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Kognitive Seite des Rechts Univ.-Prof. Dr. Friedrich Lachmayer Wiener Zentrum für Rechtsinformatik – WZRI 14. Juni 2010 Juridicum Wien.

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Präsentation zum Thema: "Kognitive Seite des Rechts Univ.-Prof. Dr. Friedrich Lachmayer Wiener Zentrum für Rechtsinformatik – WZRI 14. Juni 2010 Juridicum Wien."—  Präsentation transkript:

1 Kognitive Seite des Rechts Univ.-Prof. Dr. Friedrich Lachmayer Wiener Zentrum für Rechtsinformatik – WZRI 14. Juni 2010 Juridicum Wien

2 Rechtsnorm Hans Kelsen Ausgangssituation ist der Normbegriff in der Reinen Rechtslehre von Hans Kelsen: Die Norm besteht aus mehreren Elementen, zB gesolltes Verhalten, Bedingung

3 Rechtsnorm Hans Kelsen modal indifferentes Substrat Hans Kelsen In seinem Spätwerk sprach Hans Kelsen vom normativ indifferenten Substrat

4 Rechtsnorm Hans Kelsen modal indifferentes Substrat Hans Kelsen Die Norm ist der Modus des Sollens. Das darin vorkommende begriffliche Substrat kann davon abstrahiert gesehen werden

5 Rechtsnorm Hans Kelsen Rechts- aussagen modal indifferentes Substrat Hans Kelsen Denkbar wäre es jedoch, dass diese Begriffe auch in sonstigen Formen des Rechts vorkommen, zB in Legaldefinitionen

6 Rechtsnorm Hans Kelsen Rechts- aussagen Normen als Deutungsschema Interessant ist bei Hans Kelsen die Annahme, dass die Rechtnorm ein Deutungsschema ist für die Deutung des Faktischen (Sein), dem dadurch ein rechtlicher Sinn (Sollen) beigemessen wird

7 Rechtsnorm Hans Kelsen Rechts- deutung rechtliche Bedeutung Es könnte aber auch so sein, dass die Deutung nicht durch die Norm selbst erfolgt, sondern dass die Rechtsdeutung ein eigener Typus der Elemente der Rechtsordnung ist

8 modal indifferentes Substrat Hans Kelsen Legal ontologies Unter dem Einfluss der Rechtsinformatik ging die Entwicklung der Rechtstheorie dahin, dass das modal indifferente Substrat im Thesaurus, in Taxonomien und in den Legal Ontologies neu strukturiert werden kann

9 Legal ontologies die Legal Ontologies sind aber nicht nur eine Abstraktion aus den Begriffen des Rechtsmaterials

10 Legal ontologies sondern sind vor allem eine Voraussetzung für eine moderne Konzeption der Rechtsinformatik

11 Für die Modellbildung des Rechts reicht es aber nicht aus, lediglich textuelle oder formalisierte Metaebenen anzunehmen

12 Das Recht hat auch seine Tiefenstrukturen

13 Rechtsnorm Hans Kelsen Rechts- aussagen rechtliche Bedeutung die in einem methodischen Paradimenwechsel in der Konzeption des multisensorischen Rechts ihren Ausdruck finden multisensorisches Recht Colette R. Brunschwig

14 Rechtsnorm Hans Kelsen Rechts- aussagen Normen als Deutungsschema multisensorisches Recht Colette R. Brunschwig modal indifferentes Substrat Hans Kelsen Legal ontologies

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16 Danke für die Aufmerksamkeit! Friedrich.Lachmayer@uibk.ac.atwww.Legalvisualization.com


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