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Entwicklung der Förderschullandschaft im

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Präsentation zum Thema: "Entwicklung der Förderschullandschaft im"—  Präsentation transkript:

1 Entwicklung der Förderschullandschaft im
Dezernat II Amt für Schulen, Jugend und Familie Abt. 51/2 - Schulverwaltung Zur Sitzung des Kreisschulausschusses am TOP 2 Bericht der Verwaltung zur Entwicklung der Förderschullandschaft im Kreis Viersen

2 Aufbau der Präsentation
1. Begriffserklärung „Inklusion“ 2. Gesetzliche Ausgangslage 3. Inklusionsziel 3.1 Steuerungsinstrumente des Landes 3.2 Schulträger 4. Auswirkungen 5. Situation im Kreis Viersen 6. Handlungsoptionen 7. Konsens der Schulträger - Ausblick

3 zusätzlicher aktueller Anlass:
Antrag der FDP-Fraktion auf Erstellung eines Inklusionsplanes für die (schulische) Inklusion vom Wesentliche Eckpunkte des Antrags: Zusammenarbeit aller kommunalen Schulträger im Kreisgebiet Einbindung der (aller?) Schulen in den Inklusions-Prozess Steuerung der lokalen Entwicklung Definition der Schnittstellen Darstellung der Kosten – Konnexität

4 Schema der Entwicklungsstufen:
1. Was versteht man unter Inklusion ? Schema der Entwicklungsstufen: Exklusion Separation Integration Inklusion Inklusive Pädagogik ist ein pädagogischer Ansatz, dessen wesentliches Prinzip die Wertschätzung der Diversität (Vielfalt) in der Bildung und Erziehung ist. Befürworter der Inklusion betrachten Heterogenität als normale, reguläre Gegebenheit.

5 2. Ausgangslage: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in der Bundesrepublik Deutschland am in Kraft getreten Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, ein inklusives Bildungssystem zu errichten, in dem der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung der Regelfall ist. Umsetzung in NRW: 2012 Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes (noch im Gesetzgebungsverfahren) und die Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und Schulen für Kranke (Entwurfsfassung)

6 3. Angestrebtes „Inklusionziel“
Anzahl und Größe der Förderschulen verringern sich landesweit Zunehmend mehr Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf werden in den allgemein bildenden Schulen unterrichtet Unter Beibehaltung der bisherigen Qualitätsstandards sollen sie ihrem jeweiligen Förderbedarf entsprechend differenziert unterrichtet werden Die allgemein bildenden Schulen sollen in die Lage versetzt werden, eine homogene Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung barrierefrei anzubieten Welche Steuerungsinstrumente stehen für die Umsetzung zur Verfügung ?

7 Steuerungsinstrumente
3.1 Bildungs-(Schul-)politik ist Sache der Bundesländer Steuerungsinstrumente Personalhoheit (Lehrer) Gesetzgebungshoheit (Gesetze und Verordnungen) (Teil-) Finanzierung (Schulpauschale) Aufsichtsbehörde: Untere und Obere Schulaufsicht Schulträger Schulen

8 Kreise und kreisfreie Städte
3.2 Schulträger sind Sach- und Verwaltungskostenträger Landschaftsverbände Kreise und kreisfreie Städte Städte und Gemeinden Förderschulen „Hören und Kommunikation“ Förderschulen „Sehen“ Förderschulen „Körperliche und motorische Entwicklung“ Förderschulen „Sprache“ (Sek. I) Berufskollegs Förderschulen und allgemein bildende Schulen gemäß § 78 (4) SchulG Grundschulen Hauptschulen Realschulen Gymnasien Gesamtschulen Gemeinschaftsschulen Sekundarschulen Primus-Schulen Förderschulen Wer ist Schulträger ? Sonstige Träger (z.B. Kirche, Privatschulen etc.)

9 Allgemein bildende Schulen
4. Inklusion betrifft alle Schulen und alle Schulträger Infolge des Inklusionsprozesses werden immer weniger Schüler/-innen die Förderschulen besuchen. Sobald eine kritische Grenze (Schulgrößenverordnung) unterschritten wird, ist eine Förderschule zu schließen. Verantwortungsebene Kreise und kreisfreie Städte Förderschulen Em. und soziale Entwicklung Sprache Geistige Entwicklung Berufsbildende Schulen Städte und Gemeinden Lernen Allgemein bildende Schulen Gefahr: Experten bezweifeln, dass für alle Schüler die Fördervoraus-setzungen geschaffen werden können. Förderschulen werden weiterhin benötigt. Finanzielle Stärkung dringend erforderlich

10 Wie ist die Situation im
Kreis Viersen ?

11 5. Förderschulen im Kreis Viersen
In der Trägerschaft der Kommunen (Förderschwerpunkt: Lernen): Nettetal, Viersen (2 Schulen), Willich/Kempen (2 Standorte), Schwalmtal II. In der Trägerschaft des Kreises Förderschwerpunkt Sprache Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung III. In der Trägerschaft des Landschaftsverbandes Förderschule für Kranke Insgesamt 9 Förderschulen im Kreisgebiet

12 Bisherige Situation Förderschule Sprache Förderschulen Lernen Förderschule Emotionale und soziale Entwicklung Förderschule Geistige Entw.

13 5. Aktuelle Situation – Schülerzahlen 843 799 804 759 698 649
Förderschulen in der Trägerschaft der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Stadt Kempen 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 Johannes-Hubertus-Schule Förderschule "Lernen" 121 124 120 126 98 75 Hohenzollernplatz 19, Kempen Stadt Willich Pestalozzischule 103 101 90 84 76 Jahnstr. 3, Willich Stadt Nettetal Comeniusschule 125 128 113 115 Auf der Schomm 3, Nettetal Gemeinde Schwalmtal Schule an der Schwalm 152 135 132 Geneschen 32, Schwalmtal Stadt Viersen Diergardtschule, Förderschule "Lernen" Rektoratsstr , Viersen 182 174 166 160 141 Overbergschule, Förderschule "Lernen" Brabanter Str. 146, Viersen-Dülken 151 146 123 116 843 799 804 759 698 649

14 Förderschulen in der Trägerschaft des Kreises
5. Aktuelle Situation - Schülerzahlen Förderschulen in der Trägerschaft des Kreises 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 Franziskus-Schule 239 247 253 262 267 274 Gereonschule 216 224 235 245 251 228 Förderschule Em. und soz. Entwicklung 102 97 90 99 112 557 568 578 604 617 614

15 5. Was ändert sich durch die beabsichtigte Neuordnung der Schulgrößen ? Alle Förderschulen Lernen stehen vor der Auflösung Förderschwer- punkt Bisherige Regelung Geplante Regelung Fortführung Neuerrichtung Lernen 144 Sprache 33 alternativ im Primar- oder Sek. I - Bereich 55 Emotionale und soziale Entwicklung 88 im Primar- und Geistige Entwicklung 50 Ausnahme- regelung bis – 50 % der Schülerzahlen bis – 50% keine Förderschulen im Verbund Folge bei Unter- schreiten der Mindestgröße Unterschreitung von > 50 % der Mindest-größe = Auflösung -keine Neuaufnahme von Schülern; -sofortige Auflösung -oder jahrgangsweiser Abbau Alle Förderschulen des Kreises bleiben mittelfristig im Bestand gesichert

16 Wie können die Schulträger des Kreises reagieren ?
Welche Handlungsoptionen gibt es ?

17 Arbeitskreis-sitzungen
6. Seit Anfang November 2012 haben sich die Vertreter aller 9 Städte und Gemeinden des Kreisgebietes, des Kreises Viersen und der Unteren Schulaufsichtsbehörde in 3 Schulträger- tagungen 1 fachlichen Gutachten 2 Arbeitskreis-sitzungen mit dem Thema „Inklusion“ , den Auswirkungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Verordnung über die Schulgrößen auseinandergesetzt

18 ja nein nein nein 6. Zunächst waren folgende Kernfragen zu klären:
Soll grundsätzlich ein Förderschulangebot erhalten werden ? (gesetzlich verankertes Wahlrecht der Eltern) Können die allgemein bildenden Schulen kurzfristig inklusionsfähig umgebaut werden ? Sind alle Schüler aus Regelschulsicht ohne Weiteres inkludierbar ? Besteht Klarheit über die Kosten- und Personalfragen - Konnexität? ja nein nein nein

19 6. Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung:
Förderzentren in Trägerschaft des Kreises Viersen bedarfsgerechte Dependancen Bündelung der Förderschwer- punkte zentrale Steuerung und Stützung verträglicher Ressourcen-einsatz wohnortnahe Beschulung ermöglichen finanzielle Entlastung der Kommunen Kompetenzen zusammenführen Planungssicherheit – Flexibilität – kreisweiter Schuleinzugsbereich – Wahlrecht der Eltern – Bedürfnisse der Kinder unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen überlebensfähige Einheiten schaffen

20 N Entwicklungsprognose 2013 Förderzentrum Ost Förderzentrum West N Zwei integrative Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „Lernen“, „Sprache“ und „Emotionale und soziale Entwicklung, die Unterricht auch in kooperativer Form erteilen können H N H Förderschule Sprache Förderschulen Lernen Förderschule Emotionale und soziale Entwicklung Förderschule Geistige Entwicklung

21 Ein zunächst angedachtes „3-Förderzentren/Säulen-Modell“ wurde aufgrund der neuen Mindestgrößenverordnung vom modifiziert, um eine zumindest mittelfristig stabile Förderschullandschaft gewährleisten zu können. Mindestgrößen für Förderschulen vom Lernen: (Dependance: 72) Sprache: (Dependance: 28) ES: (Dependance: 44) Verbund: 144 (Dependance: 72 und je Förderschwerpunkt mind. die Hälfte der vorgegebenen Schülerzahl – s.o.) Diese zweite Voraussetzung ist derzeit noch umstritten! In Abhängigkeit von der Kapazität der Schulstandorte und der Erreichbarkeit (Schulweg) zeigen die nachfolgenden Modellrechnungen drei Szenarien auf, die die Stabilität des „2-Förderzentren/Säulen-Modells“ veranschaulichen.

22 2-Säulen Modell Annahme: 675 SuS 360 LE – Schüler 100 ES – Schüler
Teil-/Nebenstandort 2-Säulen Modell 72 LE 50 ES Außenklasse ES Annahme: 675 SuS 360 LE – Schüler 100 ES – Schüler 215 SQ – Schüler Teil-/Nebenstandort 144 LE 55 SQ Teil-/Nebenstandort 72 LE 160 SQ bei Bedarf zus. LE - Schüler 72 LE 50 ES Hauptstandort Hauptstandort

23 2-Säulen Modell Annahme: 470 SuS 216 LE – Schüler 88 ES – Schüler
Teil-/Nebenstandort 2-Säulen Modell 72 LE 44 ES Außenklasse ES ? Annahme: 470 SuS 216 LE – Schüler 88 ES – Schüler 166 SQ – Schüler Teil-/Nebenstandort 72 LE 55 SQ 111 SQ bei Bedarf zus. LE - Schüler 44 ES 72 LE Hauptstandort Hauptstandort

24 bieten jeweils nur noch 2 Förderschwerpunkte an
Teil-/Nebenstandort 2-Säulen Modell 44 ES Außenklasse ES ? Annahme: 342 SuS 144 LE – Schüler 88 ES – Schüler 110 SQ – Schüler Beide Förderschulen bieten jeweils nur noch 2 Förderschwerpunkte an Hauptstandort 144 LE 110 SQ 44 ES Hauptstandort Teil-/Nebenstandort

25 7. Förderschulen des Kreises Viersen
mit den Förderschwerpunkten ES, LE und SQ Förderzentrum West Schule an der Schwalm* (Hauptstandort) Overbergschule* (Dependance) ES-Schule in Nettetal* (befristete Dependance) Gereonschule Zwgst. Viersen Boisheim * (befristete Dependance) Ost Gereonschule* (Hauptstandort) Diergardtschule* (Dependance) Pestalozzischule* (Dependance) Joh.-Hubertus-Schule* (Dependance) ES-Schule Klixdorf* (Außenklasse) ES-Schule Willich und „Am Schluff“ * (befristete Dependancen) Gereonschule Zwgst. Anrath (befristete Dependance) Horizontale Durchlässigkeit aufgrund des kreisweiten Schuleinzugsbereichs Örtliche Trennung zwischen Primar- und Sekundarstufe möglich Bildung von Schwerpunktklassen für einzelne Förderbedarfe möglich * Zum besseren Verständnis wurden die bisherigen Bezeichnungen verwendet

26 7. Die nächsten Schritte:
aufeinander abgestimmtes Votum aller beteiligten Stadt- und Gemeinderäte, Ausschüsse und des Kreistages bis Ende 2013 (abhängig von den zeitlichen Vorgaben der Bezirksregierung) anlassbezogene Schulentwicklungsplanung ( die Firma „komplan“ wird kurzfristig gutachterlich zu dem Vorschlag des „2-Säulen/Förderzentren-Modells“ Stellung nehmen) Einleitung der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren ( z.B. Schulen, Eltern, Untere Schulaufsicht etc.) Vorbereitungen zum Haushalt 2014 Anträge an die Bezirksregierung ( in den erfolgten Vorgesprächen hat die Bezirksregierung bereits ihre volle Zustimmung und Unterstützung für das geplante „2-Förderzentren-Modell“ signalisiert) Auflösung der bestehenden Förderschulen zum Zeitgleiche Gründung der neuen Förderzentren zum Start der verwaltungsrelevanten Abläufe (z.B. Mietverträge, Personalfragen, Schülertransport, Liefer- und Werkverträge etc.)

27 7. abschließende Bemerkungen:
Inklusion durchdringt die gesamte Schullandschaft, d.h.: die allgemein bildenden Schulen die Förderschulen die berufsbildenden Schulen Mit der gemeinsamen Absicht aller Schulträger, eine Förderschullandschaft im Kreis Viersen zu erhalten, wird/werden das gesetzlich verankerte Wahlrecht der Eltern gewährleistet der zeitliche „Umsetzungs-Druck“ gemildert pädagogische Kompetenzen gebündelt und bisherige Erfolge gewürdigt die finanzielle Belastung der Kommunen abgeschwächt (im Förderschulbereich „Lernen“ erfolgt eine Verlagerung der Kosten im Verhältnis: 1:1 von den Städten/Gemeinden auf den Kreis) die Belange aller förderbedürftigen Schüler/-innen werden berücksichtigt Damit werden insgesamt die Chancen einer erfolgreichen Inklusion wesentlich verbessert !

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Fragen ?


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