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Veröffentlicht von:Mette Wollenhaupt Geändert vor über 10 Jahren
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Lärmsanierung Wege zur Lärmsanierung Eingriffsschwellen
Finanzieller Bedarf Lärmsanierung an Straßen Lärmsanierung bei Eisenbahnen Zusammenfassung
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Lärmsanierung 1. Wege zur Lärmsanierung(1)
In welchen Bereichen kann Lärmminderung ohne finanzielle Zuwendung erfolgen? Industrie, Gewerbe, Sportanlagen, Freizeitanlagen, Tagebaue, Häfen, Schießanlagen, Landwirtschaft und Luftverkehr an Neubaustraßen und neuen Eisenbahnstrecken
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Staat muss Haushaltsmittel für Sanierung bereitstellen.
Lärmsanierung Wege zur Lärmsanierung(2) Großer Bedarf an Lärmsanierung bei vorhandenen Straßen und vorhandenen Eisenbahnstrecken Staat muss Haushaltsmittel für Sanierung bereitstellen. Ziel: Straße/Eisenbahnstrecke muss leiser werden (Schallschutzwände, akustisch guter Straßenbelag, Geschwindigkeitsbegrenzung etc.) wenigstens in der Wohnung ist kein Lärm (Schallschutzfenster)
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2. Eingriffsschwellen/Ziele(1)
Lärmsanierung 2. Eingriffsschwellen/Ziele(1) (Lden/ Lnight) in dB(A) Ziel 2012 Maximum Straßen, Wege, Autobahnen 65/ 50 70/ 60 Eisenbahn Flughafen Industriegebiete 60/ 50 65/ 55 Hafen/Verkehr Hafen/Industrie
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Lärmsanierung Eingriffsschwellen(2)
Für die Lärmaktionsplanung werden nicht nur Ziele benötigt. Werden die Zielwerte überschritten, müssen rechtliche Möglichkeiten bestehen, Lärmminderungsmaßnahmen durchzusetzen. notwendig: Richtlinien zur Lärmsanierung / Haushaltsmittel
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Lärmsanierung 3. Finanzieller Bedarf(1)
Schätzung der Kosten aus Lärmkartierung 2007 möglich 1. Zahl der Bürger in den Pegelklassen bestimmen, 2. Zahl der Wohnungen in den Pegelklassen schätzen, 3. Wohnungen mit Lnight ≥ 60 dB benötigen Schallschutzfenster und Lüfter Wohnungen mit 60 dB > Lnight ≥ 55 dB (oder 50 dB) benötigen nur Lüfter 4. Kosten für Schallschutzfenster pro Wohnung ?Ron (in D: €) für Lüfter pro Wohnung ?Ron (in D: 800 € für 2 Lüfter) 5. Gesamtkosten für die Lärmsanierung errechnen 6. Ergänzung für Lärmkartierung 2012 vornehmen Achtung: Ergebnis ist eine obere Grenze für die Kosten (Ergebnis in D: 4500 Mio. € nur für Straßenverkehr)
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Lärmsanierung Finanzieller Bedarf(2)
Schlussfolgerung aus der Schätzung 1. Kosten sind auf viele Jahre zu verteilen 2. Staat führt Maßnahmen zum Schutz gegen Verkehrslärm als freiwillige Leistung durch! keine Rechtspflicht bei der Lärmsanierung einführen bei Neubau von Straßen und Eisenbahnstrecken hohes Niveau beim Lärmschutz festlegen, um neue Sanierungsfälle zu auszuschließen 3. Im Haushalt des Staates muss jährlich so viel Geld zur Verfügung stehen, dass Lärmsanierung deutliche Fortschritte macht, aber nicht mehr als verbraut werden kann. (In D pro Jahr: 15 Mio. € für Lärmsanierung an Straßen und 100 Mio. € für Lärmsanierung an Eisenbahnstrecken)
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Lärmsanierung 4. Lärmsanierung an Straßen(1)
Vorrang von Maßnahmen, die die Straße leiser machen (Einschränkungen für den Verkehr, besondere Straßenoberflächen, Schallschutzwände) Ziel: Zielwerte einhalten Schallschutzfenster, wenn keine andere Maßnahme möglich ist/ Ziel: in der Wohnung 30 dB (nachts) Einheitliches Vorgehen für alle Straßen, unabhängig von der Zuständigkeit
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(In D 25 %, da die Wohnung an Wert gewinnt)
Lärmsanierung Lärmsanierung an Straßen(2) Unterschiede bei der Übernahme der Kosten Möglichkeit: 1. bei überregionalen Straßen und regionalen Straßen außerhalb von Ballungsräumen Staat 2. bei allen Straßen in Ballungsräumen Staat und Gemeinde (Rathaus) Bei Schallschutzfenstern muss der Eigentümer der Wohnung einen Teil der Kosten übernehmen! (In D 25 %, da die Wohnung an Wert gewinnt)
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Lärmsanierung 5. Lärmsanierung bei Eisenbahnen(1)
Problem, wenn Eisenbahn privatisiert wird. Staatliche Zuschüsse zur Lärmsanierung dürfen nicht zur Wettbewerbsverzerrung führen Lärmsanierung an der Eisenbahnstrecke durch Schallschutzwände oder an den Gleisen (Schallabsorber, besondere Pflege der Gleise) oder durch Schallschutzfenster Ziel: wie bei Straßenverkehr Dringlichkeit aus den Lärmkarten ableiten (Lärmbelastung und Zahl der betroffenen Bürger)
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Lärmsanierung 6. Zusammenfassung
Bei Neubau von Straßen und Eisenbahnstrecken gehört der Schutz gegen Lärm zum Neubau dazu! Lärmsanierung muss möglich sein, wenn Ziele für die Lärmaktionsplanung überschritten sind. Finanzielle Unterstützung der Lärmsanierung nur bei Straßen und Eisenbahnstrecken Maßnahmen, die die Straße oder Eisenbahnstrecke leiser machen, haben Vorrang vor Schallschutzfenstern
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