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Landesschulbehörde Abteilung Braunschweig

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Präsentation zum Thema: "Landesschulbehörde Abteilung Braunschweig"—  Präsentation transkript:

1 Landesschulbehörde Abteilung Braunschweig
Eingliederungsmanagement nach § 84, Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX Motivation Ziele Dienstvereinbarung Reinke,

2 Arbeitsunfähigkeitstage nach Dauer (Deutschland 2003)
Reinke,

3 Umfang des Eingliederungsbedarfs (Abt. BS)
Krankenstand der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen Niedersachsens: 4,78 % ~ 9,3 Krankentage/Lk*Jahr Davon ~ 40 % Langzeiterkrankungen (> 42 Tage) ~ 3,7 Tage/Lk*Jahr Eingliederungspotential: 3,7 Tage/Jahr * Lehrkräfte/ 365 Tage/Jahr entsprechen ~ 180 Stellen

4 Mögliche problematische Folgen langfristiger Erkrankungen
Erkrankte: Qualifikationsverlust Stigmatisierung Angstneurosen subjektive Bedrohung durch personalwirtschaftliche Maßnahmen verzögerte Rekonvaleszenz Rückfall Schule: Organisation und Durchführung der Vertretung unsichere Personalentwicklung Fehlzeiten binden PKB-Mittel Fehlzeiten = neg. Qualitätsmerkmal Win-Win-Situation möglich !! Landesschulbehörde: Reduzierung der Arbeitszeit nach § 11 ArbZVO-Lehr Prüfung der Dienstfähigkeit / Teildienstfähigkeit Einstellung von Vertretungslehrkräften Abordnungen vorzeitige Pensionierungen Schüler/innen: Diskontinuität im Lehr-Lernprozess

5 Der formale Rahmen: §84 Abs 2, Sozialgesetzbuch IX
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung (…) mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen und Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. (betriebliches Eingliederungsmanagement) …

6 Kurzfristige Ziele des Eingliederungmanagements
Überwindung von Arbeitsunfähigkeit Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit Vertrauen in die Fürsorgepflicht der LSchB Rechts- und Handlungssicherheit für Lehrkräfte, Schulleitungen und Mitarbeiter/innen der Landesschulbehörde

7 Neuzugänge an Pensionierungen (Niedersachsen)
Dienstunfähigkeit Regelaltersgrenze (65. Lebensjahr) Reinke,

8 Mittel- und langfristige Ziele
Erhalt und Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit Vermeidung von chronischen Erkrankungen, Behinderungen dauerhafter Erhalt des Dienstverhältnisses Verzahnung mit Gesundheitsmanagement bzw. Arbeitsschutzsystem

9 Gliederung der Dienstvereinbarung
Präambel Ziele Geltungsbereich Beteiligte im SEM Ablauf des Eingliederungsmanagements Maßnahmenspektrum Datenschutz Geltungsdauer

10 Beteiligte im SEM Integrationsteam: Schulleiterin/Schulleiter
Schulpersonalrat Berater und Unterstützer im SEM: Fachkraft für Arbeitssicherheit Arbeitsmediziner/in Frauenbeauftragte Schwerbehindertenvertretung Suchthilfe im Schuldienst Landesschulbehörde wenn die geplanten Maßnahmen nicht in der Eigenverantwortung der Schule durchführbar sind

11 Grundlagen für die Einleitung des Eingliederungsverfahrens
nur mit Zustimmung des/der Betroffenen Zusammensetzung des Integrationsteams nur im Einvernehmen mit der/dem Betroffenen SL als Verantwortlicher nimmt verpflichtend an allen Gesprächen teil

12 Ablauf des SEM I Feststellen der Fehlzeiten
SL prüft, ob Beschäftigte in den letzten 12 Monaten ununterbrochen oder insgesamt 6 Wochen arbeits- unfähig erkrankt. Er informiert die Mitglieder des Integrationsteams Erste Sitzung des Integrationsteams Klärung ob Einleitung des Eingliederungsverfahrens zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist. auch informelle Kontakte nutzen SEM nur einleiten, wenn bereist eine positive Prognose möglich ist. Sensibel vorgehen !!!

13 Ablauf des SEM II Kontaktaufnahme mit der/dem Betroffenen
SL nimmt Kontakt auf – gegebenenfalls telefonisch oder schriftlich. SL informiert über Ziele, Verfahren, Ansprechpersonen Auswertung des Kontaktaufnahme Bereitschaft am SEM mitzuwirken? SEM unnötig wegen absehbar folgenlos ausheilender Erkrankung? Prognose zur Zeit noch nicht möglich? Wann? Mitteilung für Personalakte über Angebot des SEM

14 Ablauf des SEM III Erstgespräch Mögliche Inhalte
SL lädt zum Erstgespräch ein Teilnehmer/innen: Schulleiterin/Schulleiter, Schulpersonalrat, ggf. Vertrauensperson, ggf. Frauenbeauftragte, ggf. sachkundige Person (z.B. AMed, FASi, SBV, Suchthilfe) Mögliche Inhalte Hinweis auf Umgang mit Krankheitsdaten (Datenschutz) Hinweis dass SEM ein Hilfsangebot ist Hinweis auf Möglichkeit einer schulisch bedingten Ursache der Erkrankung Zeitliche Prognose mögliche Maßnahmen

15 Ablauf des SEM IV Mögliche Inhalte der Folgegespräche
innerschulische Ursachen der Erkrankung Belastungssituation am Arbeitsplatz Krankheitsbedingte Einschränkungen innerschulische Hilfsangebote, Maßnahmen zur Stützung der Eingliederung Hilfsmöglichkeiten/Unterstützungsmöglichkeiten anderer Stellen (LSchB, Integrationsamt, Reha-Träger) Maßnahmenplan Vereinbarung und Umsetzung der Maßnahmen SL und Betroffene/r vereinbaren einvernehmlich und schriftlich einen verbindlichen Maßnahmenplan

16 Morbiditätsspektrum dienstunfähiger Lehrkräfte
(n= 5548) Hauptdiagnosegruppen nach ICD 10 Dr. Andreas Weber, Deutsches Ärzteblatt 101,

17 Maßnahmenspektrum: Umfeld und Organisation
Arbeitsumfeld: elektroakustische Systeme zur Sprachverstärkung (Stimme) Absorption von Schall (Gehör und Stimme) Sitzmöbel und Stehhilfen (Muskel-Skelett-System) Arbeitsorganisation: Einsatz nur in best. Räumen (Muskel-Skelett-System, Allergien) Einsatz nur in bestimmte Fächern/Lerngebieten (Psyche) Teambildung für Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht forcieren (Psyche) Stundenplan an individuelle Leistungskurve anpassen Entlastung von Klassenführung, Aufsichten, Vertretungsunterricht, zus. Aufgaben, Sonderämtern

18 Maßnahmenspektrum: Zeit
Arbeitszeit: Vorübergehend herabgeminderte Arbeitszeit nach § 11 ArbZVO-Lehr für einen Teil der U-Stunden werden andere Tätigkeiten in der Schule vereinbart (z.B. Bibliothek, Betreuung von Klassenfahrten und Praktika (unterhalb der Ermäßigung nach § 11ArbZVO-Lehr) zeitlich befristete Stundenermäßigung für Schwerbehinderte, die über die Stundenermäßigung nach § 10 ArbZVO-Lehr hinausgeht. Altersteilzeit

19 Maßnahmenspektrum: Verhalten
Verhaltensbezogene Maßnahmen: Angebote zur Verbesserung des Zeitmanagements Supervision, Coaching, kollegiale Beratung Angebote im Rahmen des Kollegiumssports wie Rückenschule, Ausgleichsgymnastik, Lauftreff, Poweryoga o.ä. Angebote im Rahmen von Gesundheitszirkeln wie z.B. Stimmschulung, Teamentwicklung, Mediation, Stressbewältigung o.ä.

20 Datenschutz Gesundheitsdaten: Betroffene entscheiden, welche und wie viele Daten offen gelegt werden Weitergabe der Gesundheitsdaten: nur mit schriftlicher Zustimmung der/des Betroffenen Dokumentation in Sachakte: Schulleiterin/ Schulleiter hat den Inhalt aller Eingliederungsgespräche schriftlich zu dokumentieren – im Einvernehmen mit dem Betroffenen. Aktenvernichtung: Diese Sachakte ist spätestens nach drei Jahren zu vernichten. Personalakte: In der Personalakte wird lediglich dokumentiert, dass ein SEM durchgeführt bzw. vom Betroffenen nicht gewünscht wurde und welche Maßnahmen ergriffen wurden. (Löschung nach drei Jahren)


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