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Veröffentlicht von:Bamber Kemmerlin Geändert vor über 10 Jahren
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Abrechnung von Gehältern Teil 1 Sozialversicherung
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Schema Lohn- u. Gehaltsabrechnung
Grundbezug (Lohn, Gehalt) + Überstundenentgelt + Zuschläge + Zulagen = Gesamtbruttobezug gesetzliche Abzüge SV-DNA (inkl. KU und WF) LSt freiwillige Abzüge Gewerkschaftsbeitrag Betriebsratsumlage Küche,… sonstige Abzüge Akontozahlungen Rückzahlungen von Lohn- und Gehaltsvorschüssen E-Card-Service-Entgelt usw. + Familienbeihilfe (FB), Kinderabsetzbetrag (KAB) = Auszahlungs- bzw. Überweisungsbetrag (Netto)
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FAB und KAB Auszahlung erfolgt im Allgemeinen durch das Finanzamt und NICHT durch den Dienstgeber
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Sozialversicherung SV im engeren Sinn SV im weiteren Sinn
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Sozialversicherung im engeren Sinn
Arbeitslosenversicherung (AV) Krankenversicherung (KV) Unfallversicherung (UV) Pensionsversicherung (PV)
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Sozialversicherung im weiteren Sinn
Kammerumlage (KU) Wohnbauförderungsbeitrag (WF) Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IE) Nachtschwerarbeitsbeitrag (NB) Schlechtwetterentschädigung (SW) Mitarbeitervorsorge-Beitrag (MV) „Abfertigung Neu“ E-Card-Service-Entgelt (E-Card-Gebühr)
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Sozialversicherung im weiteren Sinne
Begründung: Auch diese Beiträge werden mit dem SV-Beitrag im engeren Sinne an die GKK abgeführt
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Gesetzliche Grundlagen
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Arbeitslosenversicherungsgesetz (ALVG) Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG)
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Umfang der Versicherung
Vollversicherung versichert in allen drei Versicherungen (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) bei einem oder mehreren Dienstgebern beschäftigte DN, Lehrlinge sowie freie DN Teilversicherung versichert nur in einer oder zwei Versicherungen geringfügig beschäftigte DN geringfügig beschäftigte freie DN
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Beginn/Ende der Pflichtversicherung
Pflichtversicherung beginnt unabhängig von der Anmeldung mit Tag des tatsächlichen Beginnes Die Pflichtversicherung endet mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses bzw. Ende des Entgeltanspruches
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Anmeldung des Versicherten
Vollmeldung Mindestangaben (Aviso-)Anmeldung
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Vollmeldung (empfohlen)
Vollständige Anmeldung erfolgt vor Arbeitsantritt bei der GKK
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Mindestangaben- (Aviso-)Anmeldung
Anmeldung in zwei Schritten vor Arbeitsantritt Dienstgeberkontonummer Name, Versicherungsnummer bzw. Geburtsdatum des DN Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme Innerhalb von 7 Tagen fehlende Angaben
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Meldungen zur GKK Mittels elektronischer Datenfernübertragung (DFÜ)
ELDA-Programme! Ausnahme: kein PC oder technisches Problem: Meldung per Fax oder per Post mit entsprechenden Formularen
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Anmeldung bei der GKK Übung 1 (Seite 15) Formular Seite 123 ausfüllen
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Änderungsmeldungen Innerhalb von 7 Tagen ist jede bedeutsame Änderung der GKK zu melden, z.B. eine Änderung des Namens der Adresse der Beitragsgruppe
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Abmeldung Innerhalb von 7 Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung bei der GKK
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Beitragsgrundlage für SV-Beiträge
Grundlage ist das im Beitragszeitraum gebührende, auf Cent gerundete ENTGELT (mit Ausnahme allfälliger Sonderzahlungen) Entgelt sind alle Geld- und Sachbezüge auf die der Dienstnehmer Anspruch hat oder die er darüber hinaus erhält (z.B. Trinkgelder) Beitragszeitraum ist der Kalendermonat, der einheitlich mit 30 Tagen anzunehmen ist
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Ermittlung des beitragspflichtigen Entgelts
Summe der laufenden Geld- und Sachbezüge bzw. Leistungen vom DG oder Dritten (z.B. Trinkgelder) beitragsfreie Bezüge beitragspflichtiges Entgelt
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SV-beitragsfreie Bezüge:
Auslagenersätze *) Schmutzzulagen *) Fehlgeldentschädigungen bis € 14,53/M Abfertigungen Familienbeihilfe Jubiläumsgeschenke des DG freiwillige soziale Zuwendungen freie oder verbilligte Mahlzeiten Beiträge zur MV-Kassa oder Pensionskasse*) *) soweit sie nicht der Lohnsteuerpflicht unterliegen !
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Auslagenersätze Fahrtkostenvergütungen Tages- und Nächtigungsgelder …
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Freiwillige soziale Zuwendungen
Geburtenbeihilfen Heiratsbeihilfen Ausbildungs- und Studienbeihilfen …
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SV-Beitragssätze Angestellte
Beitrags-gruppe DNA % DGA Summe D1 bis € 131,00 /Tag € 3.930,00/M. AV KV UV PV 3* 3,82 --- 10,25 3 3,83 1,4 12,55 6 7,65 22,8 KU WF IE MV 17,07 0,5 20,78 0,55 (1,53) 37,85 1 18,07 21,83 (23,36) 39,9 (41,43)
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SV-Beitrag Angestellte
max. SV-Beitrag € 726,41 17,07 % SV i.e.S 0,5 % KU 0,5 % WF 18,07 % SV i.w.S. beitragsfrei ASVG – Höchstbeitrags grundlage € 4.020,--
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Technik der Beitragsermittlung
SV-Beitragsgrundlage * 18,07 % = SV-Beitrag ! Beitragsgrundlage NICHT RUNDEN ! – Berechnung auf 2 Dezimalstellen!
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Bonus-Malus-System Bei Aufnahme eines Mitarbeiters ab 50 Jahre entfällt der Dienstgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung (BONUS) Bei Auflösung eines Dienstverhältnises bei einem Mitarbeiters ab 50 Jahre: einmaliger MALUS-Beitrag fällig
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Geringfügigkeitsgrenze
Bei geringfügig Beschäftigten Monatliches Entgelt < 357,74 Im Allgemeinen keine Vollversicherungspflicht
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SV-Abzüge Angestellte
SV-Abzug 18,07 % frei € 4.020,-- € 480,-- Gehalt € 4.500,--
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Berechnung der SV-DNA a) Bruttogehalt € 2.427,40
b) Bruttogehalt € 4.160,- Lösung € 2.427,40 x % = € 438,63 Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage!!! => € 4.020,- x 18,07 % = € 726,41
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Lernzielkontrolle Sozialversicherung
Wie wird das Entgelt bei Angestellten bezeichnet? Was weißt Du bezüglich An- und Abmeldung zur Pflichtversicherung? Was versteht man unter SV im engeren Sinn und SV im weiteren Sinn? Wie hoch ist die Sozialversicherung für Angestellte? Was versteht man unter Vollversicherung und was unter Teilversicherung? Welche Grenzen und Prozentsätze sind bei der SV zu beachten? Was versteht man unter Entgelt? Welche Bezüge sind SV-beitragsfrei? Wie lautet die Rundungsregel bei der SV?
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