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Veröffentlicht von:Uschi Stoffel Geändert vor über 10 Jahren
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Leistungshöhen nach ASVG und AK-Pensionsrechner
Ist unsere gesetzliche Pensionsversicherung sicher? AK-Salzburg Leistungshöhen nach ASVG und AK-Pensionsrechner Mit welchen Pensionsniveaus kann auf Basis des geltenden Pensionskontorechts gerechnet werden?
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Themen Eckpunkte und Funktionsweise des leistungsdefinierten Pensionskontos Zukünftige Leistungsniveaus im ASVG/APG anhand schematischer Verläufe AK-Pensionsrechner / Abschätzung zukünftiger Pensionsansprüche auf Basis der Erstgutschrift
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Wesensmerkmale eines Pensionskontensystems
Kontenmäßige Darstellung der „Ansprüche“ gegenüber der Pensionsversicherung Für jede/n Versicherte/n wird individuelles Pensionskonto eingerichtet Transparente Abbildung der jährlichen (Anwartschafts-)Entwicklung Ziele: erhöhte Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit Konkrete Ausgestaltung kann sehr unterschiedlich sein
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PENSIONSREFORM 2004 Regierungsmodell – ÖGB/AK-Modell Neues Pensionskontorecht
Modell der Regierung (Schüssel / Haupt) Modell ÖGB/AK Kontogutschrift Einbezahlte Beiträge (beitragsdefiniertes System) Erworbener Pensionsanspruch - 1,78 % der Beitragsgrundlage (leistungsdefiniertes System) Aufwertung der Kontogutschriften Verwendung der „alten“ Aufwertungsfaktoren Aufwertung auf Basis der Entwicklung der Beitragsgrundlagen Pensionshöhe „Verrentung“ der einbezahlten aufgewerteten Beiträge Summe der angesammelten aufgewerteten Leistungsansprüche (Abschläge bei vorzeitigem/Zuschläge bei verzögertem Pensionsantritt) Bundesbeitrag ---- wie bisher – Bundesbeitrag/Bundesgarantie durch Ausfallshaftung
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PENSIONSREFORM 2004 „Pensionskonto-Recht“ - Parlamentsbeschluss
Kontogutschrift Erworbener Pensionsanspruch: 1,78 % der Beitragsgrundlage (leistungsdefiniertes System) Aufwertung der Kontogutschriften Aufwertung auf Basis der Entwicklung der Beitragsgrundlagen Pensionshöhe Summe der aufgewerteten Leistungsansprüche Bundesbeitrag Bundesbeitrag/Bundesgarantie durch Ausfallshaftung Übergangsrecht Parallelrechnung für Geburtsjahrgänge ab 1955 (mit ersetzt durch Kontoerstgutschrift) „reines“ Pensionskontorecht für Neueintritte ab 2005
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Pensionskonto Eckpunkte
Antrittsalter 65 (Frauen bis ) Korridor ab 62, Schwerarbeit ab 60 Jedes Einkommen / jede Beitragsgrundlage zählt Aufwertung Beitragsgrundlagenentwicklung Beiträge für „Ersatzzeiten“ (ALG, NH, KG, KEZ, etc.) Kontoprozentsatz 1,78 Leistungsziel: 45 / 65 / 80 45 x 1,78 = 80,1 Abschläge 4,2%, 5,1%, 1,8% Zuschläge 4,2% Keine Begrenzung mit 80% Jährliche Ausweisung der bisher erworbenen Ansprüche durch Kontomitteilung
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PENSIONSREFORM 2004 Aufwertungsfaktoren alt/neu
Individuelles Einkommen relativ zu Durchschnitts-einkommen aller Erwerbs-tätigen (je 1/3 Versicherungszeit von insgesamt 45 Jahren) Individuelles Lebenseinkommen relativ zu Durchschnitts-einkommen aller Erwerbstätigen Bemessungsgrundlage relativ zum Durchschnittseinkommen aller Erwerbstätigen zum Zeitpunkt des Pensionsantritt Beste 15 Jahre mit Aufwertung alt „altes“ Recht Lebensdurchrechnung mit Aufwertung alt (Regierungsmodell) Lebensdurchrechnung mit Aufwertung neu (ÖGB/AK-Modell) 100 % – 100 % – 100 % 100 % 96 % 81 % 100 % – 110 % – 90 % 92 % 90 % – 100 % – 110 % 106 % 82 % 80 % – 100 % – 120 % 115 % 83 % 120 % – 80 % – 100 % 80 % Eigene Berechnungen auf Basis Stichtag
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Leistungsniveau und Ersatzzeiten?
Für Zeiten der Kindererziehung (4 Jahre; € 1.649,84) = € 25/Jahr Arbeitslosengeldbezuges (70% des Eink.) Notstandshilfebezuges (92% von 70%) Krankengeldbezug (100%) Bundesheer/Zivildiensts (€ 1.649,84) werden 1,78% der Beitragsgrundlage auf dem Pensionskonto gutgeschrieben
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ungelernte/r Arbeiter/in flacher, schwankender Einkommensverlauf, ohne Karriere und mehrfach arbeitslos
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Schwerarbeitspension ermöglicht früheren Pensionsantritt bei geringeren Abschlägen:
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1.1.1990 Facharbeiter, deutlich steigender Einkommensverlauf, 2 mal arbeitslos
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1.1.1990 Angestellte(r) Matura stark steigender Einkommensverlauf ohne Nachkauf von Schulzeiten
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http://pensionsrechner. arbeiterkammer. at/ bzw
bzw. AK Webseite Rubrik: Beratung/Arbeit und Recht/Pensionen
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