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Die EU Regulation 2017/745 aus Sicht einer Ethik-Kommission

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Präsentation zum Thema: "Die EU Regulation 2017/745 aus Sicht einer Ethik-Kommission"—  Präsentation transkript:

1 Die EU Regulation 2017/745 aus Sicht einer Ethik-Kommission
101 Erwägungen 10 Kapitel 123 Artikel 17 Anhänge 175 Seiten Georg Schmidt Vorsitzender der Ethikkommission der Technischen Universität München Die MDR ist ein komplex, sie besteht aus 101 Erwägungen, 10 Kapiteln, 123 Artikeln und 17 Anhängen auf 175 Seiten. Niemand hat bisher praktische Erfahrungen bei der Anwendung der MDR Machen können; eine valide Bewertung ist schwierig bis unmöglich. Was Sie heute von mir hören, kann deshalb nur eine subjektive Eischätzung eines EK-Vorsitzenden nach intensivem Studium der MDR sein.

2 Die EU Regulation 2017/745 aus Sicht einer Ethik-Kommission
101 Erwägungen 10 Kapitel 123 Artikel 17 Anhänge 175 Seiten Georg Schmidt Vorsitzender der Ethikkommission der Technischen Universität München Die MDR ist ein komplex, sie besteht aus 101 Erwägungen, 10 Kapiteln, 123 Artikeln und 17 Anhängen auf 175 Seiten. Niemand hat bisher praktische Erfahrungen bei der Anwendung der MDR Machen können; eine valide Bewertung ist schwierig bis unmöglich. Was Sie heute von mir hören, kann deshalb nur eine subjektive Eischätzung eines EK-Vorsitzenden nach intensivem Studium der MDR sein.

3 Medizinproduktegesetz
Wo kommen wir her? § 19 Die Eignung von Medizinprodukten für den vorgesehenen Verwendungszweck ist durch eine klinische Bewertung anhand von klinischen Daten … zu belegen, Die klinische Bewertung schließt die Beurteilung von unerwünschten Wirkungen sowie die Annehmbarkeit des … Nutzen-/Risiko-Verhältnisses ein. Lassen Sie mich beginnen mit einem Blick zurück in das MPG

4 Medizinproduktegesetz
Wo kommen wir her? § 19 Die Eignung von Medizinprodukten für den vorgesehenen Verwendungszweck ist durch eine klinische Bewertung anhand von klinischen Daten … zu belegen, in begründeten Ausnahmefällen andere Daten ausreichend sind. soweit nicht Die klinische Bewertung schließt die Beurteilung von unerwünschten Wirkungen sowie die Annehmbarkeit des … Nutzen-/Risiko-Verhältnisses ein.

5 Medizinproduktegesetz
Nanostim vor CE-Kennzeichnung Device performance measurements of the leadless cardiac pacemaker. Top, Middle, and Bottom represent the mean value±standard deviation of the R-wave amplitude, pacing threshold (at 0.4 ms), and pacing impedance (ohms), respectively, at each follow-up assessment. P values shown represent the difference between the respective values at implant and at 12 weeks of follow-up. Reddy VY et al., Circulation 2014; 129;

6 Medizinproduktegesetz
Nanostim vor CE-Kennzeichnung hemodynamic col- lapse Limitations Only a randomized trial with a control group could prove the hypothesis that there would be more complications with traditional pacemakers. perforation of the RV apex. Device performance measurements of the leadless cardiac pacemaker. Top, Middle, and Bottom represent the mean value±standard deviation of the R-wave amplitude, pacing threshold (at 0.4 ms), and pacing impedance (ohms), respectively, at each follow-up assessment. P values shown represent the difference between the respective values at implant and at 12 weeks of follow-up. The patient died on postprocedure day 18. Reddy VY et al., Circulation 2014; 129;

7 Medizinproduktegesetz
CE-Kennzeichnung St. Jude TÜV Süd Antrag Dokument A Dokument B Dokument C Dokument D Antrag Dokument A Dokument B Dokument C Dokument D „Weitere Studien erforderlich.“ X Prüfung Abc def ghi jkl mno pqr stu vwx yz

8 Medizinproduktegesetz
CE-Kennzeichnung St. Jude bsi. Antrag Dokument A Dokument B Dokument C Dokument D Antrag Dokument A Dokument B Dokument C Dokument D CE-Kennzeichnung ohne Nachweis der klinischen Evidenz (Wirksamkeit & Sicherheit) Weg frei für MPG-Studien nach § 23b (Beobachtungsstudien) Prüfung Abc def ghi jkl mno pqr stu vwx yz

9 Medizinproduktegesetz
MPG § 23b MPG § 20-24 Hersteller Antragstellung (DIMDI) Anzeige von Änderungen (DIMDI) Prüferqualifikation Vorschriften zur Durchführung (Monitoring, Dokumentation, Datenschutz, Notfall-SOPs etc.) Versicherungspflicht Genehmigung der BOB Zustimmende Bewertung der EK Meldepflichten Überwachung durch zuständige Behörde Routinemeldung ohne Bezug zur Studie! Beratung durch Ethikkommission nach Berufsrecht Meldung von Vorkomnissen an die BOB

10 Medizinproduktegesetz
Nanostim nach CE-Kennzeichnung Device performance measurements of the leadless cardiac pacemaker. Top, Middle, and Bottom represent the mean value±standard deviation of the R-wave amplitude, pacing threshold (at 0.4 ms), and pacing impedance (ohms), respectively, at each follow-up assessment. P values shown represent the difference between the respective values at implant and at 12 weeks of follow-up.

11 Medizinproduktegesetz
Nanostim nach CE-Kennzeichnung Device performance measurements of the leadless cardiac pacemaker. Top, Middle, and Bottom represent the mean value±standard deviation of the R-wave amplitude, pacing threshold (at 0.4 ms), and pacing impedance (ohms), respectively, at each follow-up assessment. P values shown represent the difference between the respective values at implant and at 12 weeks of follow-up.

12 Medizinproduktegesetz
Was ist passiert? Akteure Aktionen Vor CE- Kennzeichnung Hersteller Forscher Nationale Behörde Ethikkommission MPG-Studie(n) §§ 20-24 Hersteller Benannte Stelle CE-Kennzeichnung Hersteller Benannte Stelle CE-Kennzeichnung Hersteller Forscher Nationale Behörde Ethikkommission MPG-Studie(n) § 23b Post-market Surveillance Register Hersteller Forscher Nationale Behörde Ethikkommission MPG-Studie(n) § 23b Post-market Surveillance Register Nach CE- Kennzeichnung

13 Medizinproduktegesetz
Was ist passiert? Akteure Aktionen Vor CE- Kennzeichnung Hersteller Forscher Nationale Behörde Ethikkommission MPG-Studie(n) §§ 20-24 Hersteller Benannte Stelle CE-Kennzeichnung Hersteller Benannte Stelle CE-Kennzeichnung Hersteller Forscher Nationale Behörde Ethikkommission MPG-Studie(n) § 23b Post-market Surveillance Register Nach CE- Kennzeichnung

14 Medizinproduktegesetz
Wo sind die Probleme? Akteure Aktionen ! Interessenskonflikt Schwache Evidenz ! Vor CE- Kennzeichnung Hersteller Forscher Nationale Behörde Ethikkommission MPG-Studie(n) §§ 20-24 Hersteller Benannte Stelle CE-Kennzeichnung Hersteller Forscher Nationale Behörde Ethikkommission MPG-Studie(n) § 23b Post-market Surveillance Register Nach CE- Kennzeichnung

15 Medizinproduktegesetz
Wo sind die Probleme? Akteure Aktionen Vor CE- Kennzeichnung Hersteller Forscher Nationale Behörde Ethikkommission MPG-Studie(n) §§ 20-24 Hersteller Benannte Stelle CE-Kennzeichnung Hersteller Forscher Nationale Behörde Ethikkommission MPG-Studie(n) § 23b Post-market Surveillance Register Nach CE- Kennzeichnung Intransparenz

16 Die EU Regulation 2017/745 Probleme gelöst?

17 Die EU Regulation 2017/745 Bewertung der Benannten Stellen
Erwägung (50) Die korrekte Arbeitsweise der Benannten Stellen ist ausgesprochen wichtig, um ein hohes Sicherheits- und Gesundheitsschutzniveau sowie das Vertrauen der Bürger in das System zu gewährleisten. Die Benennung und Überwachung der Benannten Stellen durch die Mitgliedstaaten nach genauen und strengen Kriterien sollte daher auf Unionsebene kontrolliert werden.

18 Die EU Regulation 2017/745 Ansprüche an die Benannten Stellen
Artikel 36 (1) Die Benannten Stellen (verfügen) jederzeit über … administratives, technisches und wissenschaftliches Personal ... und Personal mit einschlägiger klinischer Erfahrung ...., das - soweit möglich - von der Benannten Stelle selbst beschäftigt wird. … Es darf nicht aus externen Sachverständigen oder Unterauftragnehmern bestehen. 1 Die Benannten Stellen erfüllen die ihnen gemäß dieser Verordnung übertragenen Aufgaben. Sie müssen den organisatorischen und allgemeinen Anforderungen sowie den Anforderungen an Qualitätssicherung, Ressourcen und Verfahren genügen, die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich sind. Insbesondere müssen Benannte Stellen den Bestimmungen des Anhangs VII nachkommen.

19 Die EU Regulation 2017/745 Bewertung der Benannten Stellen Artikel 39
(3) Die Kommission (beruft) gemeinsam mit der „Koordinierungsgruppe Medizinprodukte“ ein „Gemeinsames Bewertungsteam“ für die Bewertung der Benannten Stellen .

20 Die EU Regulation 2017/745 Koordinierungsgruppe Medizinprodukte
Sie rekrutiert sich aus den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (jeweils ein Mitglied und ein Stellvertreter). Sie berät und unterstützt die Kommission in vielen Bereichen (Geltungsbereich der Verordnung, gemeinsame Spezifikationen, Meldewesen, Eudamed u.v.a.). Sie trifft keine Entscheidungen. Sie ernennt gemeinsam mit der Kommission die Mitglieder des „Gemeinsamen Bewertungsteams“.

21 Die EU Regulation 2017/745 Gemeinsames Bewertungsteam
Es besteht aus drei Sachverständigen, einem Vertreter der Kommission und zwei Vertretern (jeweils nichtbeteiligter) Mitgliedstaaten. Die Kommission führt eine Liste qualifizierter Sachverständiger. Es führt die Bewertung der Benannten Stelle einschließlich Vor-Ort-Begehungen durch. Es führt (in obligatorisch wechselnder Besetzung!) nach drei (später vier) Jahren vollständige Neubewertungen durch.

22 Koordinierungsgruppe MP
Die EU Regulation 2017/745 Benennung einer Benannten Stelle Bewertungs- team Benannte Stelle Nationale Behörde EU-Kommission Koordinierungsgruppe MP Antrag Dokument A Dokument B Dokument C Dokument D Antrag Dokument A Dokument B Dokument C Dokument D Antrag Dokument A Dokument B Dokument C Dokument D Die Nationale Behörde beachtet wieder „gebührend“ die Empfehlung Wenn die Benannte Stelle jetzt benannt ist, wird das auf EUDAMED veröffentlicht und alle anderen Staaten können widersprechen und KG MP und nationale Behörde entscheiden wieder Der verzweifelte Versuch, der Autonomie der Mitgliedsstaaten gerecht zu werden und zugleich aber als EU-Kommission die Zügel in der Hand zu haben.... Artikel 39

23 Die EU Regulation 2017/745 Benennung einer Benannten Stelle
Bewertungs- team Benannte Stelle Nationale Behörde EU-Kommission Koordinierungsgruppe MP Antrag Dokument A Dokument B Dokument C Dokument D Antrag Dokument A Dokument B Dokument C Dokument D Antrag Dokument A Dokument B Dokument C Dokument D Antrag Dokument A Dokument B Dokument C Dokument D Entscheid Abc def ghi jkl mno pqr stu vwx yz Einvernehmliche Bewertung des Präventivplans Einvernehmliche Bewertung des Antrags Einvernehmliche Bewertung nach Vor-Ort-Begehung Einvernehmliche Mängelliste Bewertungs- Bericht Abc def ghi jkl mno pqr stu vwx yz Bewertungs- Bericht Abc def ghi jkl mno pqr stu vwx yz Die Empfehlung ist „gebührend zu berücksichtigen“. Abweichender Entscheid muss begründet werden, Begründung wird veröffentlicht! Stellungnahme Abc def ghi jkl mno pqr stu vwx yz Die Nationale Behörde beachtet wieder „gebührend“ die Empfehlung Wenn die Benannte Stelle jetzt benannt ist, wird das auf EUDAMED veröffentlicht und alle anderen Staaten können widersprechen und KG MP und nationale Behörde entscheiden wieder Der verzweifelte Versuch, der Autonomie der Mitgliedsstaaten gerecht zu werden und zugleich aber als EU-Kommission die Zügel in der Hand zu haben.... Empfehlung Abc def ghi jkl mno pqr stu vwx yz Stellungnahme Abc def ghi jkl mno pqr stu vwx yz Entscheid Abc def ghi jkl mno pqr stu vwx yz Empfehlung Abc def ghi jkl mno pqr stu vwx yz Artikel 39

24 Die EU Regulation 2017/745 Überwachung der Arbeit einer Benannten Stelle Jährliche Vor-Ort-Begehungen durch die nationalen Behörden. 3-4-jährige Neubewertungen durch das Gemeinsame Bewertungsteam. Dokumentation aller Vorgänge auf Eudamed. Die Entscheidungen können von allen Mitgliedstaaten kommentiert und infrage gestellt werden. Kontrolle der Gutachten durch ein Expertengremium (Bei Medizinprodukten der Risikoklassen 2b und 3)

25 Die EU Regulation 2017/745 Expertengremium
Es wird von der Kommission berufen. Es besteht aus Beratern mit aktuellem klinischen, wissenschaftlichen oder technischen Fachwissen. Dabei ist die geografischen Verteilung zu berücksichtigen. Es erfüllt die Aufgaben unparteiisch und objektiv. Anhang IX Kapitel II (5) Die Kommission stellt den Expertengremien nach Beratung mit den Mitgliedstaaten und einschlägigen wissenschaftlichen Experten vor dem 26. Mai 2020 Leitlinien für die einheitliche Auslegung der Kriterien ...zur Verfügung.

26 Die EU Regulation 2017/745 CE-Kennzeichnung Experten- gremium
Hersteller Benannte Stelle EU-Kommission Antrag Dokument A Dokument B Dokument C Dokument D Antrag Dokument A Dokument B Dokument C Dokument D Antrag Dokument A Dokument B Dokument C Dokument D Bericht Abc def ghi jkl mno pqr stu vwx yz Antrag Dokument A Dokument B Dokument C Dokument D Bericht Abc def ghi jkl mno pqr stu vwx yz Bericht Abc def ghi jkl mno pqr stu vwx yz

27 X Die EU Regulation 2017/745 CE-Kennzeichnung Experten- gremium
Hersteller Benannte Stelle EU-Kommission Antrag Dokument A Dokument B Dokument C Dokument D Antrag Dokument A Dokument B Dokument C Dokument D Antrag Dokument A Dokument B Dokument C Dokument D Antrag Dokument A Dokument B Dokument C Dokument D Bericht Abc def ghi jkl mno pqr stu vwx yz Antrag Dokument A Dokument B Dokument C Dokument D Bericht Abc def ghi jkl mno pqr stu vwx yz Bericht Abc def ghi jkl mno pqr stu vwx yz Gutachten Abc def ghi jkl mno pqr stu vwx yz Gutachten Abc def ghi jkl mno pqr stu vwx yz Gutachten Abc def ghi jkl mno pqr stu vwx yz Anhang IX Kapitel II (5) Die Benannte Stelle berücksichtigt gebührend die in dem ... Gutachten ... geäußerten Standpunkte. Folgt die Benannte Stelle dem Gutachten … nicht, so legt sie eine umfassende Begründung dafür vor. Die Kommission macht ... das Gutachten und die vorgelegte Begründung über Eudamed öffentlich. X

28 Die EU Regulation 2017/745 Ausnahmen bei „gleichartigen“ Produkten
Artikel 61 (4) Im Falle von implantierbaren Produkten und Produkten der Klasse III werden klinische Prüfungen durchgeführt, es sei denn, das ... Produkt wurde durch Änderungen eines ... von demselben Hersteller in Verkehr gebrachten Produkts konzipiert, der Hersteller hat nachgewiesen, dass das geänderte Produkt gleichartig ist, und dieser Nachweis ist von der benannten Stelle bestätigt worden und die klinische Bewertung des in Verkehr gebrachten Produkts reicht aus, um nachzuweisen, dass das geänderte Produkt die einschlägigen Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt. Anhang XIV A (3) Zum Nachweis der Gleichartigkeit werden technische biologische klinische Merkmale herangezogen Art 61 (tritt wohl nie ein) (5) Ein Hersteller eines Produkts, das nachweislich einem bereits in Verkehr gebrachten nicht von ihm hergestellten Produkt gleichartig ist, kann sich ebenfalls auf Absatz 4 berufen, um keine klinische Prüfung durchführen zu müssen, sofern zusätzlich zu den Anforderungen des genannten Absatzes die folgenden Bedingungen erfüllt sind: —  Die beiden Hersteller haben einen Vertrag geschlossen, in dem dem Hersteller des zweiten Produkts ausdrücklich der uneingeschränkte Zugang zur technischen Dokumentation durchgängig gestattet wird, und —  die ursprüngliche klinische Bewertung wurde unter Einhaltung der Anforderungen der vorliegenden Verordnung durchgeführt, und der Hersteller des zweiten Produkts liefert der benannten Stelle den eindeutigen Nachweis hierfür.

29 Die EU Regulation 2017/745 Nach Inverkehrbringen
Klinische Prüfungen nach CE-Kennzeichnung Vigilanz Marktüberwachung

30 Die EU Regulation 2017/745 Klinische Prüfungen nach CE-Kennzeichnung
Artikel 74 (1) Innerhalb der Zweckbestimmung, studienbedingt belastende oder invasive Verfahren „Klinische Prüfung nach dem Inverkehrbringen“ Meldepflicht des Sponsors über Eudamed, Genehmigung durch die nationale Behörde? Zustimmende Bewertung der Ethikkommission Artikel 74 (2) Außerhalb der Zweckbestimmung „Klinische Prüfung“ Artikel 82 Innerhalb der Zweckbestimmung, ohne studienbedingt belastende oder invasive Verfahren Medizinprodukt, bei dem eine CE-Kennzeichnung nicht angestrebt wird. „Sonstige klinische Prüfung“ Jeder betroffene Mitgliedstaat legt für ihn geeignete zusätzliche Anforderungen für „Sonstige klinische Prüfungen fest. Nationales Recht bleibt abzuwarten

31 Die EU Regulation 2017/745 Eudamed Eudamed Eudamed Benannte Stellen
Erwägung 44 Einrichtung einer Europäischen Datenbank für Medizinprodukte Informationen zu Medizinprodukten, Herstellern, Benannten Stellen, Konformitätsbewertungen, klinischen Prüfungen, Vigilanz und Marktüberwachung Verbesserung der Transparenz, der Koordination der Mitgliedstaaten untereinander, Erleichterung des Informationsflusses. Zugang der Öffentlichkeit zu allen erforderlichen Informationen im Verkehr befindlicher Medizinprodukte Benannte Stellen Behörden Hersteller EU-Kommission Ärzte/Forscher Sponsor Öffentlichkeit Artikel 123 (3d) Bis Eudamed voll funktionsfähig ist, gelten die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG weiter. Eudamed Eudamed Eudamed gibt es schon, aber nur Behörden haben Zugriff, Jetzt: auch Wirtschaftsakteure und die Öffentlichkeit werden Zugriff auf bestimmte Informationen erhalten Austausch von Informationen, Ablage von Nachweisen, Zertifizierungen, Vigilanz, Marktüberwachung, Klinische Bewertung, UDI, SRN Anhang VI Teil A Hersteller mit Adresse, Identifikationsnummer, Bevollmächtigter Basis-UDI-DI Angaben zu Mitgliedstaaten Eigenschaften des Produkts (z.B. Risikoklasse, Einmalgebrauch (j/n), Vorhandensein bestimmter Stoffe, Gewebe oder Zellen, Zweckbestimmung) Ggf. Angaben zu klinischen Prüfung(en) Vigilanzdaten Angaben zu Fremdherstellern Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung(bei Klasse III oder implantierbaren Produkten) Marktstatus des Produkts Vigilanz (Hersteller) UDI Produktinformation Überwachung (Behörden) Herstellerinformation Klinische Prüfungen Benannte Stellen EC-Kennzeichnungen

32 Die EU Regulation 2017/745 MPG MDR - + - + - + Fazit
Kontrolle von Interessenskonflikten Hersteller – Benannte Stelle - + Evidenz von Wirksamkeit & Sicherheit - + Eudamed gibt es schon, aber nur Behörden haben Zugriff, Jetzt: auch Wirtschaftsakteure und die Öffentlichkeit werden Zugriff auf bestimmte Informationen erhalten Austausch von Informationen, Ablage von Nachweisen, Zertifizierungen, Vigilanz, Marktüberwachung, Klinische Bewertung, UDI, SRN Anhang VI Teil A Hersteller mit Adresse, Identifikationsnummer, Bevollmächtigter Basis-UDI-DI Angaben zu Mitgliedstaaten Eigenschaften des Produkts (z.B. Risikoklasse, Einmalgebrauch (j/n), Vorhandensein bestimmter Stoffe, Gewebe oder Zellen, Zweckbestimmung) Ggf. Angaben zu klinischen Prüfung(en) Vigilanzdaten Angaben zu Fremdherstellern Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung(bei Klasse III oder implantierbaren Produkten) Marktstatus des Produkts Transparenz - +

33 Die EU Regulation 2017/745 MPG MDR - + ? - + ? - + ? + +++ Fazit
CE-Kennzeichnung durch zwei Privatfirmen. Aber: Intensive Überwachung der Benannten Stelle Kontrolle von Interessenskonflikten Hersteller – Benannte Stelle - + ? Evidenz von Wirksamkeit & Sicherheit Bisher keine Kriterien festgelegt. Ausnahmeregelungen. - + ? Eudamed gibt es schon, aber nur Behörden haben Zugriff, Jetzt: auch Wirtschaftsakteure und die Öffentlichkeit werden Zugriff auf bestimmte Informationen erhalten Austausch von Informationen, Ablage von Nachweisen, Zertifizierungen, Vigilanz, Marktüberwachung, Klinische Bewertung, UDI, SRN Anhang VI Teil A Hersteller mit Adresse, Identifikationsnummer, Bevollmächtigter Basis-UDI-DI Angaben zu Mitgliedstaaten Eigenschaften des Produkts (z.B. Risikoklasse, Einmalgebrauch (j/n), Vorhandensein bestimmter Stoffe, Gewebe oder Zellen, Zweckbestimmung) Ggf. Angaben zu klinischen Prüfung(en) Vigilanzdaten Angaben zu Fremdherstellern Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung(bei Klasse III oder implantierbaren Produkten) Marktstatus des Produkts Transparenz - + ? Eudamed wann realisiert? Bürokratischer Aufwand + +++

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35 Die EU Regulation 2017/745 Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten nach Inverkehrbringen Art. 90 Analyse der Vigilanz-Daten Einrichtung von Systemen und Verfahren zur Überwachung der Daten des elektronischen Systems, Muster oder Signale in den Daten zu ermitteln, die möglicherweise neue Risiken oder Sicherheitsprobleme erkennen lassen. Art. 108 Produktregister und Datenbanken Ergreifen von geeigneten Maßnahmen, um die Anlage von Registern und Datenbanken … zu fördern.

36 Die EU Regulation 2017/745 Aufgaben der Hersteller nach Inverkehrbringen Anhang XIV Teil B Bei der klinischen Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen sammelt und bewertet der Hersteller auf proaktive Weise klinische Daten Art. 83 Planung, Einrichtung, Dokumentation, Anwendung, Instandhaltung und Aktualisierung eines Überwachungssystems Art. 86 Jährliche Sicherheitsberichte Art. 87 Unverzügliche Meldung schwerwiegender Vorkommnisse und Ergreifung geeigneter Sicherheitskorrekturmaßnahmen Art. 88 Meldung von Trends (statistisch signifikante Häufungen und Zunahmen im Schweregrad) nicht schwerwiegender Vorkommnisse Artikel 87 (10) Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen, um die Angehörigen der Gesundheits- berufe, Anwender und Patienten dazu zu ermutigen …, mutmaßliche schwerwiegende Vorkommnisse zu melden.


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