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GATS 2000 Arbeitnehmerinteressen und die Liberalisierung des Dienstleistungshandels HBS-Pilotstudie: 2001-261-1 Thomas Fritz & Christoph Scherrer.

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1 GATS Arbeitnehmerinteressen und die Liberalisierung des Dienstleistungshandels HBS-Pilotstudie: Thomas Fritz & Christoph Scherrer Scherrer/Fritz 2001

2 Seit der Uruguay-Runde ( ) erstmals erfasst: Agrarprodukte Textilien Patente Dienstleistungen Streitbeilegungsverfahren Scherrer/Fritz 2001

3 WTO World Trade Organisation = Welthandelsorganisation
Scherrer/Fritz 2001

4 Welthandelsorganisation WTO 1948:. GATT– General Agreement on Tariffs
Welthandelsorganisation WTO : GATT– General Agreement on Tariffs and Trade (= Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) : Gründung der WTO seit Mitte 2000: Einleitung des Verhandlungsprozesses bei Agrarprodukten und Dienstleistungen 09.– : Die 4. Ministerkonferenz in Quatar beschließt neue Runde. Scherrer/Fritz 2001

5 Die 12 Sektoren des Dienstleistungshandels: 1
Die 12 Sektoren des Dienstleistungshandels: 1. unternehmerische Dienstleistungen 2. Kommunikationsdienstleistungen 3. Bau- und verwandte Ingenieurdienstleistungen 4. Vertriebsdienstleistungen 5. Bildungsdienstleistungen 6. Umweltdienstleistungen Scherrer/Fritz 2001

6 Die 12 Sektoren des Dienstleistungshandels: 7. Finanzdienstleistungen 8. Gesundheits- und soziale Dienstleistungen 9. Tourismus und Reisedienstleistungen 10. Erholung, Kultur und Sport 11. Transportdienstleistungen 12. Sonstige nicht aufgeführte Dienstleistungen Scherrer/Fritz 2001

7 Die 4 Formen des Dienstleistungshandels: 
Die 4 Formen des Dienstleistungshandels:  Mode 1 „Grenzüberschreitende Erbringung“: Lieferung einer Dienstleistung (DL) von einem Land in das andere (z.B. ein Computerprogramm via Internet)  Mode 2 „Nutzung im Ausland“: Erbringung einer DL innerhalb eines Landes für Konsumenten eines anderen Landes (z.B. Tourismus)  Mode 3 „Kommerzielle Präsenz“: Erbringung einer DL durch die kommerzielle Präsenz in einem anderen Land (z.B. durch Niederlassungen)  Mode 4 „Präsenz natürlicher Personen“: Erbringung einer DL durch Personen, die sich zu diesem Zweck temporär in ein anderes Land begeben (= grenzüber- schreitende DL durch temporäre Arbeitsmigration) Scherrer/Fritz 2001

8 GATS - Regelwerk . Rahmenabkommen 
GATS - Regelwerk  Rahmenabkommen  Verpflichtungslisten der einzelnen Mitgliedsstaaten  Listen über Ausnahmen aus Meistbegünstigung Scherrer/Fritz 2001

9 1. Grundsatz MFN (most-favoured-nation) = Meistbegünstigungsklausel: Jedes WTO-Mitglied muss seine Partnerländer gleich behandeln. Diskriminierung zwischen den WTO-Partnern ist verboten. Ausnahmen sind bis max. 10 Jahre vorgesehen. Review nach 5 Jahren. Im GATS sind das quantitative Handelsbeschränkungen, wie z.B. Beschränkung der Zahl von Dienstleistungsanbietern, des Werts der Geschäfte, der verschiedenen Rechtsformen oder der Höhe von Kapitalbeteiligungen. Scherrer/Fritz 2001

10 2. Grundsatz National Treatment In- und Ausländer gleich behandeln = Inländergleichbehandlungen: Im GATS gilt dies jedoch nur für diejenigen Sektoren, bei denen WTO-Mitglieder Verpflichtungen eingegangen sind. In den Länderlisten können jedoch spezifisch genannte Sektoren weiterhin geschützt bleiben. Scherrer/Fritz 2001

11 GATS - Terminplan: März 2002. Vorlage der Forderungen gegenüber den
GATS - Terminplan: März 2002 Vorlage der Forderungen gegenüber den Handelspartnern im 133er Ausschuss der EU Juni 2002 Vorlage der Forderungen gegenüber den Handelspartnern im GATS-Council for Trade in Services (nach Sektoren differenziert) März 2003 Vorlage der Liberalisierungsangebote (allerdings nicht der endgültigen Angebote) 1. Januar 2005 Abschluss der GATS-Verhandlungen Scherrer/Fritz 2001

12 Die Industrieländer (EU und USA) wollen: 
Die Industrieländer (EU und USA) wollen:  Eine umfassende Liberalisierung der Dienstleistungen (DL), auch die Aufnahme des Bildungs- und Gesundheitswesens.  Eine Öffnung sämtlicher DL-Sektoren, wobei Ausnahmen explizit verhandelt werden müssen.  Abbau staatlicher Regulierungen, wie z.B. restriktive Visa- oder Lizenzauflagen, mangelnde Anerkennung von Berufsqualifikationen oder wirtschaftliche Bedarfsanalysen für den Arbeitsmarkt.  Eine Ausdehnung der konzerninternen Versendung von Arbeitskräften auf allen Managementebenen sowie auf technisches Personal. Scherrer/Fritz 2001

13 Eine Auswahl der Handelshindernisse im Bildungssektor aus Sicht der USA:  Mangelnde Möglichkeiten für ausländische Anbieter von Erwachsenen- und Weiterbildung, anerkannte Abschlüsse zu verleihen,  Auflage: Zusammenarbeit mit einem nationalen Partner,  Subventionen für inländische Anbieter für Erwachsenen- und Weiterbildung sind nicht klar definiert Scherrer/Fritz 2001

14 EU-Kompetenzverteilung Dienstleistungen: Europäische Kommisssion vertritt in den Verhandlungen die EU-Mitgliedstaaten Mischkompetenz von EU und Mitgliedstaaten in Fragen Dienstleistungsverhandlungen (EUGH 1994, Rechtsgutachten) Entscheidungen müssen einstimmig gefällt werden 133er Ausschuss Abstimmung der EU-Forderungen EU-Mitgliedsländer sind angehalten, die Verhandlungsergebnisse anzunehmen (Zeitvorgabe) Scherrer/Fritz 2001

15 Rechtlicher Stellenwert der GATS-Verpflichtungen: Völkerrecht, dem nationalen Recht übergeordnet Bei Streitfragen wird das WTO-Streitbeilegungs-verfahren eingeleitet. Wird ein Verstoß nachgewiesen, darf das Klage führende Land Kompensationen fordern oder sektorübergreifend Handelsprivilegien suspendieren (auch im Warenverkehr). Scherrer/Fritz 2001

16 Beispiel Bildung: 5 Kategorien von Bildungsdienstleistungen (BDL): 
Beispiel Bildung: 5 Kategorien von Bildungsdienstleistungen (BDL):  Primäre BDL (vorschulischer Bereich)  Sekundäre BDL (schulische und berufsbildende Angebote unterhalb des universitären Levels)  Höhere (tertiäre) BDL (z.B. Berufs- und Universitätsausbildung)  Erwachsenbildung  Andere Bildungsdienstleistungen Scherrer/Fritz 2001

17 Bisherige GATS-Verpflichtungen im Bildungsbereich (EU - D): Privatfinanzierte Ausbildungsdienstleistungen:  Marktzugang und Inländerbehandlung bei primären, sekundären und tertiären BDL und Erwachsenenbildung (Mode 1,2,3)  Keine Verpflichtungen bei anderen Dienstleistungen (Beschränkung Mode 4: Präsenz natürlicher Personen) Scherrer/Fritz 2001

18 Subventionen/ hoheitlich erbrachte Dienstleistungen: Art. 1 Abs
Subventionen/ hoheitlich erbrachte Dienstleistungen: Art.1 Abs. 3c GATS: Eine Dienstleistung, die „in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht“ wird, wird nur dann ausgenommen, wenn sie „weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht wird“. EU: „Erbringung einer Dienstleistung oder ihre öffentliche Subventionierung innerhalb des öffentlichen Sektors“ - horizontal - ausgenommen. Scherrer/Fritz 2001

19 Analyse der Beschäftigungsfolgen: Branchenmäßige Ermittlung der Liberalisierungsschritte im GATS, die über EU-Binnenmarktprogramm und Assoziierungsabkommen hinausgehen. Scherrer/Fritz 2001

20 Ausdifferenzierung der zusätzlichen Liberalisierung: Nach Vereinbarungen, - die allein die Zahl der Länder erhöhen; - die zu weiterer Liberalisierung verpflichten, wobei die folgenden besonders relevant erscheinen: a) Mode 3 (kommerzielle Präsenz) und Inländerbehandlung (öffentliche Daseinsfürsorge) b) Mode 4 (Präsenz natürlicher Personen) Scherrer/Fritz 2001

21 Analyse der Auswirkungen: Größere Zahl der Begünstigten: Konkurrenzposition gegenüber neuen Ländern ermitteln a) Weltmarktanteilen, differenziert nach F&E-Gehalt b) Dynamische Konkurrenzfähigkeit, „Diamanden“, First Mover Advantages c) Anteil an Wertschöpfungskette, Fokus auf Head-Quarter- Funktionen Scherrer/Fritz 2001

22 Analyse der Auswirkungen: Weitergehende Liberalisierung Mittels vergleichbarer Studien: a) Geschäftsmodell der privaten Anbieter: Know-How, Rosinenpicken, Löhne, Aufbau grenzüberschreitender Wertschöpfungsketten zur Ausnutzung von Lohndifferenzen, etc.? b) Reaktion etablierter Anbieter: Rationalisierungen, Auslagerungen, Geschäftsfelderweiterungen etc.? c) Neue Märkte mit exportfähigen Anbietern? Scherrer/Fritz 2001

23 Analyse der Auswirkungen: Präsenz natürlicher Personen Für Personen mit einfachen Qualifikationen: a) Substitutive Prozesse gegenüber b) komplementären Prozessen (Engpässe) und c) demographische Notwendigkeiten zur Erhaltung des Sozialversicherungssystems und des allgemeinen Wirtschaftswachstums Scherrer/Fritz 2001

24 Analyse der Auswirkungen: Analyse der gesamtwirtschaftlichen Rückkopplungen (beschränkt auf Abnehmer oder Lieferanten der jeweiligen Branche). Ergänzende Analyse der Dimensionen: - Qualität der Dienstleistungen - gesellschaftliche Partizipationsmöglichkeiten - gesellschaftlicher Ausgleich Scherrer/Fritz 2001


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