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Flotte 2019 – Der Branchentreff

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Präsentation zum Thema: "Flotte 2019 – Der Branchentreff"—  Präsentation transkript:

1 Flotte 2019 – Der Branchentreff
Die Besteuerung alternativer Antriebe im Fuhrpark Gerhard Nolle

2 Themenübersicht Alternative Antriebstechniken
Dienstwagensteuer: Alternative Antriebe Themenübersicht Alternative Antriebstechniken Bisherige steuerliche Förderung Neuregelung ab – Einschränkungen bei Hybridelektrofahrzeugen Umsatzsteuerpflicht des geldwerten Vorteils Warum eine kostenorientierte Fuhrparkverwaltung alleine keine Lösung ist

3 Alternative Antriebstechniken
Dienstwagensteuer: Alternative Antriebe Alternative Antriebstechniken Fahrzeuge mit Antrieb durch Elektromotoren, die ganz oder über- wiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden oder von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen. Dies gilt auch für Brennstoffzellenfahrzeuge, bei denen die im Fahrzeug gespeicherte Energie mit der Batteriekapazität vergleichbar ist. Warum eine kostenorientierte Fuhrparkverwaltung alleine keine Lösung ist

4 Alternative Antriebstechniken
Dienstwagensteuer: Alternative Antriebe Alternative Antriebstechniken Wird ein als Firmenwagen zur Verfügung gestelltes Elektro- oder extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug auch privat genutzt, sind beim Bruttolistenpreis als Ausgangsgröße für die Ermittlung des geldwerten Vorteils Besonderheiten zu beachten. Ein Elektrofahrzeug liegt vor, wenn in der Zulassungsbescheinigung  in Feld 10 die Codierung 0004 oder 0015 eingetragen ist Ein Hybridelektrofahrzeug liegt vor, wenn in der Zulassungsbescheinigung  in Feld 10 eine der Codierungen 0016 – 0019 bzw – 0031 eingetragen ist Ein Brennstoffzellenfahrzeug liegt vor, wenn in der Zulassungsbescheinigung  in Teil I Ziffer 22 angegeben ist Warum eine kostenorientierte Fuhrparkverwaltung alleine keine Lösung ist

5 Bisherige steuerliche Förderung
Dienstwagensteuer: Alternative Antriebe Bisherige steuerliche Förderung Anschaffung Elektro-/Hybridelektrofahrzeuge vor dem Eine steuerliche Förderung erfolgt je nach Anschaffungsjahr durch pauschale Minderungen des Listenpreises pro Kilowattstunde der Batteriekapazität. Außerdem gibt es Höchstbeträge der Minderung je nach Anschaffungsjahr. Anschaffungsjahr Minderung je kWh Höchstbetrag und früher 500 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Warum eine kostenorientierte Fuhrparkverwaltung alleine keine Lösung ist

6 Bisherige steuerliche Förderung
Dienstwagensteuer: Alternative Antriebe Bisherige steuerliche Förderung Beispiel mit der 1%-Bruttolistenpreismethode: Ein Arbeitnehmer erhält als Firmenwagen ein in 2018 angeschafftes E-Fahrzeug mit einer Batteriekapazität von 16,3 kWh auch zur privaten Nutzung und zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (25 Entfernungskilometer). Der Bruttolistenpreis beträgt EUR. Bruttolistenpreis einschließlich Batteriesystem EUR abzüglich 16,3 kWh a 250 EUR EUR verbleiben EUR abgerundet auf volle 100 EUR = Bruttolistenpreis neu EUR Der geldwerte Vorteil beträgt: Privatfahrten 1% von EUR EUR Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte 0,03% von EUR x 25 km EUR Summe EUR Warum eine kostenorientierte Fuhrparkverwaltung alleine keine Lösung ist

7 Dienstwagensteuer: Alternative Antriebe
Neuregelung ab – Gilt für Elektro- und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die im Zeitraum bis angeschafft oder geleast werden. Die Listenpreismethode berechnet sich nur noch aus dem halben Bruttolistenpreis. Gesetzestechnisch wird die Maßnahme durch die Halbierung der Bemessungsgrundlage umgesetzt. Die Halbierung gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Bei der Fahrtenbuchmethode wird die zu berücksichtigende Abschreibung ebenfalls halbiert. Wird ein geleastes Kraftfahrzeug genutzt, ist die Leasingfinanzrate nur zur Hälfte zu berücksichtigen. Warum eine kostenorientierte Fuhrparkverwaltung alleine keine Lösung ist

8 Dienstwagensteuer: Alternative Antriebe
Neuregelung ab – Beispiel mit der 1%-Bruttolistenpreismethode: Ein Arbeitnehmer erhält als Firmenwagen ein in 2019 angeschafftes E-Fahrzeug mit einer Batteriekapazität von 16,3 kWh auch zur privaten Nutzung und zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (25 Entfernungskilometer). Der Bruttolistenpreis beträgt EUR. Bruttolistenpreis einschließlich Batteriesystem EUR Halbierung der Bemessungsgrundlage EUR verbleiben EUR abgerundet auf volle 100 EUR = Bruttolistenpreis neu EUR Der geldwerte Vorteil beträgt: Privatfahrten 1% von EUR ,00 EUR Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte 0,03% von EUR x 25 km ,50 EUR Summe ,50 EUR Warum eine kostenorientierte Fuhrparkverwaltung alleine keine Lösung ist

9 Dienstwagensteuer: Alternative Antriebe
Neuregelung ab – Beispiel mit der Fahrtenbuchmethode: Ein Arbeitnehmer erhält als Firmenwagen ein in 2019 angeschafftes E-Fahrzeug auch zur privaten Zwecken. Der Bruttolistenpreis beträgt EUR, die tatsächlichen Bruttoanschaffungskosten EUR. Die berufliche Nutzung beträgt laut ordnungsgemäßem Fahrtenbuch 75%. Für das Fahrzeug sind Aufwendungen für Versicherungen (1.000 EUR) und Strom (1.800 EUR) angefallen. Der geldwerte Vorteil in 2019 ermittelt sich wie folgt: Zu den Gesamtkosten gehören die Aufwendungen für Versicherungen (1.000 EUR), nicht aber die Aufwendungen für den Ladestrom. Die Absetzung für Abnutzung beträgt EUR ( EUR : acht Jahre). Sie wird zur Hälfte (= EUR) bei den Gesamtkosten angesetzt Die insgesamt maßgebenden Gesamtkosten betragen EUR (1.000 EUR zuzüglich EUR) Der geldwerte Vorteil beläuft sich auf EUR im Jahr (= 25% Privatanteil von EUR) Warum eine kostenorientierte Fuhrparkverwaltung alleine keine Lösung ist

10 Dienstwagensteuer: Alternative Antriebe
Neuregelung ab – Die Finanzverwaltung hat den zeitlichen Anwendungsbereich der gesetzlichen Neuregelung konkretisiert. Sie ist auch anzuwenden bei allen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer erstmals nach dem und vor dem zur privaten Nutzung überlassenen Elektrofahrzeugen. In diesem Fall kommt es nicht auf den Zeitpunkt an, zu dem der Arbeitgeber das Fahrzeug angeschafft oder geleast hat. Wurde das Elektrofahrzeug allerdings vor dem bereits einem anderen Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen, bleibt es bei einem Wechsel des Nutzungsberechtigten nach dem für dieses Fahrzeug bei den früheren Bewertungsregelungen und die Neuregelung zur Halbierung der Bemessungsgrundlage sind nicht anzuwenden. Warum eine kostenorientierte Fuhrparkverwaltung alleine keine Lösung ist

11 Einschränkungen bei Hybridfahrzeugen
Dienstwagensteuer: Alternative Antriebe Einschränkungen bei Hybridfahrzeugen Nach dem Gesetzesbeschluss erfolgt die Förderung von Hybridelektrofahrzeugen nur, wenn sie weitere Voraussetzungen erfüllen (nach § 3 Absatz 2 Elektromobilitätsgesetz). Danach muss: das Fahrzeug eine Kohlendioxidemmission von höchstens Gramm je gefahrenen Kilometer haben   o d e r die Reichtweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer betragen Für die übrigen Hybridfahrzeuge gilt die bisherige Regelung auch 2019 weiter. Warum eine kostenorientierte Fuhrparkverwaltung alleine keine Lösung ist

12 Umsatzsteuerpflicht des geldwerten Vorteils
Dienstwagensteuer: Alternative Antriebe Umsatzsteuerpflicht des geldwerten Vorteils Es ist zu beachten, dass bei den lohnsteuerlichen Steuervergünstigungen für Elektrofahrzeuge und Hybridelektrofahrzeuge die Umsatzsteuer immer vom vollen, ungekürzten Bruttolistenpreis zu berechnen ist. Dies gilt für die bisherige Regelung (pauschale Minderung für das Batteriesystem), sowie für die Neuregelung (Halbierung der Bemessungsgrundlage) ab Warum eine kostenorientierte Fuhrparkverwaltung alleine keine Lösung ist

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