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Bundesrat Eine Präsentation von:
Antonia, Laura Merten, Christoph, Shimon, Sven und Sarah
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Bundesrat = Verfassungsorgan aus 16 Ministerpräsidenten und deren Innenministern
Hauptaufgabe: Beratung und Beschließen von Gesetzesentwürfen der Bundesregierung Machtstellung der Bundesregierung: Bundesrat < Bundesregierung
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Geschichte & Entstehung
Nach Krieg entstanden unter Aufsicht der Aliierten nach und nach wieder Länder August 1948: Verfassungskonvent entwarf Richtlinien für das Grundgesetz 7. September 1949: Bundesrat konstruierte sich als Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland 1950: Vereinbarung der jährlichen Wechslung der Ministerpräsidenten des Bundesrates Nach Krieg entstanden unter Aufsicht der Aliierten nach und nach wieder Länder
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Bundesrat Bundestag 16 Ausschüsse 22 Ausschüsse 2 Ausschüsse, in denen Bundesrat und Bundestag unmittelbar zusammen arbeiten: Vermittlungsausschuss & Gemeinsame Ausschuss
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Gesetzgebungsverfahren Ablauf des Verfahrens
Überwiegend beschließt der Bundestag die Gesetze EU-Länder können über den Bundesrat an der Gesetzgebung mitbestimmen Bundesregierung, der Bundestag und Bundesrat Bundesregierung: Initiativbereich 2/3 der Gesetzentwürfe Bundestag: Abstimmung der Bundesgesetze Bundesrat: Gesetzesbeschlüsse Mitwirkungsrecht hängt von Inhalt des Gesetzes ab eigene Gesetzesinitiativen
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Zustimmung- und Einspruchsgesetze
Eingangsformel lässt erkennen, ob es ein zustimmungsbedürftiges oder nicht zustimmungsbedürftiges Gesetz ist Sie lautet entweder: „Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen“ oder: „Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen“
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Aufbau, Struktur & Aufgaben
Mitglieder: - Vertreter der 16 Landesregierung - Stimmengewicht abhängig von Bevölkerungszahl - 69 Mitglieder + Präsident(in) - derzeitig: Hannelore Kraft Struktur und Aufgaben: - 1 von 5 ständigen Verfassungsorganen - gibt Zustimmung z.B. zu Gesetzen und Rechtsverordnung - ins politische Handeln einbezogen
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Funktionen 1-2 Gesetzgebungsorgane
Besteht aus Mitgliedern der Regierungder Länder Durch Bundesrat wirken Länder an Gesetzgebung + Verwaltung des Bundespräsidenten der EU mit
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Quellen: - - - -
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