Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die logische Unzulänglichkeit der Grundnorm Peter Warta, Wien IRIS 2006.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Die logische Unzulänglichkeit der Grundnorm Peter Warta, Wien IRIS 2006."—  Präsentation transkript:

1 Die logische Unzulänglichkeit der Grundnorm Peter Warta, Wien IRIS 2006

2 Raum Wellenlänge Zeit Frequenz Kraft Schalldruck Erkennen Physikalische Beschreibung der empfangenen Schallwellen Kategorien Vor jeder Erfahrung

3 Verstehen Deuten der gehörten Schallwellen als Text gelernte Sprach- regeln

4 Gegenstand der Naturwissenschaft sind sinnlich wahrgenommene Phänomene der Außenwelt

5 § Während die Naturwissenschaft von Phänomenen der Außenwelt und ihren kausalen oder auch zufälligen, mehr oder weniger wahrscheinlichen Zusammenhängen handelt, beschäftigt sich eine Wissenschaft, die sich sprachliche Inhalte vornimmt, mit etwas, das nur in unseren Köpfen vorkommt. Sie ist eine

6 §. 354. (1) Der Anspruch auf eine Handlung, die durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann und deren Vornahme zugleich ausschließlich vom Willen des Verpflichteten abhängt, wird dadurch vollstreckt, dass der Verpflichtete auf Antrag vom Executionsgerichte durch Geldstrafen oder durch Haft bis zur Gesammtdauer von sechs Monaten zur Vornahme der Handlung angehalten wird. (2) Die Exekution hat mit Androhung der für den Fall der Saumsal zu verhängenden Strafe zu beginnen; als erste Strafe darf nur eine Geldstrafe angedroht werden. Nach fruchtlosem Ablauf der in dieser Verfügung für die Vornahme der Handlung gewährten Frist ist das angedrohte Zwangsmittel auf Antrag des betreibenden Gläubigers zu vollziehen und zugleich unter jeweiliger Bestimmung einer neuerlichen Frist für die geschuldete Leistung ein stets schärferes Zwangsmittel anzudrohen. Der Vollzug desselben erfolgt nur auf Antrag des betreibenden Gläubigers. (3) (Anm.: Aufgehoben durch Art. II Z 2, BGBl. Nr. 120/1980) §

7      § Der Gegenstand der Rechtswissenschaft entsteht erst durch Dekodierung von Zeichenketten im Kopf.

8 Identifizierung eines Phänomens als Zeichenkette, z.B. Schrift (anhand gelernter Indizien) Außenwelt Identifizierung eines anwend- baren (gelernten) Codes, z.B. Hieroglyphen Dekodierung Verstehen des Textes dank gelernter Sprach- regeln Interpretation des Textes mithilfe juristischer Expertise des Juristen §

9 Welt der Fakten Was ist, das ist. Welt der Gedanken „Was wäre gewesen, wenn?“

10 § § § § § § § § § § § § § § § §

11 § § § § § § § § § § § § § § § § Kelsen: Geltung ist keine Eigenschaft, Sondern die spezifische Existenz einer Norm.

12 Sollsatz Kann gelten oder nicht gelten. Gelten ist daher eine mögliche, aber keine notwendige Eigenschaft eines Sollsatzes Geltender Sollsatz = Norm Es macht Sinn, einen geltenden Sollsatz „Norm“ zu nennen. Geltung ist dann eine notwendige Eigenschaft einer Norm Geltung als dieeiner Norm zu be- zeichnen, bedeutet dann dasselbe, klingt nur etwas pathetischer.

13 Text Willensakt Deutung

14 Vollstreckung Urteile, Bescheide Verordnungen Gesetze Verfassung Grundnorm Positives Recht Transzendental-logische Sphäre

15 2,5 Jahrtausende Rechtswissenschaft Ein Faktum

16 Vollstreckung Urteile, Bescheide Verordnungen Gesetze Verfassung Positive Rechtsordnungen sind endlich

17 Wer nicht für mich ist, ist Anarchist.

18 Die Grundnorm als Atout gegen Falsifizierbarkeit „nur eine Annahme “ „gar keine Norm “ „transzendental- logische Bedingung “ „Einheit der Rechtsordnung “

19 Die Grundnorm ist als formale, „ihre“ Rechtsordnung inhaltlich offen lassende Geltungsbegründung konzipiert. Aber ist sie deshalb auch wertfrei? Kelsen: jede Norm impliziert einen Wert „Man soll der ersten historischen Verfassung einer im Großen und Ganzen wirksamen Rechtsordnung gehorchen.“

20 Falls eine Rechtsordnung gelten soll, wenn und weil sie wirksam ist, so impliziert das die Wirksamkeit (= Folge von Macht) als Wert (ohne Grundnorm wäre Wirksamkeit bloß eine Tatsache) Das hat Kelsen sicher nicht so gemeint, sich aber als Konsequenz seines objektiven Geltungsbegriffes eingehandelt.

21 Ist Wirksamkeit als Geltungs-Tatbestand wirklich zweckmäßig? Positive Verfassungen sehen das nicht so. Wer kennt eine Verfassung, die zulässt, dass etwa eine Geschwindigkeitsbeschrän- kung ihre Geltung verliert, wenn sie im Großen und Ganzen nicht beachtet und nur in Ausnahmefällen geahndet wird?

22 Die Dichtomie von Sein und Sollen Daraus, das etwas ist dass etwas sein soll. kann nicht folgen und umgekehrt

23 Die Dichotomie von irrealem Konjunktiv und Indikativ Daraus, dass (man so tut als ob) etwas der Fall wäre oder eine Norm gälte (aber nicht gilt) kann nicht folgen dass etwas tatsächlich der Fall ist oder eine Norm gilt.

24

25 Die Ironie der Grundnorm liegt darin, dass sie das Axiom vom objektiven Sinn des Sollens nicht vor Falsifizierung schützt, sondern falsifiziert.


Herunterladen ppt "Die logische Unzulänglichkeit der Grundnorm Peter Warta, Wien IRIS 2006."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen