuer (x+1)/BMG (x+1) Stufentarif: Steuer/BMG innerhalb bestimmter Stufen = konstant Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Steuertarif Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Steuertarif Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkommensteuerpflicht
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkommensteuerpflicht
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht: „Grenzpendler“ können unter bestimmten Bedingungen auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden (§ 1 Abs. 3 EStG, § 1a EStG). Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht: für von der BRD entsandte deutsche Staatsangehörige (§ 1 Abs. 2 EStG) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Beschränkte Einkommensteuerpflicht
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Beschränkte Einkommensteuerpflicht
Normale beschränkte Steuerpflicht: Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und auch nicht unter § 1 Abs. 3 EStG fallen, sind beschränkt steuerpflichtig mit den in § 49 EStG erschöpfend aufgezählten inländischen Einkünfte. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Gemäß §§ 2, 5 AStG sind bestimmte natürliche Personen ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nicht nur mit inländischen Einkünften i.S. des § 49 EStG, sondern mit ihren gesamten Inlandseinkünften steuerpflichtig. Ziel dieser Regelung ist die Verhinderung einer „Steuerflucht“ durch Wohnsitzverlegung ins Ausland. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkommensteuerpflicht
Beispiel: Ein ausländischer Arbeitnehmer reist am in die Bundesrepublik Deutschland ein. Er wohnt in einem Campingwagen. Zum Jahresende verbringt er einen dreiwöchigen Weihnachtsurlaub bei seiner Familie im Ausland. Danach hält er sich noch bis zum aus beruflichen Gründen in der Bundesrepublik Deutschland auf. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkommensteuerpflicht
Beispiel: Ein ausländischer Arbeitnehmer reist am in die Bundesrepublik Deutschland ein. Er wohnt in einem Campingwagen. Zum Jahresende verbringt er einen dreiwöchigen Weihnachtsurlaub bei seiner Familie im Ausland. Danach hält er sich noch bis zum aus beruflichen Gründen in der Bundesrepublik Deutschland auf. Der Arbeitnehmer hat keinen Wohnsitz, jedoch seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, da er sich mehr als sechs Monate in Deutschland aufhält. Die Sechs-Monats-Frist beginnt am und endet am Die kurzfristige Unterbrechung durch den Urlaub ist für die Fristberechnung ohne Bedeutung. Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht damit vom bis zum – also während der gesamten Zeit des gewöhnlichen Aufenthalts. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkommensteuerpflicht
Aufgabe: Herr Dr. Bruch ist als Chirurg in Trier niedergelassen. Die Praxis betreibt er im Erdgeschoss seines Hauses. Das Obergeschoss nutzt er zu eigenen Wohnzwecken. Auf einer Urlaubsreise lernt er im September 01 die in Ungarn praktizierende Zahnärztin Dr. Pulpa kennen. Nach der Heirat am zieht Frau Dr. Pulpa am in die Wohnung von Dr. Bruch in Trier ein. Bestimmen Sie die Art der persönlichen Steuerpflicht von Herrn Dr. Bruch und Frau Dr. Pulpa im Jahr 01 und 02. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Persönliche Einkommensteuerpflicht
Beginn: Geburt Ende Tod Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Ermittlung des zv. Einkommens
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Ermittlung des zv. Einkommens
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einnahmen Grundsatz: Steuerpflicht Ausnahme:
nicht steuerbare Einnahmen (fehlt do-ut-des-Prinzip, Marktteilnahme, Gewinnerzielungsabsicht) Lotto-, Toto- und Renngewinne, Schenkungen/Erbschaften, Einnahmen aus Liebhaberei, etc. Steuerbare, aber steuerfreie Einnahmen (§ 3 EStG) Leistungen der KV, PV, gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitslosengeld, Trinkgelder Elterngeld, etc. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Nettoprinzip Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Ausgaben Privatausgaben Erwerbsausgaben (Werbungskosten und
Betriebsausgaben) Grundsatz abziehbar Ausnahme: nicht abziehbar Grundsatz Nicht abziehbar Ausnahme: abziehbar Abzug von der Bemessungsgrundlage (Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen Abzug von der Steuer progressionsabhängig Progressionsunabhängig Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Ausgaben Behandlung gemischter Aufwendungen
Ausschließlich oder fast ausschließlich beruflich/ betrieblich veranlasste Aufwendungen sind in voller Höhe als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzugsfähig. Andere gemischte Aufwendungen werden aufgeteilt, wenn objektive Merkmale und Unterlagen eine leichte und einwandfreie Trennung ermöglichen. Alle übrigen gemischten Aufwendungen sind nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten abzugsfähig. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Ermittlung der Einkommensteuer
Tarifliche Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6 EStG) ./. Anrechenbare ausländische Steuer (§ 34c EStG) ./. ½ Parteispenden (§ 34g EStG) ./. Steuerermäßigung bei gewerblichen Einkünften (§ 35 EStG) ./. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) + Kindergeld, wenn Kinderfreibetrag günstiger ist (§ 31 EStG) + Altersversorgungszulage, wenn der Abzug von Sonderausgaben günstiger ist (§ 79 EStG) = festzusetzende Einkommensteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Ermittlung der Einkommensteuer
Schema zur Ermittlung der Abschlusszahlung festzusetzende Einkommensteuer - ESt-Vorauszahlungen, § 36 II Nr. 1 abgeführte Lohnsteuer, § 36 II Nr. 2 einbehaltene Kapitalertragsteuer, § 36 II Nr. 2 bei § 32 d Abs. 6 EStG ________________________________________________ = Abschlusszahlung/Erstattung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Zeitraum Veranlagungszeitraum (§ 25 Abs. 1 EStG)
Erlass eines Steuerbescheides Kalenderjahr Bemessungszeitraum (Ermittlungszeitraum) (§ 2 Abs. 7 EStG) Ermittlung des zvE Einkünfteermittlungszeitraum (§§ 2 Abs. 7, 4a EStG) Ermittlung der Einkünfte Grundsatz: Kalenderjahr Ausnahmen: abweichendes Wirtschaftsjahr - Land- und Forstwirte - Gewerbetreibende (eingetragen ins Handelsregister, Zustimmung des FA) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Steuererhebung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Veranlagungsformen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Steuertarif Zone zu versteuerndes Einkommen tarifliche ESt 2010
1. Nullzone bis zu EURO (Grundfreibetrag) 0 EURO 2. untere Pro- gressionszone von Euro – Euro linear ansteigender Grenz-steuersatz von 14 % (Eingangssatz) auf ca. 25 % 3. obere Pro-gressionszone Euro – Euro linear ansteigender Steuersatz von ca. 25% auf 42 % 4. untere Pro- portionalzone Euro – Euro konstanter Steuersatz von 42 % 5. obere Pro- portionalzone ab Euro konstanter Steuersatz von 45 % Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Steuertarif Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Steuertarif Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Ehegattensplitting Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Ehegattensplitting Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkunftsarten Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkunftsarten Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Vier Merkmale ( § 13 Abs. 7 EStG - wie bei Gewerbebetrieb) Selbstständigkeit Nachhaltigkeit Gewinnerzielungsabsicht Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Tätigkeiten (§ 13 Abs. 1 EStG): Landwirtschaft, landwirtschaftliche Tierzucht Forstwirtschaft Weinbau, Gartenbau und Pflanzenzucht Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht, Imkerei Wanderschäferei Saatzucht Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Vier positive Merkmale Selbstständigkeit Nachhaltigkeit Gewinnerzielungsabsicht Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Drei negative Merkmale Keine Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) Keine selbstständige Arbeit (§ 18 EStG) Keine private Vermögensverwaltung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Keine Gewerbesteuer Keine Bilanzen, sondern Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) Veräußerungserfolge im Betriebsvermögen immer steuerpflichtig Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Echte Werbungskosten: Aufwendungen für Aus- und Fortbildung Beiträge zu Berufsverbänden Aufwendungen für Arbeitsmittel Unechte Werbungskosten Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Beispiel: Ein allein stehender Arbeitnehmer aus Berlin (Krankenversicherungssatz 15,5%) erhält für Januar 2011 einen Lohn in Höhe von €. Wie hoch ist der ausgezahlte Nettolohn? Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung? Lösung: Bruttolohn ,00 € Lohnsteuer Steuerklasse ,92 € Solidaritätszuschlag zur LSt ,18 € Kirchensteuer 9 % ,83 € Summe Steuern ,93 € Arbeitnehmeranteil Arbeitgeberanteil Krankenversicherung 15,5 % ,00 € (8,2%) 219,00 € (7,3%) Rentenversicherung 19,9 % ,50 € 298,50 € Pflegeversicherung kinderlos 1,95 % +0,25 % ,75 € 29,25 € Arbeitslosenversicherung 3,0 % ,00 € 45,00 € Summe Sozialversicherung ,25 € 591,75 € ausgezahlter Nettolohn ,82 € = 61% des Bruttolohnes Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist beim Arbeitnehmer steuerfrei nach § 3 Nr. 62 EStG. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkünfte aus Kapitalvermögen
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkünfte aus Kapitalvermögen
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkünfte aus Kapitalvermögen
Kapitalerträge im Betriebsvermögen: §§ 13, 15, 18 EStG zwingende Veranlagung Anrechnung der KapESt, § 43 Abs. 5 S. 2 EStG Teileinkünfteverfahren, § 3 Nr. 40, 3 c Abs. 2 EStG Betriebsausgaben können abgezogen werden Verpflichtende Veranlagung zum individuellen Steuersatz, § 32 d Abs. 2 Nr. 1 EStG z.B. a. Darlehen unter nahestehenden Personen b. Gesellschafterfremdfinanzierung Optionale Veranlagung zum Teileinkünfteverfahren bei unternehmerischer Beteiligung, § 32 d Abs. 2 Nr. 3 EStG Beteiligung von mindestens 25 % Beteiligung von mindestens 1 % und berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft Ausnahmen von der Abgeltungssteuer Verpflichtende Veranlagung zu 25 %, 32 d Abs. 3 EStG Privatdarlehen Erträge aus ausländischen Depots Optionale Veranlagung zu 25 %, 32 d Abs. 4 EStG KapESt wurde zu hoch abgeführt, insbesondere Sparerpauschbetrag wurde bei KapESt nicht angesetzt Optionale Veranlagung zum individuellen Steuersatz (Günstigerprüfung), 32 d Abs. 6 EStG Gewinne aus Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen, wenn Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre mind. zu 1% an Gesellschaft beteiligt war, unterliegen dem Teileinkünfteverfahren (§ 17 EStG) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkünfte aus Kapitalvermögen
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Beispiel zur Grundstücksvermietung: Anton kauft ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück. Er zahlt: Kaufpreis € (Bodenanteil 50 %) Makler € incl. 19 % USt Notar € incl. 19 % USt Gerichtsgebühren € Grunderwerbsteuer € = x 3,5 % (vgl. § 8, 11 GrEStG) Grundsteuer € Betriebskosten € Lastenwechsel ist der Baujahr des Hauses ist Anton finanziert das Haus teilweise mit einem Kredit. In 2007 zahlt er Kreditzinsen in Höhe von €. Anton kann das Haus ab dem für monatlich € vermieten. Einkünfte 2007? Lösung: Einkünfte aus § 2 Abs. 1 Nr. 6, 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG Einkunftsart: § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG Überschusseinkunftsart Einnahmen: § 8 Abs. 1 EStG 10 x = € Werbungskosten: Betriebskosten, § 9 Abs. 1 S. 1 EStG / € Schuldzinsen, § 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG / € Grundsteuer, § 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG / € Absetzung für Abnutzung, § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG Berechnung der AfA-Bemessungsgrundslage: Kaufpreis € Makler € Notar € Grunderwerbssteuer € Gericht € Summe der Anschaffungskosten € auf das Haus entfallend: 50 % € AfA-Satz nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG: 2 % AfA für 1 Jahr: 2 % x = € AfA Februar – Dezember: € x 11/12 = / € Einkünfte € Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Subsidiarität B. Soffen ist Gewerbetreibender. Seinem Geschäftskonto werden Zinsen gutgeschrieben. Außerdem vermietet er eine Kammer des Bürogebäudes als Lagerraum an einen Kunden. Welche Einkunftsarten liegen vor? Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Sonstige Einkünfte Ausnahme: Wertpapiere (ab 2009)
Ein Jahr Ausnahme: Wertpapiere (ab 2009) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Veräußerung von Privatvermögen
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Veräußerung von Privatvermögen
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 € betragen hat (§ 23 Abs. 2 Satz 5 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Veräußerung von Privatvermögen
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Liebhaberei Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Mitunternehmerschaften
Besteuerung von Personengesellschaften Transparenzprinzip Kein Transparenzprinzip Gesellschafter zahlen die Steuern ESt KSt Gesellschaft zahlt die Steuern GewSt USt Mitunternehmer Gesellschafter einer Personengesellschaft, der Mitunternehmerinitiative hat und Mitunternehmerrisiko trägt Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Mitunternehmerschaften
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Mitunternehmerschaften
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Mitunternehmerschaften
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Mitunternehmerschaften
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Mitunternehmerschaften
Aufgabe: An der stark expandierenden Ramsch OHG sind Bausch und Bogen als stille Gesellschafter beteiligt. Auf der Grundlage der Regelungen der §§ 230 ff. HGB ist mit Bausch eine angemessene gewinnabhängig Verzinsung vereinbart worden. Eine Verlustbeteiligung wurde ausgeschlossen. Bogen ist als Prokurist für die Ramsch OHG tätig. Hierfür erhält er eine ergebnisabhängige Vergütung. Mit seiner Einlage als stiller Gesellschafter nimmt Bogen am Gewinn und Verlust teil; eine Beteiligung an den stillen Reserven wurde zusätzlich vereinbart. Welcher der stillen Gesellschafter ist als Mitunternehmer anzusehen? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus konkret? Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Mitunternehmerschaften
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Sonderbilanz Beispiel:
Steuerpflichtiger Steil ist Gesellschafter der gewerblich tätigen Gerüst OHG. Zum erwirbt Steil aus privaten Mitteln ein Grundstück mit Anschaffungskosten von € Dieses vermietet er ab demselben Zeitpunkt an die OHG, die darauf ein Betriebsgebäude erreichtet. Die monatlichen Mietzahlungen von 750 € an Steil sind im Abschluss 02 der OHG als Aufwand erfasst. Zur Finanzierung des Grundstückes hat Steil ein Darlehen über € aufgenommen. Hierfür werden in 02 Zinsen von € entrichtet. Zum erfolgt die erste vertragsmäßige Tilgung in Höhe von €. Die von Steil getragenen sonstigen Aufwendungen belaufen sich im Jahr 02 auf €. Alle Zahlungen werden aus privaten Mitteln beglichen und über Privatkonten abgewickelt. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Gewerblich geprägte und infizierte Personengesellschaften
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Ermittlung der Einkünfte
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Ermittlung der Einkünfte
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Buchführungspflicht Handelsrecht: § 238 HGB Steuerrecht: § 141 AO
§ 1 HGB: Istkaufmannn: Kaufmann kraft Gewerbebetriebs § 2 HGB: Kannkaufmann: Kaufmann kraft Eintragung § 6 HGB: Handelsgesellschaften: OHG, KG, GmbH, AG Steuerrecht: § 141 AO Einkünfte aus § 15 EStG und Umsatz > € oder Gewinn > € und das FA hat zur Buchführung aufgefordert Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Buchführungspflicht Nicht buchführungspflichtig sind:
Kleingewerbetreibende kaufmännischer Geschäftsbetrieb nicht erforderlich, § 1 Abs. 2 HGB Umsatz bis € und Gewinn bis € Selbständige i.S.d. § 18 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Inhalt: Buchführungspflicht Doppelte Buchführung (§ 238 HGB)
Jährliches Inventar (§ 240 HGB) Jährlicher Jahresabschluss (Bilanz und GuV), bei Kapitalgesellschaften zusätzlich Anhang Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Gewinnermittlung § 4 Abs. 1 EStG
Betriebsvermögensvergleich Eigenkapital am Schluss des Wirtschaftsjahres ./. Eigenkapital zu Beginn des Wirtschaftsjahres ______________________________________________ = Veränderung des Eigenkapitals + Entnahmen ./. Einlagen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ./. steuerfreie Einnahmen + nicht abzugsfähige Ausgaben Steuerpflichtiger Gewinn = Einkünfte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Gewinnermittlung § 4 Abs. 1 EStG
Gewinn- und Verlustrechnung Erträge ./. Aufwendungen ______________________________________________ = Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ./. steuerfreie Einnahmen + nicht abzugsfähige Ausgaben ______________________________________________ Steuerpflichtiger Gewinn = Einkünfte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Maßgeblichkeit Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Maßgeblichkeit Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Abweichungen der StB von der HB
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Abweichungen der StB von der HB
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Abweichungen der StB von der HB
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Abweichungen der StB von der HB
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Zinsschranke nach § 4 h EStG
Tatbestandsvoraussetzungen: Negativer Zinssaldo > 3 Mio und Konzernzugehörigkeit und Betriebliche Eigenkapitalquote > 98 % Konzern-Eigenkapitalquote Bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen sind Zinsen, die über den Zinsertrag hinausgehen, nur bis zu 30% des steuerlichen EBITDA* + eines eventuellen EBITDA-Vortrags abzugsfähig. Der verbleibende Zinsbetrag geht in den Zinsvortrag ein. Ein nicht ausgenutztes EBITDA geht in einen EBITDA-Vortrag ein und erhöht in den Folgejahren die Abzugsmöglichkeiten für Zinsaufwendungen Nach fünf Jahren verfällt der nicht verbrauchte Vortrag. Ermittlung des steuerlichen EBITDA* Steuerliches Ergebnis (vor Anwendung des § 4h EStG) + negativer Zinssaldo + Abschreibung nach § 6 Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 2a Satz 2 und § 7 EStG = steuerliches EBITDA ======================= Ermittlung des steuerlichen EBITDA*-Vortrags Steuerliches EBITDA x 30% ./. Zinssaldo_______________ = steuerlicher EBITDA -Vortrag (falls positiv) ======================= * Earnings before Interest, Taxes Depreciation and Amortisation Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Zinsschranke nach § 4 h EStG
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Zinsschranke nach § 4 h EStG
Beispiel: Die XYZ-AG ist Teil eines weltweit agierenden Konzern und hat im Jahr 2010 Zinseinnahmen von jeweils 1 Mio und Zinsaufwendungen von 5 Mio €; in 2011 beträgt der Zinsertrag 0 € und der Zinsaufwand 7 Mio €; in 2012 beiträgt der Zinsertrag 4 Mio € und der Zinsaufwand 8 Mio €. Das EBITDA beträgt in 2010 und 2011 jeweils 20 Mio €, in Mio €. Wie hoch ist der verrechenbare Zinsaufwand in den Jahren 2010 bis 2012? Was muss noch geprüft werden, um die Anwendbarkeit der Zinsschranke festzustellen? Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Zinsschranke nach § 4 h EStG
Beispiel: Die XY-OHG ist Teil des weltweit agierenden XYZ-Konzerns. In den Jahren 2009 bis 2012 hat die XY-OHG jährlich Zinsaufwendungen i.H.v € zu tragen. Das EBITDA beträgt bis 2011 jährlich € und € . Wie hoch ist der Teil der Zinsaufwendungen, der nicht verrechnet werden kann, am ? Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Wirtschaftsgut Wirtschaftsgüter sind:
Sachen, Rechte oder sonstige Vorteile für den Betrieb, die einzeln bewertbar sind (Greifbarkeit) und zumindest mit dem Betrieb übertragen werden können. (BFH, Urteil vom , IV R 16/95) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Wirtschaftsgut immaterielle (nicht körperliche) Wirtschaftsgüter sind z.B.: Patente, Lizenzen, Forderungen Belieferungsrechte, Computerprogramme Gutachten und Firmenwert Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Wirtschaftsgut Wirtschaftsgüter materielle immaterielle
entgeltlich erworben Nicht entgeltlich erworben Umlauf- vermögen Anlage- vermögen Aktivierungs- pflicht Aktivierungsverbot Ausnahme: Eingelegte Wirt- schaftsgüter sind zu aktivieren Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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gewillkürtes Betriebs-
Wirtschaftsgut Betriebsvermögen Privatvermögen Notwendiges Betriebsvermögen Wahlrecht: gewillkürtes Betriebs- oder Privatvermögen Notwendiges Privatvermögen Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für betriebliche Zwecke genutzt werden Wirtschaftsgüter, die nicht unmittelbar betrieblich genutzt werden, die aber dem Betrieb förderlich sind Wirtschaftsgüter, die ausschließlich privat genutzt werden Bet. Nutzung > 50% Betriebliche Nutzung 10% -50% Bet. Nutzung < 10% bei gemischt genutzten beweglichen Wirtschaftsgütern Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Anschaffungs- und Herstellungskosten
AK/HK regeln die Gewinnentstehung Anschaffung und Herstellung sind frei von Ermessensspielräumen Anschaffung und Herstellung sind immer gewinnneutral. Wertsteigerungen vor dem Verkauf wirken sich nicht aus. Der Gewinn entsteht erst mit der Realisation, also mit Veräußerung/Lieferung. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Anschaffungskosten Anschaffungskosten Anschaffungspreis
Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten Für den Erwerb (z.B. Grunderwerbssteuer, Makler) Für die Verbringung in das Unternehmen (Frachten, Versicherungen) Für die Inbetriebnahme (z.B. Monagekosten) + nachträgliche Anschaffungskosten ./. Anschaffungspreisminderungen (z.B. Skonti, Rabatte) Anschaffungskosten Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Herstellungskosten Herstellungskosten (HK): Aufwendungen für
die Herstellung eines Gegenstandes, seine Erweiterung oder seine wesentliche Verbesserung Im Anschluss an den Erwerb eines Gebäudes durchgeführte Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen gelten als Herstellungskosten, wenn sie in den ersten drei Jahren nach Anschaffung entstehen und 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Dies muss erst ab einem Betrag von mehr als € geprüft werden. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Absetzung für Abnutzung (AfA)
Aufwands-Abschreibung planmäßig außerplanmäßig Alle Wirtschaftsgüter Nur abnutzbares Anlagevermögen Teilwertabschreibung § 6 Abs. 1 Nr. 1,2 EStG Absetzung für außer- gewöhnliche wirtschaft- liche und technische Abnutzung (AfaA) § 7 Abs. 1 S. 7 EStG lineare AfA (§ 7 EStG) Geringwertige Wirtschaftsgüter § 6 Abs. 2, 2a EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Absetzung für Abnutzung (AfA)
Pauschalabschreibungen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Teilwert Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Teilwert Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Bewertung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Rechnungsabgrenzungsposten
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag soweit sie für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag Aufwand darstellen. Beispiel: Miete für Januar wird im Dezember gezahlt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag soweit sie für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag Ertrag darstellen. Beispiel: Zinseinnahmen für Januar werden im Dezember an den Darlehensgeber gezahlt. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Rückstellungen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Rückstellungen Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG:
Oft größter Einzelposten in der Bilanz; häufig > 10% der Bilanzsumme Für Zusagen einer betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber Ansammlung des notwendigen Kapitals zur bAV während der Aktivzeit überwiegend steuerneutral kein lohnsteuerlicher Zufluss beim Arbeitnehmer Auflösung der Rückstellungen bei Zahlung der Versorgungsleistung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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Rücklage für Ersatzbeschaffung
Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6. EStR): Tatbestandsvoraussetzungen: Ausscheiden aufgrund höherer Gewalt oder infolge bzw. zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs Durch die Entschädigungszahlung für das ausgeschiedene Wirtschaftsgut entsteht ein Gewinn Rechtsfolgen: Sofortige Versteuerung der stillen Reserven, Übertragung der stillen Reserven auf ein funktionsgleiches Wirtschaftsgut oder Bildung einer steuerfreien Rücklage, wenn die Absicht besteht, ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut zu erwerben. Die Rücklage muss auf ein im folgenden Wirtschaftsjahr (bei Immobilien im übernächsten Wirtschaftsjahr) angeschafftes Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
114
Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG):
Tatbestandsvoraussetzungen: Veräußerung von Grundstücken Gebäuden Binnenschiffen (bis 2010) landwirtschaftlicher Aufwuchs oder Anteilen an Kapitalgesellschaften durch natürliche Personen Sechsjährige Mindestzugehörigkeit zum Betriebsvermögen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
115
Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG):
Rechtsfolgen: Sofortige Versteuerung der stillen Reserven oder Übertragung der stillen Reserven im Jahr der Aufdeckung oder Bildung einer steuerfreien Rücklage, wenn die Absicht besteht, ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut zu erwerben. Die Rücklage muss auf ein in den folgenden vier Jahren (bei der Herstellung von Gebäuden in sechs Wirtschaftsjahren) angeschafftes Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden. Gewinnerhöhende Zwangsauflösung der 6b-Rücklage + 6 % Zinsen pro Jahr, falls keine Ersatzinvestition innerhalb von vier bzw. sechs Jahren . Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
116
Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG):
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
117
Einnahmeüberschussrechnung § 4 Abs. 3 EStG
Einnahmeüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG Anlagevermögen Umlaufvermögen Wie bei Bilanzierung Wie Cashflow Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
118
Einnahmeüberschussrechnung § 4 Abs. 3 EStG
Schema der Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschuss-Rechnung Betriebsausgaben des Kalenderjahrs ./. Betriebseinnahmen des Kalenderjahrs = Einnahmen- bzw. Ausgabenüberschuss + Ausgaben für im Laufe des Kalenderjahrs zugegangene Anlagegüter ./. Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegüter ./. Buchwert veräußerter oder entnommener Anlagegüter = korrigierter Einnahmen- bzw. Ausgabenüberschuss ./. Einlagen + Entnahmen = Gewinn/Verlust Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
119
Einnahmeüberschussrechnung § 4 Abs. 3 EStG
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
120
Einnahmeüberschussrechnung § 4 Abs. 3 EStG
Wer darf seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln? Selbständige (insbesondere Freiberufler) gem. § 18 (größenunabhängig) und Gewerbetreibende (§ 15 EStG) sowie Land- und Forstwirte (§ 13 EStG) sofern die Größen des § 141 AO nicht überschritten Umsatz nicht über € und Gewinn nicht über € oder noch nicht vom FA zur Buchführung aufgefordert Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
121
Privatausgaben Privatausgaben Grundsatz Nicht abziehbar Ausnahme:
Sonderausgaben §§ 10 – 10i EStG Außergewöhnliche Belastungen §§ 33 – 33b EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
122
Privatausgaben Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
123
Verlustausgleich Verluste § 2 Abs. 2 EStG Verlustausgleich § 10d EStG
Verlustabzug Horizontal innerhalb einer Einkunftsart Vertikal zwischen den Einkunftsarten Verlustrücktrag Verlustvortrag Verluste aus sonsti-gen Leistungen und aus privaten Ver-äußerungsgeschäften dürfen nicht mit ande-ren Einkünften aus § 22 EStG verrechnet werden. Ausnahmen: Verlust - aus Liebhaberei - mit Auslandsbezug § 2a EStG - aus gewerbl. Tierzucht § 15 Abs. 4 EStG - aus Termingeschäften § 15 Abs. 4 EStG - bei beschränkter Haftung § 15a EStG - Steuerstundungsmodelle § 15b EStG - aus sonstigen Leistungen § 22 Nr. 3 EStG - aus privaten Veräußerungs- geschäften § 23 Abs. 3 EStG - aus Kapitalvermögen § 20 Abs. 6 EStG Maximal €, bei Zusammen- veranlagung € Bis 1 Mio €, darüber bis zu 60% des verbleibenden Gesamt- betrags der Einkünfte abzugsfähig Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
124
Sonderausgaben: Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
125
Außergewöhnliche Belastungen
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
126
Körperschaftsteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
127
Körperschaftsteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
128
Ermittlung des zu versteuernden Einkommens:
Körperschaftsteuer Ermittlung des zu versteuernden Einkommens: Das zu versteuernde Einkommen für die Körperschaftsteuer wird gemäß § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ermittelt. § 8 Abs. 2 KStG qualifiziert alle Einkünfte von Kapitalgesellschaften ( i.S.d. § 1 Abs KStG) als gewerbliche Einkünfte (Ausnahme: ausschließlich Vermögen verwaltende Kapitalgesellschaft) . Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
129
Ermittlung der Einkünfte
Körperschaftsteuer Ermittlung der Einkünfte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
130
Ermittlung der Einkünfte
Körperschaftsteuer Ermittlung der Einkünfte Für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Körperschaftsteuer müssen sowohl die Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie auch die Gewerbesteuer dem Jahresüberschuss außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden. Weitere nicht abziehbare Ausgaben müssen ebenfalls außerhalb der Bilanz dem steuerlichen Jahresabschluss hinzugerechnet werden; nicht steuerpflichtige Einnehmen müssen außerhalb der Bilanz vom steuerlichen Jahresabschluss abgezogen werden. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
131
Steuersatz der Körperschaftsteuer (§ 23 Abs. 1 KStG)
15 % Auch Körperschaften zahlen Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Körperschaftsteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
132
Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften
Körperschaftsteuer Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften Jahresüberschuss: Gewinn des laufenden Jahres Jahresfehlbetrag: Verlust des laufenden Jahres Gewinnvortrag: Nicht ausgeschüttete Gewinne der Vorjahre Verlustvortrag: nicht verrechnete Verluste der Vorjahre Bilanzgewinn: Jahresüberschuss ./. Vorabgewinnausschüttung + Gewinnvortrag ./. Verlustvortrag Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
133
Körperschaftsteuer Doppelbesteuerung? Bis 2000 Anrechnungsverfahren
Bis Halbeinkünfteverfahren Ab 2009 Abgeltungssteuer Teileinkünfteverfahren Die Ausschüttungen an Kapitalgesellschaften bleiben (bis auf 5% ) steuerfrei. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
134
Körperschaftsteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
135
Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)
Körperschaftsteuer Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
136
Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)
Körperschaftsteuer Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
137
Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)
Körperschaftsteuer Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
138
Verdeckte Einlage(vE)
Körperschaftsteuer Verdeckte Einlage(vE) Tatbestand: eine verdeckte Einlage ist eine Vermögensmehrung oder verhinderte Vermögensminderung, die sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auswirkt, die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils, der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Orientierung am Fremdvergleichsgrundsatz Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
139
Körperschaftsteuer Organschaft Tatbestandsvoraussetzungen:
Organgesellschaft = Inländische Kapitalgesellschaft, Organträger muss gewerbliches Unternehmen im Inland führen, Organträger muss die Mehrheit der Stimmen an der Organgesellschaft haben, Gewinnabführungsvertrag und Verlustausgleich. Organträger wird so besteuert, als ob er das Einkommen der Organgesellschaft selbst erzielt hätte. Organgesellschaft zahlt keine Körperschaftsteuer. Verluste von Organgesellschaft und Organträger sind verrechenbar. Keine 5%ige Versteuerung von Gewinnausschüttungen nach § 8 b Abs. 5 KStG. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
140
Körperschaftsteuer Organschaft Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
141
Körperschaftsteuer Schädlicher Beteiligungserwerb Schädlicher
Übertragung zwischen 25% und 50% Übertragung von mehr als 50% Verlustabzug quotaler Untergang des Verlustes § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG Vollständiger Untergang des Verlustes § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG Orientierung am Fremdvergleichsgrundsatz Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
142
Körperschaftsteuer Aufgabe:
Um die Körperschaftsteuer zu sparen und lediglich Abgeltungssteuer auf die Einnahmen zu zahlen, stattet der Alleingesellschafter D.D. seine GmbH lediglich mit € und einem Eigenkapital ersetzenden Darlehen in Höhe von € aus, für das D.D. Zinsen in Höhe von € erhält. Weitere Zinseinnahmen oder –ausgaben hat die GmbH nicht. Die GmbH macht dabei einen Gewinn von €. Funktioniert der Steuertrick? Beachten Sie § 8a KStG sowie § 32 d Abs. 2 Nr. 1 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
143
Körperschaftsteuer Betriebsaufspaltung Betriebsgesellschaft
Besitzgesellschaft Betriebsgesellschaft Wesentliche Betriebsgrundlage Miete/Pacht Gesellschafter Konsequenz: Auch die Gesellschafter der Besitzgesellschaft erzielen gewerbliche Einkünfte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
144
Gewerbesteuer Gewerbebetrieb Vier positive Merkmale Selbstständigkeit
Nachhaltigkeit Gewinnerzielungsabsicht Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Drei negative Merkmale Keine Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) Keine selbstständige Arbeit (§ 18 EStG) Keine private Vermögensverwaltung Kapitalgesellschaften sind immer Gewerbebetriebe Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
145
Gewerbesteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
146
Ermittlung der Gewerbesteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
147
Ermittlung der Gewerbesteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
148
Ermittlung der Gewerbesteuer
Hinzurechnungen: Finanzierungsaufwand (§8 Nr. 1 GewStG): Entgelte für Schulden + Renten und dauernde Lasten + Gewinnanteile stiller Gesellschafter + 1/5 der Miete für bewegliche Wirtschaftsgüter + ½ der Miete für Immobilien + ¼ der Lizenzzahlungen = Summe ./. Freibetrag ( €) = übersteigender Betrag Übersteigender Betrag x ¼ = Hinzurechnung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
149
Ermittlung der Gewerbesteuer
Kürzungen: ./. 1,2 % des um 40% erhöhten Einheitswertes des betr. Grundbesitzes ./. Anteile am Gewinn/Verlust (-) einer Personengesellschaft ./. Gewinnanteile aus gewerbest. Schachtelprivileg, falls Anteil nicht < 15% (Bei Kap.-Gesell. ./. 95% d. GA) ./. Gewinnanteile ausländischer Betriebsstätten ./. Spenden = Summe Gewerbeertrag vor Verlustvortrag ./. Verlustvortrag § 10a GewStG = vorläufiger Gewerbeertrag (abrunden auf volle 100 €) Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
150
Ermittlung der Gewerbesteuer
Steuermessbetrag: Vorläufiger Gewerbeertrag (abgerundet auf 100 €) ./. Freibetrag (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften) = gekürzter Gewerbeertrag x 3,5 % Steuermesszahl (§ 11 Abs. 2 GewStG) Gewerbesteuermessbetrag Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinden = Gewerbesteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
151
Ermittlung der Gewerbesteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
152
§ 35 EStG Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können pauschal das 3,8fache des Gewerbesteuer-Messbetrags von der tariflichen Einkommensteuer abziehen. Die Steuerermäßigung ist jedoch auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer begrenzt Summe der positiven gewerblichen Einkünfte Ermäßigungs- höchstbetrag = X tarifliche Steuer Summe aller positiven Einkünfte Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
153
§ 35 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
154
Ermittlung der Gewerbesteuer
und 2010 2010 440 % 420 % 420 % Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
155
Kriterien der Umsatzsteuer
Konsumsteuer Indirekte Steuer Allphasensteuer Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug Bemessungsgrundlage: Nettoentgelt Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
156
Leistungen (§ 1 Abs. 1 UStG)
Umsatzsteuer Leistungen (§ 1 Abs. 1 UStG) Lieferungen und sonstige Leistungen sind steuerbar, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
157
Umsatzsteuer Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug
Unternehmer nach § 2 UStG selbständig nachhaltig Ziel: Erzielung von Einnahmen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
158
Innergemeinschaft- licher Erwerb
Umsatzsteuer Steuerbare Umsätze Leistungen Einfuhr Innergemeinschaft- licher Erwerb Fiktive Leistung (unentgeltliche Wertabgabe) Reale Leistung § 3 Abs. 1b UStG Sachentnahme § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG Nutzungsentnahme § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG Leistungsentnahme Lieferung Sonstige Leistung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
159
Umsatzsteuer Lieferung: Sonstige Leistung:
Gemäß § 3 Abs. 1 UStG werden Lieferungen erbracht, indem dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird Sonstige Leistung: Leistungen, die keine Lieferungen sind (§ 3 Abs. 9 UStG). Dazu gehören insbesondere Dienstleistungen. Sie können auch im Unterlassen oder Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen. Beispiele: Gebrauchs- und Nutzungsüberlassung (Vermietung, Verpachtung, Darlehensgewährung, Einräumung eines Nießbrauchs), die Einräumung, Übertragung oder Wahrnehmung von Patenten, Urheber -, Markenzeichen- und ähnlichen Rechten, wie auch die Duldung von Rechtsverletzungen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
160
Umsatzsteuer Aufgabe:
B. Scheuert ist Eigentümer eines Hammergrundstückes in Berlin. Damit er seinen Geländewagen immer genau vor seinem Schlafzimmer parken kann, muss er täglich über das Grundstück seines Nachbarn P. Dant fahren. Dieser erhält dafür monatlich eine Flasche Korn und 10 Tüten Chips. Liegt für Herrn Dant ein steuerbarer Umsatz vor? Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
161
Umsatzsteuer Steuerbefreiungen Mit Vorsteuerabzug Ohne Vorsteuerabzug
z.B. Exportfälle Ohne Vorsteuerabzug Option zur Steuer- pflicht und Vorsteuerabzug In ein Drittland § 15 Abs. 3 Nr. 1 UStG i.V. m. § 4 Nr. 1a UStG In ein EU-Land § 15 Abs. 3 Nr. 1 UStG i.V. m. § 4 Nr. 1b UStG Möglich: z.B. Vermietung Nicht möglich: z.B. ärztliche Leistung Nachweis: Ausfuhrbescheinigung des Zolls Nachweis: USt-ID-Nummer des Abnehmers und zusammenfassende Meldung § 18a UStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
162
Umsatzsteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
163
Umsatzsteuer Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
164
Umsatzsteuer Ort der Lieferungen Bewegte Lieferung § 3 Abs. 6 UStG
Ruhende Lieferung § 3 Abs. 7 UStG Ort, an dem die Lieferung beginnt Ort, an dem sich die Ware befindet z.B. Grundstücke Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
165
Umsatzsteuer ORT der sonstigen Leistungen Grundsatz Ausnahmen
Kulturelle wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche u.ä. Leistungen § 3a Abs.3 Nr. 3a UStG Katalogfälle § 3a Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 UStG Empfänger ist kein Unternehmer § 3 a Abs. 1 UStG Empfänger ist Unternehmer § 3a Abs. 2 UStG Im Zusammenhang mit Grundstücken § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG Belegenheit des Grundstücks Ort der Tätigkeit Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt § 3 a Abs. 1 UStG Ort des Empfängers EU: Empfänger: Unternehmer: Sitzort des Leistungsempfängers EU: Empfänger: Nicht-Unternehmer: Sitzort des leisten- den Unternehmers In Drittstaaten: Sitzort des Leistungsempfängers Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
166
Umsatzsteuer Umsatzsteuersatz 7 % 19% Ermäßigter Regelsteuersatz
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
167
Tatbestandsvoraussetzungen:
Umsatzsteuer Vorsteuerabzug § 15 UStG Tatbestandsvoraussetzungen: An einen Unternehmer wird von einem anderen Unternehmer eine Leistung für sein Unternehmen ausgeführt und der Unternehmer erhält eine Rechnung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
168
Umsatzsteuer Rechnung Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
Name des Leistungsempfängers Steuernummer des leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum Rechnungsnummer genaue Bezeichnung (Menge und Art) der Leistung Nettoentgelt aufgeteilt nach Steuersätzen Steuersatz und Steuerbetrag Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
169
Umsatzsteuer Kleinbetragsrechnung (bis 150 EUR Bruttoentgelt)
Name und Anschrift des leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum genaue Bezeichnung (Menge und Art) der Leistung Steuersatz und Bruttoentgelt Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
170
Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Umsatzsteuer Kleinunternehmer (§ 19 UStG) Gesamtumsatz des vorangegangenen Jahres übersteigt nicht € und Gesamtumsatz des laufenden Jahres übersteigt voraussichtlich nicht € Rechtsfolgen: Ein Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer zahlen, hat keine VSt-Erstattungsanspruch, muss eine vereinfachte Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, muss Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
171
Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Umsatzsteuer Kleinunternehmer (§ 19 UStG) Marie Huana betreibt das Berliner Spezialitätenrestaurant „Curry Imbiss“. Ihre Umsätze betrugen im vergangenen Jahr € (ohne USt). Im laufenden Jahr rechnet sie mit einer Steigerung auf €. Muss Frau Huana auf ihre Umsätze USt erheben? Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
172
Umsatzsteuer Umsatzsteuererklärungen Voranmeldungen
Jahreserklärung zum 1.5. für das abgelaufene Jahr Voranmeldungen USt im Vorjahr > 7.500€ USt im Vorjahr > € < 7.500€ USt im Vorjahr < € monatlich fällig am 10. des Folgemonats vierteljährlich fällig am 10.4., 10.07., , Befreiung von der Voranmeldung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
173
Umsatzsteuer Besteuerung nach vereinbarten Entgelten = Normalfall
nach vereinnahmten Entgelten Voraussetzung: Gesamtjahresumsatz des Vorjahres < € Freie Berufe, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
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