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Veröffentlicht von:Calvin Armbruster Geändert vor über 6 Jahren
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Herzlich Willkommen zum Vortrag: Vererben und Erben
Dienstag, Referent: RA Dr. Sebastian Trappe, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht trappeplottek.de
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Vererben Warum Gedanken zur Erbfolge machen? Versorgung:
Partner, Abkömmlinge, nahe stehende Personen Vermeidung von Erbstreitigkeiten „Der unerwartete Erbe“ trappeplottek.de
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Vererben: „Der unerwartete Erbe“
Vater Erblasser Ehegatte Mutter Neffe Bruder trappeplottek.de
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Vererben: „Der unerwartete Erbe“
Vater Erblasser Ehegatte Mutter Neffe Bruder trappeplottek.de
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Vererben Gilt, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt
Gesetzliche Erbfolge Gewillkürte Erbfolge Gilt, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt ● Ehegatten ● Verwandte ● sonst: Staat Gilt, wenn ein wirksames (!) Testament oder ein Erbvertrag vorliegt ● jede natürliche oder juristische Person trappeplottek.de
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Gesetzliche Erbfolge 1. Ordnung 2. Ordnung 3. Ordnung usw. Kinder
Verwandtenerbrecht 1. Ordnung 2. Ordnung 3. Ordnung usw. Kinder Eltern Großeltern Enkel Geschwister Onkeln/Tanten Urenkel Nichte/Neffe Cousin/Cousine Bereits eine Person aus vorhergehender Ordnung schließt sämtliche Personen aus allen folgenden Ordnungen aus. trappeplottek.de
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Gesetzliche Erbfolge Beispiel 1
Vater Erblasser Mutter Sohn Bruder Tochter Sohn Schwester Enkel 1 Enkel 2 Enkel 3 2. Ordnung 2. Ordnung 1. Ordnung 1/3 1/6 trappeplottek.de
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Ehegattenerbrecht (ohne Zugewinnausgleich)
Gesetzliche Erbfolge Ehegattenerbrecht (ohne Zugewinnausgleich) neben Verwandten der 1. Ordnung: (Kinder, Enkel, Urenkel usw.) 1/4 1/2 neben Verwandten der 2. Ordnung: (Eltern, Geschwister, Neffen usw.) neben Verwandten der 3. Ordnung: 1/2 - neben Großeltern - neben anderen Verwandten 1/1 trappeplottek.de
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Exkurs: Zugewinnausgleich
Gesetzliche Erbfolge Exkurs: Zugewinnausgleich während der Ehe: getrennte Vermögen Bei Beendigung der Ehe durch Scheidung: Ermittlung des Vermögenszuwachses beider Ehegatten (Zugewinn des jeweiligen Ehegatten) und Ausgleich der Differenz (Zugewinnausgleich) Bei Beendigung der Ehe durch Tod: pauschaler ZugAusgleich: Erhöhung der Erbquote um ¼ oder genauer ZugAusgleich: wie bei Scheidung trappeplottek.de
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Gesetzliche Erbfolge Ehegattenerbrecht (mit pauschalen Zugewinnausgleich) neben Verwandten der 1. Ordnung: (Kinder, Enkel, Urenkel usw.) ¼ + ¼ = ½ ½ + ¼ = ¾ neben Verwandten der 2. Ordnung: (Eltern, Geschwister, Neffen usw.) neben Verwandten der 3. Ordnung: ½ + ¼ = ¾ - neben Großeltern - neben anderen Verwandten 1/1 trappeplottek.de
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Gesetzliche Erbfolge Beispiel 2
Vater Erblasser Ehegatte Mutter Tochter Sohn ¼ + ¼ = ½ Bruder 2. Ordnung 1. Ordnung trappeplottek.de
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Gesetzliche Erbfolge Beispiel 3
Vater Erblasser Ehegatte Mutter Neffe Bruder ½ + ¼ = ¾ trappeplottek.de
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Oberbegriff: Verfügung von Todes wegen
Gewillkürte Erbfolge Möglichkeiten der gewillkürten Erbfolge Testament (letztwillige Verfügung) - öffentlich (notariell) - eigenhändig gemeinschaftliches Testament (nur Ehegatten!) - notariell oder eigenhändig Erbvertrag - nur notariell Oberbegriff: Verfügung von Todes wegen trappeplottek.de
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Verfügungen von Todes wegen
Vorteile Individuelle Gestaltung der Erbfolge - Vermeidung unliebsamer oder unerwarteter Erben - Zuwendungen an jede beliebige Person - Zuwendungen zur Versorgung bestimmter Personen - Vermeidung zerstrittener Erbengemeinschaften - Zuwendung einzelner Gegenstände auch ohne Erbeinsetzung möglich (Vermächtnis), Ausnutzung der Erbschaftsteuerfreibeträge trappeplottek.de
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Eigenhändiges Testament (Form)
Gewillkürte Erbfolge - Testament Eigenhändiges Testament (Form) MUSS: gesamter Text eigenhändig geschrieben MUSS: Unterschrift Bei Verstoß: Testament unwirksam! SOLL: Angabe von Ort und Zeit SOLL: Unterschrift mit Vor- und Nachnamen Empfohlen: Überschrift „Testament“/“Letzter Wille“ Verstoß fördert Streit über Wirksamkeit! trappeplottek.de
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Risiken eines eigenhändigen Testaments
Gewillkürte Erbfolge - Testament Risiken eines eigenhändigen Testaments Streitpotential bei falscher Verwendung der Begriffe „vererben“ und „vermachen“ bei Zweifeln an der Echtheit der Urkunde bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers bei Angabe von Motiven („…weil sie mich so gut gepflegt hat.“) -> Gefahr der Testamentsanfechtung Problem: Wird das Testament bei meinem Tod gefunden? trappeplottek.de
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SO BITTE NICHT!!!!!!! Gewillkürte Erbfolge - Testament Beispiel
„Mein Testament Wenn ich tot bin, soll folgendes gelten: Mein Mann bekommt mein ganzes Geld. Unsere Tochter Inge soll meinen Schmuck und das Auto haben. Unser Haus geht an unseren Sohn Hans. Dortmund, Unterschrift“ SO BITTE NICHT!!!!!!! trappeplottek.de
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Gewillkürte Erbfolge - Testament
Beispiel „Mein Testament 1.Zu meinem Erben bestimme ich:…….. 2. Im Wege des Vermächtnisses erhält: ………… Dortmund, Unterschrift“ trappeplottek.de
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Notarielles Testament
Gewillkürte Erbfolge - Testament Notarielles Testament Vorteile: - Notar ermittelt den Willen des Testierenden und formuliert ihn juristisch korrekt; - Notar berät und belehrt; - keine Zweifel an der Echtheit der Urkunde möglich; Zweifel an Testierfähigkeit schwerer zu begründen; - nach dem Tod können Kosten für einen Erbschein gespart werden, da not. Test. „öffentl. Urkunde“ trappeplottek.de
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Notarielles Testament: Kosten
Gewillkürte Erbfolge - Testament Notarielles Testament: Kosten Kosten hängen vom Wert des Vermögens ab - Notargebühren gesetzl. festgelegt im GNotKG Wert des Vermögens Einzeltestament Gemeinschaftliches Testament / Erbvertrag € 75 € 150 € € 115 € 230 € € 165 € 330 € € 273 € 546 € € 535 € 1.070 € € 935 € 1.870 € Beachte: Hinzu kommen die Schreibauslagen und sonstigen Auslagen wie Porto, Telefongebühren und Faxgebühren, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. trappeplottek.de
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Wer kann es errichten? Form
Gewillkürte Erbfolge - Gemeinschaftliches Testament Wer kann es errichten? nur Ehegatten (und Lebenspartner i.S. des LPartG) Form Notariell oder eigenhändig für eigenhändige Errichtung genügt es, wenn ein Ehegatte das Testament vollständig handschriftlich schreibt und es beide Ehegatten unterschreiben. trappeplottek.de
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Form: Gewillkürte Erbfolge - Erbvertrag
Erbvertrag = Vertrag mit mindestens einer anderen Person mit mindestens einer bindenden Regelung über Erbeinsetzung oder Vermächtnis oder Auflage Form: ausschließlich notariell (!) trappeplottek.de
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Grenze der Testierfreiheit
Gewillkürte Erbfolge Grenze der Testierfreiheit = Pflichtteilsrecht trappeplottek.de
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Pflichtteilsrecht Pflichtteilsrecht = verfassungsrechtlich (!) verbriefte „Mindestteilhabe“ der gesetzlich bestimmten Pflichtteilsberechtigten am Vermögen des Erblassers (BVerfG, Beschl. v ) trappeplottek.de
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Pflichtteilsberechtigt sind
Pflichtteilsrecht Pflichtteilsberechtigt sind Kinder und Abkömmlinge vorverstorbener Kinder Ehegatten (und Lebenspartner i.S. LPartG) Eltern, wenn keine Kinder vorhanden wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind. Pflichtteilsquote: ½ der gesetzlichen Erbquote trappeplottek.de
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Berechnung des ordentlichen Pflichtteils:
Pflichtteilsrecht Rechtsnatur: keine dingliche Beteiligung am Nachlass, sondern Zahlungsanspruch gegen die eingesetzten Erben Berechnung des ordentlichen Pflichtteils: Wert des Nachlasses Pflichtteilsquote x trappeplottek.de
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kein Testament = gesetzl. Erbfolge
Pflichtteilsrecht - Beispiel Vater Erblasser Ehegatte Mutter Tochter Sohn kein Testament = gesetzl. Erbfolge 1/2 1/4 1/4 trappeplottek.de
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Ehegatte = testamentarischer Alleinerbe
Pflichtteilsrecht - Beispiel Vater Erblasser Ehegatte Mutter Tochter Sohn Ehegatte = testamentarischer Alleinerbe 1/1 Pflichtteil 1/8 Wert Pflichtteil 1/8 Wert trappeplottek.de
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Lebzeitige Schenkungen u. Pflichtteilsergänzung
Pflichtteilsrecht Lebzeitige Schenkungen u. Pflichtteilsergänzung Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht bei - Schenkungen des Erblassers bis 10 Jahre vor dem Erbfall; Beachte: Für Erbfälle ab Abschmelzung d. Schenkungswerts pro Jahr 1/10 - bei Schenkungen an den Ehegatten: 10-Jahresfrist läuft erst mit Beendigung der Ehe! Pflichtteilsergänzungsanspruch richtet sich primär gegen den Erben; Beschenkter haftet nur nachrangig! trappeplottek.de
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Gesetzliche Erbfolge u. Erbengemeinschaft
Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Bis zur Auseinandersetzung bilden die Erben eine Erbengemeinschaft. trappeplottek.de
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Gesetzliche Erbfolge u. Erbengemeinschaft
Nachlassverwaltung durch die Miterben Das Gesetz kennt drei unterschiedliche Arten von Verwaltungsmaßnahmen: Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung Notverwaltungsmaßnahmen Von der Art der Verwaltungsmaßnahme hängt ab, ob ein Rechtsgeschäft einstimmig, mehrheitlich oder sogar allein vorzunehmen ist. trappeplottek.de
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Gesetzliche Erbfolge u. Erbengemeinschaft
Typische Probleme bei Erbengemeinschaften Miterben können sich nicht darauf verständigen, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll Miterben entnehmen dem Nachlass unberechtigt Vermögensgegenstände trappeplottek.de
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Gesetzliche Erbfolge u. Erbengemeinschaft
Handlungsmöglichkeiten bei streitiger Erbauseinandersetzung a) Erbteilungsklage zur Erzwingung der Zustimmung zu einem bestimmten Erbteilungsplan Problem: Praktisch unmöglich, einen vollständigen Teilungsplan vorzulegen. Erbteilungsklagen werden daher regelmäßig abgewiesen. Erhebliches Kostenrisiko!!! trappeplottek.de
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Gesetzliche Erbfolge u. Erbengemeinschaft
Handlungsmöglichkeiten bei streitiger Erbauseinandersetzung b) Erzwingung der Zustimmung zum Pfandverkauf und zur Teilungsversteigerung Vorteil ggü. Erbteilungsklage: Kein Teilungsplan erforderlich Geringes Kostenrisiko, da Miterben gesetzlich verpflichtet, Zustimmung zu erteilen trappeplottek.de
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Steuerklassen bei Erwerb von Tw:
Erbschaftssteuer Steuerklassen bei Erwerb von Tw: Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III Ehegatten gesch. Ehegatten alle übrigen: Abkömmlinge Geschwister sonst. Verwandte Stiefkinder Neffen/Nichten sonst. Dritte Eltern Stiefeltern Lebensgefährten Großeltern Schwiegereltern LPartG Schwiegerkinder trappeplottek.de
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Persönliche Freibeträge:
Erbschaftssteuer Persönliche Freibeträge: Ehegatten: € Kinder und einrückende Enkel: € nicht einrückende Enkel: € übrige Personen der Steuerklasse I € Lebenspartner i.S. LPartG € übrige Personen der Steuerkl. II / III € Versorgungsfreibeträge (zusätzlich) Ehegatten und Lpart € Kinder (bis 27 Jahre) bis € trappeplottek.de
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Trappe & Plottek Fachanwälte/Steuerberater/Notar Clemensstraße 25, Bochum Tel.: 0234/ Fax: 0234/ trappeplottek.de
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