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IV. DIE EUROPÄISCHE UNION

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Präsentation zum Thema: "IV. DIE EUROPÄISCHE UNION"—  Präsentation transkript:

1 IV. DIE EUROPÄISCHE UNION

2 1. DIE POLITISCHE STRUKTUR DER EU
1) Drei (ehemalige) Säulen der EU

3 2) Die EU-Verfassung A. Der Vertrag über eine Verfassung für Europa
B. Der Vertrag von Lissabon

4 Der Vertrag von Lissabon -- Reformvertrag
Wichtige Elemente und Änderungen im Vertrag: Verzicht auf staatstypische Symbole wie Europaflagge, -tag und –hymne Wechsel des Vorsitzes des Europäischen Rates Schaffen eines neuen Europäischen Auswärtigen Dienstes → Einführung der Doppeltmehrheit bei Entscheidungsverfahren des Rats der EU → Ausbau der Rechte des Europäischen Parlaments(Ausweitung der gesetzgeberischen Zuständigkeit) Austritt eines Mitgliedstaates aus der EU Keine Verkleinerung der EU-Kommission

5 Abstimmungsverfahren im Rat der EU
Das im Vertrag von Nizza vorgesehene Verfahren: eine einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten eine Mehrheit von 260 von 352 Stimmen(nach dem Beitritt Kroatiens ab 1. Juli 2013). → Auf Antrag eines Mitgliedstaates muss darüber hinaus festgestellt werden, ob die zustimmenden Mitgliedstaaten mindestens 62 Prozent der EU-Bevölkerung umfassen. Die dopplte Mehrheit nach dem Vertrag von Lissabon(erst seit 2017 endgültig einführen): 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren

6 Stimmengewichtung im Rat der EU (seit 1. Juli 2013)
Land Stimme Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich 29 Spanien, Polen 27 Rumänien 14 Niederlande 13 Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Ungarn, Portugal 12 Österreich, Bulgarien,  Schweden 10 Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei, Finnland , Kroatien 7 Zypern, Estland, Lettland, Luxemburg, Slowenien 4 Malta 3 INSGESAMT 352

7 3) Organe der EU Europäisches Parlament Rat der Europäischen Union
Europäische Kommission Europäischer Rat Gerichtshof der Europäischen Union Europäische Zentralbank Europäischer Rechnungshof

8 A. Die Legislative a. Das Europäische Parlament → b. Rat der Europäischen Union →

9 a. Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament wird von den Bürgern der Europäischen Union gewählt. Die Wahlen finden seit 1979 alle fünf Jahre statt. Dem gegenwärtigen Parlament gehören 751 Abgeordnete aus allen 28 EU- Mitgliedstaaten an. Die Sitzordnung im Plenum richtet sich nicht nach der Nationalität der Mitglieder des Europäischen Parlaments, sondern nach ihrer Zugehörigkeit zu 8 Fraktionen. Martin Schulz wurde im Januar 2012 zum Präsidenten des Europäischen Parlaments (für eine halbe Legislaturperiode, also für zweieinhalb Jahre) gewählt.

10 Fraktion Anzahl der Sitze nach Fraktionen (Stand: 6. Aug. 2014)
Abkürzung Anzahl der Sitze Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) EVP 220 Fraktion der progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parliament S&D 191 Fraktion der Allianz der Europäischen Liberalen, Demokratischen und Reformpartei und Europäischen Demokratischen Partei ALDE 68 Fraktion der Grünen / Europäische Freie Allianz Grüne/EFA 50 Europäische Konservative und Reformisten ECR 56 Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke GUE/ NGL 52 Fraktion „Europa der Freiheit und der Demokratie“ EFD 48 Fraktionslos NA Insgesamt 751

11 Sitzverteilung nach Ländern (Legislaturperiode 2014–2019))
Belgien 21 Malta 6 Bulgarien 17 Niederlande 26 Dänemark 13 Österreich 18 Deutschland 96 Polen 51 Estland Portugal Finnland Rumänien 32 Frankreich 74 Schweden 20 Griechenland Slowakei Irland 11 Slowenien 8 Italien 73 Spanien 54 Kroatien Tschechien Lettland Ungarn Litauen Vereinigtes Königreich Luxemburg Zypern INSGESAMT 751

12 Aufgaben des Europäischen Parlaments
Es teilt sich die gesetzgebende Gewalt mit dem Rat in vielen Politikbereichen. Durch die direkte Wahl des Parlaments wird die demokratische Legitimierung des europäischen Rechts gewährleistet. Es übt eine demokratische Kontrolle über alle Organe der EU und insbesondere über die Kommission aus. Es stimmt der Benennung der Kommissionsmitglieder zu oder lehnt sie ab und kann einen Misstrauensantrag gegen die gesamte Kommission einbringen. Haushaltsbehörde Es teilt sich die Haushaltsbefugnis mit dem Rat und kann daher Einfluss auf die Ausgaben der EU ausüben. In letzter Instanz nimmt es den Gesamthaushalt an oder lehnt ihn ab.

13 b. Rat der Europäischen Union/EU-Ministerrat
Der Rat ist das wichtigste politische Entscheidungsorgan der EU. Der Rat tagt in 10 verschiedenen Zusammensetzungen. Die Präsidentschaft des Rates der EU wird im Wechsel von den Mitgliedstaaten gewährleistet. Jeder Staat übt im Wechsel für einen Zeitraum von 6 Monaten nach einer vorher festgelegten Reihenfolge den Vorsitz aus. Vorsitz im Rat der EU im 2. Halbjahr 2014: Italien

14 Die wichtigen Aufgaben des Rats der EU
Der Rat der EU übt Legislativgewalt aus und verabschiedet in vielen Bereichen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament europäische Rechtsvorschriften. Er gewährleistet die Koordination der allgemeinen Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten. Er legt die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf der Grundlage der allgemeinen vom Europäischen Rat definierten Richtlinien fest. Er schließt im Namen der Gemeinschaft und der Union internationale Abkommen zwischen dieser und einem oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen ab. Er koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte in Strafsachen. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament genehmigt er den Haushaltsplan der EU.

15 B. Die Exekutive – Die Europäische Kommission
Die von den nationalen Regierungen unabhängige Kommission vertritt und wahrt die Interessen der gesamten EU. Sie ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Parlaments und des Rates verantwortlich. Sie besitzt im Bereich der Legislative der EU das alleinige Initiativrecht. Gegenwärtig stellt jeder EU-Mitgliedstaat einen Kommissar, d. h. bei 28 liegt die Zahl der Kommissionsmitglieder, die verpflichtet sind, im Interesse der gesamten Union zu handeln und keine Anweisungen von nationalen Regierungen annehmen dürfen.

16 B. Die Exekutive – Die Europäische Kommission
Die Neubesetzung der Kommission erfolgt alle fünf Jahre innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl des Europäischen Parlaments. Der Präsident der Kommission wird vom Europäischen Rat vorgeschlagen und im Europäischen Parlament mit absoluter Mehrheit der Mitglieder gewählt. Die Kommission hat ihren „Sitz“ in Brüssel (Belgien), aber sie verfügt auch über Büros in Luxemburg, über Vertretungen in allen EU-Staaten und Delegationen in vielen Hauptstädten weltweit. Der amtierende Präsident der Kommision ist José Manuel Durão Barroso aus Portugal.

17 Die wichtigen Aufgaben der Europäischen Kommission
Sie macht dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften. (Initiativrecht) Sie setzt die EU-Politik um und verwaltet den Haushalt. Sie sorgt gemeinsam mit dem Gerichtshof für die Einhaltung des europäischen Rechts. Sie vertritt die Europäische Union auf internationaler Ebene, zum Beispiel durch Aushandeln von Übereinkommen zwischen der EU und anderen Ländern.

18 C. Die Judikative - Gerichtshof der Europäischen Union
Mit „Gerichtshof der Europäischen Union “ wird das gesamte Gerichtssystem der Europäischen Union bezeichnet. Das Gerichtssystem der Europäischen Union besteht aus folgenden eigenständigen Gerichten: • dem Gerichtshof (auch EuGH oder Europäischer Gerichtshof) • dem Gericht (früher (Europäisches) Gericht erster Instanz genannt) und • den Fachgerichten (Bisher einziges Fachgericht ist das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union.)

19 D. Der Europäische Rat Der Europäische Rat legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der Europäischen Union fest. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist er ein Organ geworden. Er setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an seinen Arbeiten teil.

20 D. Der Europäische Rat Es findet sich mindestens zweimal pro Halbjahr zu Treffen, die auch als EU- Gipfel bezeichnet werden. Er gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest. (Artikel 4 des Vertrags über die Europäische Union) Er wählt seinen Präsidenten mit qualifizierter Mehrheit. Die Amtszeit des Präsidenten beträgt zweieinhalb Jahre; der Präsident kann einmal wiedergewählt werden. Der amtierende Präsident des Europäischen Rats: Herman Van Rompuy

21 2. DIE AUßENPOLITIK DER EU
1) Rolle und Funktion der EU auf internationaler Arena 2) Beziehungen zu den USA 3) Beziehungen zu den Entwicklungsländern 4) Beziehungen zu China

22 3. DIE WIRTSCHAFTSPOLITIK DER EU
1) Einheit mit Wirtschaftseinigung als Durchbruch → 2) Gemeinsame Zoll- und Handelspolitik 3) Gemeinsame Agrarpolitik 4) Regionale Strukturförderung → 5) Außenhandel → 6) Binnenmarkt 7) Einführung der einheitlichen Währung

23 Bruttoinlandsprodukt
BIP zu Marktpreisen(Mio. Euro) 2012 2013 Euopäische Union (EU 27) (EU 28) Deutschland   Frankreich Vereinigtes Königreich   Italien Spanien USA   Japan   --

24 Regionale Strukturförderung
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wird Programme in den Bereichen allgemeine Infrastruktur, Innovation und Investitionen abdecken. Die Mittel aus dem EFRE stehen den ärmsten Regionen aller Mitgliedstaaten zur Verfügung. Der Europäische Sozialfonds (ESF) wird Projekte der beruflichen Bildung und andere Arten von Beschäftigungs- und Arbeitsbeschaffungsprogrammen finanzieren. Wie beim EFRE stehen auch die Mittel des ESF allen Mitgliedstaaten zur Verfügung. Der Kohäsionsfonds wird Kosten für Umweltprojekte und Verkehrsinfrastrukturen sowie Projekte zur Entwicklung erneuerbarer Energien abdecken. Ausschließlich Mitgliedstaaten, deren Lebensstandard unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt, können Mittel aus diesem Fonds erhalten.

25 Statistische Daten über den Außenhandel
EU-27 USA China(ohne Hongkong) Japan Einfuhren in Mio. Euro 2011   614497 2012   689480  Ausfuhren in Mio. Euro   591368     621550  Anteil an Weltimport 17.1% 16.1% 12.4% 6.1% 16.0% 16.2% 12.6% Anteil an Weltexport 10.9% 14.0% 15.6% 11.1% 14.7% 5.7%

26 4. DIE BILDUNGS- UND KULTURPOLITIK DER EU

27 1) Die Bildungspolitik der EU
Selbstbestimmung der Bildungspolitik Förderung des lebenslangen Lernens → Bologna-Prozess →

28 Programme zur Förderung des lebenslangen Lernens
Das Programm Leonardo da Vinci unterstützt Berufsbildungsmaßnahmen, insbesondere Praktika junger Arbeitnehmer und Ausbilder in Unternehmen außerhalb ihres jeweiligen Heimatlandes, sowie Kooperationsprojekte zwischen Berufsbildungseinrichtungen und Unternehmen. Das Programm Erasmus finanziert und fördert im Hochschulbereich die länderübergreifende Kooperation sowie den Austausch von Studenten und Dozenten. Das Programm Grundtvig unterstützt Erwachsenenbildungsprogramme, insbesondere transnationale Partnerschaften, Netzwerke und Mobilitätsmaßnahmen. Das Programm Comenius fördert die Zusammenarbeit von Schulen und deren Lehrkräften. Das Programm SOCRATES umfasst alle Kooperationsmaßnahmen im allgemeinbildenden Bereich, also födert es die transnationale Zusammenarbeit im Bildungsbereich. Das Programm LINGUA fördert den Fremdsprachenunterricht auf EU-Ebene. Es fördert durch die Ausbildung von Lehrern und verschiedene Projekte den Sprachenerwerb, sowie die Entwicklung von Hilfsmitteln und Materialien zum Sprachunterricht.

29 Hauptinhalt des Bologna-Prozesses
Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen Einführung eines Leistungspunktesystems, des European Credit Transfer System (ECTS)

30 2) Die Kulturpolitik der EU
Die Union leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedsstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes. Die Union fördert durch ihre Tätigkeit die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten und unterstützt und ergänzt erforderlichenfalls deren Tätigkeit in folgenden Bereichen: - Verbesserung der Kenntnis und Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen Völker; - Erhaltung und Schutz des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung; - nichtkommerzieller Kulturaustausch; - künstlerisches und literarisches Schaffen, einschließlich im audiovisuellen Bereich. Die Union und die Mitgliedsstaaten fördern die Zusammenarbeit mit dritten Ländern und den für den Kulturbereich zuständigen internationalen Organisationen, insbesondere mit dem Europarat. Die Union trägt den kulturellen Aspekten bei ihrer Tätigkeit aufgrund anderer Bestimmungen der Verträge den kulturellen Aspekten Rechnung, insbesondere zur Wahrung und Förderung der Vielfalt ihrer Kulturen. Als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele dieses Artikels: - erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Ausschusses der Regionen Fördermaßnahmen unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten. - erlässt der Rat auf Vorschlag der Kommission Empfehlungen. Art. 167 des Vertrags von Lissabon basierend auf Art. 151 des Vertrags von Amsterdam und auf Art. 128 des Vertrages von Maastricht

31 5. VERTEIDIGUNG UND SICHERHEIT

32 Herman A. Van Rompuy geb. am 31. Okt. 1947 in Etterbeek in Belgien
vom 30. Dez bis zum 25. Nov belgischer Premierminister und Regierungschef seit 1. Dez Präsident des Europäischen Rates im Jahre 2012 zum Präsidenten des Europäischen Rates wiedergewählt (bis 30. Nov. 2014)

33 Catherine M. Ashton geb. am 20. März 1956 in Upholland in Vereinigten Königreich den Titel Baroness Ashton of Upholland im Jahre 1999 erhalten 2007 Vorsitzende des Oberhauses und zur Lord President of the Council seit dem 1. Dez Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik

34 Martin Schulz geb. 20. Dezember 1955 in Hehlrath( heute Stadt Eschweiler) in Deutschland deutscher SPD-Politiker seit der Europawahl 2004 Vorsitzender der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE, seit 2009 S&D) seit Januar 2012 Präsident des Europäischen Parlamentes

35 José Manuel Barroso geb. 23. März 1956 in Lissabon
von 1992 bis 1995 Außenminister von Portugal vom 6. April 2002 bis zum 12. Juli 2004 war Barroso Premierminister Portugals seit November 2004 EU-Kommisionspräsident am 16. Sept für eine zweite Amtszeit von 5 Jahren wiedergewählt

36 Jean-Claude Juncker geb. am 9. Dez. 1954 in Redingen, Luxemburg
von 1995 bis 2013 Premierminister Luxemburgs, der dienstälteste Regierungschef in der EU von 2005 bis 2013 Vorsitzender der Euro-Gruppe seit dem 15. Juli 2014 der designierte Präsident der Europäischen Kommission(dessen Mandat beginnt im Novemver 2014) der erste gewählte EU-Kommissionspräsident


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