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Abteilung Förderwesen und Fachrecht

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Präsentation zum Thema: "Abteilung Förderwesen und Fachrecht"—  Präsentation transkript:

1 Abteilung Förderwesen und Fachrecht
Informationsveranstaltung zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Marktstruktur) LfL Menzinger Str. 54 80638 München Abteilung Förderwesen und Fachrecht

2 1. Allgemeines und Antragsverfahren
1. Allgemeines und Antragsverfahren Tagesordnung Antragsverfahren und Allgemeines Zuwendungsvoraussetzungen Sonstige Zuwendungsbestimmungen Förderverpflichtungen Auswahlverfahren

3 1. Antragsverfahren und Allgemeines
1. Antragsverfahren und Allgemeines

4 1. Antragsverfahren und Allgemeines
1. Antragsverfahren und Allgemeines Ziele des Programms Wettbewerbsfähigkeit verbessern Absatzsicherung Schaffung von Erlösvorteilen auf Erzeugerebene ab 2015 zusätzliche Zielsetzung: Innovationspotentiale erschließen Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes (Wasser und/oder Energie)

5 1. Antragsverfahren und Allgemeines
1. Antragsverfahren und Allgemeines Ansprechpartner und Bewilligungsbehörde Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Sachgebiet AFR 2 Menzinger Straße 54 80638 München Antragsunterlagen Internet des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter Förderwegweiser Link: Vermarktung – Marktstrukturförderung bei der LfL (AFR)

6 1. Antragsverfahren und Allgemeines
1. Antragsverfahren und Allgemeines Sektoren Tierische Erzeugnisse Milch- und Milcherzeugnisse Fleisch, einschließlich lebender Tiere Pflanzliche Erzeugnisse Mähdruschfrüchte Kartoffeln Obst und Gemüse Gärtnerische Erzeugnisse

7 1. Antragsverfahren und Allgemeines
1. Antragsverfahren und Allgemeines Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Herstellung von neuen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens , die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, Marktgerechten Aufbereitung, Verpackung Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse dienen. allgemeine Ausgaben (z.B. Architekt, Baugenehmigung) bis zu 12% der zuwendungsfähigen Ausgaben Nachweis der Ausgaben durch Originalrechnungen (abzgl. Skonti, Boni, Rabatte)

8 1. Antragsverfahren und Allgemeines
1. Antragsverfahren und Allgemeines Nicht zuwendungsfähig sind z.B. Erwerb von Grundstücken Außenanlagen, soweit sie nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Investition in die Verarbeitung und Vermarktung stehen Erschließung von Grundstücken Verwaltungsgebäude, Garagen, Kfz-Werkstatträume Wohnbauten Nicht aktivierte Verbrauchsgegenstände Ersatzbeschaffungen Gebrauchte, gemietete, geleaste Wirtschaftsgüter Eigenleistungen Gutachterkosten Abgaben, satzungsgemäße Anschlussbeiträge Außenanlagen: Definition noch nicht abschließend, Verwaltungsanweisungen noch in Bearbeitung; Sicher: technische Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitungen; Erschließung: DIN 276 unter der Kostengruppe 220, 230 und 240 Nicht aktivierte Verbrauchsgegenstände keine reinen Kostenpositionen Gebraucht: Wenn Hersteller Erstbesitzer (Nachweis) und Anlage neuwertig: föfä (z.B. Messe-Ausstellungsanlage) Gutachter: nff, was in direktem Zusammenhang mit der Antragstellung steht

9 1. Antragsverfahren und Allgemeines
1. Antragsverfahren und Allgemeines Nicht zuwendungsfähig sind z.B. Pkw, Vertriebsfahrzeuge Büroeinrichtungen Primärproduktion Absatz auf Erzeuger- und Einzelhandelsstufe Erzeugung von Biokraftstoffen aus Nahrungsmittelpflanzen Schlachtung (Schwein, Rind, Geflügel) von Betäubung bis Abkühlung , wenn größer als Kleinst- oder kleines Unternehmen Getreidemühlen ab Walzenstuhl Ölmühlen Anlagen, die durch das EEG oder das KWKG begünstigt werden können Wein Pkw, Vertriebsfahrzeuge (Stapler noch nicht geklärt) Erzeuger- und Einzelhandelsstufe nff: Hofladen, Fabrikverkauf, Direktabsatz Schlachtung: föfä: MA < 50 Ölmühlen: nnf: auch Speiseöl

10 1. Antragsverfahren und Allgemeines
1. Antragsverfahren und Allgemeines Antragsberechtigung Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform (auch Erzeugerorganisationen, Erzeugerzusammenschlüsse und deren Vereinigungen) Förderausschluss Unternehmen, deren Tätigkeit sich gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Primärproduktion) bezieht wenn Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand > 25% des EK Unternehmen in Schwierigkeiten Zuwendungsempfänger, die einer Rückforderung nicht Folge geleistet haben EO für Obst und Gemüse Schwierigkeiten : Einstellung Geschäftstätigkeit gezwungen: Insolvenzverfahren, zahlungsunfähig Rückforderung: betrifft, wenn EU eine Rückforderung des Förderprogramms fordert;

11 1. Antragsverfahren und Allgemeines
1. Antragsverfahren und Allgemeines Höhe der Zuwendung Anhang-I-Erzeugnisse zu Anhang-I-Erzeugnissen 20% 25% wenn KMU ausschließlich öko 55% bei OG Anhang-I-Erzeugnisse zu Nicht-Anhang-I-Erzeugnissen 20 % bei kleinen und Kleinstunternehmen 10 % bei mittleren Unternehmen Ausschluss mittelgroßer Unternehmen OG: gibt es derzeit noch keine, muss durch G3 müssen erst das Programm geschrieben und die Gruppe genehmigt werden geht nur bis 2018

12 1. Antragsverfahren und Allgemeines
1. Antragsverfahren und Allgemeines Mindestinvestitionsvolumen mind EUR beantragte sowie nachgewiesene Investitionsausgaben Förderobergrenze max EUR je Vorhaben ( EUR Invest-Volumen)

13 1. Antragverfahren und Allgemeines
1. Antragverfahren und Allgemeines Die Vorhaben dürfen vor Bewilligung nicht begonnen werden! Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrags zu werten. förderunschädlich Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Baugrund-untersuchungen sowie die Einholung einer Baugenehmigung nicht als Beginn. Ausgaben für derartige Leistungen können auch dann gefördert werden, wenn diese vor Bewilligung entstanden sind. maßgeblich dafür ist der rechtsgültige Abschluss (auflösende Bedingung beide Vertragspartner: Unterschrift)

14 1. Antragsverfahren und Allgemeines
1. Antragsverfahren und Allgemeines Antragsrunden 2015 erste Antragsrunde bis zweite Antragsrunde bis ggf. dritte Antragsrunde bis Budget in der ersten Antragsrunde erste Antragsrunde 20. Mio. EUR Auswahlverfahren Priorisierung der Förderung im Einklang mit den Unions- und nationalen/regionalen Prioritäten für die ländlichen Entwicklung

15 1. Antragsverfahren und Allgemeines
1. Antragsverfahren und Allgemeines Antragsverfahren Der Antrag ist unter Verwendung der aktuellen Formblätter vollständig (mit allen erforderlichen Anlagen) fristgerecht bei der LfL (AFR) einzureichen Unvollständige und nicht fristgerecht eingereichte Anträge werden abgelehnt. Empfehlung an Antragsteller: notwendigen zeitlichen Vorlauf für die erforderlichen Antragsunterlagen, wie z.B. Gutachten, einplanen Merkblätter aufmerksam lesen

16 2. Zuwendungsvoraussetzungen
2. Zuwendungsvoraussetzungen

17 2. Zuwendungsvoraussetzungen
2. Zuwendungsvoraussetzungen Investitionsstandort Bayern: BALIS-Betriebsnummer für die Produktionsstätte Anhang-I-Erzeugnisse Aufnahme von Anhang-I-Erzeugnissen nur bei KMU darf das Produktionsergebnis ein Nicht-Anhang-I- Erzeugnis sein Zolltarifdatenbank der Europäischen Union, auch TARIC genannt Einordnung der aufgenommenen Rohware sowie des Endprodukts im Antragsformular Weiterführende Links im Förderwegweiser des StMELF oder Anfrage beim Hauptzollamt Hamburg-Jonas

18 2. Zuwendungsvoraussetzungen
2. Zuwendungsvoraussetzungen Unternehmensklasse Mitarbeiter (Jahresarbeitseinheiten) und Jahresumsatz oder Jahres-Bilanzsumme Kleinstunternehmen < 10  2 Mio € Kleines Unternehmen < 50  10 Mio € Mittleres Unternehmen < 250  50 Mio €  43 Mio € Mitarbeiter (Jahresarbeitseinheiten) oder Jahresumsatz mittelgroßes Unternehmen  < 750 max. 200 Mio. € verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen berücksichtigen Verweis auf KMU-Merkblatt Formblatt „Selbsterklärung zur Definition“ mit Unterschrift des Prüfers (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)

19 2. Zuwendungsvoraussetzungen
2. Zuwendungsvoraussetzungen Wirtschaftlichkeit des Unternehmens sowie des Vorhabens Nachweis durch Sachverständigengutachten gemäß Gliederungsvorschlag Finanzierbarkeit des Vorhabens Nachweis durch Eigenmittelbestätigung /Guthabenbestätigung bzw. Kreditbereitschaftserklärung Finanzierbarkeit: Nachweis Cash-flow

20 2. Zuwendungsvoraussetzungen
2. Zuwendungsvoraussetzungen Baumaßnahmen zur Antragstellung muss der Baugenehmigungsbescheid bzw. Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutzgesetz vorliegen Betriebsaufspaltung wenn Investor ungleich Betreiber Investor muss den Antrag stellen personelle und wirtschaftliche Verflechtung (Personenidentität > 50%) vertragliche Verpflichtung (Überlassung, zweckentsprechende Nutzung) gesamtschuldnerische Haftung Aktivierung beim Investor Baumaßnahmen: eine Nachreichung, wie bisher, ist nicht leider mehr möglich; wird begründet mit der Anwendung des Auswahlverfahrens: keine Änderungen möglich, fertig durchdachtes Konzept

21 3. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
3. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

22 3. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
3. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Kostenplausibilisierung Gebäude und bauliche Anlagen Vergleich der Kostenberechnung nach DIN 276 (2. Ebene) mit zwei Vergleichsangeboten Maschinen und technische Anlagen Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Angeboten Die maximalen förderfähigen Investitionsausgaben werden auf Basis des kostengünstigsten Angebotes festgelegt. Kann nur ein (Bau) / zwei (Maschinen) Vergleichsangebot(e) vorgelegt werden, ist vom Antragsteller nachzuweisen, dass zumindest ein weiteres Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurde und dieses kein Angebot abgegeben hat.

23 3. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
3. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Mehrfachförderung nicht gleichzeitig Mittel anderer öffentlicher Förderprogramme, insbesondere nicht nach dem Mittelstandsförderungsgesetz Kumulation mit anderen Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank und der Förderbanken möglich bis zur beihilferechtlichen Förderhöchstgrenze (40% Anhang-I und 10%/20% bei Nicht-Anhang-I) Versicherungsleistungen mindern die zuwendungsfähigen Ausgaben Förderbanken: LfA und KfW Mittelstandsfördergesetz, Ressortabsprache (Zuständigkeiten in den Bereichen der Ernährungswirtschaft) Überhaupt: Bank fragen

24 4. Förderverpflichtungen
4. Förderverpflichtungen

25 4. Förderverpflichtungen
4. Förderverpflichtungen Verbesserte Ressourcennutzung: Wasser und/oder Energieeinsparung Rationalisierungsinvestition: Modernisierung einer Altanlage Einsparung mind. 10% gegenüber Ausgangssituation Nachweis durch Sachverständigengutachten Erweiterungsinvestition/ Erstinvestition Investition entspricht dem aktuellen Stand der Technik Einsparung von mind. 10% bzw. aktueller Stand der Technik ist Voraussetzung für die Förderfähigkeit zum Erlangen von Ranking-Punkten müssen die Mindestvoraussetzungen überschritten werden Projektgespräch bei AFR ist zu empfehlen, die Investitionsart kann hierbei herauskristallisiert werden, wir empfehlen die Hinzuziehung eines speziellen Energieberaters Qualifikation Sachverständiger: einschlägiges abgeschlossenes Hochschul-/Fachhochschulstudium Technikerausbildung Meisterausbildung unabhängiger Dritter z.B. TÜV Süd Gruppe, KfW Energieberaterbörse

26 4. Förderverpflichtungen
4. Förderverpflichtungen Vertragliche Bindung ab Schlusszahlung mindestens fünf laufende Kalenderjahre für mind. 40% der Aufnahmekapazität an Erzeugnissen, für deren Produktion sie gefördert wurden Rohwarenbezug von marktbedingt vorgeschalteten Unternehmen ist förderunschädlich, wenn diese wiederum Lieferverträge mit der Erzeugerseite unterhalten befreit sind Vermarktungseinrichtungen für lebende Tiere, Blumen, Zierpflanzen, Streuobst Verpflichtungserklärung zum Antrag Nachweis vertragliche Bindung spätestens Ende Februar nach Ende des jeweiligen Jahres: Auflistung der Verträge und Mengen

27 4. Förderverpflichtungen
4. Förderverpflichtungen Zweckbindungsfrist Bauten und bauliche Anlagen: 12 Jahre Maschinen, Geräte, technische Einrichtungen: 5 Jahre Bewilligungszeitraum Durchführung innerhalb von drei Jahren ab Bewilligung Evaluierung Teilnahme an Evaluierung Publizität Hinweistafel anbringen (während und nach der Durchführung) Evaluierung: Der Bogen liegt derzeit noch nicht vor; welche Daten erfasst werden müssen, sind noch unklar;

28 5. Auswahlkriterien

29 5. Auswahlkriterien bessere Nutzung der EU-Mittel
5. Auswahlkriterien bessere Nutzung der EU-Mittel nach Enddatum der Antragsrunde: Prüfung der Anträge und Rankingverfahren es gibt 11 Auswahlkriterien für die Auswahlkriterien werden Punkte vergeben die Punkte müssen mit dem Formblatt Auswahlkriterien beantragt werden Zur Erlangung der Punkte müssen Nachweise und Stellungnahmen mit dem Förderantrag vorgelegt werden nachträgliche Änderung ist nicht zulässig

30 5. Auswahlkriterien Hürden Mindestpunktzahl: 2,35 Budget Mitbewerber
5. Auswahlkriterien Hürden Mindestpunktzahl: 2,35 Budget Mitbewerber Anträge, die die Mindestpunktzahl nicht erreichen und nicht ausgewählt werden, werden abgelehnt. Erneute Antragstellung (ggf. Aktualisierung der Unterlagen) zur nächsten Antragsrunde (mit Maßnahme noch nicht begonnen) möglich.

31 5. Auswahlkriterien Energieeinsparung
5. Auswahlkriterien Energieeinsparung Einsparung gegenüber Ausgangssituation bzw. aktuellem Stand der Technik und Anteil an den Gesamtinvestitionskosten Nachweis durch Sachverständigengutachten Wassereinsparung

32 5. Auswahlkriterien analog Wassereinsparung

33 5. Auswahlkriterien Erneuerbare Energien
5. Auswahlkriterien Erneuerbare Energien Anteil an Gesamtinvestitionskosten Erstellung eines Konzeptes Nachweis Sachverständigengutachten durch C.A.R.M.E.N. e.V., Straubing Bodenversiegelung Keine zusätzliche Bodenversiegelung bei Gebäudeinvestition (reine Maschineninvestitionen erfüllen dieses Kriterium nicht) Nachweis durch genehmigten Bauplan des Altbestandes Nachweis durch Sachverständigengutachten Erneuerbare Energien auch nff Bestandteile, wenn im Antrag enthalten (Teil der Gesamtmaßnahme), können Punkte bringen: 1 Bsp.: Dampfkessel, der auch Nicht-Anhang-I-Produkte als Endprodukte versorgt 2. Bsp.: BHKW: föfä über KWKG, deshalb bei MSF nff, aber dennoch Punkte bei AWK möglich, solange im Förderantrag als Teil der Gesamtmaßnahme dargestellt im separaten Gebäude -> darf begonnen werden im gleichen Gebäude -> darf nicht begonnen werden, da funktionell nicht abtrennbar Bodenversiegelung: reines Tankfundament im Außenbereich ist keine Bodenversiegelung im Sinne der MSF

34 5. Auswahlkriterien Ökologische Erzeugnisse
5. Auswahlkriterien Ökologische Erzeugnisse Unternehmen, das ausschließlich (100%) ökologische Erzeugnisse verarbeitet und vermarktet Nachweis durch Zertifizierung (Kontrollstelle) Verfahrens-/Organisationsinnovation Neueinführung einer Innovation im Unternehmen Erstellung eines Konzeptes Stellungnahme zum Konzept durch LfL (IEM), München

35 5. Auswahlkriterien Innovative Zusammenarbeit Clusteroffensive Bayern
5. Auswahlkriterien Innovative Zusammenarbeit Clusteroffensive Bayern Operationelle Gruppen Kooperationen (z.B. mit Erzeugern) Nachweis durch Bestätigung der Partner Entwicklung des ländlichen Raums: Lage des Investitionsstandortes Gebiet BIP < EUR je Einwohner (sehr) periphere Gemeinde Negative Bevölkerungsentwicklung (ab -1%) Datennachweis durch Karten im Internet (Förderwegweiser) zukünftig soll Programm Cadenza für die Antragsteller zur Verfügung stehen (s. Förderwegweiser)

36 Bsp. Gebiet: Niederbayern
5. Auswahlkriterien Bsp. Gebiet: Niederbayern

37 5. Auswahlkriterien Unternehmensklasse
5. Auswahlkriterien Unternehmensklasse je kleiner, desto höhere Punktzahl Nachweis KMU Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen Standort in Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit (> 4%) Datennachweis durch Karten im Internet (Förderwegweiser) anerkannter und aktiver Ausbildungsbetrieb Nachweis durch Anerkennung und Ausbildungsvertrag Tierschutz Verbesserung des Tierwohls Erstellung eines Konzeptes Stellungnahme zum Konzept durch LfL (ILT4b), Poing-Grub

38 Empfehlung an Antragsteller:
Empfehlung an Antragsteller: Projektgespräch zur Antragstellung mit AFR Merkblätter aufmerksam lesen notwendigen zeitlichen Vorlauf für die erforderlichen Antragsunterlagen, wie z.B. Gutachten, einplanen kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn

39

40 Beispiel für die erste Auswahlrunde (20 Mio. EUR Budget)
Beispiel für die erste Auswahlrunde (20 Mio. EUR Budget) Punkte Anzahl Mittelbedarf Punkte 35 Antrag-steller ≥ 2,35 30 20 Mio. ≥ 5 Bewilligung 2,5 Mio. < 5 Ablehnung < 2,35 5


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