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Veröffentlicht von:Irmgard Braun Geändert vor über 5 Jahren
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Die Bundesregierung Bundes-kanzler/-in Kollegialprinzip
lenkt und erledigt die staatlichen und politischen Geschäfte. Bundes-kanzler/-in Bundestag Bundeskanzler-amt wählt 1) dirigiert 3) Bundesregierung (Kabinett) Vizekanzler Kollegialprinzip Alle wichtigen Entscheidungen werden vom Kabinett kollegial getroffen. Es gilt der Mehrheitsbeschluss. Kanzlerprinzip Bundeskanzler/-in gibt die Richtlinien der Bundespolitik vor und verantwortet sie. Ressortprinzip Jeder Minister ist für seinen Geschäftsbereich verantwortlich und leitet diesen selbständig inner-halb der vom Kanzler/ -in vorgegebenen Richtlinien. Presse- und Informations-amt Bundesminister/-innen 2)
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Erläuterungen: 1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen (Art. 63). 2) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt. Die Anzahl der Bundesminister ist in der Verfassung nicht festgelegt. Sie kann von jeder Bundesregierung neu bestimmt werden ) Das Bundeskanzleramt sowie das Presse- und Informationsamt sind dem Bundeskanzler unterstellt.
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