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KANTON AARGAU Departement Gesundheit und Soziales

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Präsentation zum Thema: "KANTON AARGAU Departement Gesundheit und Soziales"—  Präsentation transkript:

1 KANTON AARGAU Departement Gesundheit und Soziales
Amt für Verbraucherschutz Lebensmittelkontrolle

2 Lebensmittelkontrolle auch bei uns?
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3 funktionieren die Einrichtungen (Kühlschränke unter +5°C)
Das muss ich beachten: Zustand der Küche Sauberkeit funktionieren die Einrichtungen (Kühlschränke unter +5°C) sind genügend Kühlmöglichkeiten vorhanden (Speisen sind wichtiger als Getränke) sind Abwaschmöglichkeiten vorhanden Zur Händereinigung Seifen- und Papierspender Die Beanstandungsquote im Bereich der Kennzeichnung ist klar zu hoch. Es ist das Ziel von Gastro Aargau und uns, diese zu senken. Daher wurde dieser gemeinsame Kurs ausgeschrieben. Wie sie sehen, ist ihre teilweise ungeliebte Konkurrenz nicht besser.

4 Aufbewahrung der Lebensmittel
Fleisch, Fisch, Würste und vorgekochte Lebensmittel (Teigwaren, Reis) gehören in den Kühlschrank (kälter als 5°C). Gefrorene Lebensmittel sind bei mind. -18°C zu lagern. Für den Service vorbereitete Speisen sind bei mind. 65°C heiss zu halten. Mikrorganismen können sich bei idealen Temperaturen innert 20 Minuten um das Doppelte vermehren. Die Sachbezeichnung ist absolut zentral bei der Beurteilung eines Lebensmittels. Verkaufen Sie Nudeln oder Eiernudeln, Erdbeersorbet oder Erdbeer-Doppelrahmglace. Es ist wichtig, dass Sie die Sachbezeichnung kennen! Scheuen Sie sich nicht, auch einmal in die Lebensmittelverordnung hinein zu schauen.

5 Kühlung von Lebensmitteln
Leichtverderbliche Lebensmittel sind gemäss Herstellerangaben zu kühlen. Siehe Tabelle Merkblatt „Einzelanlässe“ Die Funktion der Kühlgeräte ist täglich zu kontrollieren und schriftlich festzuhalten.

6 Kontrolle der Kühlgeräte

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8 Persönliche Hygiene Sollte als Selbstverständlichkeit angesehen werden In der Küche wird nicht geraucht Lieber Hände öfters waschen als den ganzen Abend die selben Handschuhe tragen

9 Geschlossener Papierspender
(KEINE offenen Papierrollen) Seifenspender Fliessendes Wasser

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13 So nicht So auch nicht X X

14 Speise- und Getränkekarten + Preislisten
Neben dem Angebot und den Preisen müssen Sie ihre Gäste und Kunden über weitere Angaben schriftlich orientieren.

15    Tierart Steak Züri-Gschnätzlets Schnitzelbrot Schweinssteak
Züri-Gschnätzlets (Kalbfleisch) Schnitzelbrot (Pouletfleisch) Die Angabe der Tierart ist Bestandteil der Sachbezeichnung. Bei bestimmten Fleischerzeugnissen dient die allgemein übliche Bezeichnung als Sachbezeichnung, hier kann die Tierart weggelassen werden. Dies gilt jedoch nur für diese klar beschriebenen Produkte wie beispielsweise: Bündnerfleisch, Cervelats, Fleischkäse, Landjäger, Mortadella, Salami, Schinken, Schüblig, Wienerli.

16 Fleischherkunft Die Flaggen sind nicht zufällig ausgewählt. Es sind alles Länder, aus denen Schweizer Importeure in jüngster Vergangenheit Pouletfleisch importierten. Neben Europäischen Ländern (F, Dä, D, HU, B) sind dies auch Länder aus dem fernen Osten (Vietnam, Thailand) oder aus Südamerika (v.a. Brasilien). Bei der Herkunftsangabe gilt also: … Interessiert dies ihre Gäste wirklich? Wir bekommen oft zur Antwort, dass noch nie ein Gast danach gefragt hat. Ich kann Ihnen sagen, dass wir schon mehrere Reklamationen hatten, weil einzelne Gäste blöde Antworten erhalten haben. Da überlegen sie sich zweimal, ob sie nochmals Fragen sollen. Eine Studie des BAG zeigt, dass sich viele Konsumenten sehr wohl für die Herkunft interessieren. Die Fleischherkunft muss schriftlich bekannt gegeben werden.

17 Fleischherkunft (CH) Schweinssteak Züri-Gschnätzlets (Kalbfleisch, Schnitzelbrot (Pouletfleisch, D) Thailand) Kann mit Hormonen, Antibiotika und/oder andern antimikrobiellen Leistungsförderen erzeugt worden sein.

18    § 5 Kant. Gastgewerbegesetz (Sirupartikel)
Es muss eine Auswahl alkoholfreier Getränke zu einem tieferen Preis als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Menge angeboten werden. Beispiel: 2 dl 3 dl 5 dl Bier Henniez/Ice Tea Dieser Artikel hat zwar den Übernamen Sirupartikel bekommen. Wer nun glaubt, Sirup für Kinder sei sowieso gratis und gehöre dazu, der täuscht sich. Sie dürfen Sirup zwar billiger als Bier anbieten, aber in der gleichen Menge wie Bier, also 2, 3, 5 dl, und es muss so in der Karte stehen.

19 § 5 Kant. Gastgewerbegesetz (Sirupartikel)
X Bier Original Lager 5 dl Fr. 4.50 Mineralwasser + Süssgetränke 3.3 dl Fr. 3.50 1 lt = Fr. 9.00 1 lt = Fr Ice Tea/Süssmost/Milch 3 dl Fr. 2.50 5 dl Fr. 4.00

20 Offenausschank In Gaststätten, Kantinen und bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen Fertiggetränke wie kalte Milch, Frucht- und Gemüsesäfte, Mineralwasser, Süssgetränke, Wein, Bier und Spirituosen nur in geeichten Schankgefässen abgegeben werden.

21 Spirituosen in % vol Menge Alkoholgehalt
Martini Bianco 4 cl 15 % vol 6.-- Berentzen Apfelkorn 4 cl 21 % vol 6.-- Bei Getränken auf der Basis von Spirituosen, die im Gastlokal ad hoc zubereitet werden, kann auf die Angabe der Menge und des Alkoholgehalts verzichtet werden.

22 Gummibärli / Fliegender Hirsch / VodkaRedBull
Kantonales Labor X Gummibärli / Fliegender Hirsch / VodkaRedBull Sie haben sicher schon gehört, dass Gummibärli nicht verkauft werden darf. Der Grund finden sie in den Zutaten. Coffeinhaltige Spezialgetränke müssen mindestens 25 mg Coffein pro 100 ml enthalten. Zum Vergleich, Limonaden dürfen maximal 15 mg Coffein enthalten. Zudem ist eine hohe Dosierung von Taurin und Glucuronolacton, Vitaminen und Mineralstoffen zulässig. Diese Wirkstoffe, zusammen mit Alkohol kann zu einem lebensbedrohlichen Mix führen (Blutdruckabfall, Kreislaufversagen).

23 Happy Hour Art. 41 Alkoholgesetz
Verboten ist der Kleinhandel mit gebrannten Wassern: Abs. h unter Gewährung von Zugaben und andern Vergünstigungen, die den Konsumenten anlocken sollen; Art. 57 Abs. 2 Wer vorsätzlich oder fahrlässig im Kleinhandel die Verbote des Artikel 41 missachtet, wird mit einer Busse bis zu 10‘000 Franken bestraft.

24 Jugendschutz Gut sichtbares Schild an allen Verkaufstellen mit dem Hinweis, dass keine alkoholischen Getränke an Kinder und Jugendliche ausgeschenkt werden:  Spirituosen ab 18 Jahre (inkl. Alkopops mit Spirituosen wie Smirnoff Ice, Bacardi Breezer etc.)  Wein, Bier oder Apfelwein (Suure Most) und Getränke daraus (Swizly etc.) ab 16 Jahren Ein weiteres Beispiel, dass Wirten eine anspruchsvolle Tätigkeit ist, denn ohne gute Warenkenntnisse ist es schnell passiert, dass sie falsche Produkte an Jugendliche verkaufen. Bitte studieren sie die Angaben auf den Flaschen und schulen sie ihr Personal.

25 Diese Vorschriften gelten auch für andere Anlässe, wie z. B
Diese Vorschriften gelten auch für andere Anlässe, wie z. B. Turnerabend, Fischessen, Fussballturnier, Konzerte, Schiessanlässe, Brunch usw.

26 www.ag.ch/verbraucherschutz Hinweis in eigener Sache
Merkblätter, herausgegeben vom Amt für Verbraucherschutz, finden Sie unter:

27 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

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