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Zwischen Lebensstandardsicherung und Armutsvermeidung –

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Präsentation zum Thema: "Zwischen Lebensstandardsicherung und Armutsvermeidung –"—  Präsentation transkript:

1 Zwischen Lebensstandardsicherung und Armutsvermeidung –
Zur Bewertung aktueller rentenpolitischer Reformvorschläge Klausursitzung der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion Berlin, Dr. Johannes Steffen, Arbeitnehmerkammer Bremen

2 Lebensstandardsicherung und strukturelle Armutsfestigkeit (I)
Verstetigung des Einkommensflusses im Lebensablauf Relation der Rente zum versicherten Einkommen (Höhe des Rentenniveaus) Lebensstandardsicherung * * Maßstab ist im Folgenden die Standarderwerbsbiografie (45 Versicherungsjahre mit vollzeitnaher Arbeitszeit) Armutsfestigkeit * Versorgungsniveau deutlich oberhalb der staatlichen Fürsorge Relation der Rente zur vorleistungsunabhängigen Mindestsicherung (Fürsorgeabstand) Zugangsmöglichkeiten zu versicherungspflichtiger Beschäftigung (»Normalarbeitsverhältnis«) Höhe und Entwicklung des Rentenniveaus / Ausmaß des Solidarausgleichs Höhe und Entwicklung der (sozialpolitischen) Armutsgrenze

3 Lebensstandardsicherung und strukturelle Armutsfestigkeit (II)
Ursachen für die absehbare Zielverfehlung A. Rentenversicherungsexterne Ursachen  Ausbreitung des Niedriglohnsektors Langzeiterwerbslosigkeit und unstetige Beschäftigung Versicherungsfreie Beschäftigung/Tätigkeit Erwerbsminderung B. Rentenversicherungsinterne Ursachen  Senkung des Rentenniveaus (SvS) um ein Fünftel von rd. 53% (Jahrhundertwende) auf perspektivisch rd. 43% (2030er Jahre)

4 Lebensstandardsicherung und strukturelle Armutsfestigkeit (III)
Vollendetes 17. Lebensjahr Regelalters-grenze schulische Ausbildung Niedriglohn Langzeit-Arbeitslosig-keit Erwerbsminderung (Zurechnungszeit) Normalarbeits- verhältnis versicherungs-freie Beschäftigung 54% 50,2% 43% Rentenniveausenkung Re-Regulierung des Arbeitsmarktes Ausbau des Solidarausgleichs Anhebung des Rentenniveaus Garantie-, Mindest-, Sockel-»Renten«-Modelle private und betriebliche Vorsorge

5 Aktuelle rentenpolitische Reformvorschläge Re-Regulierung AM / Solidarausgleich
schulische Ausbildung Niedriglohn Langzeit-Arbeitslosig-keit Erwerbsminderung (Zurechnungszeit) Normalarbeits- verhältnis versicherungs-freie Beschäftigung Vollendetes 17. Lebensjahr Regelalters-grenze Bspw. maximal drei Jahre mit begrenzter (75%) Gesamt-leistungs-bewertung Mindestlohn Mindest-bemessungs-grundlage (modifi-zierte) RnMEP Abschaffung versicherungs-freier Mini-Jobs Erwerbstätigen-versicherung begrenzte (80%) Gesamt-leistungs-bewertung höhere Beiträge Verlängerung Zurechnungszeit von Alter 60 auf Alter 62 oder von Alter 60 auf Regelaltersgrenze (65/67) Erhöhte Gesamtleistungsbewertung Abschaffung der Abschläge generell oder bei Eintritt der EM vor Alter 60/62 »Modellierung« geschlossener Erwerbs- bzw. Erwerbseinkommensverläufe

6 Lebensstandardsicherung und strukturelle Armutsfestigkeit (IV)
Entgeltposition in v.H. des Durchschnittsentgelts Beitragsjahre Netto-Standardrente 2011 1.108 € 65% über der Armutsgrenze 60,5% Fazit: Für eine Nettorente in Höhe der GruSi sind derzeit 27,2 EP erforderlich 27,2 J

7 Aktuelle rentenpolitische Reformvorschläge Gesetzlicher Mindestlohn
Entgeltposition in v.H. des Durchschnittsentgelts Beitragsjahre Gesetzlicher Mindestlohn 8,50 € 38 Std-Woche = € 55,4% | 49,1 J 60,5% | 45,0 J Fazit: Ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € reicht für eine armutsfeste Rente nicht aus. Die Verlängerung der RnMEP nur bis zur Einführung eines Mindestlohns ergibt insofern keinen Sinn. Gesetzlicher Mindestlohn 9,30 € 38 Std-Woche = €

8 Aktuelle rentenpolitische Reformvorschläge Beiträge bei ALG-II-Bezug
Entgeltposition in v.H. des Durchschnittsentgelts Beitragsjahre Beiträge der BA auf Basis von 50% des Durchschnittsentgelts 50,0% | 54,4 J 60,5% | 45,0 J Fazit: Eine Beitragszahlung auf Basis von 50% des Durchschnitts ist wenig zielgenau. Die Maßnahme zielt auf Egalität [alle ALG-II-Beziehenden erwerben gleich viel EP pro Zeiteinheit] und nicht auf Kontinuität des Einkommensflusses im Lebensablauf [Lebensstandard-sicherung  Gesamtleistungsbewertung dieser Zeiten].

9 Entgeltposition in v.H. des Durchschnittsentgelts
Aktuelle rentenpolitische Reformvorschläge Rente nach Mindestentgeltpunkten (RnMEP) Entgeltposition in v.H. des Durchschnittsentgelts Beitragsjahre Der Durchschnitt niedriger Pflichtbeiträge wird um das 0,5-Fache auf maximal 75% des Durchschnittsentgelts angehoben 50,0% | 54,4 J 55,4% | 49,1 J 60,5% | 45,0 J 75,0% | 36,3 J = 11,51 €/Std Fazit: Die (modifizierte) Entfristung der RnMEP könnte unter status-quo-Bedingungen einen Beitrag zur Stärkung von Lebensstandardsicherung und Armutsfestigkeit der Rente leisten.

10 Entgeltposition in v.H. des Durchschnittsentgelts
Aktuelle rentenpolitische Reformvorschläge ... bei sinkendem Rentenniveau? Entgeltposition in v.H. des Durchschnittsentgelts Beitragsjahre Berechnungen auf der Wertebasis 2011 bei einem Rentenniveau von nur noch 43% (SvS) 50,0% | 63,6 J 55,4% | 57,4 J 60,5% | 52,5 J Mindestlohn 2011: 10,85 € (statt 9,30 € status quo) 75,0% | 42,4 J Fazit: Ein heute altersarmutsfester Mindestlohn erweist sich bei sinkendem Rentenniveau im Nachhinein als zu niedrig. – Beiträge für ALG II verlieren ebenfalls an Wert und die Wirkung der RnMEP wird »vernachlässigbar«.

11 Lebensstandardsicherung und strukturelle Armutsfestigkeit (V)
Entgeltposition in v.H. des Durchschnittsentgelts Beitragsjahre 27,2 J 60,5% Netto-Standardrente 2011 (SvS 43%) 1.108 €  949 € 65%  42% über der Armutsgrenze Welche Chancen hat eine ETV bei SvS = 43%? Fazit: Für eine Nettorente in Höhe der GruSi sind 31,8 EP erforderlich (+ 4,6 EP). Solidarausgleich bzw. Mindestlohn werden stumpf. Lebensstandardsicherung ist nicht mehr gewährleistet. Rente und GruSi verschmelzen zunehmend. 70,6% »30-30-Modell« oder auch Gesamtleistungsbewertung von Alo-Zeiten bei < 30 EP verhindern Armut nicht. 31,8 J

12 Lebensstandardsicherung und strukturelle Armutsfestigkeit (VI)
Re-Regulierung des Arbeitsmarktes Ausbau des Solidarausgleichs schulische Ausbildung Niedriglohn Langzeit-Arbeitslosig-keit Erwerbsminderung (Zurechnungszeit) Normalarbeits- verhältnis versicherungs-freie Beschäftigung Vollendetes 17. Lebensjahr Regelalters-grenze Anhebung des Rentenniveaus 54% 43% ~53% 50,2% Rentenniveausenkung Garantie-, Mindest- oder Sockel-»Renten«-Modelle ?

13 Entgeltposition in v.H. des Durchschnittsentgelts
Aktuelle rentenpolitische Reformvorschläge Sockel-, Mindest- oder Garantierente (I) Entgeltposition in v.H. des Durchschnittsentgelts Beitragsjahre 15 25 35 45 55 65 75 85 50% 60% 70% 80% 90% 100% 110% 120% 130% 140% 150% Netto-Standardrente 2011 (SvS 43%) 1.108 €  949 € 65%  12% über der Armutsgrenze 76,7% 34,5 J Fazit: Für eine Rente in Höhe der Mindestsicherung wären 34,5 EP nötig – künftig 40,3 EP. Mindestlohn und/oder Solidarausgleich sind überflüssig. Starke Verschmelzung mit Mindestsicherung. 89,6% 40,3 J = 11,77 | 13,75 €/Std

14 Entgeltposition in v.H. des Durchschnittsentgelts
Aktuelle rentenpolitische Reformvorschläge Sockel-, Mindest- oder Garantierente (II) Entgeltposition in v.H. des Durchschnittsentgelts Beitragsjahre 15 25 35 45 55 65 75 85 50% 60% 70% 80% 90% 100% 110% 120% 130% 140% 150% 81,3% 36,6 J Netto-Standardrente 2011 (SvS 43%) 1.108 €  949 € 65%  5% über der Armutsgrenze Fazit: Für eine Rente in Höhe der Mindestsicherung wären 36,6 EP nötig – künftig 42,7 EP. Mindestlohn und/oder Solidarausgleich sind überflüssig. Rente und Mindestsicherung verschmelzen. 42,7 J 94,9% = 12,48 | 14,56 €/Std

15 Lebensstandardsicherung und strukturelle Armutsfestigkeit (VII)
Renten-anwartschaft BBG Steigender Mindestsicherungs-»Break-even«  Sinkendes Rentenniveau und/oder  Steigendes Mindestsicherungsniveau

16 Lebensstandardsicherung und strukturelle Armutsfestigkeit (VII)
Beide Effekte haben ihre je eigene Qualität hinsichtlich des damit verbundenen Akzeptanzverlustes der Pflichtversicherung Renten-anwartschaft BBG Der Abstand zur GruSi nimmt ab Steigender Mindestsicherungs-»Break-even«  Sinkendes Rentenniveau und/oder  Steigendes Mindestsicherungsniveau Die relative Position gegenüber der GruSi verschlechtert sich Zahl der Anwartschaften unterhalb der Mindestsicherung steigt Wirksamkeit der Lücken schließenden Instrumente sinkt

17 Aktuelle rentenpolitische Reformvorschläge Das Zuschussrenten-Modell des BMAS (I)
Das Konzept ignoriert sowohl die externen wie die internen Ursachen von (künftiger) Altersarmut. Es honoriert ein überwunden geglaubtes Muster weiblicher Erwerbs- und Erwerbsein-kommensbiografien (klare Phasentrennung im Teilzeit-Hinzuverdienermodell). Es stärkt im Niedriglohnsektor die »psychologische« Basis für kontinuierliches Riestern – »Ohne Riestern keine Zuschussrente!«

18 Aktuelle rentenpolitische Reformvorschläge Das Zuschussrenten-Modell des BMAS (II)
Die Beitragsleistung der drei Frauen wird grob verzerrt. Nicht die Lebensleistung von Menschen im Niedriglohnbereich wird honoriert, sondern geringes Arbeitsentgelt mit klarer Phasentrennung von Erwerbs- und Familienarbeit.

19 »Ohne Riestern keine Zuschussrente!«
Aktuelle rentenpolitische Reformvorschläge Das Zuschussrenten-Modell des BMAS (III) »Ohne Riestern keine Zuschussrente!« Kontinuierliches Riestern im Niedriglohnbereich als Zugangsvoraussetzung für die Zuschussrente. Die hohen Zugangshürden beschränken die Wirksamkeit. Aus diesem Grunde führt das Modell allerdings auch nicht zu jenen Verwerfungen, die mit Mindest-, Sockel- oder Garantierenten-Modellen verbunden sind.

20 Lebensstandardsicherung und strukturelle Armutsfestigkeit (VIII)
 Ausbreitung des Niedriglohnsektors  Langzeiterwerbslosigkeit und unstetige Beschäftigung  Versicherungsfreie Beschäftigung/Tätigkeit  Erwerbsminderung Zunehmende Perforation von Erwerbs(einkommens-)biografien Dadurch sinkt für viele Versicherte die Summe der erwerbbaren EP (geringere Rentenanwartschaften)  Senkung des Rentenniveaus (SvS) um ein Fünftel von rd. 53% (Jahrhundertwende) auf perspektivisch rd. 43% (2030er Jahre) Das sinkende Rentenniveau mindert zudem die Wertigkeit der (geringeren) Anwartschaften für alle Versicherten

21 Lebensstandardsicherung und strukturelle Armutsfestigkeit (IX)
Instrumente des Solidarausgleichs oder auch ein gesetzlicher Mindestlohn werden damit stumpf oder sogar überflüssig. Das Pflichtbeitragssystem verliert perspektivisch seine gesellschaftliche Akzeptanz, wenn es nach erwerbslebenslanger vollzeitnaher Beschäftigung keine Rente deutlich oberhalb der vorleistungsunabhängigen Mindestsicherung garantieren kann. Die Konzentration der rentenpolitischen Debatte auf Armutsvermeidung trägt ihren Teil zum Akzeptanzverlust bei. Der Aspekt der Lebensstandardsicherung spielt – wenn überhaupt – nur noch eine Nebenrolle.

22 Lebensstandardsicherung und strukturelle Armutsfestigkeit (X)
Verbreitete Auffassung: Nach dem Paradigmenwechsel zur Jahrhundertwende sei jetzt die Armutsbekämpfung die zentrale rentenpolitische Aufgabe Dieser Weg führt zum nächsten Paradigmenwechsel: Zur weitgehenden Verschmelzung der beitragsfinanzierten Rente mit der vorleistungsunabhängigen Grundsicherung. Armutsfestigkeit Lebensstandardsicherung Re-Regulierung des Arbeitsmarktes Ausbau des Solidarausgleichs Anhebung des Rentenniveaus ~53%

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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