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JUGEND für Europa Deutsche Agentur JUGEND IN AKTION Version: April 2007 Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen.

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Präsentation zum Thema: "JUGEND für Europa Deutsche Agentur JUGEND IN AKTION Version: April 2007 Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen."—  Präsentation transkript:

1 JUGEND für Europa Deutsche Agentur JUGEND IN AKTION Version: April 2007 Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen für AntragstellerInnen finden Sie im Programmhandbuch sowie im Internet unter www.jugendfuereuropa.de.

2 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Laufzeit vom 01.01.2007 bis 31.12.2013 Gesamtvolumen 885 Millionen ca. 12 Millionen Fördermittel pro Jahr für Deutschland Förderung nicht-formaler Bildung EU-Programm JUGEND IN AKTION

3 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Programmziele den Bürgersinn junger Menschen im Allgemeinen und den europäischen Bürgersinn im Besonderen zu fördern; Solidarität und Toleranz unter jungen Menschen zu entwickeln; den sozialen Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union zu stärken; das gegenseitige Verständnis zwischen jungen Menschen aus verschiedenen Ländern zu stärken; die Qualität der Unterstützungssysteme für Jugendliche, Fachkräfte sowie Organisationen weiter auszubauen; die europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich zu fördern.

4 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Prioritäten European Citizenship Partizipation Jugendlicher Kulturelle Vielfalt Einbeziehung Jugendlicher mit erhöhtem Förderbedarf

5 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Zielgruppen Jugendliche zwischen 13 und 30 Jahren je nach Aktion und Projekt Jugendorganisationen Fachkräfte der Jugendarbeit Träger der freien Jugendhilfe Organisationen und Einrichtungen im Jugendbereich Lokale Behörden

6 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf Einige mögliche Gründe für einen erhöhten Förderbedarf: körperlich sozial regional geschlechtsspezifisch ethnisch

7 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Antragsberechtigte Jugendorganisationen Träger der freien Jugendhilfe Organisationen und Einrichtungen im Jugendbereich Jugendämter und Jugendeinrichtungen in kommunaler Trägerschaft Andere lokale, regionale, nationale, europäische Einrichtungen für Jugendliche Jugendliche, die sich in informellen Gruppe zusammenfinden

8 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Aktionen des Programms

9 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Antragstermine AntragsfristenProjektbeginn zwischen 01.02.01.05. und 30.09. 01.04.01.07. bis 30.11. 01.06.01.09. bis 31.01. 01.09.01.12. bis 30.04. 01.11.01.02. bis 31.07. Grundsätzlich werden alle Projekte dezentral beantragt. Ausnahmen: Projekte in der Aktion 3.2 sowie Projekte in verschiedenen Unteraktionen der Aktion 4 Zentrale Antragstellung in Brüssel

10 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Programmländer EU-Mitgliedsländer Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern EFTA-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen Assoziierte Länder Türkei

11 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Osteuropa und Kaukasus Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, Russische Föderation, Ukraine, Weißrussland Süd-Ost-Europa Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien, Montenegro Euro-Med (Mediterrane Länder) Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, Palästinensische Behörde im Westjordanland und dem Gazastreifen Benachbarte Partnerländer

12 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Zuschussbedingungen Keine Vollfinanzierung Festbeträge und Anteilfinanzierung Keine Förderung durch ein anderes Bildungsprogramm der EU Keine Maßnahmen die bereits mit Mitteln: - des Kinder- und Jugendplans des Bundes - des Deutsch-Polnischen Jugendwerks - des Deutsch-Französischen Jugendwerks bezuschusst werden.

13 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Jugendbegegnungen: Aktion 1.1 Wer? Jugendliche, 13 bis 25 Jahre (Ausnahme 26-30) Mind. 16, max. 60 TeilnehmerInnen Was?Bi-, tri- oder multilaterale Jugendbegegnungen Mit wem?Mindestens einem weiteren Programmland Wie lange?6 - 21 Tage (ohne An - und Abreise) Aktion 1.1

14 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Feste Austauschpartner im Ausland Partnerschaftliche Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Maßnahme Einbeziehung der beteiligten Jugendlichen in Vorbereitung, Durchführung und Auswertung Interkulturelles Lernen als wichtiger Bestandteil Jugendbegegnungen: Allgemeine Voraussetzungen Aktion 1.1

15 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Bi-, tri- oder multilaterale Begegnungen zwischen Programmländern Mind. 1 EU-Land Nicht gefördert werden: bilaterale Begegnungen mit Polen (DPJW) und bi- und trilaterale Begegnungen mit Frankreich (DFJW) Jugendbegegnungen: Bedingungen Programmländer Aktion 1.1

16 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Europäische Bürgerschaft Beteiligung junger Menschen Kulturelle Vielfalt Einbeziehung Jugendlicher mit erhöhtem Förderbedarf Europäisches Jahr des Interkulturellen Dialogs (2008) Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt Sport als Mittel für aktive Bürgerschaft und die soziale Integration junger Menschen Beförderung gesunder Lebensweisen durch physische Aktivitäten einschl. Sport Vorbereitung des Europäischen Jahrs der Innovation und Kreativität 2009 und der Wahlen zum EP Einbeziehung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund Jugendbegegnungen: Europäische und Nationale Förderprioritäten Aktion 1.1

17 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Schüleraustausch Satzungsmäßige Treffen oder Gründungsversammlungen von Organisationen Touristische Aktivitäten/ Urlaubsreisen Sprachkurse/ Studienreisen Reine Sportveranstaltungen/ Wettbewerbe Reine Konzertveranstaltungen/ Tourneen Festivals Aktivitäten gewinnorientierter Organisationen Reine Workcamps Jugendbegegnungen: Nicht förderfähige Aktivitäten Aktion 1.1

18 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Vorbereitung der Aktivitäten und TeilnehmerInnen 500 pro Land Vorbereitender Besuch: Reisekosten 100 %, 50 pro Tag (max. 2 Tage) 1-2 Personen (2 Personen nur, wenn 2. Person jugendlich ist) Reisekosten (70 %) Jugendbegegnungen: Förderfähige Kosten Aktion 1.1

19 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Kosten für Aktivitäten: Bi- und trilateral: 800, 15 pro TeilnehmerIn und Nacht Multilateral: 2.000 + 15 pro TeilnehmerIn und Nacht Kosten für die Durchführung von Valorisierungsmaßnahmen (Verbreitung und Verwertung der Ergebnisse) 100 % der förderfähigen Kosten (max. 500 pro Organisation; Höchstbetrag 2500) Außergewöhnliche Kosten (besondere Anforderungen bei Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf oder besonderen Aktivitäten, Visakosten etc.): Bis zu 100 % Jugendbegegnungen: Förderfähige Kosten Aktion 1.1

20 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Bi- und trilaterale Jugendbegegnungen: Geteilte Antragstellung Entsendende Gruppe: Reisekosten, vorbereitender Planungsbesuch, Vorbereitung von Aktivitäten und TeilnehmerInnen, Kosten für Valorisierung, Außergewöhnliche Kosten Aufnehmende Gruppe: Vorbereitung von Aktivitäten und TeilnehmerInnen, Aktivitätskosten, Kosten für Valorisierung, Außergewöhnliche Kosten Multilaterale Jugendbegegnungen: Einheitliche Antragstellung Aufnehmende Gruppe: Vorbereitender Planungsbesuch, Vorbereitung von Aktivitäten und TeilnehmerInnen, Aktivitätskosten, Kosten für Valorisierung, Außergewöhnliche Kosten Es können Finanzierungsvereinbarungen für mehrere Maßnahmen abgeschlossen werden (nur für AntragstellerInnen, denen schon mindestens drei verschiedene Projekte bewilligt wurden ) Jugendbegegnungen: Antragstellung Aktion 1.1

21 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Bi-, trilaterale Begegnungen zwischen Programmländern: Geteilte Anträge an Nationale Agenturen, Vertrag: Nationale Agenturen Multilaterale Begegnungen zwischen Programmländern: Gastgeberantrag an Nationale Agentur, Vertrag: Nationale Agentur Europäische Jugendorganisationen: Antrag & Vertrag: Executive Agency Jugendbegegnungen: Antragsverfahren Aktion 1.1

22 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Mireille Gras - Programmreferentin - 0228 9506-229 Bundesländer: Baden-Württemberg, Hamburg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen gras@jfemail.de Katja Adam-Weustenfeld - Programmreferentin - 0228 9506-265 Bundesländer: Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein adam-weu@jfemail.de Inge Linne - Programmreferentin - 0228-9506-263 Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen linne@jfemail.de Simone Meyer-Ebert - Sachbearbeiterin – 0228-9506-237 alle Bundesländer meyer-eb@jfemail.de Jugendbegegnungen: Ansprechpartnerinnen Aktion 1.1

23 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. 3.1 Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union 3.2 Zusammenarbeit mit Sonstigen Partnerländern weltweit Jugend in der Welt: Aktion 3 Aktion 3

24 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Ziele Entsprechen denen der Aktion 1.1 bei Jugendbegegnungen und der Aktion 4.3 bei Training und Netzwerkprojekten Mögliche Aktivitäten Basierend auf demselben Muster, wie die im Rahmen von Aktion 1.1 vorgesehenen Jugendbegegnungen (unter Berücksichtigung einiger Besonderheiten) Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union: Jugendbegegnungen Aktion 3

25 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Die Aktivitäten sollten multilateral sein, d.h. mind. 4 Länder einbeziehen. Bilaterale und trilaterale Begegnungen sind für diejenigen Partnergruppen vorgesehen, die bislang noch keine Jugendbegegnungen organisiert haben. Das Länder- und TeilnehmerInnen-Verhältnis zwischen EU-Ländern und Benachbarten Partnerländern sollte ausgewogen sein. Begegnungen sollten möglichst mit Benachbarten Partnerländern der gleichen Region durchgeführt werden Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union: Besonderheiten bei Jugendbegegnungen Aktion 3

26 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Osteuropa und Kaukasus: Ein Programmland-Partner stellt Gesamtantrag bei Nationaler Agentur (bei Projekten in Programmland gastgebender Partner) Südosteuropa: Gastgebender Partner stellt Antrag im Programmland bei National-Agentur in Südosteurpa bei Executive Agency (Zu beachten: Hier nur 3 Antragsfristen und späterer frühester Projektbeginn) Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union: Antragstellung Aktion 3

27 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Euromed: Gastgebender Partner stellt Antrag: im Programmland bei National-Agentur in Euro-Med bei dortiger Youth Unit des Programms EuroMed-Youth Zu beachten: Andere Antragsfristen und geringfügig abweichende Richtlinien. Infos zur aktuellen Situation des EuroMed-Youth Programms finden Sie unter: http://www.euromedyouth.net Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union: Antragstellung Aktion 3

28 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Die Förderstruktur ist die gleiche wie in der Aktion 1.1 (Jugendbegegnungen) mit Programmländern. Bei der Durchführung von Projekten in Benachbarten Partnerländern gelten jedoch geringfügig andere Festbeträge. Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union: Förderfähige Kosten Aktion 3

29 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Durch diese Unteraktion sollen Projekte mit Ländern unterstützt werden: die keine Nachbarländer der EU sind und die im Jugendbereich Vereinbarungen mit der Europäischen Gemeinschaft geschlossen haben. Im Rahmen der Aktion 3.2 wird Projekten Priorität eingeräumt, an denen Länder in Lateinamerika, Afrika, der Karibik und der Pazifikregion sowie in Asien beteiligt sind. Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit Sonstigen Partnerländern weltweit: Aktion 3.2 Aktion 3

30 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Austausch von Erfahrung und best practice im Bereich der Jugendarbeit und der nichtformalen Bildung, Unterstützung von Training und Entwicklung von Jugendorganisationen und Personen, die in der Jugendarbeit und im Bereich der nichtformalen Bildung tätig sind, Entwicklung/Stärkung von Partnerschaften und Netzwerken zwischen Jugendorganisationen, Unterstützung einer thematischen Zusammenarbeit im Jugendbereich durch multilaterale und bilaterale Begegnungen. Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit Sonstigen Partnerländern weltweit: Ziele Aktion 3

31 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Projekte werden im Zuge einer jährlichen Ausschreibung ausgewählt. Förderungswürdige Anträge werden anhand der Förderkriterien und den in der Ausschreibung dargelegten Vergabekriterien bewertet. Durch diese Ausschreibungen werden jährliche thematische und/oder regionale Prioritäten festgelegt. Weitere Informationen zu Antragsformularen und -fristen enthält die Website der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur in Brüssel http://eacea.ec.europa.eu Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit Sonstigen Partnerländern weltweit: Antragstellung Aktion 3

32 Version: April 2007. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter www.jugendfuereuropa.de. Guido Kaesbach - Programmreferent - 0228 9506-218 Andreas Klünter - Sachbearbeiter - 0228 9506-232 E-Mail: nachname@jfemail.de Jugend in der Welt: Ansprechpartner Aktion 3


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