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Veröffentlicht von:Johann Gest Geändert vor über 10 Jahren
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Die neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung
Stand 01. Oktober 2014
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Neue Reifeprüfung AHS Stand 01. Oktober 2014
Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung Bekanntgabe der Prüfungsgebiete bis 15. Jänner der letzten Schulstufe 1 „Nicht genügend“ im Jahreszeugnis: positiv → Antritt Haupttermin WH vor den Klausurarbeiten negativ → Wiederholung der WH im Herbst positiv → RP im 1. NT negativ → WH der 8. / 9. Klasse
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Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung 2 Nichtgenügend im Jahreszeugnis: beide WH positiv → RP im 1. NT WH im Herbst Wiederholungsprüfung/en negativ → WH der 8. / 9. Klasse
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Umgang mit Körper- und Sinnesbehinderung von Kandidat/inn/en RPVO §3, Abs. 4: „Im Falle einer Beeinträchtigung durch eine Körper- oder Sinnesbehinderung, die geeignet ist, das Prüfungsergebnis zu beeinflussen, sind durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden Vorkehrungen im organisatorischen Ablauf und in der Durchführung der Reifeprüfung festzulegen, die ohne Änderung des Anforderungsniveaus eine nach Möglichkeit barrierefreie Ablegung der Prüfung durch die betreffende Prüfungskandidatin oder den betreffenden Prüfungskandidaten ermöglichen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die erforderlichen Veranlassungen zu treffen.“
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1. Säule: Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)
Neue Reifeprüfung AHS Stand 01. Oktober 2014 1. Säule: Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)
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Prüfungsgebiet: VWA + Präsentation und Diskussion vgl. Handreichungen des BMBF „Vorwissenschaftliche Arbeit“ (November 2013) „Beurteilungskriterien für das Prüfungsgebiet“ (November 2013) „Diskutieren“ (2012) „Präsentieren und Diskutieren“ für alle Schüler/innen verpflichtend
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Thema: Themenfindung im Einvernehmen zwischen Betreuer/in und Schüler/in im 1. Semester der vorletzten Schulstufe (Thema, nicht Gegenstand) jede Lehrperson der Schule als Betreuer/in wählbar (Voraussetzung: erforderliche berufliche oder außerberufliche informelle Sach- und Fachkompetenz für Thema) grundsätzlich bis zu 3, höchstens jedoch 5 Arbeiten pro Betreuer/in pro Jahrgang
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Empfehlung: Einreichung des Themas mit Erwartungshorizont an Direktion bis Ende Februar (Zeit für Vorbegutachtung) „Erwartungshorizont“: von Schüler/in zu verfassen Inhalt: impulsgebende Medien (obligat) angestrebte Methoden (obligat) ungefähre Gliederung der Arbeit (obligat) optional: Präzisierung der Themenstellung durch geeignete Leitfragen (möglichst konkret, bewältigbar)
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Einreichung des Themas mit im Zuge der Themenfindung vereinbartem Erwartungshorizont im Dienstweg an LSR bis Ende März der vorletzten Schulstufe unter Genehmigung des Themas durch LSR bis Ende April bzw. Neuvorlage innerhalb einer gesetzten Nachfrist
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Durchführung: Ziele der VWA: ähnlich wie bei FBA Betreuung: kontinuierliche Betreuung in der letzten Schulstufe; aber Selbstständigkeit muss gewahrt bleiben Erstellung eines Begleitprotokolls durch Schüler/in (jedenfalls Arbeitsablauf, verwendete Hilfsmittel und Hilfestellungen) Beilage zur VWA Aufzeichnungen (durch Betreuer/in) über Gespräche im Rahmen der Themenfindung und Festlegung des Erwartungshorizontes, im Zuge der Betreuung und nach Fertigstellung der Arbeit im Hinblick auf Präsentation und Diskussion Beilage zum Prüfungsprotokoll
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Umfang der Arbeit: ca bis Zeichen (inklusive Leerzeichen, exklusive Vorwort, Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie sonstige Verzeichnisse, inklusive Abstract mit ca bis Zeichen) – gilt bei Teamarbeit pro Schüler/in Abstract auf D oder E (ca bis Zeichen inklusive Leerzeichen): schlüssige Darlegung des Themas, der Fragestellung, der Problemformulierung und der wesentlichen Ergebnisse VWA kann auch in besuchter FS verfasst werden Präsentation und Diskussion in dieser FS möglich auf Wunsch des Schülers/der Schülerin und mit Zustimmung aller Kommissionsmitglieder Abgabe der VWA + Begleitprotokoll: bis Ende der 1. Woche des 2. Semesters der letzten Schulstufe (in digitaler und in zweifach ausgedruckter Form)
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Betreuung und Beschreibung der schriftlichen Arbeit: Feedback zu den Zwischenergebnissen im Rahmen der kontinuierlichen Betreuung in der letzten Schulstufe (inhaltliche Gestaltung, Stringenz der Darstellung und Argumentation, formale Kriterien, sprachliche und orthographische Aspekte), aber keine Korrekturarbeiten (vgl. Selbstkompetenz)! Verwendung einer Plagiatssoftware (siehe VWA-Datenbank) abschließende Korrektur und Beschreibung der Arbeit, aber noch keine eigene Beurteilung jedenfalls Zulassung zur Präsentation und Diskussion bilanzierendes abschließendes Gespräch (Analyse der Stärken und Schwächen der Arbeit Vorbereitung der Präsentation und Diskussion)
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VWA-Beurteilungsraster Themenstellung der VWA: ____________________________ Kandidat/in: ___________________________ A) Schriftliche Arbeit Zeichenanzahl: ____________________________ Begründung im Fall von Unter- bzw. Überschreitung: _______________________________________________ Sind alle Kompetenzbereiche bei der schriftlichen Arbeit zumindest zum überwiegenden Teil erfüllt? O Nein O Ja Besteht Plagiatsverdacht? O Nein O Ja (Bei Plagiatsverdacht: Prüfbericht liegt bei) Erfüllungsgrad 2 nicht erfüllt überwiegend zur Gänze über das geforderte Maß hinaus weit über das geforderte Maß hinaus 1. Der Kandidat / die Kandidatin bring sich konstruktiv in die Themenfindung ein. 2. Der Kandidat / die Kandidatin wählt angemessene Methoden zur Bearbeitung des Themas. Gesamtbeurteilung aus schriftlicher Arbeit, Präsentation, Diskussion: …………………………...…………………………….. Ort, Datum: Unterschrift Betreuer/in
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Präsentation und Diskussion, Beurteilung: Präsentation und Diskussion der VWA: - Termin von LSR festzulegen (SchUG § 36 Abs. 2 Zif. 1a: nach Abgabe der VWA bis spätestens Ende des HT) - Dauer pro Schüler/in: 10 bis 15 Minuten (überwiegender Teil der Zeit für Diskussion) - Kommission: Vorsitzende/r, Direktor/in, KV, Prüfer/in Beurteilung nach 8 relevanten (Teil)Kompetenzen: Selbstkompetenz, inhaltl. Kompetenz, Informationskompetenz, sprachl. Kompetenz, Gestaltungskompetenz (formale Kriterien) bei der schriftl. Arbeit strukturelle und inhaltl. Kompetenz, Ausdrucksfähigkeit und Medienkompetenz bei der Präsentation Diskursfähigkeit bei der Diskussion alle zumindest „überwiegend“ bewertet
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Bei negativer Beurteilung des Prüfungsgebietes VWA durch die Prüfungskommission: Festlegung und Einreichung einer neuen/modifizierten Themenstellung (auch neue/r Prüfer/in möglich) Genehmigung durch LSR innerhalb von 2 Wochen (oder Nachfrist für Neuvorlage) keine ausdrückliche Betreuung mehr vorgesehen Zeiträume für Abgabe der VWA: 1. Unterrichtswoche, erste 5 Unterrichtstage im Dezember, 1. Woche des 2. Semesters) trotzdem Antreten zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung möglich
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Bei positiver Beurteilung des Prüfungsgebietes VWA, aber fehlender Zulassung zur (schriftlichen und mündlichen) Reifeprüfung): Positiv abgeschlossenes Prüfungsgebiet VWA bleibt erhalten, auch Präsentation und Diskussion muss nicht wiederholt werden (wie zuletzt vorgesehen).
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2. Säule: Schriftliche Reifeprüfung
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Klausuren 3 Klausuren (D, M, leb. FS mit mindestens 10 Wochenstunden in der OS) obligat 4. Klausur (weitere Fremdsprache oder anderes Prüfungsgebiet) fakultativ Wahl und Bekanntgabe der Prüfungsgebiete bis 15. Jänner der letzten Schulstufe
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Prüfungsgebiete mit standardisierten Aufgabenstellungen: Deutsch Fremdsprachen (E, F, ITA, SPA; L, G) – Bedachtnahme auf lehrplanmäßige Wochenstundenzahl und Lernjahre Mathematik Übermittlung der Aufgabenstellungen (mit Korrektur- und Beurteilungsanleitungen) an eine oder mehrere von der Direktion namhaft zu machende Person(en) durch physische Übergabe (im Haupttermin) oder elektronisch (in den Nebenterminen), möglichst zeitnah zur Prüfung, aber zeitgerecht Aufbewahrung unter Geheimhaltung Öffnung der Aufgabenstellungen unmittelbar vor Beginn der Prüfung im Beisein der Kandidat/inn/en Aushändigung der Korrektur- und Beurteilungsanleitungen an Prüfer/in nach Ende der Klausurarbeit
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Bestimmungen für die einzelnen Klausurgegenstände Deutsch/ Unterrichtssprache: Lebende Fremdsprachen: Griechisch / Latein: Mathematik:
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Mathematik Neue Reifeprüfung AHS Stand 01. Oktober 2014
Übungsplattform Modellschularbeit am 11. Dezember 2014 Beurteilung der Klausur (+ 2-stündige Schularbeiten ab 7. Klasse): - Typ-1-Aufgabe: nur 1 einzelne Grundkompetenz, Beurteilung - Typ-2-Aufgaben: Beurteilung, voneinander unabhängig, Ausgleichspunkte für Teil 1
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Lebende Fremdsprachen
Neue Reifeprüfung AHS Stand 01. Oktober 2014 Lebende Fremdsprachen Probeklausur Englisch: 4. März 2015 adaptierter Beurteilungsschlüssel: - Grenze für positive Beurteilung in jedem Kompetenzbereich (rezeptiv und produktiv): 50% - gewisse Kompensation zwischen rezeptivem und produktivem Teil möglich Vermeidung von Härtefällen - insgesamt aber 60% für positive Beurteilung notwendig - gilt für Klausur und 2-stündige Schularbeiten ab 7. Klasse
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Lebende Fremdsprachen
Neue Reifeprüfung AHS Stand 01. Oktober 2014 Lebende Fremdsprachen Englisch Angebot - Double Rating Prof. Mag. Monika Lener (Meinhardinum Stams) Prof. Mag. Peter Samuda (Schigymnasium Stams) Prof. Mag. Gabriele Schlosser (Meinhardinum Stams) Prof. Mag. Michael Schober (PHT & Reithmannstraße)
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Schularbeitenleitfäden und Modellschularbeiten Deutsch: Lebende Fremdsprachen: Mathematik:
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Unterstützungsangebote Modellschularbeit Mathematik: Dezember 2014 Probeklausur Englisch: März 2015 Probeklausur Deutsch: März 2015
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Mündliche Kompensationsprüfung Generelle Informationen zum Ablauf der Kompensationsprüfungen Relevante Auszüge aus Gesetzen und Verordnungen Downloads zu den Leitfäden der einzelnen Fächer
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Mündliche Kompensationsprüfung: gehört zur 2. Säule (Klausurprüfung), ist daher nicht öffentlich (im Gegensatz zur mündlichen Reifeprüfung) Bekanntgabe einer negativen Klausurnote: 11 Tage vor Beginn der mündlichen Kompensationsprüfung Beantragung durch Prüfungskandidat/in schriftlich an der Schule spätestens drei Kalendertage nach Bekanntgabe der negativen Beurteilung einer Klausurarbeit (standardisiert oder nicht standardisiert) mittels Anmeldeformular (
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Mündliche Kompensationsprüfung: Alternative: Wiederholung der Klausurprüfung ab dem nächsten Termin Termin - wird bei standardisierten Prüfungsgebieten durch Verordnung vom bmbf festgelegt - an die unmittelbar vorher abgelegte Klausurarbeit gekoppelt
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Mündliche Kompensationsprüfung: Aufgabenstellungen: Testkonstrukt der Kompensationsprüfung so weit wie möglich kongruent mit jenem der schriftlichen Klausur in Prüfungsgebieten mit standardisierten Aufgabenstellungen: standardisiert (Übermittlung von 15 Aufgaben an die Schule, wobei jede Aufgabe dreimal verwendet werden kann; Einteilung und Zuweisung der Aufgabe durch die Direktion) in anderen nicht standardisierten Prüfungsgebieten: durch Prüfer/in erstellt Durchführung: Vorbereitung: mindestens 30 Minuten Prüfungsdauer: maximal 25 Minuten Kommission: Vorsitzende/r, Direktor/in, Klassenvorstand, Prüfer/in, fachkundige/r Beisitzer/in (vgl. mündliche Prüfung)
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Mündliche Kompensationsprüfung: Konferenzvarianten zur Notenfindung Kurzkonferenzen nach jeweils drei Prüfungskandidat/inn/en eine Konferenz nach allen Vormittagsprüfungen zu Beginn der Mittagspause und/oder eine Konferenz am Ende der Nachmittagsprüfungen Beurteilung des Prüfungsgebietes: Note setzt sich aus negativer Klausur und Kompensationsprüfung zusammen, daher Beurteilung nicht besser als „Befriedigend“ möglich Anmerkung: kein Vermerk im Reifeprüfungs-Zeugnis
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Mündliche Kompensationsprüfung: Deutsch / Unterrichtssprache Kompetenzbereiche, die nachgewiesen werden können: Lesekompetenz Argumentationskompetenz Analyse- und Interpretationskompetenz Sachkompetenz Reflexionskompetenz Sprachbewusstsein Katalog mit genauer Beschreibung der Teilkompetenzen zu den Kompetenzbereichen
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Mündliche Kompensationsprüfung: Deutsch / Unterrichtssprache Konzeption der Prüfung Thema, das in mehrere Teilaufgaben gegliedert ist Themengestaltung textbasiert Textbeilage(n): fiktionale wie nichtfiktionale Texte sowie lineare und nichtlineare Texte Themenstellung: Anforderungsbereiche Rezeption und Reproduktion sowie Transfer und Reflexion eine Teilaufgabe: situativer Kontext, eine genau definierte monologische Sprechaufgabe (3 – 5‘)
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Mündliche Kompensationsprüfung: Deutsch / Unterrichtssprache Beurteilung der Prüfung verbindlicher Beurteilungsraster für jede Themenstellung beruhend auf dem Katalog der Kompetenzbereiche Erwartungshorizont zu (K1) Aufgabenerfüllung aus inhaltlicher und struktureller Sicht und (K2) Aufgabenerfüllung hinsichtlich normativer Sprachrichtigkeit: deckt die Kompetenzbereiche inhaltlich umfassend ab; ist als Richtlinie bei der Beurteilung heranzuziehen
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Mündliche Kompensationsprüfung: Deutsch / Unterrichtssprache Beurteilung der Prüfung Prüfer/in und Beisitzer/in erhalten beide die den Aufgabenstellungen beigelegten Bewertungs- und Beurteilungsraster Beurteilung einer Kompensationsprüfung in der Unterrichtssprache muss unter Verwendung des standardisierten Beurteilungsrasters erfolgen Leitfaden und Beispiel
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Mündliche Kompensationsprüfung: Lebende Fremdsprachen Überblick über die Prüfungselemente für die mündliche Kompensationsprüfung (Bereiche Leseverständnis und Sprechen werden direkt getestet, beide Teile sind gleich gewichtet)
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Mündliche Kompensationsprüfung: Lebende Fremdsprachen Prüfungsteil Leseverständnis Erstellung der Aufgaben nach denselben Prinzipien wie in den schriftlichen Klausuren jeweils fünf bis acht Items, abhängig von Länge und Inhalt des Textes beide Aufgaben zusammen maximal 13 Items jedes Item entspricht einem Punkt jede Aufgabe enthält Fragen, die mündlich zu beantworten sind jede Aufgabe zum Leseverständnis enthält eine Frage zur Kernaussage des Textes (mit bis zu drei Punkten zu bewerten)
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Mündliche Kompensationsprüfung: Lebende Fremdsprachen Prüfungsteil Sprechen enthält einen Sprechauftrag Sprechen zu einer in der Vorbereitungszeit bearbeiteten Themenstellung (monologisch) situativer Rahmen in drei unterschiedliche Inhaltspunkte gegliedert Rolle der Prüferin/des Prüfers: Beschränkung auf das Vorlesen der Aufgabenstellung und das Zeitmanagement Wörterbücher sind nicht erlaubt
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Mündliche Kompensationsprüfung: Lebende Fremdsprachen Ablauf: Leitfaden mit einem Beispiel
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Mündliche Kompensationsprüfung: Mathematik Konzeption Grundlage: Kompetenzkatalog fünf voneinander unabhängige Aufgaben, jeweils in zwei Arbeitsaufträge gegliedert gewohnte Hilfsmittel (Grund-)Wissen und (Grund-)Fertigkeiten sind kompetenzorientiert nachzuweisen entscheidende Rolle: Kommunikation über mathematische Inhalte unbedingt erforderlich: Kandidat/in kann ohne entsprechende Leitung durch Prüfer/in seine/ihre Bearbeitung der Aufgaben ausführlich präsentieren
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Mündliche Kompensationsprüfung: Mathematik Konzeption Leitfrage: inhaltlicher und thematischer Bezug auf die Grundkompetenzen des jeweiligen (der Aufgabe entsprechenden) Inhaltsbereiches eigener Aufgabentyp: einerseits verfahrensbasiert (im Grundkompetenzteil), sodass die Bearbeitung eine direkte Anwendung eines (Standard-)Verfahrens verlangt, andererseits (im Bereich der Leitfrage) verfahrensbildend, d.h. Strategien müssen reflektiert wiedergegeben bzw. dargestellt werden
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Mündliche Kompensationsprüfung: Mathematik Beurteilung Kandidatinnen und Kandidaten, die in dieser Prüfungssituation mit der Prüferin/dem Prüfer nicht in kommunikativen „Austausch“ treten und ihre Überlegungen nicht unter korrekter Verwendung der Fachsprache im Grundkompetenzbereich ausführlich darlegen, kann die entsprechende Kompetenz nicht bescheinigt werden Hinweise zur Leitfrage für Lehrer/innen: Auflistung von Aspekten, die besprochen werden sollten Leitfaden und Beispiel
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Mündliche Kompensationsprüfung: Griechisch/ Latein Leitfaden und Beispiel
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Mündliche Kompensationsprüfung: nicht standardisierte Klausuren Aufgaben werden von Prüfer/in erstellt beziehen sich auf die Klausur überprüfen Kompetenzen der unmittelbar vorangegangenen Klausur
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3. Säule: Mündliche Reifeprüfung
Neue Reifeprüfung AHS Stand 01. Oktober 2014 3. Säule: Mündliche Reifeprüfung
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3. Säule: Mündliche Reifeprüfung (RPVO § 27 bis 30) - vgl. Handreichung des BMBF „Mündliche Reifeprüfung“ Leitfäden zu den einzelnen Prüfungsgebieten reifepruefung.html#headline121 - RPVO § 27: 2 Teilprüfungen (bei 4 Klausuren) oder 3 Teilprüfungen (bei 3 Klausuren) aus inhaltlich und fachlich unterschiedlichen Prüfungsgebieten (aber z.B. ME und IU oder BE und BGW möglich) Prüfungsgebiete frei wählbar (ohne Vorgaben, außer: Schwerpunkt mit mind. 8 JWST in der OS muss sich in einer der 3 Säulen abbilden)
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Wählbare Prüfungsgebiete: grundsätzlich: alle bis zumindest zur vorletzten Schulstufe besuchten (schulautonomen) Gegenstände mit mindestens 4 JWST in der OS (also auch vertiefende WPG mit 4 JWST) – vgl. Erhebung Ausnahmen: zusätzlicher WPG lebende FS erst ab 6 JWST zusätzlicher WPG Informatik erst ab 6 JWST (aber schulautonomer WPG unter anderem Namen – z.B. „Webdesign“ – auch 4-stündig wählbar) - ME, BE: 4-jährig in OS (2 Jahre Pflichtgegenstand + 2 Jahre alternativer Pflichtgegenstand; aber vertiefender oder zusätzlicher WPG ME oder BE auch 2-jährig wählbar) Gesamtsumme an JWST der gewählten Prüfungsgebiete: - bei 2 Prüfungsgebieten: 10 JWST in OS - bei 3 Prüfungsgebieten: 15 JWST in OS - Aufstockung mit vertiefendem WPG möglich Wahl und Bekanntgabe der Prüfungsgebiete: bis 15. Jänner der letzten Schulstufe
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Teil 1: Themenbereiche (RPVO § 28)
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Themenbereiche: Anzahl: grundsätzlich: Jahreswochenstunden in der OS mal 3, aber maximal 24 (z.B. D, E, M: 24; GWK mit 7 JWST: 21; WPG mit 4 JWST: 12) Ausnahmen: 4-jährige Fremdsprache (auch L, G): 18 3-jährige leb. Fremdsprache: 12 BE bzw. ME mit 7 JWST: 18 BE bzw. ME mit 8 JWST: 20 vertiefender WGP ME bzw. BE: 10 IU bzw. BGW: 6 (+ 4 Stücke bzw. Werke) WPG Informatik: 12 (+2 für jede weitere JWST in der OS) bei schulautonomen Abweichungen: aliquot bei PG+WPG: Anzahl aliquot zu Stunden beider Gegenstände Umfang: mind. 2 Aufgabenstellungen möglich
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Themenbereiche: Festlegung durch die gesamte Fachlehrer/innen-Konferenz an der Schule für jede Abschlussklasse oder –gruppe (bei nur 1 Lehrperson: Einbeziehung weiterer fachkundiger Lehrer/innen): gleichmäßige Verteilung auf einzelne Schulstufen nicht zwingend erforderlich für WPG: Vorschlag durch Lehrperson, Beschluss durch Fachlehrer/innen-Konferenz vorläufige Vereinbarungen aufsteigend für jede Schulstufe (ohne fixe Bekanntgabe an die Schüler/innen) endgültiger Beschluss + Kundmachung bis spätestens Ende November der letzten Schulstufe (vgl. SchUG § 79: Anschlag in der Schule für 1 Monat, dann Hinterlegung bei Schulleitung) – keine vorzeitige Bekanntgabe von Aufgabenstellungen Geltungsdauer: für 1 oder mehrere Jahre
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Teil 2: Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen (RPVO § 29)
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Ergebnisse der Arbeitskreise I
Direktor/inn/entagung AHS Oktober 2014 Ergebnisse der Arbeitskreise I Anrecht der Schüler/innen auf bestimmte Betreuungsperson? → nach Möglichkeit Wunsch erfüllen, zumindest nicht gegen Willen des Schülers/der Schülerin Zählen Fußnoten für Zeichenzahl? Ja Nachfrist für Abgabe der VWA? → aus gerechtfertigten Gründen (wie bei FBA) Abgabe der VWA im pdf-Format? Ja Was passiert mit 2. Fassung der VWA? Teil des Prüfungsprotokolls eher unkorrigierte VWA (mit Zustimmung des/der Kandidaten/in) in die Schulbibliothek (evtl. nur die besten VWAs)
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RPVO §29, Abs. 1: „Im Rahmen der mündlichen Teilprüfung ist jeder Prüfungskandidatin und jedem Prüfungskandidaten im gewählten Themenbereich eine kompetenzorientierte Aufgabenstellung, welche in voneinander unabhängige Aufgaben mit Anforderungen in den Bereichen der Reproduktions- und Transferleistungen sowie der Reflexion und Problemlösung gegliedert sein kann, schriftlich vorzulegen. Gleichzeitig mit der Aufgabenstellung sind die allenfalls zur Bearbeitung der Aufgaben erforderlichen Hilfsmittel vorzulegen.“ Aufgabenstellung erfolgt durch Prüfer/in; nicht zu umfangreich!
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Aus den Erläuterungen: Jede kompetenzorientierte Aufgabenstellung enthält eine Reproduktionsleistung (Wiedergabe und Darstellung fachspezifischer Sachverhalte, Bestimmung der Art des Materials und Entnahme von Informationen aus Material, Verwendung von Fachtermini, Anwendung von Arbeitstechniken usw.), eine Transferleistung (Erklären von Zusammenhängen, Verknüpfung und Einordnung von Sachverhalten, Analyse von Materialien, Differenzierung von Sach- und Werturteilen) eine Leistung im Bereich von Reflexion und Problemlösung (Erörterung von Sachverhalten und Problemen, Entwicklung von Hypothesen, Reflexion eigener Urteilsbildung)
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RPVO §29, Abs. 2: „Jede Prüferin und jeder Prüfer hat zu jedem Themenbereich bei mehr als einer Prüfungskandidatin oder einem Prüfungskandidaten mindestens zwei kompetenzorientierte Aufgabenstellungen auszuarbeiten.“ (bei 1 Kandidat/in also nur 1 Aufgabenstellung nötig) Aus den Erläuterungen: Die Aufgabenstellung soll gewährleisten, dass die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat die Mindestzeit von zehn Minuten und Maximalzeit von 20 Minuten sinnvoll nützen und die unterschiedlichen Kompetenzen unter Beweis stellen kann. Maximale Prüfungszeit von 20 Minuten: am ehesten in „Instrumental- unterricht“ oder „Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung“
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RPVO §29, Abs. 3: „In den Prüfungsgebieten ‚Deutsch‘, ‚Slowenisch‘, ‚Ungarisch‘, ‚Kroatisch‘, ‚Latein‘ und ‚Griechisch‘ haben die Aufgabenstellung von einem Text auszugehen.“ Aus den Erläuterungen: „…, wobei der Begriff Text durchaus weiter zu fassen ist und darunter auch Impulse wie beispielsweise Bilder oder Hörimpulse zu verstehen sind.“
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RPVO §29, Abs. 4: „In den Prüfungsgebieten ‚Lebende Fremdsprache (achtjährig)‘, ‚Lebende Fremdsprache (sechsjährig)‘, ‚Lebende Fremdsprache (vierjährig)‘, ‚Lebende Fremdsprache (dreijährig)‘ und ‚Wahlpflichtgegenstand Lebende Fremdsprache‘ haben die Aufgabenstellungen je eine monologische und eine dialogische Aufgabe zu enthalten.“ Beide Aufgaben (zum gleichen Themenbereich) werden am Beginn der Vorbereitungszeit ausgegeben. Die Vorbereitungszeit beträgt insgesamt ca. 15 Minuten. monolog. Teil: Prüfungskandidat/in spricht zu einem Thema, ohne unterbrochen zu werden. Moderation durch Prüfer/in dialog. Teil: Dialog mit Prüfer/in über ein Thema vgl. Sonderbestimmungen für Schulversuch!
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RPVO §29, Abs. 5: „In den Prüfungsgebieten ‚Instrumentalunterricht‘ und ‚Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung‘ ist im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung eine Probe des praktischen Könnens abzulegen.“ Probe des praktischen Könnens in Zusammenhang mit der Aufgabenstellung
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Aufgabenstellung: Zu einem bestimmten Thema sollen die Schüler/innen mit einer Auswahl von Materialien, die sie in der Vorbereitungszeit zur Verfügung haben, schrittweise selbstständig unterschiedliche Aufgaben lösen. Die Materialien sollten inhaltlich weitgehend neu und nicht bereits im Unterricht verwendet worden sein. Die Aufgabe stellt eine fachabhängige Problem- oder Aufgabenstellung dar, die sich schrittweise über Teilaufgaben lösen lässt.
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Grundstruktur der Aufgabenstellung: Überschrift: Themenbereich und Thema angeben (2) Situations- bzw. Problembeschreibung: nach Möglichkeit Aufgabe in einen (lebensbedeutsamen) Kontext stellen (kurzer Eingangstext) (3) Teilaufgaben: - nach Möglichkeit steigendes Anforderungsniveau (Empfehlung: kurzer Einstieg im Anforderungsbereich I, dann kontinuierliche Steigerung der Schwierigkeit ) - verschiedenen Anforderungsbereichen zuordenbar - Faustregel: insgesamt drei bis vier Teilaufgaben, die je nach Anforderungsbereich bei der Bewertung unterschiedlich zu gewichten sind. (4) Materialien
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Besonders zu beachten - kompetenzorientierte und inhaltliche Kriterien: Verwendung sinnvoller Operatoren: keine W-Fragen, sondern von Operatoren gelenkte Arbeitsaufträge, deren Lösung bzw. Beantwortung Kompetenzen erfordern, die auch realistisch erwartet und gezeigt werden können (b) Sprache: Aufgabenstellung und Erwartungshorizont in entsprechender Fachsprache formulieren (Kommunikationskompetenz) (c) Multiperspektivität und Kontroversität: Was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, muss auch in der Aufgabenstellung kontrovers dargestellt werden. (d) Vermeidung suggestiver Lenkungen: Perspektiven und Argumente werden nicht vorgegeben, sondern zur Diskussion gestellt (mit Ausnahmen; z.B. Demokratie).
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Besonders zu beachten - kompetenzorientierte und inhaltliche Kriterien: (e) Beachtung der Schüler/innenrelevanz und Gesellschaftsrelevanz: z.B. lebensnaher, sinnstiftender Kontext (f) Passende Materialienauswahl: - genaue Quellenangaben, notwendige Hinweise zur Analyse oder zu Interpretationen - Lesen und Analysieren der Materialien müssen weniger als die Hälfte der Vorbereitungszeit erfordern. - Nur Materialien verwenden, die auch tatsächlich bei der Behandlung der Aufgabenstellung benützt werden. - Material und Aufgabenstellung müssen zusammenpassen mit den unterschiedlichen Kompetenzen, die Schüler/innen zeigen sollen. (g) Übereinstimmung mit dem Lehrplan: Die Aufgabenstellungen müssen zu den Lernzielen des Lehrplans passen.
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Besonders zu beachten - formale Kriterien: klare und unmissverständliche Formulierung der Arbeitsaufträge: eindeutige Anweisungen Anordnung der Teilaufgaben nach gestaffeltem Anspruchsniveau: - Teilaufgaben zusammenhängend (z.B. thematisch) - kaum reine Reproduktion, sondern mehrheitlich Anwendung, Transfer, Problemlösung, Bewertung und Reflexion Ansprechende optische Gestaltung der Aufgaben: Lesbarkeit der ausgewählten Materialien (z.B. Zahlen bei Diagrammen) (e) Zeitaufwand: Anzahl der Teilaufgaben beschränken und Zeitaufwand (vor allem für Vorbereitungszeit) für die Einzelaufgaben überprüfen und eventuell dazuschreiben
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Besonders zu beachten - (nur für Lehrperson) Erwartungshorizont und Beurteilungsschema sowie Reflexion formulieren: Erstellung eines Erwartungshorizonts: Spielraum der zu erwartenden Antworten (besonders in Anforderungsbereich II und III) berücksichtigen Angabe eines nachvollziehbaren Bewertungs- bzw. Punktesystems für einzelne Aufgaben, das sich an den Anforderungsbereichen orientiert Überprüfen: Sind die verwendeten Operatoren zielführend? Reflektieren: Inwieweit können Aufgabenstellungen verbessert werden?
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Zur Kompetenzorientierung am Beispiel GSK/PB: vgl: Handreichung zur neuen Reifeprüfung für das Fach Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung von Irmgard Plattner, Claudia Rauchegger Hauptziel von kompetenzorientierten Aufgabenformaten ist nicht die Reproduktion von auswendig gelerntem Daten- und Faktenwissen oder von gefälligen, im Unterricht besprochenen oder im Schulbuch präsentierten Inhalten, sondern der selbstständige Transfer von bekannten auf variable Situationen sowie die adäquate Zuhilfenahme von methodischen Verfahren zur Problemlösung. Auszugehen ist von den im Lehrplan verankerten Kompetenzmodellen.
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Vorteilhaft: Benutzung eines Operatorensystems Operatoren sind eigentlich Verben, die bei den Schülerinnen und Schülern relativ genau vordefinierte und eintrainierte Handlungsweisen zur Bearbeitung einer gestellten Aufgabe auslösen sollen. Operatoren können unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden zugeordnet werden und geben folglich mehr Transparenz über das Anforderungsprofil von Prüfungsaufgaben. Operatoren geben einen Erwartungshorizont bezüglich der Bearbeitung der Aufgabenstellung wieder und erleichtern daher die Beurteilung.
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Themenbereich: Ordnung und Zugriff – der moderne Staat Arbeitsaufgabe 16: Absolutistischer und moderner Staat im Vergleich Aufgabenstellung: 1 Arbeiten Sie aus der Textquelle Aussagen heraus, die Positionen zu folgenden Aspekten wiedergeben: Legitimation der Macht – Definition von Souveränität – Verhältnis von Staat und Religion. 2 Stellen Sie die politischen Systeme von Absolutismus und Demokratie gegenüber und arbeiten Sie Unterschiede heraus, die folgende Bereiche betreffen: Wirtschaft – Machtverteilung – Repräsentation der Macht – Machtkontrolle. Beziehen Sie in Ihre Überlegungen neuere Forschungsergebnisse zum Absolutismus mit ein. Sie leben in einem modernen Staat, der nach dem Politikwissenschaftler Arthur Benz sechs Kriterien umfasst: ein Territorium, einen Nationalstaat, Staatsgewalt, Demokratie, Verfassung und die Erfüllung spezieller Funktionen für die BürgerInnen. Führen Sie konkrete Beispiele dafür an, wie diese Kriterien Sie als Individuum, das in diesem Staat lebt, betreffen.
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Themenbereich: Das Fremde und das Eigene – Minderheiten in Österreich Arbeitsaufgabe 27: Juden und Jüdinnen in Österreich Aufgabenstellung: 1 Beschreiben Sie die Bildquelle und fassen Sie die Textquellen zusammen. Geben Sie einen kurzen Überblick über die Geschichte der jüdischen Minderheit in Österreich vom 12. Jh. bis heute und ordnen Sie die Materialien zeitlich zu. 2 Dekonstruieren Sie die Bild- und Textquellen und betten Sie sie in das historische Umfeld ein. Arbeiten Sie die verschiedenen antisemitischen Begründungszusammenhänge heraus. Nehmen Sie Stellung zum Umgang mit Minderheiten, die derzeit in Österreich leben. Diskutieren Sie, welche Schlüsse aus der Geschichte der jüdischen Minderheit in Österreich für die Gegenwart gezogen werden können.
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Anforderungsbereich I: Reproduktion Wiedergeben von Sachverhalten (u.a. auswendig gelerntes Fachwissen oder herausgearbeitete Inhalte aus Darstellungen) sowie rein reproduktives Nutzen von Arbeitstechniken (z.B. Geschichte: Benennen der Quellenart, Unterscheidung zwischen Quelle und Darstellung)
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Mögliche Operatoren zum Anforderungsbereich I: (be)nennen: auflisten bzw. aufzählen ohne jede/s Erklärung/Wissen bzw. angelernte Tatsachen wiedergeben oder Informationen aus beigefügten Materialien herauslesen herausarbeiten: Zusammenhänge unter bestimmten Aspekten aus dem zur Verfügung gestellten Material erkennen und wiedergeben ermitteln: anhand von zur Verfügung gestellten Informationen Sachverhalte bzw. Zusammenhänge feststellen bzw. herausfiltern
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beschreiben: zentrale Sachverhalte (Kernaussagen, besondere Beispiele, Schwerpunkte etc.) aus (Vor)Wissen oder aus dem zur Verfügung gestellten Material systematisch und logisch möglichst mit eigenen Worten wiedergeben zusammenfassen: Sachverhalte aus (Vor)Wissen oder aus dem zur Verfügung gestellten Material unter Beibehaltung des Sinns auf das Wesentliche reduzieren bzw. komprimiert und strukturiert darlegen
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Anforderungsbereich II In diesen Bereich fallen vor allem jene Akte, die selbstständiges Erklären, Bearbeiten und Ordnen von Inhalten (Reorganisation) und das angemessene Anwenden von methodischen Schritten auf unbekannte Zusammenhänge (Transfer) erfordern.
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Mögliche Operatoren zum Anforderungsbereich II: analysieren: Sachverhalte oder Materialien kriteriengeleitet bzw. aspektgeleitet ergründen, untersuchen und auswerten erklären: Sachverhalte und Materialien durch eigenes (Vor)Wissen und eigene Einsichten in einen Zusammenhang (Theorie, Modell, Regel) einordnen und dies begründen vergleichen: Sachverhalte oder Materialien systematisch gegenüberstellen, um Gemeinsamkeiten, Gegensätzlichkeiten, Unterschiede, besondere Abweichungen und Gewichtungen herauszustellen
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auswerten: Informationen, Daten und Ergebnisse zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen einordnen/zuordnen: einen oder mehrere Sachverhalte oder Materialien in einen begründeten Zusammenhang stellen
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Anforderungsbereich III In diesen Bereich fallen jene Akte, die einen reflexiven Umgang mit neuen Zusammenhängen bzw. Problemkonstellationen, mit eingesetzten Methoden und gewonnenen Erkenntnissen (Reflexion) erfordern, um zu selbstständigen Begründungen, Interpretationen und Bewertungen zu gelangen (Problemlösung).
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Mögliche Operatoren zum Anforderungsbereich III: rekonstruieren/erzählen/ darstellen: kritisches Darstellen eines Sachverhaltes in einer selbstständig begründeten Narration unter Verwendung von Quellen, Darstellungen und Kenntnissen dekonstruieren: kritisches Durchschauen und Durchleuchten einer vorgegebenen Erzählung/eines Textes/… über einen bestimmten Sachverhalt
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beurteilen: innerhalb eines Zusammenhanges den Stellenwert von Aussagen, Behauptungen, Urteilen, Vorschlägen etc. bestimmen, um unter Offenlegung der angewandten Kriterien, unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen bewerten: in kontroversen Fragen zu Aussagen, Behauptungen, Vorschlägen oder Maßnahmen eine persönliche und damit selbstständige, jedoch auch fachlich argumentierte Stellungnahme abgeben und dabei die eigenen Wertmaßstäbe offen legen
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Weitere Operatoren zum Anforderungsbereich III (hier wird es unter Umständen schon sehr fachbezogen): erörtern: (nach einer eingehenden Analyse) einen Zusammenhang oder Material (z.B. Darstellungen) durch Pro- und Contraargumente auf die Stichhaltigkeit hin abwägend überprüfen und daraus eine selbstständige Stellungnahme entwickeln interpretieren: Sinnzusammenhänge aus Material methodisch reguliert herausarbeiten und eine begründete Stellungnahme formulieren, die aufgrund einer Analyse, Erläuterung und Bewertung erstellt wurde
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Weitere Operatoren: darstellen, Stellung nehmen, entwerfen, entwickeln, diskutieren, (über)prüfen, gestalten, formulieren, verfassen, kritisieren Operatorensystem adaptiv erstellt und erweitert v. Ch. Kühberger nach: Keller 2009; Kultusministerium Baden-Württemberg (2010); Hessisches Kultusministerium (2010).
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Teil 3: Durchführung (RPVO § 30)
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RPVO §30, Abs. 1: „In der unterrichtsfreien Zeit vor der mündlichen Prüfung können Arbeitsgruppen zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung eingerichtet werden. Die Vorbereitung in den Arbeitsgruppen hat bis zu vier Unterrichtseinheiten pro ein Prüfungsgebiet bildenden Unterrichtsgegenstand zu umfassen. In den Arbeitsgruppen sind die prüfungsrelevanten Kompetenzanforderungen im jeweiligen Prüfungsgebiet zu behandeln, Prüfungssituationen zu analysieren und lerntechnische Hinweise zur Bewältigung der Lerninhalte zu geben.“ 4 UE pro Fach mit max. 20 Kandidat/inn/en, 21. teilt
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RPVO §30, Abs. 2: „Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die für die ordnungsgemäße Durchführung der mündlichen Prüfung notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Über den Verlauf der mündlichen Prüfung ist ein Prüfungsprotokoll zu führen.“ konkret: Einteilung der Prüfungen (pro Kandidat/in auch mehr als 1 Tag) Bestellung der fachkundigen Beisitzer/innen (sonst: LSR) Prüfungs-, Vorbereitungs- und Aufenthaltsraum technische Infrastruktur (z.B. Präsentationskamera, Medien) Vorbereitung für Ziehen der Themenbereiche (+ Zurücklegen) Vorbereitung für Zuweisung der Aufgabenstellungen Sichtbarmachen der Aufgaben für Kommission Umgang mit Versuchsvorbereitungen in NW (vgl. Broschüre)
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RPVO §30, Abs. 3: „Die oder der Vorsitzende hat für einen rechtskonformen Ablauf der Prüfung zu sorgen.“ konkret: kein Dirimierungsrecht mehr Vollständigkeit der Kommission (Vorsitzende/r, Direktor/in, KV, Prüfer/in, fachkundige/r Beisitzer/in; Ersatz bei Doppelfunktion oder Verhinderung) Überwachung des Ziehungs- und Zuweisungsvorganges Sicherstellung der Abschirmung der Kandidat/inn/en Festsetzen der Gesamtbeurteilung der RP
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RPVO §30, Abs. 4: angemessene Vorbereitungszeit von mindestens 20 Minuten (wie bisher), in leb. FS mindestens 15 Minuten (Frage: Vorbereitungszeit kann je nach gewähltem Themenbereich und zugewiesener Aufgabenstellung variieren → wann wird gezogen?) (Erläuterungen: längere Vorbereitungszeit z.B. in IU, BGW, DG, Informatik, NW mit Versuchen, GSK/PB mit mehreren Quellen) Prüfungszeit: 10 bis 20 Minuten (in der Regel 15 Minuten; 20 Minuten bes. für IU, BGW); nicht länger als für Gewinnung einer sicheren Beurteilung erforderlich
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RPVO §30, Abs. 5: Möglichkeit, im Einvernehmen zwischen Prüfer/in und Kandidat/in Prüfung zur Gänze oder in wesentlichen Teilen in einer leb. FS abzulegen → mangelnde Kenntnisse in leb. FS ohne Relevanz für Beurteilung; Vermerk im RP-Zeugnis
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Rechtliche Grundlagen (kursiv: aus den Erläuterungen): Auf Fehler, die während einer mündlichen Prüfung auftreten und die die weitere Lösung der Aufgabe wesentlich beeinflussen, ist sogleich hinzuweisen. Es genügt, dass der Schüler oder die Schülerin auf den Fehler aufmerksam gemacht wird. Der Prüfer oder die Prüferin ist nicht verpflichtet, auch inhaltliche Hilfestellung zu geben.
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Rechtliche Grundlagen (kursiv: aus den Erläuterungen): Ist der für die Beantwortung einer Prüfungsfrage vorgesehene Anteil an zulässiger Prüfungszeit verstrichen ist, ist die Behandlung der Prüfungsfrage abzubrechen und die nächste Frage zu stellen. Kann eine Frage nicht beantwortet werden, ist es zulässig, sofort zur nächsten Frage überzugehen.
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Teil 4: Präsentationskompetenz und Prüfungskultur
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Präsentationskompetenz: vom Lehrplan (allg. Teil) gefordert beurteilungsrelevant beinhaltet Sprache, Auftreten, Adressatenbezug, Medieneinsatz, Anschaulichkeit, Klarheit und Verständlichkeit, Strukturiertheit Einüben im Unterricht Ausstattung des Prüfungsraumes (Medien, Karten, Tafel, Präsentationskamera, Zeigestab) Angebot an Workshops zur Präsentationskompetenz
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Prüfungskultur: Prüfer/in je nach Aufgabenstellung bei „geteilten“ Fächern (z.B. modulare WPG); auch 2 Prüfer/innen mögl. Beginn: Bekanntgabe der Beantwortungsstruktur durch Kandidat/in 1. Teil (ca. 5 Minuten): grundsätzlich monologisch (ohne frühe Unterbrechungen), Darlegen der eigenen Aufgabenbehandlung, Präsentation 2. Teil (ca. 10 Minuten): Prüfungsgespräch (dialogisch) - deutlich mehr Redeanteil für Kandidat/in - keine Fülltexte - Eingehen auf verschiedene Kompetenzstufen - Beteiligung des Beisitzers/der Beisitzerin möglich
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Teil 5: Beurteilung
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Kurzprotokollierung durch Prüfer/in Beobachtungs- und Beurteilungsraster für fachkundige/n Beisitzer/in und übrige Kommissionsmitglieder (Kriterien, beurteilungsrelevante Bereiche) Erwartungshorizont für jede Aufgabenstellung (Bezug zu Kompetenzstufen) Beachtung der Notendefinitionen gemäß LBVO § 14 Beurteilungsantrag durch Prüfer/in (in Abstimmung mit fachkundigem/r Beisitzer/in; nur für mündl. Prüfung, keine Gesamtbeurteilung mehr) Abstimmung (alle Kommissionsmitglieder außer Vorsitzendem/r; keine Stimmenthaltung; immer ungerade Zahl, daher kein Dirimierungsrecht)
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Beobachtungsbogen - Reifeprüfung mündlich in weit über das Wesentliche hinaus-gehendem Ausmaß erfüllt in über das Wesentliche hinausgehen-dem Ausmaß erfüllt in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt in den wesent-lichen Be-reichen nicht überwiegend erfüllt Reproduktionsleistung Sind die Ausführungen umfassend? Sind die Ausführungen kohärent, gut strukturiert? Sind die Ausführungen sachlich richtig? Transferleistung Sind die Ausführungen eigenständig? Sind die Ausführungen klar? Wird ein Verständnis der Sachverhalte deutlich? Beweist der/die Kandidat/in Analysefähigkeit? Reflexionsleistung Beweisen die Ausführungen Flexibilität? Zeigen die Ausführungen Problembewusstsein? Zeigen die Ausführungen Kritikfähigkeit? Präsentation Ist der Vortrag deutlich gegliedert? Ist die Sprache korrekt und angemessen? Ist das Auftreten sicher und überzeugend? Werden Medien sinnvoll eingesetzt? Gesamtbeurteilung
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Beurteilung der Leistungen, Prüfungszeugnisse, Wiederholung von Teilprüfungen bzw. von Prüfungsgebieten (SchUG§ 38 bis 40)
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Teil 1: Beurteilung der Leistungen bei der Reifeprüfung
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SchUG§38: eigene Beurteilung auf Antrag des Prüfers/der Prüferin durch die jeweilige Kommission für Vorprüfung VWA (schriftl. Arbeit inkl. Präsentation und Diskussion) Klausurprüfung (allenfalls inkl. Kompensationsprüfung) mündl. Prüfung (keine Gesamtbeurteilung pro Prüfungsgebiet mehr!) Festsetzen der Gesamtbeurteilung durch Vorsitzende/n (ausgezeichneter Erfolg, guter Erfolg, bestanden, nicht bestanden)
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Teil 2: Prüfungszeugnisse
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SchUG§39: eigenes Zeugnis über Vorprüfung RP-Zeugnis enthält: - Bezeichnung der Schule (Schulart, Schulform) - Personalien des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin - Bezeichnung des Lehrplanes, nach dem unterrichtet wurde - Themenstellung der VWA - Beurteilung der Leistungen in den einzelnen Prüfungsgebieten der Vorprüfung und der Hauptprüfung (VWA, Klausuren, mündl. Prüfungen) (kein Vermerk bei Kompensationsprüfung) - Gesamtbeurteilung der Leistungen (z.B. ausgez., guter Erfolg) - allenfalls Entscheidung über Zulässigkeit der Wiederholung von Teilprüfungen - Ort, Datum, Unterschriften (Vorsitzende/r, Direktor/in, KV), Rundsiegel
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Teil 3: Wiederholung von Teilprüfungen bzw. von Prüfungsgebieten
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SchUG§40: höchstens dreimalige Wiederholung von Teilprüfungen bzw. Prüfungsgebieten (bei negativer Beurteilung oder Nichtbeurteilung wegen vorgetäuschter Leistungen) Wiederholung in der gleichen Art wie ursprüngliche Prüfung (eigene Regelung für VWA; trotz Kompensationsprüfung neg. Klausurprüfung muss schriftlich wiederholt werden) 3 Jahre nach erstem Antreten gleichbleibende Prüfungsvorschriften Antrag auf Zulassung zur Wiederholung durch Kandidat/in, Zuweisung eines Prüfungstermines durch Direktor/in
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Informations-Konzept
Neue Reifeprüfung AHS Stand 01. Oktober 2014 Informations-Konzept österreichweite Direktor/inn/entagung am Mittwoch, den 3. Dezember 2014 von – Uhr in Linz Informationsveranstaltungen zur mündl. RP an jeder Schule zentrale bzw. regionale Veranstaltungen für die einzelnen Fächer (Klausur, mündl. RP) Fortbildungsangebote zur VWA Information der Schüler/innen und Eltern Dienstbesprechung für Vorsitzende
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