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GATS – Bildungsmarkt als Freihandelszone? 31. Januar 2003, Universität Oldenburg, Kooperationsstelle Hochschulen/Gewerkschaften Christoph Scherrer mit.

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1 GATS – Bildungsmarkt als Freihandelszone? 31. Januar 2003, Universität Oldenburg, Kooperationsstelle Hochschulen/Gewerkschaften Christoph Scherrer mit Dank an Judith Enders, Sebastian Haslinger, Gernot Rönz und an die Max-Träger-Stiftung

2 Argumentationsverlauf GATS: Prinzipien – Kategorien Derzeitige EU-Verpflichtungen Forderungen: –Sektoral –Horizontal Institutionelle Auswirkungen GATS - Bologna

3 GATS - Ziel Multilateralernicht-tarifären Multilateraler Abbau von nicht-tarifären Handelshemmnissen Beispiele: Beschränkung der Zahl von Dienstleistungsanbietern, Qualifikationsanforderungen, Diskretionäre öffentliche Subventionen.

4 GATS-Prinzipen Meistbegünstigungsklausel Diskriminierungsverbot zwischen den WTO-Partnern. Inländerbehandlung In- und Ausländer gleich behandeln.

5 Rechtlicher Stellenwert der GATS- Verpflichtungen Völkerrecht, dem nationalen Recht übergeordnet. Streitfragen: WTO- Streitbeilegungsverfahren. Kompensationen oder sektorübergreifend Handelsprivilegien suspendieren (d.h. auch im Warenverkehr). faktisch unumkehrbar.

6 4 Formen des Dienstleistungshandels Mode 1 Grenzüberschreitende Erbringung, z.B. E-Learning übers Internet. Mode 2 Nutzung im Ausland, z.B. für Studierende aus dem Ausland. Mode 3 Kommerzielle Präsenz, z.B. International University Bremen. Mode 4 Präsenz natürlicher Personen, z.B. muttersprachliches Lehrpersonal an einer Sprachschule.

7 4 Formen des Dienstleistungshandels Mode 1 Grenzüberschreitende Erbringung, z.B. E-Learning übers Internet. Mode 2 Nutzung im Ausland, z.B. für Studierende aus dem Ausland. Mode 3 Kommerzielle Präsenz, z.B. International University Bremen. Mode 4 Präsenz natürlicher Personen, z.B. muttersprachliches Lehrpersonal an einer Sprachschule.

8 4 Formen des Dienstleistungshandels Mode 1 Grenzüberschreitende Erbringung, z.B. E-Learning übers Internet. Mode 2 Nutzung im Ausland, z.B. für Studierende aus dem Ausland. Mode 3 Kommerzielle Präsenz, z.B. International University Bremen. Mode 4 Präsenz natürlicher Personen, z.B. muttersprachliches Lehrpersonal an einer Sprachschule.

9 4 Formen des Dienstleistungshandels Mode 1 Grenzüberschreitende Erbringung, z.B. E-Learning übers Internet. Mode 2 Nutzung im Ausland, z.B. für Studierende aus dem Ausland. Mode 3 Kommerzielle Präsenz, z.B. International University Bremen. Mode 4 Präsenz natürlicher Personen, z.B. muttersprachliches Lehrpersonal an einer Sprachschule.

10 Fünf Kategorien von Bildungsdienstleistungen primäre Bildungsdienstleistungen (im vorschulischen Bereich, z.B. Kindergärten), sekundäre Bildungsdienstleistungen (schulische und berufsbildende Angebote unterhalb des universitären Levels); höhere (tertiäre) Bildungsdienstleistungen (z.B. Berufs- und Universitätsausbildung); Erwachsenenbildung; sowie andere Bildungsdienstleistungen.

11 Bisherige GATS-Verpflichtungen im Bildungsbereich (EU – D) Privat finanzierte Ausbildungsdienstleistungen: Marktzugang und Inländerbehandlung bei Primäre, sekundäre, tertiäre BDL und Erwachsenenbildung: Mode 1, 2, 3. Beschränkung Mode 4 (Präsenz natürlicher Personen). Keine Verpflichtungen: anderen Bildungs- dienstleistungen Subventionsvorbehalt

12 GATS - Terminplan Juli 2002: Abgabe der Forderungen Okt. – 27. Nov. 02: Bewertung der Forderungen und Diskussion der Angebote im 133er Ausschuss 2.- 13. Dez. 02: Gespräche in der WTO Jan. 03: 1. Entwurf der Angebote Febr. 03: EU Staaten kommentieren 31. März 03: Abgabe der Angebote

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14 Forderungen der EU An die USA: Marktöffnung im Bereich privat finanzierter höherer Bildungsdienstleistungen Forderung geht nicht über die Verpflichtungen der EU von 1994 hinaus

15 Forderungen an die EU Von den USA: Übernahme voller Verpflichtungen höhere Bildung Marktöffnung der Bildungstestdienstleistungen Von anderen Ländern: Forderungen, die sich auf höhere Bildung und Erwachsenenbildung generell, ohne die von der EU vorgenommen Beschränkung auf privat finanzierte Dienstleistungen beziehen... (BMWi, Schreiben vom 8.8.2002)

16 Horizontale Forderungen an die EU Aufgabe folgender EU-Vorbehalte: nicht erschöpfende Definition des öffentlichen Sektors; ungleiche Behandlung von Tochtergesellschaften aus Drittstaaten; Subventionen.

17 Aufgabe der Beschränkung aufprivat finanzierte BDL Marktzugang und Inländerbehandlung für öffentlich finanzierte Bildungsträger Folge: Markterschließung durch Dumpingpreise? Nächste Runde: Erhöhter Druck auf horizontale Vorbehalte.

18 Aufgabe der Diskriminierung gegen Zweigstellen Derzeit: Diskriminierung bei Vergabe von Lizenzen etc. wenn Zweigstelle keine tatsächliche und dauernde Verbindung zur Wirtschaft eines der Mitgliedstaaten hat catch 22 Bei Aufgabe: Geringere Kosten für Drittstaaten-Anbieter bei Beantragung auf Zulassung etc.

19 Aufgabe der weiten Definition des öffentlichen Sektors Art. 1, Abs. 3 (c) GATS: hoheitliche Dienstleistung = weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb... erbracht wird EU: Erbringung einer Dienstleistung oder ihre Subventionierung innerhalb des öffentlichen Sektors - horizontal – mit Beispielsliste ausgenommen.

20 Folgen der Schließung der Beispielsliste Nicht inkludierte Bereiche (z.B. Lehre) dann dauerhaft ausgeschlossen Folge: Beachtung Art. VI innerstaatliche Regelung: Zulassungserfordernisse keine unnötigen Hemmnisse für Handel

21 Aufgabe des Subventionsvorbehalts [Umgehungsmöglichkeiten nicht ausgelotet] Subventionen = Verstoß gegen Inländerbehandlung Optionen: Einstellung aller Subventionen Ausschreibung Subvention der Studierenden

22 Deutsche Politik Aufrechterhaltung des Subventionsvorbehalt, aber Es kann nicht darum gehen, diese Dienstleistungen aus den Verhandlungen auszuschließen, sondern nur darum, die marktfähigen und die nicht marktfähigen Teilbereiche schärfer zu unterscheiden. (Bulmahn) Marktfähig: Weiterbildung (wo ein echter Markt herrscht) und Fernunterricht

23 Aufgabe des Subventionsvorbehalts für Weiterbildung: Hochschulen Problem Quersubventionierung von: Klassische Weiterbildung Aufbaustudiengänge Fernstudienangebote MBA-Programme Startkosten für Testdienstleistungen

24 GATS - Bologna Flankierung: Liberalisierung auf Drittstaaten ausgedehnt und festgeschrieben Gegenläufig: Mobilität Bologna – Zwischen Institutionen GATS – Innerhalb der Institutionen

25 Unmittelbare Gefahr Instrumentalisierung der Bildung für andere Sektoren in den WTO- GATS Paketlösungen

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