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W I R T S C H A F T S P R Ü F E R  S T E U E R B E R A T E R

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Präsentation zum Thema: "W I R T S C H A F T S P R Ü F E R  S T E U E R B E R A T E R"—  Präsentation transkript:

1 W I R T S C H A F T S P R Ü F E R  S T E U E R B E R A T E R
HERZLICH WILLKOMMEN ! Wortmann & Partner W I R T S C H A F T S P R Ü F E R  S T E U E R B E R A T E R

2 Inhalt 1. Begrüßung 2. Unternehmensteuerreform 2008 3. Ertragsteuern Erbschaft-/Schenkungsteuer Umsatzsteuer Jahresabschlüsse/Publizitätspflicht Sozialversicherung

3 2. Unternehmensteuerreform 2008
Stand der Dinge Gesetzentwurf im fortgeschrittenen Stadium Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Sommer 2007 geplant Gültig ab 2008 Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

4 2. Unternehmensteuerreform 2008
Ziele Verbesserung der internationalen steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland Steuervereinfachung durch Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage bei den Unternehmensteuern Schaffung einer weitestgehenden Rechtsformneutralität Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

5 2. Unternehmensteuerreform 2008
Eckpunkte Körperschaftsteuer wird zur föderalen Unternehmensteuer Gewerbesteuer wird zur kommunalen Unternehmensteuer Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlagen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

6 2. Unternehmensteuerreform 2008
Steuerliche Gesamtbelastung aus Körperschaft- und Gewerbesteuer Bisher: ca. 39 % Künftig: knapp unter 30 % Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

7 2. Unternehmensteuerreform 2008
Körperschaftsteuer Reduzierung des Steuersatzes: von 25 % auf 15 % Zinsaufwand nur noch eingeschränkt abzugsfähig maximal 30 % vom Gewinn aber: Freigrenze von EUR 1 Mio. und: ggf. Vortrag des übersteigenden Betrages Keine degressive Abschreibung mehr Sofortabschreibung von GWG nur noch für Kleinunternehmen Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

8 2. Unternehmensteuerreform 2008
Gewinn vor KSt und GewSt ./. Gewerbesteuer = Gewinn nach GewSt KSt 25 % (neu: 15 %) Solidaritätszuschlag 5,5 % Gesamtbelastung: Bisher 100,00 16,67 83,33 20,83 1,15 38,65 Neue Regelung 100,00 14,00 86,00 15,00 0,83 29,83 Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

9 2. Unternehmensteuerreform 2008
Gewerbesteuer Höhere Bemessungsgrundlage: Zinsen, Mieten, Pachten usw. nur noch teilweise abzugsfähig Nicht mehr abzugsfähig als Betriebsausgabe Absenkung der Steuermesszahl von 5 % auf 3,5 % Verbesserte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer Faktor: bisher 1,8 künftig 3,8 Folgen: Weitestgehende Neutralität Umschichtung von Bund auf Kommunen Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

10 2. Unternehmensteuerreform 2008
Schaffung einer Rechtsform- neutralität GmbH = Personengesellschaften Entlastung von Personengesellschaften durch: Einführung einer Investitionsrücklage oder - Generelle Begünstigung des vom Unter- nehmen einbehaltenen Gewinns (ESt 28,5 %) nach Anrechnung der GewSt Bei späterer Entnahme: Nachversteuerung durch Abgeltungssteuer für Dividenden Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

11 Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater
3. Ertragsteuern Abschreibung Anlagevermögen Anhebung degressive AfA von 20 % auf 30 % 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2007 Danach Streichung im Rahmen der Unternehmenssteuerreform Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

12 Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater
3. Ertragsteuern Abschreibung Mietwohngebäude Abschaffung der degressiven AfA für Mietwohngebäude Für alle ab 1. Januar 2006 hergestellten oder angeschafften Mietwohngebäude Entscheidend ist Datum des Bauantrags bzw. des Kaufvertrags Ohnehin gilt: nur wirtschaftliche sinnvolle Investitionen! Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

13 Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater
3. Ertragsteuern Beleghandel Einstufung des sog. Beleghandels als Ordnungswidrigkeit Damit Einführung einer Geldstrafe Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

14 Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater
3. Ertragsteuern Eigenheimzulage Abschaffung zum 1. Januar 2006 Für alle ab 1. Januar 2006 hergestellten oder angeschafften Eigenheime In Ausnahmefällen kann u.U. auch ab 2006 noch ein Eigenheimzulage- Antrag gestellt werden Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

15 Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater
3. Ertragsteuern Haushaltsnahe Dienstleistungen Abzugsfähig sind 20 %, maximal EUR 600 jährlich bei privaten Handwerkerleistungen Zusätzlich 20 %, maximal EUR 600 jährlich bei sonstigen häuslichen Dienstleistungen Begünstigte Handwerkerleistungen: Renovierungs- Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen Nur Dienstleistungen sind begünstigt, nicht jedoch Materialkosten Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

16 Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater
3. Ertragsteuern Kinderbetreuungs- kosten Alleinerziehende und erwerbstätige Ehepaare: 2/3 der Betreuungskosten, maximal EUR pro Jahr und Kind (wie Betriebsausgaben/Werbungskosten) Alleinverdiener-Paare: nur für Kinder vom 3. bis 6. Lebensjahr Voraussetzung: "Rechnung" und Zahlungsnachweis (keine Barzahlungen!) Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

17 Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater
3. Ertragsteuern Kindergeld/ Kinderfreibetrag Nur noch bis zum 25. Lebensjahr des Kindes (bislang 27. Lebensjahr) Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

18 Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater
3. Ertragsteuern Firmenwagen- besteuerung Gemischt genutzte Firmenfahrzeuge von Unternehmern 1 %-Regel oder Fahrtenbuch Bei 1 %-Regel: seit 1. Januar 2006 zusätzlich Nachweis der mindestens 50 %-igen betrieblichen Nutzung Vereinfachte Nachweise möglich (zeitlich begrenzte Aufzeichnungen, Terminkalender, Stundenaufzeich- nungen etc.) Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

19 Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater
3. Ertragsteuern Pendlerpauschale Ab 2007 keine Abzugsfähigkeit mehr für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte Aber: Abzug "wie Werbungskosten" ab dem 21. Entfernungskilometer (0,30 EUR je km) Achtung: LSt-Pauschale von 15 % nur noch in Höhe der Pauschale ab dem 21. km  Arbeitgeberzuschüsse für Entfernungen bis 20 km künftig voll LSt- und SV-pflichtig Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

20 Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater
3. Ertragsteuern Reichensteuer Anhebung des Einkommensteuersatzes für Spitzenverdiener von 42 % auf 45 % Zu versteuerndes Einkommen > TEUR 250/TEUR 500 Für Gewinneinkünfte greift ein Entlastungsbetrag (befristet bis 1. Januar 2008) Große verfassungsrechtliche Bedenken! Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

21 Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater
3. Ertragsteuern Sparerfreibetrag Ab 1. Januar 2007 Absenkung auf EUR 750/EUR 1.500 (zuvor: EUR 1.370/EUR 2.740) Sofern Freistellungsauftrag nicht reduziert wird, nur noch anteilige Berücksichtigungen Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

22 Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater
3. Ertragsteuern Abgeltungssteuer für Kapitalerträge (Plan) Ab 1. Januar 2009: 25 % auf private Kapitalerträge Ausschüttungen, Zinsen (Abschaffung des Halbeinkünfte- verfahrens) Private Veräußerungsgeschäfte (Abschaffung der Spekulationsfrist von 1 Jahr!) nur für nach 2008 erworbene Kapitalanlagen Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

23 4. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Beschluss des BVerfG vom 7. November 2006, veröffentlicht am 31. Januar 2007 Erbschaftsteuerreform der Bundesregierung Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

24 4. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Beschluss des BVerfG Erbschaftsteuerrecht derzeit verfassungswidrig Gleichheitsgrundsatz verletzt bei: Betriebsvermögen Grundvermögen Anteile an KapG (> 25 %) land- und forstwirtschaftliches Vermögen Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

25 4. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Beschluss des BVerfG Gesetzgeber wurde verpflichtet bis 31. Dezember 2008 Neuregelung zu treffen Bis dahin bleibt altes Recht anwendbar Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

26 4. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Mögliche Neuregelungen Sicher: Bewertung der Vermögens- gegenstände zu Verkehrswerten Offen: Anhebung von Freibeträgen, um Mehrbelastungen aufzufangen "Omas Häuschen" wird wohl weiter aus der Besteuerung herausfallen Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

27 4. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Erbschaftsteuer- reform Neuregelung bereits in Arbeit Weitere Neuregelung aufgrund des BVerfG-Urteils bis zum 31. Dezember 2008 Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

28 4. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Gesetzentwurf Unternehmens- Nachfolge (I) Wegfall bisheriger Vergünstigungen für Betriebsvermögen: Freibetrag TEUR 225 Bewertungsabschlag 35 %, günstige Steuerklasse Einführung eines "Abschmelzmodells" grundsätzlich ab 1. Januar 2007 aber Wahlrecht für Übertragungen bis Verkündigung des Gesetzes soll gewährt werden Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

29 4. Erbschaft-/Schenkungsteuer
"Abschmelzmodell" Stundung der ErbSt/SchSt auf sog. produktives Vermögen über 10 Jahre Erlass von 10 % der ErbSt/SchSt für jedes Jahr der Betriebsfortführung Einführung einer Freigrenze von TEUR 100 Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

30 4. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Unproduktives Vermögen (Auswahl) Vermietete Grundstücke, Schiffe, Lizenzen etc. Anteile an KapG < 25 % Anteile an Gesellschaften, soweit diese unproduktives Vermögen besitzen Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

31 4. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Betriebs- fortführung Keine Betriebsaufgabe/-veräußerung, Insolvenz Fortführungsklausel: Erhalt des Gesamtbildes der wirtschaftlichen Verhältnisse Offenbar vom "Tisch": Arbeitsplatzklausel Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

32 4. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Empfehlungen Generell gilt: Es wird wohl kaum günstiger werden! Aber: Keine übereilten Entscheidungen treffen! Anstehende Schenkungen sollten bis 2008 vollzogen werden. Für Betriebsvermögen ist im Einzelfall abzuwägen. Volker Ervens Wirtschaftsprüfer  Steuerberater

33 Jürgen Algermissen Steuerberater
5. Umsatzsteuer Anhebung von 16 % auf 19 % Für alle Lieferungen und Leistungen, die ab 1. Januar 2007 erbracht werden Ermäßigter Steuersatz von 7 % bleibt unverändert Umsatzsteuer = "Mehrwertsteuer" Jürgen Algermissen Steuerberater

34 Jürgen Algermissen Steuerberater
5. Umsatzsteuer Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung Allein maßgeblich für die Anwendung des Steuersatzes (16 bzw. 19 %) Nicht ausschlaggebend: Datum der Rechnungsausstellung Nicht ausschlaggebend: Datum der Bezahlung Jürgen Algermissen Steuerberater

35 Jürgen Algermissen Steuerberater
5. Umsatzsteuer Zeitpunkt der Erbringung der Gesamtleistung Z.B. Bauleistung November 2006 bis Februar 2007 Anzahlung mit 16 % USt im Dezember 2006 Abnahme des Werks im Februar 2007 Schlussrechnung mit 19 % USt im Februar 2007 und Nachberechnung von 3 % USt auf die vorherige Anzahlung Jürgen Algermissen Steuerberater

36 Jürgen Algermissen Steuerberater
5. Umsatzsteuer Aufteilung einer Gesamtleistung (z.B. Schlüssel- fertigbau) Selbständige Teilleistung (z.B. Rohbau, Heizung, Elektro) in 2006: 16 % Selbständige Teilleistung (z.B. übrige Gewerke) in 2007: 19 % Im Voraus gesonderte Entgeltvereinbarung für wirtschaftlich teilbare Leistung Jürgen Algermissen Steuerberater

37 Jürgen Algermissen Steuerberater
5. Umsatzsteuer Verträge über Dauerleistungen (z.B. Miete, Pacht, Leasing, Wartung) Können als Rechnung im USt-lichen Sinne gelten Dafür müssen die für Rechnungen geltenden Merkmale im Vertrag angegeben sein Solche Verträge sind an den ab 1. Januar 2007 geltenden Steuersatz von 19 % anzupassen Achtung: Altverträge – Übergangsregelungen – Steuerzinsnachteile Jürgen Algermissen Steuerberater

38 Jürgen Algermissen Steuerberater
5. Umsatzsteuer Pflichtangaben in Rechnungen (I) Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers Steuernummer (oder USt-ID-Nr.) des leistenden Unternehmers Rechnungsnummer Jürgen Algermissen Steuerberater

39 Jürgen Algermissen Steuerberater
5. Umsatzsteuer Pflichtangaben in Rechnungen (II) Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung Nettoentgelt Anzuwendender Steuersatz USt-Betrag Bruttentgelt Jürgen Algermissen Steuerberater

40 Jürgen Algermissen Steuerberater
5. Umsatzsteuer Pflichtangaben in Rechnungen (III) Datum der Rechnungsausstellung Seit 1. Januar 2007 immer auch der Leistungszeitpunkt (selbst wenn Rechnungsausstellungsdatum = Leistungszeitpunkt !) Risiko: Versagung des Vorsteuerabzugs Jürgen Algermissen Steuerberater

41 Jürgen Algermissen Steuerberater
5. Umsatzsteuer Kleinbetrags- rechnungen Anhebung des Gesamtbetrages ab 1. Januar 2007 auf max. EUR 150,00 Pflichtangaben: Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung Bruttorechnungsbetrag (Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe) Anzuwendender Steuersatz (bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung) Jürgen Algermissen Steuerberater

42 BMF, Schreiben vom 16. Oktober 2006
5. Umsatzsteuer BMF, Schreiben vom 16. Oktober 2006 Steuersatz für Umsätze mit getrockneten Schweineohren Schweineohren getrocknet nicht getrocknet genießbar nicht genießbar Verwendung als Tierfutter Für den menschlichen Verzehr Bleibt einem gesonderten BMF-Schreiben vorbehalten 7 % 19 % Jürgen Algermissen Steuerberater

43 6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
EHUG seit 1. Januar 2007 Gesetz über elektronische Handels- register und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister Jürgen Algermissen Steuerberater

44 6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Elektronisches Unternehmens- register (I) Eintragungen in den Handels-, Genossen- schafts- und Partnerschaftsregistern und dort eingereichte Dokumente Rechnungslegungsunterlagen (i.W. Jahres- abschlüsse) Gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Bekanntmachungen Meldungen von börsennotierten Unternehmen Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte (nicht: Verbraucherinsolvenzen) Jürgen Algermissen Steuerberater

45 6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Elektronisches Unternehmens- register (II) Für börsennotierte AG sämtliche veröffent- lichungspflichtige Informationen wie z.B. Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder Satzung Einberufung und Niederschriften der Hauptversammlung Jahres- und Halbjahresfinanzberichte, Zwischenmitteilungen Ad-hoc-Meldungen etc. Jürgen Algermissen Steuerberater

46 6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Elektronisches Unternehmens- register (III) Für GmbH und GmbH & Co. KG z.B. Jahresabschluss Gesellschaftsvertrag Gesellschafterliste "Portal" in die HR, GenR und PR Kosten: EUR 5/EUR 10 je nach Unternehmensgröße Jürgen Algermissen Steuerberater

47 6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Umfang der Offenlegungs- pflichten Für Kapitalgesellschaften, d.h. AG, GmbH, KGaA Für OHG und KG, sofern keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter Abhängig von der Größe des Unternehmens (§267 HGB): Bilanzsumme Umsatzerlöse Durchschnittliche Mitarbeiterzahl Jürgen Algermissen Steuerberater

48 6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Größenmerkmale (§ 267 HGB) > 250 ≤ 250 ≤ 50 Mitar- beiter > EUR 32,12 Mio. ≤ EUR 32,12 Mio. ≤ EUR 8,03 Mio. Umsatz-erlöse 16,06 Mio. ≤ EUR 16,06 Mio. ≤ EUR 4,015 Mio. Bilanz- summe Groß Mittelgroß Klein Mindestens zwei der Größenmerkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen überschritten sein Jürgen Algermissen Steuerberater

49 6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Offenlegung des Jahresabschlusses (kleine Unternehmen) Bilanz (verkürzt) Anhang (verkürzt) Jürgen Algermissen Steuerberater

50 6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Offenlegung des Jahresabschlusses (mittelgroße Unternehmen) Bilanz (verkürzt mit Zusatzangaben) Gewinn- und Verlustrechnung (verkürzt) Anhang (verkürzt) Lagebericht Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Ergebnisverwendungsvorschlag und -beschluss Bericht des Aufsichtsrats (ggf.) Jürgen Algermissen Steuerberater

51 6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Offenlegung des Jahresabschlusses (große Unternehmen) Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang (ggf. teilweise verkürzt) Lagebericht Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Ergebnisverwendungsvorschlag und -beschluss Bericht des Aufsichtsrats Jürgen Algermissen Steuerberater

52 6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses (I) bestand schon immer (GmbH & Co. KG: seit 2000) bisher in Papierform zum Registergericht künftig ausschließlich elektronisch Übergangsfrist bis 31. Dezember 2009 für Papierform Kosten: EUR 50,00 (klein), EUR 70,00 (mittelgroß) Jürgen Algermissen Steuerberater

53 6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses (II) Bei Nicht-Offenlegung: Aufforderung jederzeit möglich (auch für Altjahre) bei Unterlassung: Ordnungsgeld bis EUR ,00, mindestens EUR 2.500,00 Automatische Aufforderung zur Offenlegung ("Rundumschlag") noch nicht in Sicht Jürgen Algermissen Steuerberater

54 6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Einsichtnahme in das Unternehmens- register Jedermann jederzeit zu Informationszwecken Bekanntmachungen der Handelsregister sind kostenlos Abruf aus den Handelsregistern: EUR 4,50 pro "Registerblatt" Jürgen Algermissen Steuerberater

55 6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Fazit Strategien zur Vermeidung der Offenlegung (z.B. Größenmerkmale, Gesellschafter- struktur) Rasant steigende Transparenz von Unternehmensdaten zu erwarten Transparenz als Zeichen professioneller Marktteilnahme Europaweite Vernetzung zu erwarten Jürgen Algermissen Steuerberater

56 6. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
"EHUG die letzte" Für s, Faxe, Postkarten oder andere Schreiben, die Geschäftsbriefe ersetzen, gelten seit 1. Januar 2007 die gleichen formalen Mindestanforderungen wie für gewöhnliche Geschäftsbriefe D.h. jede mit Geschäftsbrief- charakter müssen die selben Geschäfts- angaben enthalten wie gedrucktes Geschäftsbriefpapier Jürgen Algermissen Steuerberater

57 Jürgen Algermissen Steuerberater
7. Sozialversicherung Aushilfen (Minijobs) im gewerblichen Bereich Anhebung des pauschalen Beitragssatzes auf 30 % (seit 1. Juli 2006) zzgl. 0,1 % Umlage nach dem Aufwendungsausgleichungsgesetz (Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis: pauschal 12 % zzgl. 0,1 % Umlage zzgl. 1,6 % Unfallversicherung) Jürgen Algermissen Steuerberater

58 Jürgen Algermissen Steuerberater
7. Sozialversicherung Betriebliche Altersversorgung bei Aushilfen (I) Entgeltumwandlung zugunsten arbeitgeberfinanzierter Altersversorgung Verwendete Entgeltbestandteile sind bis monatlich EUR 210,00 SV-frei (in 2007: 4 % der RV-BBMG von TEUR 63) Nur im ersten Dienstverhältnis möglich (LoSt-Klassen I bis V) Jürgen Algermissen Steuerberater

59 Jürgen Algermissen Steuerberater
7. Sozialversicherung Betriebliche Altersversorgung bei Aushilfen (II) Z.B. Gehalt EUR 600,00 (=Gleitzone) abzgl. Entgeltumwandlung EUR 210,00 macht Aushilfslohn EUR 390,00. Folgen: - Keine RV-Beiträge mehr - KV-pflichtig (ggf. Familienversicherung) - Keine Ansprüche aus ALV Jürgen Algermissen Steuerberater

60 Jürgen Algermissen Steuerberater
7. Sozialversicherung Betriebliche Altersversorgung bei Aushilfen (III) Achtung: Entgeltumwandlungen werden ab 1. Januar 2009 SV-beitragspflichtig! Verträge zur bAV sind weiter zu bedienen (Mindestvertragslaufzeiten) Jürgen Algermissen Steuerberater

61 W I R T S C H A F T S P R Ü F E R  S T E U E R B E R A T E R
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wortmann & Partner W I R T S C H A F T S P R Ü F E R  S T E U E R B E R A T E R


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