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JUGEND für Europa Deutsche Agentur JUGEND IN AKTION

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Präsentation zum Thema: "JUGEND für Europa Deutsche Agentur JUGEND IN AKTION"—  Präsentation transkript:

1 JUGEND für Europa Deutsche Agentur JUGEND IN AKTION
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen für AntragstellerInnen finden Sie im Programmhandbuch sowie im Internet unter Version: April 2007

2 EU-Programm JUGEND IN AKTION
Laufzeit vom bis Gesamtvolumen 885 Millionen € ca. 12 Millionen € Fördermittel pro Jahr für Deutschland Förderung nicht-formaler Bildung Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

3 Programmziele den Bürgersinn junger Menschen im Allgemeinen und den europäischen Bürgersinn im Besonderen zu fördern; Solidarität und Toleranz unter jungen Menschen zu entwickeln; den sozialen Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union zu stärken; das gegenseitige Verständnis zwischen jungen Menschen aus verschiedenen Ländern zu stärken; die Qualität der Unterstützungssysteme für Jugendliche, Fachkräfte sowie Organisationen weiter auszubauen; die europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich zu fördern. Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

4 Programmziele den Bürgersinn junger Menschen im Allgemeinen und den europäischen Bürgersinn im Besonderen zu fördern; Solidarität und Toleranz unter jungen Menschen zu entwickeln; den sozialen Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union zu stärken; das gegenseitige Verständnis zwischen jungen Menschen aus verschiedenen Ländern zu stärken; die Qualität der Unterstützungssysteme für Jugendliche, Fachkräfte sowie Organisationen weiter auszubauen; die europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich zu fördern. Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

5 Prioritäten European Citizenship Partizipation Jugendlicher
Kulturelle Vielfalt Einbeziehung Jugendlicher mit erhöhtem Förderbedarf … und jährliche Prioritäten 2007 Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle Verbesserung der Gesundheit junger Menschen Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

6 Zielgruppen Jugendliche zwischen 13 und 30 Jahren je nach Aktion und Projekt Jugendorganisationen Fachkräfte der Jugendarbeit Träger der freien Jugendhilfe Organisationen und Einrichtungen im Jugendbereich Lokale Behörden Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

7 Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf
Einige mögliche Gründe für einen erhöhten Förderbedarf: körperlich sozial regional geschlechtsspezifisch ethnisch Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

8 Antragsberechtigte Jugendorganisationen Träger der freien Jugendhilfe
Organisationen und Einrichtungen im Jugendbereich Jugendämter und Jugendeinrichtungen in kommunaler Trägerschaft Andere lokale, regionale, nationale, europäische Einrichtungen für Jugendliche Jugendliche, die sich in informellen Gruppe zusammenfinden Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

9 Youthpass Zertifikate für:  TeilnehmerInnen an Jugendbegegnungen
 Eine europäische Strategie zur Bewertung und Bestätigung nicht-formalen Lernens im Programm JUGEND IN AKTION  Bereitstellung von Instrumenten zur Beschreibung und Bestätigung nicht-formaler Lernprozesse Zertifikate für:  TeilnehmerInnen an Jugendbegegnungen  Europäische Freiwillige  Jugendinitiativen  TeilnehmerInnen an Unterstützenden Maßnahmen Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

10 Antragstermine Grundsätzlich werden alle Projekte dezentral beantragt.
Antragsfristen Projektbeginn zwischen 01.02. und 01.04. bis 01.06. bis 01.09. bis 01.11. bis Ausnahmen: Projekte in der Aktion 3.2 sowie Projekte in verschiedenen Unteraktionen der Aktion 4  Zentrale Antragstellung in Brüssel Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

11 Programmländer EU-Mitgliedsländer
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern EFTA-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen Assoziierte Länder Türkei Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

12 Benachbarte Partnerländer
Osteuropa und Kaukasus Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, Russische Föderation, Ukraine, Weißrussland Süd-Ost-Europa Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien, Montenegro Euro-Med (Mediterrane Länder) Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, Palästinensische Behörde im Westjordanland und dem Gazastreifen Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

13 Länderbeteiligung An jeder Maßnahme im Programm JUGEND IN AKTION muss mind. 1 EU-Land beteiligt sein Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

14 Zuschussbedingungen Keine Vollfinanzierung
Festbeträge und Anteilfinanzierung Keine Förderung durch ein anderes Bildungsprogramm der EU Keine Maßnahmen die bereits mit Mitteln: - des Kinder- und Jugendplans des Bundes - des Deutsch-Polnischen Jugendwerks - des Deutsch-Französischen Jugendwerks bezuschusst werden. Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

15 Jugendbegegnungen: Aktion 1.1
Wer? Jugendliche, 13 bis 25 Jahre (Ausnahme 26-30)  Mind. 16, max. 60 TeilnehmerInnen Was? Bi-, tri- oder multilaterale Jugendbegegnungen (außer bilateral mit Polen und bi- oder trilateral mit Frankreich) Wie lange? Tage (inkl. An - und Abreise – neu!) Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

16 Jugendbegegnungen: Allgemeine Voraussetzungen
Aktion 1.1 Jugendbegegnungen: Allgemeine Voraussetzungen Feste Austauschpartner im Ausland Partnerschaftliche Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Maßnahme Einbeziehung der beteiligten Jugendlichen in Vorbereitung, Durchführung und Auswertung Interkulturelles Lernen als wichtiger Bestandteil Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

17 Jugendbegegnungen: Förderfähige Kosten
Aktion 1.1 Jugendbegegnungen: Förderfähige Kosten  Vorbereitung der Aktivitäten und TeilnehmerInnen  500 € pro Land  Vorbereitender Besuch:  Reisekosten 100 %, 50 € pro Tag (max. 2 Tage)  1-2 Personen (2 Personen nur, wenn 2. Person jugendlich ist)  Reisekosten (70 %) Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

18 Jugendbegegnungen: Förderfähige Kosten
Aktion 1.1 Jugendbegegnungen: Förderfähige Kosten  Kosten für Aktivitäten:  Bi- und trilateral: 800 €, 15 € pro TeilnehmerIn und Tag (bis 24 € bei Jugendlichen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf)  Multilateral: € + 15 € pro TeilnehmerIn und Tag (bis 24 € bei Jugendlichen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf)  Kosten für die Durchführung von Valorisierungsmaßnahmen (Verbreitung und Verwertung der Ergebnisse)  Bis zu 10 % des Gesamtzuschusses  Außergewöhnliche Kosten (besondere Anforderungen bei Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf oder besonderen Aktivitäten, Visakosten etc.):  Bis zu 100 % Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

19 Jugendbegegnungen: Antragstellung
Aktion 1.1 Jugendbegegnungen: Antragstellung  Bi- und trilaterale Jugendbegegnungen: Geteilte Antragstellung  Entsendende Gruppe: Reisekosten, vorbereitender Planungsbesuch, Vorbereitung von Aktivitäten und TeilnehmerInnen, Kosten für Valorisierung, Außergewöhnliche Kosten  Aufnehmende Gruppe: Vorbereitung von Aktivitäten und TeilnehmerInnen, Aktivitätskosten, Kosten für Valorisierung, Außergewöhnliche Kosten  Multilaterale Jugendbegegnungen: Einheitliche Antragstellung  Aufnehmende Gruppe: Vorbereitender Planungsbesuch, Vorbereitung von Aktivitäten und TeilnehmerInnen, Aktivitätskosten, Kosten für Valorisierung, Außergewöhnliche Kosten Es können Finanzierungsvereinbarungen für mehrere Maßnahmen abgeschlossen werden (nur für multilaterale Maßnahmen in DE) Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

20 Jugendinitiativen: Aktion 1.2
Was?  Selbstbestimmte, von Jugendlichen initiierte und durchgeführte Jugendprojekte:  Nationale Jugendinitiativen  Transnationale Jugendinitiativen = oder mehr Gruppen aus verschiedenen Ländern Wer?  Informelle Gruppen = mindestens 4 Jugendliche im Alter von 18 bis 30 Jahren  Gemeinnützige Organisationen oder Vereine Wie lange?  3 bis 18 Monate Wie viel?  Bis zu € Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

21 Jugendinitiativen: Themen und Möglichkeiten
Aktion 1.2 Jugendinitiativen: Themen und Möglichkeiten Das für die Jugendinitiative gewählte Thema oder Gebiet ist sowohl für die Gruppe der jungen Menschen als auch für die örtliche Gemeinschaft von Interesse und Bedeutung. Einige Beispiele: Kunst und Kultur, gesellschaftliche Ausgrenzung, Umwelt, europäisches Bewusstsein, ländliche/städtische Entwicklung, Jugendpolitiken, Gesundheit, Drogenmissbrauch, Maßnahmen gegen Kriminalität/ Rassismus/ Fremdenfeindlichkeit, Behinderungen, Obdachlosigkeit, Migranten, Chancengleichheit, Bildung durch anderen Jugendliche („peer education“), Jugendsport, Medien und Kommunikation ... Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

22 Projekte der partizipativen Demokratie: Aktion 1.3
Projekte der partizipativen Demokratie sollen die aktive Beteiligung junger Menschen am Leben in ihrer lokalen, regionalen oder nationalen Gemeinschaft oder auf internationaler Ebene verstärken. Projekte müssen sich thematisch befassen mit: Prioritäten des Programms JUGEND IN AKTION Zukunft Europas politischen Prioritäten im Rahmen der europäischen Jugendpolitik Projekte basieren auf einer europäischen Partnerschaft (2+2) und beteiligen jeweils ein Netzwerk:  in Deutschland (mind. 2 verschiedene Partner) +  in mind. 1 weiteren Programmland (mind. 2 verschiedene Partner) Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

23 Projekte der partizipativen Demokratie: Formales
Aktion 1.3 Projekte der partizipativen Demokratie: Formales Wer?  Gemeinnützige Organisationen oder Vereine mit Sitz im Programmland,  lokale, regionale oder nationale öffentliche Behörden, die in der Jugendarbeit tätig sind,  informelle Gruppen junger Menschen Teilnehmer? Junge Menschen zwischen 13 und 30 Jahren  Jedes Projekt muss mind. 16 Teilnehmer haben Wie lang?  6 bis 18 Monate Wie viel?  60% der Gesamtkosten, max € Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

24 Europäischer Freiwilligendienst (EFD): Aktion 2
Wer? Jugendliche zwischen 18 und 30 Jahren  Ab 16 Jahren und über 25 Jahren prioritär für Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf Wie lange? 2 bis 12 Monate  Unter 6 Monaten prioritär für Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf.  2 Wochen bis 2 Monate nur für Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

25 Aktion 2 Europäischer Freiwilligendienst (EFD): Projektarten  Individueller Freiwilligendienst 1 Freiwillige/r, 1 Entsendeorganisation und 1 Aufnahmeprojekt (und evtl. 1 koordinierende Organisation)  Gruppen-Freiwilligendienst  Bis zu 100 Freiwilligen entweder im selben Aufnahmeprojekt oder aufgeteilt in Untergruppen in verschiedenen Aufnahmeprojekten und ggf. verschiedenen Ländern Voraussetzungen: Gruppencharakter, gemeinsamer thematischer Ansatz, regelmäßige Treffen Gruppen-EFD im Rahmen von Großveranstaltungen muss direkt bei der Executive Agency in Brüssel beantragt werden. Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

26 Europäischer Freiwilligendienst (EFD): Allgemeine Bedingungen
Aktion 2 Europäischer Freiwilligendienst (EFD): Allgemeine Bedingungen Klar definiertes pädagogisches Ziel des Dienstes Vorbereitung, Begleitung und intensive Nachbereitung des Dienstes Pädagogisches Begleitprogramm für Freiwillige Kooperation zwischen Entsendeorganisation und Aufnahmeprojekt Beteiligung von mind. 1 EU-Land Freiwillige dürfen nicht zur Unterstützung anderer EFD-Projekte eingesetzt werden Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

27 Alle beteiligten Organisationen können Antragsteller sein.
Aktion 2 Europäischer Freiwilligendienst (EFD): Die EFD-Partnerschaft Entsendeorganisationen bereiten die Freiwilligen vor versichern die Freiwilligen sorgen für Begleitung im Vorfeld, während des Dienstes und danach Aufnahmeorganisationen nehmen die Freiwilligen auf, schulen und betreuen sie sorgen für Unterkunft und Verpflegung organisieren Sprachunterricht EFD- Partnerschaft Freiwillige suchen Entsendeorganisation engagieren sich in einem gemeinnützigen Projekt lernen den Alltag in einem anderen Land kennen bringen ihren Blickwinkel, ihr Engagement und ihre Kenntnisse ein Koordinierende Organisation Kann die Antragstellung für die beteiligten Organisationen übernehmen und das Projekt koordinieren. Alle beteiligten Organisationen können Antragsteller sein. Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

28 Europäischer Freiwilligendienst (EFD): Wie geht‘s?
Aktion 2 Europäischer Freiwilligendienst (EFD): Wie geht‘s? ca. 3 Monate später: Akkreditierung Interessenbekundung/ Projektbeschreibung Veröffentlichung in der Europäischen Datenbank Antragstellung 5 Antragsfristen Kontaktaufnahme zwischen Freiwilligen, Entsende- und Aufnahmeorganisation Absprachen zum Freiwilligenprojekt Entscheidung Dienstbeginn: Einführungstraining, Sprachausbildung, laufende Anleitung und Betreuung Vorbereitung/ Ausreiseseminar frühestens 3 Monate später ca. 6 Monate später: Zwischentreffen/ Bewertung Nachbereitung/Rückkehrseminar Dienstende nach max. 12 Monaten Youthpass Schlussbericht Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

29  100 % internationale Reisekosten pro Freiwillige/n
Aktion 2 Europäischer Freiwilligendienst (EFD): Förderfähige Kosten  100 % internationale Reisekosten pro Freiwillige/n  400 € * pro Freiwillige/n Entsendepauschale  105 € * Taschengeld pro Freiwillige/n pro Monat  400 € * Aufnahmepauschale pro Dienstmonat  Visakosten, Impfungen: 100%  Folgeaktivität der Freiwilligen (optional): 400 € pro Freiwillige/n  Koordinierungskosten: 200 € * pro Partner € * pro Freiwillige/n  Kosten für Valorisierung: bis zu 10% des Zuschusses Die mit einem * markierten Beträge sind länderspezifisch und gelten für Deutschland. Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

30 Europäischer Freiwilligendienst (EFD): Förderfähige Kosten
Aktion 2 Europäischer Freiwilligendienst (EFD): Förderfähige Kosten Außergewöhnliche Kosten für Projekte mit Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf:  Kosten für besondere Betreuung: 250 € * pro Freiwilligen pro Dienstmonat  Vorbereitungsbesuch: 100 % Reisekosten, 50 € * pro Tag / pro Person (max. 2 Tage)  sonstige außergewöhnliche Kosten zu 100 % Die mit einem * markierten Beträge sind länderspezifisch und gelten für Deutschland. Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

31 Europäischer Freiwilligendienst (EFD): EFD-Projekte in Europa
Aktion 2 Europäischer Freiwilligendienst (EFD): EFD-Projekte in Europa Die Datenbank der anerkannten Aufnahmeprojekte und Entsendeprojekte in Europa: Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

32 Europäischer Freiwilligendienst (EFD) -
Aktion 2 Europäischer Freiwilligendienst (EFD) - Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union: Bedingungen für den EFD Mind. 1 EU-Land muss beteiligt sein. Jugendliche aus Benachbartem Partnerland können an individuellen und Gruppen EFD Projekten teilnehmen. Für Projektteile in Partnerländern gelten die Fördersätze der COM. Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

33 Jugend in der Welt: Aktion 3
3.1  Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union 3.2  Zusammenarbeit mit „Sonstigen Partnerländern weltweit“ Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

34 Aktion 3 Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union: Ziele Einen Beitrag zu Frieden und Stabilität an den Grenzen der erweiterten EU und darüber hinaus zu leisten, indem sie den interkulturellen Dialog, das gegenseitige Verständnis und die Toleranz unter jungen Menschen fördert. Einen Beitrag zu leisten, die Demokratie und die Zivilgesellschaft zu stärken, indem sie die Integration und aktive Beteiligung junger Menschen ermöglicht und die Entwicklung von Strukturen der Jugendarbeit fördert. Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

35 Stärkung der Zivilgesellschaft, Bürgerschaft und Demokratie
Aktion 3 Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union: Förderprioritäten Stärkung der Zivilgesellschaft, Bürgerschaft und Demokratie Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit; Dialog zwischen verschiedenen ethnischen und religiösen Gruppen; Lösungen und Wiederaufbau nach Konflikten; aktive Rolle der Frauen in der Gesellschaft; Rechte von Minderheiten; regionale Zusammenarbeit; kulturelles Erbe und Umweltschutz. Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

36 Aktion 3 Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union: Mögliche Aktivitäten  Jugendbegegnungen: Basierend auf demselben Muster, wie die im Rahmen von Aktion 1.1 vorgesehenen Jugendbegegnungen (unter Berücksichtigung einiger Besonderheiten)  Projekte für Training und Vernetzung: Basierend auf demselben Muster, wie die im Rahmen von Aktion 4.3 vorgesehenen Projekte für Training und Vernetzung (unter Berücksichtigung einiger Besonderheiten) Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

37 Jugend in der Welt - Benachbarte Partnerländer: Besonderheiten
Aktion 3 Jugend in der Welt - Benachbarte Partnerländer: Besonderheiten Die Aktivitäten sollten multilateral sein, d.h. mind. 4 Länder einbeziehen. Bilaterale und trilaterale Jugendbegegnungen sind für diejenigen Partnergruppen vorgesehen, die bislang noch keine Jugendbegegnungen organisiert haben. Ausgewogenes Länder- und TeilnehmerInnen-Verhältnis zwischen EU-Ländern und Benachbarten Partnerländern Begegnungen sollten möglichst mit Benachbarten Partnerländern der gleichen Region durchgeführt werden Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

38 Zusammenarbeit mit „Sonstigen Partnerländern weltweit“: Aktion 3.2
Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit „Sonstigen Partnerländern weltweit“: Aktion 3.2 Durch diese Unteraktion sollen Projekte mit Ländern unterstützt werden: die keine Nachbarländer der EU sind und die im Jugendbereich Vereinbarungen mit der Europäischen Gemeinschaft geschlossen haben. Im Rahmen der Aktion 3.2 wird Projekten Priorität eingeräumt, an denen Länder in Lateinamerika, Afrika, der Karibik und der Pazifikregion sowie in Asien beteiligt sind. Aufrufe unter  Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

39 4.3  Training und Vernetzung (dezentral)
Aktion 4 Unterstützungssysteme: Aktion 4 4.1 Unterstützung von auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen (zentral) 4.2 Unterstützung des europäischen Jugendforums (zentral) 4.3  Training und Vernetzung (dezentral) 4.4 Projekte zur Förderung von Innovation und Qualität (zentral) 4.5 Informationsmaßnahmen (zentral) 4.6 Partnerschaften (zentral) Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

40 Aktion 4.3 – Training und Vernetzung: Ziele
Förderung von Begegnungen, Zusammenarbeit und Training in der europäischen Jugendarbeit Inhaltlich muss ein Zusammenhang zu einem der Themen der europäischen Jugendpolitik bestehen: z.B. Partizipation Jugendlicher, Jugendinformation, Freiwilliges Engagement, Wissen über die Jugend, Europäische Staatsbürgerschaft, Bildung und lebenslanges Lernen (Anerkennung und Zertifizierung, Beschäftigung), Mobilität, Integration, Vereinbarkeit von Berufsleben und Familienleben. Unterstützung der Entwicklung von Projekten im Rahmen des Programms JUGEND IN AKTION Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

41 Aktion 4.3 – Training und Vernetzung: Aktivitäten
Job shadowing (1-2 TN, 10 – 20 Tage, Länder 2+) Projektvorbereitender Besuch (1-2 TN / Org., bis 10 Tg., Länder 2+) Auswertungstreffen (bis 50 TN inkl. Team, bis 10 Tage, Länder 4+) Studienbesuch (dito) Aufbau von Partnerschaften (dito) Seminare (dito) Trainingskurse (dito) Vernetzung (bis 18 Monate, Länder 6+) Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

42 Aktion 4.3 – Training und Vernetzung: Förderbeträge (außer Vernetzung)
Fahrtkosten Bis zu 70% Reisekosten – alle Aktivitäten außer Vernetzung Kost und Logis 50 € / TN / Tag – alle Aktivitäten außer Vernetzung Aktivitätskosten € + 40 € / TN – Studienbesuch, Aufbau von Partnerschaften, Seminare, Trainingskurse, Evaluationstreffen Training Tools 300 € / Tag – nur Trainingskurse Außergewöhnliche Kosten Bis zu 100% – alle Aktivitäten außer Vernetzung Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

43 Aktion 4.3 – Training und Vernetzung: Förderung Vernetzung
Zuschuss basiert auf den tatsächlichen Kosten Zuschuss beträgt bis zu  € Zuschuss beträgt nicht mehr als 50 % der förderfähigen Projektgesamtkosten Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

44 Aktion 5 Unterstützung der Europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich: Aktion 5 5.1  Begegnungen junger Menschen mit Verantwortlichen für Jugendpolitik (dezentral) 5.2 Unterstützung von Tätigkeiten zur Verbesserung des Verständnisses und des Kenntniserwerbs im Jugendbereich (zentral) 5.3 Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (zentral) Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

45 Aktion 5.1 Begegnungen junger Menschen mit Verantwortlichen der Jugendpolitik: Aktion 5.1 Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich durch Anregung eines strukturierten Dialoges zwischen politischen Entscheidungsträgern und jungen Menschen.  Veranstaltungen für junge Menschen, die jeweils von dem Mitgliedstaat organisiert werden, der den Ratsvorsitz der Europäischen Union innehat.  Jugendveranstaltungen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, die die Veranstaltungen im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes vorbereiten sollen. Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

46  Transnationale Jugendseminare
Aktion 5.1 Begegnungen junger Menschen mit Verantwortlichen der Jugendpolitik: Was wird gefördert?  Transnationale Jugendseminare - Austausch von Ideen und bewährten Praktiken - Diskussionen zu wichtigen Themen der europäischen Jugendpolitik, des Programms JUGEND IN AKTION und des strukturierten Dialogs  Nationale Jugendseminare - zeitnaher und effektiver Beitrag junger Menschen zu den Diskussionen in der EU und zur Gestaltung der Jugendpolitik auf europäischer Ebene - „strukturierte Räume“ für Dialog und Diskussion, die zeitlich auf die politische Tagesordnung der EU abgestimmt sind Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

47  Mind. 1 Organisation aus 1 EU-Mitgliedsstaat
Aktion 5.1 Begegnungen junger Menschen mit Verantwortlichen der Jugendpolitik: Formales Wer?  Jede gemeinnützige Organisation oder Einrichtung mit Sitz in einem der Programmländer (Transnationale Jugendseminare)  Jede nationale öffentliche Einrichtung oder gemeinnützige Organisation oder Einrichtung mit Sitz in einem der EU-Mitgliedstaaten (Nationale Jugendseminare) Partner? Für Transnationale Jugendseminare: Partner aus mind. 5 Programmländern  Mind. 1 Organisation aus 1 EU-Mitgliedsstaat Wie lang? bis zu 9 Monate,  Aktivitätsdauer: 3 bis 6 Tage Wie viel? 60% der Gesamtkosten,  bis zu € Teilnehmer? Mind. 60 Teilnehmer zwischen 15 und 25 Jahren Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

48 Informationen im Internet
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

49 Bildungsveranstaltungen von JUGEND für Europa
EFD-Seminare ca. 70 Seminare mit ca. 900 Freiwilligen aus Europa Fortbildungen internationale/nationale Veranstaltungen mit 800 Fachkräften Partnertagungen mit Antragstellern, Teilnehmenden und Kooperationspartnern „Forum zu Perspektiven Europäischer Jugendpolitik“ zu europäischen Schwerpunkten und jugendpolitischen Anlässen Mehr unter Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

50 Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich
Umsetzung jugendpolitischer Schwerpunkte im Rahmen prioritärer Projektförderung in JUGEND, insbesondere Aktion 5 Entwicklung und Umsetzung europaweiter Qualifizierungs- und Trainingsstrategien für europäische Jugendarbeit Projekte zu jugendpolitisch relevante Bereichen, z.B. zu Anerkennung Nicht-formalen Lernens Information über jugendpolitische Entwicklungen in Europa über Tagungen und Konferenzen zu relevanten Schwerpunktthemen; Reihe „Forum zu Perspektiven Europäischer Jugendpolitik“ Jugendpolitische Unterstützung BMFSFJ und EU-Kommission Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter

51 Impressum Der Foliensatz „JUGEND für Europa“ ist ein Informationsangebot von JUGEND für Europa, der Deutschen Agentur für das EU-Programm JUGEND IN AKTION. JUGEND für Europa Deutsche Agentur JUGEND IN AKTION Godesberger Allee D Bonn Tel.: Fax: Vertretungsberechtigt: Hans-Georg Wicke, Leiter der Deutschen Agentur. JUGEND für Europa arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der EU-Kommission, GD Bildung und Kultur. Redaktionsleitung: Frank Peil (Verantwortlicher im Sinne des § 10 Abs. 3 MDStV) Redaktion: Frank Peil, Andreas Klünter Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter


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