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„Aus der Jugendhilfe in ein eigenständiges Leben“ Halle,

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Präsentation zum Thema: "„Aus der Jugendhilfe in ein eigenständiges Leben“ Halle,"—  Präsentation transkript:

1 „Aus der Jugendhilfe in ein eigenständiges Leben“ Halle, 10.10.18
Henning Wienefeld Regionalleitung Nord (UMA/ UMF) Jugendhilfe Hephata, Gießbergstraße 22, Kassel Telefon: 0561/ oder 0173/ Dipl. Sozialpädagoge /-arbeiter seit 1994 Aufenthalte u. Projektmitarbeit in Eritrea und Äthiopien Päd. MA in gemischter WG (UMF/Nicht-UMF) der AWO Projektleiter „Interkulturelles Stadtteilmanagement“ IB seit 2003 GL, TL, FB, FGL, RL UMF in der Jugendhilfe Hephata seit 2008 Sprecher des AK der hessischen Einrichtungen für UMF Vorstandsmitglied beim Bundesfachverband UMF Seit 2018 Landeskoordinator für Hessen beim BUMF

2 Herkunftsländer 2015 – 2018 (bis 10/16 Einreisen Frankfurt u
Herkunftsländer 2015 – 2018 (bis 10/16 Einreisen Frankfurt u. Gießen, ab 11/16 Einreisen Hessen)

3 Alter UMF Hessen. (Stand 31. 08
Alter UMF Hessen (Stand ) ION Frankfurt, seit 2017 Einreisen Hessen

4 Anteil männl./ weibl. einreisende UMF (Hessen)

5 Aus der Jugendhilfe in ein eigenständiges Leben
Auf eigenen Füßen stehen geht nur auf festem Grund! (junger Geflüchteter) (junge Geflüchtete) „Ich denke, wenn jemand aus der Jugendhilfe rausgeht, muss der erstmal echt gut Deutsch sprechen. Nicht sehr gut, aber so gut, dass er seine Probleme alleine fertigmachen kann und so. Einen Schulabschluss musst du z.B. haben, alle Papiere. Und ich muss auch wissen, wenn ich ein Problem habe, wo kann ich mit meinem Problem hingehen?“ „Als ich aus der Jugendhilfe rausgegangen bin, ich konnte gar nicht schlafen! Ich hatte viel Stress und viele Probleme.“

6 Aus der Jugendhilfe in ein eigenständiges Leben
Auf eigenen Füßen stehen geht nur auf festem Grund! (Fachkraft Jugendamt) (Fachkraft Einrichtung) (Fachkraft Jugendamt) „Er ist alleine tausende km von Afrika bis hierher gekommen, er war in allem selbstständig und braucht mit 18 keine Hilfe mehr!“ „Die Begründung lautet oft: Du bist jetzt schon selbstständig, weil der überörtliche Kostenträger nicht mehr mitmacht!“ „Selbstständig ist man, wenn man 18 ist!“

7 §41 SGB VIII, Hilfen für junge Volljährige
§41 (1): „Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.“ Soll-Regelung = Regelrechtsanspruch! Möglichkeiten bei einer Ablehnung: Widerspruch (innerhalb 1 Monats, oder bei fehlender Rechtmittelbelehrung innerhalb 1 Jahres) schriftlich an Jugendamt Klageverfahren bei zuständigem Verwaltungsgericht Außergerichtliche Einigung mit Hilfe einer Ombudsstelle

8 §41 SGB VIII, Hilfen für junge Volljährige
Gilt für junge Erwachsene von Jahre! Regel-Rechtsanspruch auf Unterstützung für Menschen von Jahre! Ab vollendetem 21. LJ nur in begründeten Einzelfällen, wenn vorher bereits Hilfe gewährt wurde (Fortsetzungshilfe) Verwehrung der Hilfe nur im Ausnahmefall! Beweispflicht bei einer Ablehnung liegt beim Jugendamt! „Die Lotterie der regionalen Verortung“ aus: 15. Kinder- u. Jugendbericht 2017

9 Betreutes Wohnen für u(m)F Kassel
derzeit ca. 85 junge Menschen in ambulanter Betreuung bei 20 päd. Fachkräften Mindestalter 16 Jahre, i.d.R. 18 Jahre Betreuung von weiblichen und männlichen jungen Menschen Betreuung nach §41 i. V. m. §34 (Modul) oder §30 (Fachleistungsstunden) SGB VIII Betreuung in Stadt und Landkreis Kassel I.d.R. aus trägereigenen WG´n, aber auch Quereinsteiger oder WG´n anderer Träger

10 Betreutes Wohnen für u(m)F Kassel
Unterbringung in Bestands-, „Perspektiv-“ oder eigenen Wohnungen i.d.R. Tandembetreuung – zwei päd. Fachkräfte betreuen einen jungen Menschen Ausschlusskriterien sind laut Leistungsvereinbarung z.B. psychische Instabilität oder Suchterkrankungen -> Betreuung findet trotzdem häufig statt in Absprache mit JA und BeWo-Team Mind. halbjährlich finden Hilfeplangespräche statt

11 Betreuung im Modul Betreuung nach §41 i. V. m. §34 SGB VIII erfolgt in Modulen (Bestands- oder „Perspektiv“-wohnung) Festlegung des Moduls im letzten HP in der WG mit jungem Menschen, ASD, WG-Mitarbeiter*in und BeWo-Mitarbeiter*in u. evtl. Vormund Module legen Stundenumfang fest, angepasst am Unterstützungsbedarf des jungen Menschen Finanzierung (Verselbständigungspauschale, Miete etc.) des jungen Menschen läuft komplett über Jugendamt

12 Module und ihr Umfang Modul 1: 19,5 Betreuungsstd./Woche + evtl. RB
Module müssen nicht durchlaufen werden, können in Absprache jederzeit dem Bedarf angepasst werden (nach oben wie nach unten)!

13 Betreuung in Fachleistungsstunden
Bei vorliegenden Ausländerrechtlichen Voraussetzungen (positiv entschiedenes Asylverfahren)! Betreuung in eigenen Wohnungen mit M4 FLST (6,5 Face-to-Face-Stunden + Regiezeit) oder M5 FLST (4,9 Face-to-Face-Stunden + Regiezeit) ggf. Einzelvereinbarungen mit JA über geringere Stundenanzahl Finanzierung des jungen Menschen je nach Status über Jobcenter, Sozialamt, Gehalt, BAföG, BAB, Kindergeld, etc. sinnvoll, um in der letzten Phase der Jugendhilfe auf „wahres Leben“ vorzubereiten

14 Allgemeine Problemstellungen
keine Schulplätze für ü-18Jährige Ausbildungssuche & Überforderung in der Ausbildung Wohnungssuche Überforderung im Umgang mit Behörden häufig Beendigung der Jugendhilfe bei noch nicht abgeschlossenem Asylverfahren kein Stundenpool für niedrigschwellige Nachbetreuung

15 Allgemeine Problemstellungen
Kaum Betreuungsmöglichkeit über 21. Lebensjahr hinaus „Betreuungsübermüdung“ (muss erkannt werden und Betreuung beendet werden) „Selbstverständlichkeit“ der 41er Gewährung in Hessen führt manchmal zu hoher Anspruchshaltung der jungen Menschen bei Nichtmitwirkung droht schnelle Beendigung durch JA Module können zu Unselbständigkeit führen (Wechsel in Fachleistungsstunden)

16 Unterstützende Bedingungen für eine gelingende Verselbstständigung
Vertrauen und Kontinuität in der Jugendhilfe Einrichtung ist oft das erste „Zuhause“ seit Jahren Möglichkeit der weiteren Unterstützung für Care Leaver in der Wohngruppe/BeWo Ehemaligentreffen Sprachliche Sicherheit und Bildungsperspektiven Schulabschluss, Berufsausbildung Arbeitsperspektive Vermeidung gleichzeitiger Übergänge Wechsel von Schule in Ausbildung und gleichzeitig Wechsel WG/eigene Wohnung

17 Unterstützende Bedingungen für eine gelingende Verselbstständigung
Gemeinsam geplante Hilfebeendigung Zeit, um Übergänge zu gestalten Langsames „Ausschleichen“ aus der Jugendhilfe durch z.B. „Betreutes Wohnen“ , Nachbetreuung… Rückkehroptionen Aufenthaltsrechtliche Sicherheit Aufenthaltsrechtliche Perspektivplanung mit darin geschulten Betreuer*innen evtl. Weiterleitung an Flüchtlingsberatungsstellen Keine Sicherheit=keine Perspektive=schlechte Integrationsvoraussetzungen!

18 Unterstützende Bedingungen für eine gelingende Verselbstständigung
Soziale Netzwerke Aufbau und Aufrechterhaltung sozialer Netzwerke: Freundeskreis, Sport, Schule, Verwandte, Betreuer*innen… Eigener Wohnraum Voraussetzung für einen gelingenden Übergang! Gemeinschaftsunterkünfte sind kontraproduktiv und gefährden Erfolg der erbrachten Jugendhilfe Anschlussversorgung Überleitung und „Übergabe“ an die verschiedenen Stellen: Jobcenter, Sozialamt, BAföG-Amt etc. zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Jugendmigrationsdienste, Beratungsstellen

19 Unterstützende Bedingungen für eine gelingende Verselbständigung
Junge Menschen benötigen vor allem: Sicherheit eine Perspektive Und um dies zu erreichen, benötigen sie: ZEIT!


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