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Jobcenter – einfach erklärt
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.
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2. Sozialgesetzbuch II (SGBII) - Grundsätzliche Informationen
INHALTSVERZEICHNIS 1. Ansprechpartner im Integration Point - Agentur für Arbeit & Jobcenter 2. Sozialgesetzbuch II (SGBII) - Grundsätzliche Informationen 3. Das Jobcenter - Vereinfachtes Ablaufschema 4. Erläuterung zum Ablaufschema 5. Ihre Ansprechpartner im Jobcenter 6. FAQ – Arbeitsvermittlung 7. FAQ – Leistungsbereich 8. Erwartungen des Jobcenters Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt
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1. ANSPRECHPARTNER IM INTEGRATION POINT – AGENTUR FÜR ARBEIT & JOBCENTER
Schulpflichtige geflüchtete Menschen Erstaufnahme-einrichtung Kommunales Integrationszentrum Geflüchtete Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis Integration Point SGBIII / Agentur für Arbeit Datenaufnahme Profiling Erstberatung Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse Vermittlung in Arbeit oder Maßnahme ACHTUNG Betreuungswechsel Agentur für Arbeit Jobcenter Geflüchtete Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis Integration Point SGBII & SGBII Regel-organisation Beratung nach dem Beratungskonzept Zuweisung in einen Integrationskurs, eine Maßnahme Integration in Ausbildung und Arbeit Sonderaufgaben des IP SGBII Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt
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2. SOZIALGESETZBUCH II (SGBII) – GRUNDSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Wann können SGBII-Leistungen beantragt werden? Sie wurden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylberechtigter, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter anerkannt. Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz und die erstmalige Erteilung einer Duldung (Aussetzung der Abschiebung) liegt mindestens 18 Monate zurück. Sie sind grundsätzlich erwerbsfähig (mindestens drei Stunden täglich) und nicht in der Lage, den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln sicherzustellen. Welche Jobcenter-Geschäftsstelle ist für Sie zuständig? Die Jobcenter-Geschäftsstelle, die für Ihren Wohnort/ den Ort Ihres tatsächlichen Aufenthaltes zuständig ist. Das Jobcenter Kreis Heinsberg verfügt über vier Geschäftsstellen, die jeweils für bestimmte Städte und Gemeinden zuständig sind: Geschäftsstelle Heinsberg Heinsberg, Selfkant, Gangelt, Waldfeucht Geschäftsstelle Geilenkirchen Geilenkirchen, Übach-Palenberg Geschäftsstelle Hückelhoven Hückelhoven, Wassenberg Geschäftsstelle Erkelenz Erkelenz, Wegberg Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt
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2. SOZIALGESETZBUCH II (SGBII) – GRUNDSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Erste Vorsprache im Jobcenter Sofern Sie nicht ausreichend deutsch sprechen, bringen Sie nach Möglichkeit eine Begleitperson Ihres Vertrauens mit, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Sprechen Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten vor: Montag bis Freitag 08:00-12:30 Uhr sowie Donnerstag Nachmittag 14:00-17:30 Uhr. Sollten Sie mit Ihrer Familie eingereist sein, ist es ratsam, dass die erste Vorsprache gemeinsam mit Ihrem (Ehe-)Partner sowie ggf. Kindern, die nicht (mehr) die Schule besuchen, erfolgt. Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden? Pässe/Identitätsnachweise aller Familienmitglieder. Der/Die elektronische/n Aufenthaltstitel (oder ggf. Bescheinigung/en der Ausländerbehörde über den Abschluss des Asylverfahrens/der Asylverfahren). Ggf. Bescheid über die Einstellung der Leistungen nach dem AsylbLG. Ggf. Mietvertrag, falls Sie eine Wohnung bewohnen, ansonsten der Nachweis über die Unterbringung in einer Übergangsunterkunft (z.B. Gebührenbescheid). Lebenslauf (schulischer/beruflicher Werdegang in Ihrem Heimatland). Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt
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3. DAS JOBCENTER – VEREINFACHTES ABLAUFSCHEMA
Empfang Kunde muss deutlich machen, dass er Leistungen nach SGBII beantragen möchte. Meine erste Anlaufstelle - ich muss Leistungen beantragen Eingangszone Identitätsprüfung, Klärung Aufenthaltsstatus, Datensatz wird überarbeitet bzw. erfasst, Terminvergabe Markt & Integration, Ausgabe des Arbeitspaket SGBII. Ich teile mit, wer ich bin und was ich bis jetzt gemacht habe Erstantragsservice Bedürftigkeitsprüfung. Aushändigung der Antrags-unterlagen & Terminvergabe zur Antragsabgabe. 1 2 3 Ich bekomme meine Antrags-unterlagen Unterstützen Ziel Integration in den Arbeits- & Ausbildungs-markt sowie Beendigung/Verringerung der Hilfebedürftigkeit Integrations- fachkraft Clearinggespräch und Absprache der weiteren Vorgehensweise. 4 Beraten Hier bekomme ich Informationen, wie es mit mir beruflich weitergeht Informieren Betreuung im JC Leistungsbereich Bei zukünftigen Leistungs-fragen. Integrationsbereich Bei zukünftigen Integrationsangelegenheiten. Erstantragsservice Antragsabgabe und abschließende Bearbeitung des Leistungsantrages. Erteilung des Bewilligungs- oder ggf. Ablehnungsbescheides. 5 Meine direkten Ansprechpartner betreuen mich bei den folgenden Angelegenheiten Hier entscheidet sich, ob und ggf. ab wann ich Geld vom Jobcenter erhalte Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt
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4. ERLÄUTERUNG ZUM ABLAUFSCHEMA - EMPFANG
1 Was möchten Sie? Sie müssen deutlich machen, dass Sie Leistungen nach SGBII beantragen möchten. Hierfür legen Sie Ihren Pass/Identitätsnachweis vor (Aufenthaltserlaubnis) & teilen mit, dass Sie eine Arbeit/Ausbildung suchen und finanzielle Unterstützung benötigen. Welche Unterlagen werden benötigt? Sie bringen Ihre Aufenthaltserlaubnis oder die Aufenthaltsgestattung inklusive des Nachweises über den Abschluss des Asylverfahrens/der Asylverfahren mit. Lotsenfunktion- Integration Point ● Beraten ● Informieren ● Unterstützen (sowohl intern als auch extern) Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt
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4. ERLÄUTERUNG ZUM ABLAUFSCHEMA - EINGANGSZONE
2 Welche Aufgaben hat die Eingangszone ● Identitätsprüfung ● Klärung des Aufenthaltsstatus ● Personendaten werden erfasst bzw. überarbeitet ● Weitere Termine werden koordiniert Welche weiteren Schritte werden eingeleitet? Rentenversicherungsnummer wird beantragt Auswerten des Anmeldebogens Ü25/U25 Fragebogen zum Werdegang (Arbeitspaket SGBII) wird ausgehändigt Terminierung für das Erstgespräch bei der Integrationsfachkraft Weiterleitung an den Erstantragsservice Besucher- /Kundenkarte wird ausgehändigt Welche Informationen werden benötigt? Aufenthaltsstatus/Unterlagen des BAMF Persönliche Daten Schulische Daten Berufliche Daten Zielberuf Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt
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4. ERLÄUTERUNG ZUM ABLAUFSCHEMA - ERSTANTRAGSSERVICE
3 Übergang AsylbLG SGBII Beantragung der SGBII-Leistungen zur nahtlosen Sicherstellung des Lebensunterhaltes (im Regelfall nach Einstellung der Asylbewerberleistungen). Haben Sie einen Anspruch auf SGBII-Leistungen? Bedürftigkeitsprüfung anhand der Angaben/Nachweise zu Einkommen und Vermögen sowie unter Berücksichtigung der notwendigen Bedarfe (Regelbedarfe, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft, …). Folgende Unterlagen werden ausge-händigt SGBII Antragsunterlagen Laufzettel (welche Unterlagen/Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden) Merkblätter zu SGBII Leistungen Im Bedarfsfall Kindergeldantrag Terminvergabe zur Antragsabgabe Erläuterungen zum Laufzettel und Antragsunterlagen. Ggf. Vermittlung von ehrenamtlichen Personen, die den/die Antragsteller/-in beim Ausfüllen der Antragsunterlagen unterstützt. Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt
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4. ERLÄUTERUNG ZUM ABLAUFSCHEMA - INTEGRATIONSFACHKRAFT
Beginn der Integrations-strategie Erstgespräch mit der Integrationsfachkraft. Ressourcen-orientierte Beratung Kompetenzanalyse (Profiling) Ermittlung der Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Sprachkenntnisse Zielfestlegung: ● Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs ● Einsatz von Förderinstrumenten ● Integration in Beschäftigung/Ausbildung Festlegung der Integrations-strategie Zeugnisse/ berufliche Nachweise Nachweise über ggf. besuchte/begonnene Deutschkurse Anmeldebestätigung zum Integrationskurs Besprechung und Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung Unterstützung bei der Kompetenzerhebung und Erläuterung der verbindlichen Eingliederungsvereinbarung. Kontakt mit Sprachkursträgern. Informationen über Dolmetscher- und Übersetzungsdienstleistungen. Hinweis auf zugelassene berufliche Anerkennungsstellen. Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt
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4. ERLÄUTERUNG ZUM ABLAUFSCHEMA - ERSTANTRAGSSERVICE
5 SGB II-Leistungen Ja oder Nein Antragsannahme nach vorheriger Terminabsprache. Abschließende Bearbeitung und Entscheidung über den Leistungsantrag. Aufgaben des Erstantrags-service Prüfung der Antragsunterlagen Erstellung des Bewilligungsbescheids Weitergabe des Leistungsfalles an den zukünftig zuständigen Sachbearbeiter Ggf. Erstellung eines Ablehnungsbescheids Eventuelle Klärungsbedarfe werden mit dem Leistungsteam und Kunden besprochen. Ggf. Erläuterungen zum erteilten Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid. Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt
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5. IHRE ANSPRECHPARTNER IM JOBCENTER
Arbeitsvermittlung Leistungsbereich Ziele Hier erhalten Sie Unterstützung bei der Arbeitssuche Zunächst ist es wichtig, dass Sie die deutsche Sprache erlernen Wir Fördern und Fordern Absprachen werden in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten Dieser Bereich ist für Ihr „Geld“ zuständig Alle Veränderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (Einkommensveränderung, Veränderung in der Personengemeinschaft, Wohnungswechsel, …) müssen unmittelbar mitgeteilt werden Bei Einkommensveränderungen müssen die Leistungen ggf. immer wieder neu berechnet werden Sobald Sie und ggf. Ihre Bedarfsgemeinschaft über ausreichende eigene Einkünfte verfügen, endet die Leistungsgewährung und damit die Betreuung durch das Jobcenter. Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt
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6. FAQ – ARBEITSVERMITTLUNG (1/6)
Beratungskonzept in der Arbeitsvermittlung Ziel Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme Förderung der Beschäftigung + Eingliederungszuschuss + Einstiegsgeld + Vermittlungsbudget + Förderung der beruflichen Weiterbildung + Berufsberatung + Einstiegsqualifikation + Berufsvorbereitende Maßnahme Berufliche Weiterbildung Leistung der aktiven Arbeits-/ Ausbildungsförderung Kompetenzfeststellung + Unterstützung durch Aktivierungs- & Vermittlungsgutscheine + Zuweisung in Maßnahmen bei einem Arbeitgeber oder Träger Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse + IQ Consult im Integration Point + Anton Heinen Volkshochschule des Kreises Heinsberg Sprachkenntnisse verbessern + Integrations- / Alphabetisierungskurs + Berufsbezogene Sprachkurse Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt
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6. FAQ – ARBEITSVERMITTLUNG (2/6)
Was ist eine Eingliederungsvereinbarung? Die Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Jobcenter und Ihnen. Die Eingliederungsvereinbarung beinhaltet verschiedene Punkte: Das gemeinsame Ziel: Wegfall bzw. Reduzierung der Hilfebedürftigkeit, Sprachkenntnisse ausbauen, … ! Leistungen des Jobcenters: Unterstützungsangebote zur Eingliederung in Arbeit (Erstattung von Bewerbungskosten, …). Ihre Bemühungen: Aktive Teilnahme am Integrationskurs! Welche Bemühungen werden noch erwartet? In welcher Form und Häufigkeit müssen die Eigenbemühungen vorgelegt werden? Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie uns, dass Sie sich an die Eingliederungsvereinbarung halten möchten. Die Eingliederungsvereinbarung richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation und kann somit jederzeit angepasst werden. Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt
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6. FAQ – ARBEITSVERMITTLUNG (3/6)
Was bedeutet Fördern und Fordern? Fördern: Sie werden umfassend, mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit, gefördert. Förderangebote werden unter Berücksichtigung der Grundsätze (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) im Einzelfall geprüft. Die Antragstellung muss immer im Vorfeld erfolgen. Fordern: Damit Sie eine Arbeitsstelle finden, müssen Sie aktiv werden und die Vereinbarungen aus der Eingliederungsvereinbarung umsetzen. Sofern Forderungen nicht umgesetzt werden, stehen nicht alle Förderinstrumente zur Verfügung und Sie müssen mit Sanktionen rechnen. Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt
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6. FAQ – ARBEITSVERMITTLUNG (4/6)
Was ist eine Sanktion? Bei einer Sanktion werden Ihre Geldleistungen vorübergehend gekürzt. Eine Sanktion kann ausgesprochen werden, wenn Ihr Fehlverhalten selbstverschuldet ist und Sie keinen wichtigen Grund benennen können. Warum benötigt das Jobcenter so viele Informationen über mich? Unser Ziel ist, dass Sie eine nachhaltige Beschäftigung finden und somit nicht mehr abhängig vom Jobcenter sind. Wir benötigen Informationen zu Ihrem schulischen und beruflichen Werdegang, Ihre Fähigkeiten und allen Faktoren, die eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt positiv & negativ beeinflussen. Nur so können wir Ihre aktuelle Situation berücksichtigen und Lösungen erarbeiten / anbieten. Ihre Informationen werden vertraulich behandelt und nur an befugte Dritte weitergeleitet (z.B. Träger einer Maßnahme). Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt
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6. FAQ – ARBEITSVERMITTLUNG (5/6)
Warum ist ein Integrationskurs wichtig? In der Regel haben Sie eine Verpflichtung zum Integrationskurs erhalten. Ohne Sprachkenntnisse ist ein nachhaltiger Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt nur schwer möglich. Durch den Integrationskurs lernen Sie die deutsche Sprache und Kultur kennen, dies ist für eine gesellschaftliche Integration sehr wichtig. Was passiert in einer Maßnahme? Eine Maßnahme unterstützt Sie in Ihrer aktuellen Situation. Inhalte einer Maßnahme sind unterschiedlich. Häufig geht es darum … Orientierung über Ihre beruflichen Kenntnisse und den hiesigen Arbeitsmarkt zu schaffen. den Bewerbungsprozess kennenzulernen. erste praktische Erfahrungen zu erhalten. Ihre sprachlichen Fähigkeiten auszubauen. Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt
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6. FAQ – ARBEITSVERMITTLUNG (6/6)
Müssen Sie jede Arbeit annehmen? Jede Arbeit ist zumutbar, sofern die deutschen Richtlinien und Gesetzesvorgaben eingehalten werden (Mindestlohn, nicht sittenwidrig). Bei Unsicherheiten sprechen Sie Ihren Ansprechpartner im Jobcenter an. Ausnahmen zur Zumutbarkeit müssen Sie im Einzelfall mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter besprechen. Was müssen Sie beachten, wenn Sie einige Tage verreisen möchten? Im Jobcenter sprechen wir in diesem Fall von der „Ortsabwesenheit“. Sie dürfen 21 Tage im Jahr ortsabwesend sein und erhalten weiterhin Leistungen vom Jobcenter. Der Antrag auf Ortsabwesenheit muss vor Ihrer Reise persönlich im Jobcenter gestellt werden. Die Ortsabwesenheit muss von Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter genehmigt werden. Aktuelle Maßnahmen/Aktivitäten sollen hierdurch nicht unterbrochen werden. Achtung: Sie erhalten keine Leistungen, wenn Sie sich ohne Zustimmung außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten und deshalb nicht für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen. Folgende Definition gilt als Richtwert für die Ortsabwesenheit: Sofern Sie Ihren Wohnort nicht innerhalb von 2,5 Stunden (Hin- und Rückweg) erreichen können, sind Sie ortsabwesend. Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt
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7. FAQ – LEISTUNGSBEREICH (1/3)
Wann und warum müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen? Die Leistungen werden immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Nach diesem Zeitraum prüft das Jobcenter, ob Sie noch weiterhin Leistungen vom Jobcenter erhalten können. Hierfür benötigen wir u.a. die Kontoauszüge der letzten drei Monate. Mit dem Weiterbewilligungsantrag erklären Sie, ob sich etwas in Ihrer persönlichen Situation verändert hat. Den Weiterbewilligungsantrag bekommen Sie automatisch zugeschickt. Damit wir die zukünftigen Leistungen rechtzeitig berechnen können, geben Sie den Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig, noch vor Ablauf des Bewilligungszeitraums, ab. Wo geben Sie generell Veränderungen an? Mit der Veränderungsmitteilung sind Veränderungen jeder Art mitzuteilen. Die Veränderungsmitteilung muss dem Jobcenter unmittelbar vorgelegt/übermittelt werden. Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt
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7. FAQ – LEISTUNGSBEREICH (2/3)
In welchen Fällen müssen Leistungen ggf. zurückgezahlt werden? Durch Einkommensveränderungen während des laufenden Leistungsbezugs kann es passieren, dass Leistungen des Jobcenters ganz oder teilweise zu unrecht gezahlt wurden. Durch falsche Angaben bei der Antragstellung, können ggf. zu unrecht Leistungen ausgezahlt worden sein. In beiden Fällen wird eine Rückforderung der zu unrecht ausgezahlten Leistungen geprüft. Was müssen Sie beachten, wenn Sie umziehen möchte? Prüfen Sie zunächst Ihren Pass – dürfen Sie umziehen? Erkundigen Sie sich, wie teuer und groß die neue Wohnung sein darf. Wenn Sie eine neue Wohnung gefunden haben, teilen Sie uns mit, dass Sie umziehen möchten. Auf Grundlage der Mietbescheinigung prüft das Jobcenter, ob die Wohnung angemessen ist. Sofern die Wohnung angemessen ist, kann das Jobcenter der Neuanmietung zustimmen. Erst dann sollten Sie den Mietvertrag unterschreiben. Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt
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7. FAQ – LEISTUNGSBEREICH (3/3)
Grundausstattung meiner Wohnung – welche Voraussetzungen gibt es und was müssen Sie hierfür tun? Sie müssen zunächst einen formlosen Antrag stellen, bevor Sie Investitionen tätigen. In diesem Antrag notieren Sie detailliert, welche Einrichtungsgegenstände benötigt werden. Sie erhalten vom Jobcenter einen Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihrem Antrag entsprochen werden kann. Bei der Bemessung der zu gewährenden eimaligen Leistungen werden in der Regel die Preise des Gebrauchtmöbelmarkt zugrunde gelegt. Befreiung der GEZ – was ist zu tun? Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sei eine Bescheinigung über den Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk. Um von der GEZ befreit zu werden, übersenden Sie diese Bescheinigung an ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Vorrangige Leistungen Kindergeld & andere vorrangige Sozialleistungen müssen bis auf wenige Ausnahmen vom Leistungsberechtigten beantragt werden. Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt
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8. ERWARTUNGEN DES JOBCENTERS
Sie sollten sich verständigen können (ggf. unter Mithilfe einer dolmetschenden Person Ihres Vertrauens) Sie müssen einen vollständigen Antrag stellen, damit Sie Leistungen nach dem SGBII erhalten können Zunächst möchten wir von Ihnen detailliert erfahren, was Sie in der Vergangenheit schulisch und beruflich gemacht haben, wie Ihre aktuelle Situation aussieht und welche Pläne Sie für die Zukunft haben: - Persönliche Daten - Schulischer Werdegang (Wie lange sind Sie zur Schule gegangen? Haben Sie einen Schulabschluss?) - Berufserfahrung (Haben Sie eine Ausbildung/Studium absolviert? Wo waren Sie in den letzten Jahren beschäftigt?) - Im welchen Bereich möchten Sie arbeiten? Welche Fähigkeiten haben Sie? - Möchten Sie im Kreis Heinsberg wohnhaft bleiben? Sie sind verpflichtet, … - uns über Ihre finanzielle und persönliche Situation zu informieren und alle Veränderungen mitzuteilen. - zur Schule zu gehen, falls Sie noch schulpflichtig sind. - sich zu einem Integrationskurs anzumelden bzw. regelmäßig daran teilzunehmen. - an Integrations- und Unterstützungsmaßnahmen des Jobcenters teilzunehmen. - die mit dem Jobcenter getroffenen und in der Eingliederungsvereinbarungen festgelegten Absprachen einzuhalten. Was passiert, wenn Sie sich nicht an die getroffenen Vereinbarungen halten? Sofern Ihr Fehlverhalten selbstverschuldet ist und Sie keinen wichtigen Grund benennen können, kann dies eine vorübergehende Kürzung Ihrer Geldleistungen zur Folge haben. Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt
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