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Inklusion und Ressourcen
AG 2 Leistungsansprüche – Erfahrungen mit und von Krankenkassen Edelinde Eusterholz Verband der Ersatzkassen (vdek), Berlin
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UN-Behindertenrechtskonvention
Gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit Deutschland hat als einer der ersten Staaten die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Damit wurden wichtige Weichen für eine inklusive Gesellschaft gestellt. Inklusion ist die durchgängige Haltung und das zentrale Handlungsprinzip – Orientierung für die praktische Umsetzung.
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UN-Behindertenrechtskonvention
Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan erarbeitet. Dieser enthält Ziele und Maßnahmen für die nächsten 10 Jahre. Aufruf zur Erstellung eigener Aktionspläne zur Umsetzung der Un-Behindertenrechtskonvention BAR Maßnahmen der Rehabilitationsträger zur Umsetzung der UN-Konvention
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UN-Behindertenrechtskonvention
BAR-Maßnahmen fokussieren drei Handlungsfelder Bewusstseinsbildung Barrierefreiheit Internationale Kooperation und Erfahrungsaustausch kontinuierliche Umsetzung und ggf. Erweiterung
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UN-Behindertenrechtskonvention
BAR-Maßnahmen – Handlungsfeld Bewusstseinsbildung Ziel Bewusstsein schaffen für die Anforderungen und Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention. Rehabilitationsträger informieren über und sensibilisieren für die Verwirklichung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention. Bewusstsein ist die Grundvoraussetzung für Veränderung. Zielgruppen z. B. Ärzte und Ärztinnen, Betriebe/Arbeitgeber, Leistungserbringer
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UN-Behindertenrechtskonvention
BAR-Maßnahmenkatalog – Handlungsfeld Bewusstseinsbildung Auftakt BAR-Workshop „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung – Was können wir tun?“ Fortsetzung Regelmäßige Fachgespräche zu rehabilitationsrechtlichen und –politischen Fragen Finanzielle Unterstützung des Diskussionsforums „Reha-Recht“ Trägerübergreifende Fortbildungsseminare
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UN-Behindertenrechtskonvention
BAR-Maßnahmenkatalog – Handlungsfeld Barrierefreiheit Anforderungen an die Barrierefreiheit von Rehabilitations- einrichtungen und –diensten in Rahmenempfehlungen der Rehabilitationsträger festgeschrieben Überprüfung der Barrierefreiheit der Rehabilitationseinrichtungen im Rahmen der QS-Verfahren BAR-Arbeitsgruppe „Barrierefreie Umweltgestaltung“ Formulierung von veröffentlichten Dokumenten in angemessener Sprache Informationsmaterial für Gemeinsame Servicestellen und weitere BAR-Informationsmaterial (z. B. „Wegweiser“) in leichter Sprache
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UN-Behindertenrechtskonvention
BAR Maßnahmenkatalog – Handlungsfeld Barrierefreiheit Barrierefreie Internetauftritte (Darstellung von Texten in ausreichend großer Schrift bzw. Bedienelemente zur Schriftvergrößerung, Vorlesefunktion etc.) Barrierefreie Online-Formulare (skalierbar, beliebig vergrößerbar, sich selbst vervollständigende Formulare, bei denen Begriffe zur Auswahl stehen, mit hoher Fehlertoleranz Informationsmaterial für Gemeinsame Servicestellen und weiteres BAR-Informationsmaterial (z. B. „Wegweiser“) in leichter Sprache Möglichkeit der Inanspruchnahme von Gebärdendolmetschern
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UN-Behindertenrechtskonvention
BAR Maßnahmenkatalog – Handlungsfeld Internationale Kooperation und Erfahrungsaustausch Lernen voneinander bei der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention, insbesondere auf europäischer Ebene Kontakte zum Weltverband „Rehabilitation International“ (RI), zum Forum der europäischen Sozialversicherung „European Social Insurance Platform“ (ESIP) und zum „European Disability Forum“ (EDF) sind Netzwerkpartner. „Best Practice Modelle“ - Übertragbarkeit prüfen
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UN-Behindertenrechtskonvention
Weitere Maßnahmen zur Umsetzung durch die GKV bzw. mit anderen Partnern Beteiligung an der Initiative RehaFutur des BMAS Förderung des betrieblichen Eingliederungsmanagements Gemeinsames Projekt Ersatzkassen/DRV Bund „TOUR de BEM“ Umsetzung Patientenrechtegesetz Bedarfsfeststellung auf Grundlage der ICF (alle Ebenen, die für die Betroffenen relevant sind, können abgebildet werden, Einflussfaktoren lassen sich transparent darstellen)
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UN-Behindertenrechtskonvention
Weitere Maßnahmen zur Umsetzung durch die GKV bzw. mit anderen Partnern Anpassung der Heilmittelrichtlinien an die Nomenklatur der ICF, langfristige Heilmittelverordnung für Versicherte mit dauerhaften, schwerwiegenden Behinderungen, Heilmittelerbringung für Kinder und Jugendliche bis zum Lebensjahr auch in tagesstrukturierenden Fördereinrichtungen und Regelschulen (Inklusionsschulen) Qualitätssicherung der Servicestellen Überarbeitung von Gemeinsamen Empfehlungen auf Ebene der BAR unter Berücksichtigung der UN-Konvention/Inklusion
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UN-Behindertenrechtskonvention
Weitere Maßnahmen zur Umsetzung durch die GKV bzw. mit anderen Partnern Unterstützung des Persönlichen Budgets Leistungsfinder: vdek-Pfleglotse und vdek-Arztlotse Vereinbarungen zur barrierefreien Leistungserbringung mit nicht-ärztlichen Leistungserbringern (z. B. Heilmittel- erbringern – Empfehlungen nach § 126 SGB V) Ausbau wohnortnaher ambulanter und mobiler Rehabilitation Berücksichtigung des Leitgedankens der Inklusion bei den Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusse (G-BA)
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