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Online-Shopping Schutz vor vermeintlichen „Gratis“- Angeboten. Seien Sie bei Gratisangeboten und Gewinnspielen stets misstrauisch. Auch im Internet ist.

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Präsentation zum Thema: "Online-Shopping Schutz vor vermeintlichen „Gratis“- Angeboten. Seien Sie bei Gratisangeboten und Gewinnspielen stets misstrauisch. Auch im Internet ist."—  Präsentation transkript:

1 Online-Shopping Schutz vor vermeintlichen „Gratis“- Angeboten. Seien Sie bei Gratisangeboten und Gewinnspielen stets misstrauisch. Auch im Internet ist selten etwas wirklich gratis. Oft handelt es sich um Lockangebote, bei denen später laufende Kosten entstehen.

2 1.Der Anbieter identifiziert sich eindeutig durch: - Firmenname 2.- Anschrift 3.- Telefonnummer 4.- evtl. Kontaktperson und 5.- für Österreich auch die Firmenbuchnummer. 6.Die Leistungsmerkmale sind abrufbar.

3 Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu 0,1 Prozent der Transaktionen im Internet betrügerischen Aktivitäten mit Kreditkartennummern zum Opfer fallen. In Europa sind Sie in einer relativ günstigen Situation. Aufgrund einer EU-Richtlinie sind die Kreditkartenunternehmen verpflichtet, Ihnen bei betrügerischem Missbrauch der Kreditkarte oder der Kreditkartennummer den abgebuchten Betrag zurückzubuchen.

4 Kann man bestellte wahre zurückgeben Bei einem so genannten Fernabsatz, und da zählt Online-Shopping dazu, kann man innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Um bei einem Rücktritt Vorwürfen der Beschädigung einer Ware zu entgehen empfiehlt es sich, das Auspacken und Wiederverpacken gemeinsam mit Zeugen durchzuführen und mit einer Digitalkamera zu dokumentieren.

5 Versteigerungen – Auktionssysteme im Internet wie eBay, und andere werden immer beliebter und helfen, günstig Gegenstände zu erwerben. Aber die an sich guten Systeme haben Tücken. Lesen Sie ausführlich die Warenbeschreibungen (Extrembeispiel: Wird nur die Verpackungsschachtel eines Produkts angeboten oder auch wirklich das Produkt selbst). Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie Produkte von Privatpersonen ersteigern. Wenn Sie aber Anhaltspunkte für eine gewerbliche Tätigkeit des Verkäufers haben, steht Ihnen das Rücktrittsrecht von 7 Werktagen ab Erhalt der Ware zu.


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