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Von der Anbietung bis zur Übernahme des Schriftgut

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Präsentation zum Thema: "Von der Anbietung bis zur Übernahme des Schriftgut"—  Präsentation transkript:

1 Von der Anbietung bis zur Übernahme des Schriftgut
Aktenaussonderung Von der Anbietung bis zur Übernahme des Schriftgut

2 Gliederung Aussonderung, was ist das?
„Muss ich dem Archiv überhaupt Akten anbieten?“ „Darf ich brisante Unterlagen abgeben?“ „Habe ich noch Zugriff auf ‚meine‘ Unterlagen?“ Wie läuft eine Aussonderung ab? Universitätsarchiv Renate Seiler

3 I. Aussonderung, was ist das?
selbst vorgenommene Aussortierung der nicht länger für den laufenden Geschäftsbetrieb benötigter Unterlagen Karten, Pläne, Dateien und Datenbanken, Informationsbroschüren und –publikationen, Plakate, Siegel, Bild-, Film- und Tondokumente Inhaltlich fällt das gesamte Schriftgut nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist unter die Aussonderung Ordnung über die Aufbewahrungsfristen der FernUniversität in Hagen vom Universitätsarchiv Renate Seiler

4 I. Aussonderung, was ist das?
Vorteile der Aussonderung: Entlastung der Registratur Effiziente Nutzung der Aktenräume bzw. Regale Schnelle und gezielte Aktenrecherche Dauerhafte Sicherung der Akten im Universitätsarchiv Universitätsarchiv Renate Seiler

5 Keine Aktenvernichtung ohne vorherige Rücksprache mit dem Archiv!
Anbietungspflicht - ArchivG NW II . Muss ich dem Archiv überhaupt Akten anbieten ? Archivgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom „… alle Unterlagen zur Übernahme anzubieten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen. Die Anbietung erfolgt grundsätzlich nach Ablauf der Verwahrungs- bzw. Aufbewahrungsfristen“ (§ 4 Abs. 1) Keine Aktenvernichtung ohne vorherige Rücksprache mit dem Archiv! Universitätsarchiv Renate Seiler

6 III. Darf ich brisante Unterlagen abgeben ?
ArchivG NW – Erlass zum DSG III. Darf ich brisante Unterlagen abgeben ? Archivgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom Anbietungspflicht gilt auch für Unterlagen: die personenbezogene Daten enthalten und nach Vorschriften des Landesrechts gelöscht werden müssten (§ 4 Abs. 2 Satz 1) die einen Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über Geheimhaltung unterliegen (§ 4 Abs. 2 Satz 2) Universitätsarchiv Renate Seiler

7 Es sind alle Unterlagen anzubieten !!
ArchivG NW – Erlass zum DSG III. Darf ich brisante Unterlagen abgeben ? Erlass zum Datenschutz-Gesetz NRW, S. 130 „An die Stelle der Löschungsverpflichtung tritt die gesetzliche Anbietungs- oder Übernahmepflicht. Entsprechende Regelungen sieht das Archivgesetz des Landes Nordrhein-Westfalens vor. Für archivierte Daten besitzt das Archivgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bereichsspezifische Sonderregelung.“ Es sind alle Unterlagen anzubieten !! Universitätsarchiv Renate Seiler

8 wichtig: Keine Veränderung des Archivguts bei einem Rückgriff
Zugriff - Sperrfristen IV. Habe ich noch Zugriff auf „meine“ Unterlagen? Rückgriff durch die abgebende Stelle Abgebende Stelle darf im Rahmen dienstlicher Tätigkeiten jederzeit das Archivgut, das aus ihren Unterlagen ausgewählt worden ist, einsehen und nutzen (§ 6 Abs. 7 ArchivG NW) keine privilegierten Zugriffsmöglichkeiten auf das Archivgut, das Löschungsvorschriften unterlag diesem Fall nach den Zugangsregelungen für Dritte wichtig: Keine Veränderung des Archivguts bei einem Rückgriff Universitätsarchiv Renate Seiler

9 V. Ablauf der Aussonderung
Zeitpunkt der Aussonderung abgebende Stelle Ankündigung abgebende Stelle Art der Anbietung Archiv Aussonderungsverzeichnis abgebende Stelle Bewertung Archiv Bereitstellung der Unterlagen abgebende Stelle Übernahme Archiv Vernichtung abgebende Stelle Universitätsarchiv Renate Seiler

10 1. Zeitpunkt abgebende Stelle
Ablauf der Aussonderung 1. Zeitpunkt abgebende Stelle Sämtliche Unterlagen sind komplett und im Original anzubieten, bei Ablauf der Aufbewahrungsfrist (Verordnung) wenn sie zur Erledigung des laufenden Geschäftsbetriebs nicht mehr benötigt werden bei räumlichen und personellen Veränderungen in der Regel sind Unterlagen 10 Jahre, spätestens aber 30 Jahre nach Aktenschluss anzubieten Universitätsarchiv Renate Seiler

11 2. Ankündigung abgebende Stelle
Ablauf der Aussonderung 2. Ankündigung abgebende Stelle Folgende Informationen müssen dem Archiv vor einer Aktenübergabe mitgeteilt werden: Welche Unterlagen werden angeboten (Aktenzeichen, Sachgebiet, Abteilung)? Welchen Zeitraum umfassen die Unterlagen? Welchen Umfang haben die Unterlagen? Wo befinden sich die Unterlagen? Universitätsarchiv Renate Seiler

12 3. Art der Anbietung Archiv
Ablauf der Aussonderung 3. Art der Anbietung Archiv Universitätsarchiv entscheidet über Art der Anbietung: Einzelauflistung in der Regel Einzelauflistung der Unterlagen in einem Aussonderungsverzeichnis notwendig Summarische Auflistung in Ausnahmefällen (z.B. Haushaltsangelegenheiten , 200 Ordner = 20 lfm.; Rechnungen, , 10 Ordner = 1 lfm.) => Formular „Aussonderungsverzeichnis“ Universitätsarchiv Renate Seiler

13 4. Aussonderungsverzeichnis abgebende Stelle
Ablauf der Aussonderung 4. Aussonderungsverzeichnis abgebende Stelle Folgende Tabelle ist von der abgebenden Stelle auszufüllen: Universitätsarchiv Renate Seiler

14 4. Aussonderungsverzeichnis abgebende Stelle
Ablauf der Aussonderung 4. Aussonderungsverzeichnis abgebende Stelle Laufende Nummer Jede einzelne Akte gut sichtbar fortlaufend durchnummerieren Aktenzeichen Betreff ein oder mehrere Stichworte, je nach Aktentyp, abgeschrieben vom Aktendeckel oder übernommen aus einem Dokumentenmanagementsystem: Sache/Thema der Akte; Personenname(n) bei Personalakten Ggf. Bandzählung Universitätsarchiv Renate Seiler

15 4. Aussonderungsverzeichnis abgebende Stelle
Ablauf der Aussonderung 4. Aussonderungsverzeichnis abgebende Stelle Laufzeit der Zeitraum, in dem die Akte angelegt wurde (Anfangsjahr - Endjahr), mindestens aber das Jahr des Aktenschlusses Aufbewahrungsfrist Jahr, in dem die Aufbewahrungsfrist abläuft Konkordanz Beziehung zwischen Einheit und Umzugskiste Bemerkung Aussonderungsverzeichnis muss per an das Universitätsarchiv senden Universitätsarchiv Renate Seiler

16 Ablauf der Aussonderung
5. Bewertung Archiv Allein der Archivar bewertet Unterlagen unter fachlichen Gesichtspunkten (ArchG NW § 2 Abs. 6): Bewertung an Hand von Aussonderungsverzeichnissen A = archivwürdig B = bewerten V = vernichten Aktenautopsie : Durchsehen von Teilen der Akten Gespräche mit den Bearbeitern der Unterlagen Archivische Bewertungserfahrungen und –richtlinien Abgebende Stelle erhält Aussonderungsliste mit archivischer Bewertung per zurück Universitätsarchiv Renate Seiler

17 6. Bereitstellung abgebende Stelle
Ablauf der Aussonderung 6. Bereitstellung abgebende Stelle Abgebende Stelle stellt die Unterlagen zusammen: Unterlagen, die im Aussonderungsverzeichnis mit A oder B gekennzeichnet wurden, zusammenstellen unter Beachtung des Ordnungssystems aus dem Regal nehmen und in Kisten packen Konkordanz zwischen Einheit und Kiste Auf der Aussonderungsliste wird vermerkt, welche Akten in welche Kiste kommen. Kisten beschriften: (größere Seitenfläche, nicht oben drauf) Abgebende Stelle , Datum, Kistennummer Universitätsarchiv Renate Seiler

18 7. Übernahme beide Parteien
Ablauf der Aussonderung 7. Übernahme beide Parteien Abgebende Stelle sendet das überarbeitete Aussonderungsverzeichnis (Konkordanz) vor der Aktenübergabe per an das Archiv Nachweis der abgegebenen Unterlagen Archiv vereinbart mit der abgebenden Stelle und der Betriebszentrale einen Ablieferungstermin Abgebende Stelle liefert die archivwürdigen Unterlagen erst nach Rücksprache Größere Mengen: Abholung durch Betriebszentrale Kleinere Mengen: Auf dem Postweg Universitätsarchiv Renate Seiler

19 8. Vernichtung abgebende Stelle
Ablauf der Aussonderung 8. Vernichtung abgebende Stelle Abgebende Stelle muss die Unterlagen, die mit einem V gekenn-zeichnet sind, nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen vernichten Unterlagen dürfen bei den abgebenden Stellen nicht länger aufbewahrt werden Personenbezogenen Unterlagen sind unter datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu vernichten Universitätsarchiv Renate Seiler

20 Ansprechpartnerin: Renate Seiler Email: renate.seiler@fernuni-hagen.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Das Archiv der FernUniversität in Hagen Ansprechpartnerin: Renate Seiler Universitätsstraße 21 58097 Hagen Tel.: Fax:


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